Der Schutz des Naturdenkmals bezieht sich auf das Landschaftselement „Hohlweg“ mit den zugehörigen Vegetationsstrukturen und abiotischen Strukturelementen. Aufgrund der fehlenden Befestigung und der geringen Breite des Weges ist ein Befahren mit PKW nicht möglich und ist zum Schutz des Weges verboten. Zur Erhaltung des Hohlweges wird eine Fortführung der Nutzung empfohlen, da der Hohlweg ansonsten allmählich verbuschen und eingeebnet würde. Zweimal im Jahr finden vor Ort Sichtkontrollen statt, um den Zustand des Naturdenkmals zu überprüfen. Daraus resultierende Pflegemaßnahmen werden auf Kosten des Rheinisch-Bergischen Kreises durchgeführt.
Als Hohlwege bezeichnet man ehemals vielbefahrene und begangene Wege, die sich durch langjährige Nutzung in das Gelände eingeschnitten haben. Auffällig sind die meist hohen Seitenböschungen, die im Laufe der Zeit entstanden sind. Aufgrund verschiedener Klimabedingungen auf kleinsten Raum bieten Hohlwege einen wertvollen Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten.
(Biologische Station Rhein-Berg, erstellt im Rahmen des Projektes „KuLaCaching - Digitale Schatzsuche im Bergischen“. Ein Projekt im Rahmen des LVR-Netzwerks Landschaftliche Kulturpflege, 2016)
Internet
rbk5.rbkdv.de: Naturdenkmal ND 404, Infoblatt des Rheinisch-Bergischen Kreises (abgerufen 06.09.2016, Inhalt nicht mehr verfügbar 21.02.2023)