Im Einzelnen wurden folgende Schutzzwecke festgesetzt:
- Erhaltung der Linde als naturgeschichtliches Dokument (§ 22, Satz 1 Buchstabe a LG)
- wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit sowie der Bereicherung des Landschaftsbildes (§ 22, Satz 1 Buchstabe b LG)
Zweimal im Jahr finden Sichtkontrollen statt, um den Zustand des Baumes zu überprüfen. Daraus resultierende Pflegemaßnahmen werden auf Kosten des Kreises durchgeführt. Unmittelbar vor der Winterlinde steht ein Holzkreuz ohne Inschrift.
In Deutschland gelten Linden als nützlichste, schönste und geschichtsträchtigste Laubbäume. Linden, die als Einzelbäume auf Hügeln angepflanzt wurden und daher weit sichtbar waren, bezeichnete man als Freiheitsbäume. Die Winterlinde ist Baum des Jahres 2016.
(Biologische Station Rhein-Berg, erstellt im Rahmen des Projektes „KuLaCaching - Digitale Schatzsuche im Bergischen“. Ein Projekt im Rahmen des LVR-Netzwerks Landschaftliche Kulturpflege, 2016)
Internet
rbk5.rbkdv.de: Infoblatt des Rheinisch-Bergischen Kreises (abgerufen 07.09.2016)
www.baumkunde.de: Tilia cordata (abgerufen 06.10.2016)