Naturdenkmale im Rheinisch-Bergischen Kreis und Oberbergischen Kreis

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Fachsicht(en): Kulturlandschaftspflege, Naturschutz
  • Naturdenkmal „Eschen bei Breite“ (2020)

    Naturdenkmal „Eschen bei Breite“ (2020)

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  • Naturdenkmal „Zwei Rosskastanien“ an der katholischen Kirche in Herkenrath (2020)

    Naturdenkmal „Zwei Rosskastanien“ an der katholischen Kirche in Herkenrath (2020)

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  • Naturdenkmal „Einzelbaum Birne“ östlich von Mittelberg (2020)

    Naturdenkmal „Einzelbaum Birne“ östlich von Mittelberg (2020)

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  • Naturdenkmal „Esskastanie“ am Wiedenhof nördlich von Olpe (2020)

    Naturdenkmal „Esskastanie“ am Wiedenhof nördlich von Olpe (2020)

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  • Naturdenkmal „Rosskastanie“ bei Herkensiefen (2020)

    Naturdenkmal „Rosskastanie“ bei Herkensiefen (2020)

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  • Naturdenkmal Dicke Linde in Marienheide (2016)

    Naturdenkmal Dicke Linde in Marienheide (2016)

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  • Als Naturdenkmal geschützte "Zigeunerfichte" an der Schlossstraße am Gimborner Dreieck in Marienheide (2016)

    Als Naturdenkmal geschützte "Zigeunerfichte" an der Schlossstraße am Gimborner Dreieck in Marienheide (2016)

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Diese Objektgruppe beinhaltet Naturdenkmale, darunter vor allem schützens- und erhaltenswerte Bäume im Rheinisch-Bergischen Kreis und im Oberbergischen Kreis. Alle Objekte sind gemäß § 22 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz NRW) als Naturdenkmal ausgewiesen. Nach § 34 Abs. 3 des Landschaftsgesetzes sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, Veränderung oder nachhaltigen Störung eines Naturdenkmales oder seiner geschützten Umgebung führen können.

Die Einträge gehen auf Informationen der Unteren Naturschutzbehörden, aus den Landschaftsplänen und Schutzverordnungen zurück. Informationen zu den einzelnen Naturdenkmalen findet man beispielsweise über die Geoportale der beiden Kreise. Man unterscheidet zwischen Naturdenkmalen im Innenbereich (der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) und im Außenbereich. Im Innenbereich erfolgt die Eintragung über die Untere Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises. Die Eintragung als Naturdenkmal im Außenbereich erfolgt über die Bezirksregierung Köln. Die Naturdenkmäler sind in den jeweiligen Landschaftsplänen dargestellt.

In der Regel werden Vorschläge für Naturdenkmale von Externen eingereicht. Diese basieren zum Beispiel auf ortsbildprägenden Funktionen, besonderer Schönheit, Seltenheit oder eines hohen Alters. Daraufhin wird geprüft, ob die vorgeschlagenen Naturdenkmale den Schutzzwecken laut Landschaftsgesetz entsprechen. Ebenso können wissenschaftliche, naturgeschichtliche, landeskundliche oder erdgeschichtliche Gründe eine Rolle spielen. Der Festsetzung als Naturdenkmal liegt die Bewertung als hervorragendes Landschaftselement oder als schutzwürdiges Gebiet zugrunde.

(Biologische Station Rhein-Berg, erstellt im Rahmen des Projektes „KuLaCaching - Digitale Schatzsuche im Bergischen“. Ein Projekt im Rahmen des LVR-Netzwerks Landschaftliche Kulturpflege, 2016)

Internet
www.rbk-direkt.de: Informationen zu Naturdenkmalen im Rheinisch-Bergischen Kreis (abgerufen 26.11.2020)
rbk3.rbkdv.de: Geodaten zum Landschaftsrecht im RBK-Geoportal (abgerufen 06.01.2021)
rbk5.rbkdv.de: Ordnungsbehördliche Verordnung und Auflistung der Naturdenkmale (abgerufen 26.11.2020)
www.obk.de: Informationen zu Naturdenkmalen im Oberbergischen Kreis (abgerufen 26.11.2020)
rio.obk.de: Geodaten zu Klima, Natur & Umwelt im RaumInformationsSystem Oberberg (RIO (abgerufen 26.11.2020)

Naturdenkmale im Rheinisch-Bergischen Kreis und Oberbergischen Kreis

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Fachsichten
Kulturlandschaftspflege, Naturschutz

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„Naturdenkmale im Rheinisch-Bergischen Kreis und Oberbergischen Kreis”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/SWB-255216 (Abgerufen: 26. April 2024)
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