Voraussetzungen zum Werkssiedlungsbau sind wirtschaftliche Gewinne der Unternehmen und ein hoher Arbeitskräftebesatz bei gleichzeitigem Wohnraummangel – Bedingungen, wie sie in großbetrieblich strukturierten Montanrevieren wie dem Ruhrgebiet während wirtschaftlicher Expansionsphasen (ab Mitte des 19. Jahrhunderts) gegeben waren. Werkssiedlungsbau fand hier durch das explosionsartige Bevölkerungswachstum und vor allem durch die Lage der Zechen im dünn besiedelten Raum besonders umfangreich statt. In klein- und mittelbetrieblich strukturierten Räumen (z. B. Bergisches Land, mittlerer Neckar) fehlen Werkssiedlungen weitgehend, da diese Grundvoraussetzungen nicht gegeben waren.
Siedlungsbauer im Ruhrgebiet waren neben den Unternehmen der Montanindustrie (hier überwiegen die Zechen und Eisen- und Stahlwerke) noch die Eisenbahneigner (Königlich Preußische Eisenbahndirektion bzw. Reichsbahn) sowie Genossenschaften. Gutehoffnungshütte (GHH), Bochumer Verein und Krupp – die ersten Siedlungen wurden durch die Hüttenwerksgesellschaften erbaut (GHH Siedlung Eisenheim ab 1844, Kolonie Stahlhausen des Bochumer Vereins 1857, Krupp Kolonie Westend 1861; Günter 1995: 133). Später überwogen zahlenmäßig die Zechensiedlungen (Wehling 2009). Zwischen 1901 und 1914 stieg deren Wohnungsanzahl auf 94.027, was in einigen Industriedörfern des Ruhrgebiets einem Anteil von 60% der Bergarbeiter in Zechensiedlungen gleichkam (Duisburg 66,6%, Hamm 68,2%; Günter 1995: 135).
Entstehungsmotive und räumliche Lage In der wirtschaftlichen Gründungsphase des Ruhrgebiets (1834-1870; Boldt & Gelhar 2008: 24) ist der vereinzelt aufkommende Siedlungsbau in erster Linie ein Anreiz für mittellose Landarbeiter, denn die dürftige Ausstattung der Werkswohnungen war immer noch qualitativ hochwertiger als die Wohnverhältnisse auf dem Land. Erst mit der Reichsgründung und der folgenden Expansionsphase setzte der Siedlungsbau im großen Stil ein, denn die Wohnungsnot verschärfte sich durch steigende Zuwanderungsraten. Der öffentliche Wohnungsbau konnte der Nachfrage nicht standhalten und er erreichte die peripheren (Zechen-)Standorte erst gar nicht. Werkssiedlungsbau war damit vorrangig eine betriebliche Notwendigkeit und weniger der Ausdruck sozialer Großzügigkeit. Durch die bis zum Mieterschutzgesetz 1919 bestehende Kopplung von Arbeits- und Mietvertrag diente er der Kontrolle der Arbeiter: der Verlust des Arbeitsplatzes bedeutete noch am gleichen Tag den Verlust der Wohnung. Betriebliche Unruhen, gewerkschaftliches Engagement oder Streiks sollten so verhindert werden. Werksaufseher und Verwalter wohnten in den Kolonien – bevorzugt in der Nähe der Eingänge –, was die patriarchalische Grundhaltung der Industriemagnaten zeigt. Des Weiteren konnte der Erhalt einer Stammbelegschaft gesichert werden – in Zeiten der Industriespionage ein wichtiges Mittel, um die zwischenbetriebliche Konkurrenz zu gewinnen. Lange Anlernzeiten und hohe Unfallzahlen, die durch eine starke Fluktuation der Arbeiter auftraten, wurden minimiert. Man erhoffte sich eine steigende Arbeitsproduktivität durch bessere Lebensverhältnisse der Arbeiter, denn weniger Krankheit bedeutete weniger Arbeitsausfall.
Die Lage der Siedlungen in unmittelbarer Nähe der Werke hatte zwei Gründe: zum einen resultierte sie aus dem fehlenden öffentlichen Nahverkehr, zum anderen aus der Notwendigkeit, dass das Personal, insbesondere die leitenden Angestellten, bei betrieblichen Störfällen schnell ins Werk gelangen mussten. Da die Stahlwerke in der Nähe der Hellwegstädte lagen, finden sich die Werkssiedlungen hier direkt vor der vorindustriellen Stadt, heute in relativer Zentrumsnähe (Beispiel: Stadt Essen). Die Lage der Zechen im zwischenstädtisch-ländlichen Raum, vor allem in der Emscherzone, bedingt die dort heute ungeordnet und willkürlich anmutende, disperse Verteilung der (Zechen-)Siedlungen sowie die dezentrale Struktur der ehemaligen Industriedörfer. Die Abhängigkeit zwischen der Wirtschaftslage, dem Ausmaß der Wohnungsbautätigkeit und der qualitativen Ausstattung der Wohnungen sind bis heute an den Siedlungen ablesbar. Ebenso lassen sich einzelne Phasen des Werkssiedlungsbaus anhand architektonisch-baulicher Merkmale differenzieren. Diese Phasen und ihre konstituierenden Merkmale sind im ruhrgebietsweiten Vergleich gleich, was wesentlich auf die Entwicklung von Musterhäusern und -katalogen durch die Bauabteilungen der Großunternehmen zurückzuführen ist sowie auf die überschaubare Anzahl (renommierter) Architekten, die für den Siedlungsbau angeworben wurden (Wehling 2009: 52).
Durch den Einfluss der Gartenstadtbewegung (E. Howard 1968) und der Forderung nach baulich-ästhetischem Städtebau (Camillo Sitte 1889) setzt nach 1890 eine Individualisierung der Siedlungen durch zunehmende architektonische Vielfalt ein. Insbesondere die Firma Krupp orientierte sich an englischen Vorbildern und ließ Siedlungen im romantischen englischen Landhausstil erbauen. Die nach dem Gartenstadtprinzip errichteten Siedlung im Ruhrgebiet finden sich hier: Gartenstadtsiedlungen im Ruhrgebiet.
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Empfohlene Zitierweise
Martina Gelhar, 2016, „Arbeiter- und Werkssiedlungen im Ruhrgebiet”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/SWB-248565 (Abgerufen: 13. Oktober 2024)
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