Duisburg-Hamborn, Panoramablick von einem stillgelegten Hochofen im Landschaftspark Duisburg-Nord (2004).
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Duisburg-Hamborn, Panoramablick von einem stillgelegten Hochofen im Landschaftspark Duisburg-Nord (2004). Im Bild u.a. (von links nach rechts) die Pauluskirche in Marxloh, das Kraftwerk Voerde am Horizont, die Kreuzeskirche in Marxloh, der Hamborner Altmarkt mit dem Rathaus und am Horizont der so genannte Tafelberg in Wehofen.
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Die Jupp-Kolonie (Josefs-Kolonie) entstand in mehreren Bauphasen zwischen 1883 und 1930, südlich der Zinkhütte Grillo und westlich der Schachtanlage Friedrich Thyssen 1 (später 1/6). Zusammen mit diesen beiden Industriestandorten bildete sie den Entwicklungskern des Industriedorfs Hamborn.
Die Bauphasen der Kolonie sind noch gut ablesbar: die ältesten Gebäude sind 10 eingeschossige Backstein-Doppelhäuser in der Straße „An der Abtei“ 49-83. Die späteren Häuser sind zweigeschossig mit ausgebautem Dachgeschoss, auch vermehrt mit verputzten Fassaden. 1897 wurde der rechtwinklige Siedlungsgrundriss festgelegt, da die Bevölkerungsexplosion auch Thyssen zu einer Gesamtplanung größerer Siedlungskomplexe zwang. Die Bauausführung erfolgte dann kostensparend durch stete Wiederholung von Reihen mit Häusern ähnlichen Typs.
„Polen-Kolonie“ Vor allem nach der Jahrhundertwende wurde die Siedlung im Volksmund auch „Polen-Kolonie“ genannt, da Thyssen seine Arbeiter bevorzugt in Schlesien anwarb. In seiner Gewerkschaft Deutscher Kaiser waren 32 Prozent der Belegschaft dieser Herkunft, dass heißt, sie kamen aus den ehemals polnischen Provinzen Preußens (LWL u.a. 2012). Heute ist die Siedlung durch multiethnisch und multinational geprägt bei Dominanz türkischstämmiger Bevölkerung.
Kulturhistorische Bedeutung Die Jupp-Kolonie dokumentiert den Arbeitersiedlungsbau der August Thyssen-Hütte und ihrer Schachtanlagen. Erkennbar ist, dass sich die Gestaltungsvorstellungen des Thyssenschen Baubüros mehrfach änderten. Zusammen mit dem benachbarten Fördergerüst Friedrich Thyssen 6 erinnert sie an die bergbauliche Vergangenheit Hamborns.
Grundsätzliche Entstehungsmotive des Werkssiedlungsbaus Voraussetzungen zum Werkssiedlungsbau sind bis heute wirtschaftliche Gewinne der Unternehmen und ein hoher Arbeitskräftebesatz bei gleichzeitigem Wohnraummangel – Bedingungen, wie sie in großbetrieblich strukturierten Montanrevieren wie dem Ruhrgebiet während wirtschaftlicher Expansionsphasen (hier ab Mitte des 19. Jahrhunderts) gegeben waren. Werkssiedlungsbau fand durch das explosionsartige Bevölkerungswachstum und vor allem durch die Lage der Zechen im dünn besiedelten Emscherraum besonders umfangreich statt. Erst mit der Reichsgründung und der folgenden wirtschaftlichen Expansionsphase setzte der Siedlungsbau im großen Stil ein, denn die Wohnungsnot verschärfte sich durch steigende Zuwanderungsraten. Der öffentliche Wohnungsbau konnte der Nachfrage nicht standhalten; zudem: er erreichte die peripheren (Zechen)Standorte erst gar nicht (wie die Genese der Industriedörfer/-städte). Werkssiedlungsbau war damit vorrangig eine betriebliche Notwendigkeit und weniger der Ausdruck sozialer Großzügigkeit. Durch die bis zum Mieterschutzgesetz 1919 bestehende Kopplung von Arbeits- und Mietvertrag diente er der Kontrolle der Arbeiter: der Verlust des Arbeitsplatzes bedeutete noch am gleichen Tag den Verlust der Wohnung. Betriebliche Unruhen, gewerkschaftliches Engagement oder Streiks sollten so verhindert werden.
(Martina Gelhar, Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz e.V., 2013)
Literatur
Hackenberg, Dietrich / Landschaftsverband Westfalen-Lippe; Landschaftsverband Rheinland (Hrsg.) (2012)
Polnische Arbeiter für die Gewerkschaft Deutscher Kaiser. (Fremde Impulse - Baudenkmale im Ruhrgebiet.) o. O. Online verfügbar: www.lwl.org, Jupp-Kolonie-Duisburg, abgerufen am 09.04.2013
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