Im Einzelnen sind folgende Schutzzwecke festgesetzt:
- wegen der Seltenheit, Eigenart und Schönheit sowie der Bereicherung des Landschaftsbildes (§ 28 Abs. 1; Ziff. 2 BNatSchG)
- Erhaltung der Winterlinde als naturgeschichtliches Dokument (§ 28 Abs. 1; Ziff. 1 BNatSchG)
Das Alter der Hoflinde wird auf mindestens 230 Jahre geschätzt, möglichweise ist der Baum sogar deutlich älter. Der Baum könnte Zeuge eines nächtlichen Überfalls auf den Spiegelhof im Revolutionsjahr 1848 gewesen sein, der im Burscheider Heimatbuch von 1935 geschildert wird. Der damalige Eigentümer des Spiegelhofes und seine Mitbewohner wurden von einer etwa 20 Mann starken Bande mit geschwärzten Gesichtern geknebelt. Ob die Räuber etwas erbeutet haben, ist nicht überliefert. Der Spiegelhof existiert bereits seit dem 13. Jahrhundert. Urkunden belegen, dass er wohl zu den Besitztümern des Altenberger Klosters gehörte. Im Laufe seiner langen Geschichte war er in Besitz von wechselnden Eigentümern und wird heute in Privatbesitz als Pferdehof geführt. Das Naturdenkmal steht auf Privatgelände und ist nicht öffentlich zugänglich.
(Biologische Station Rhein-Berg, erstellt im Rahmen des Projektes „Auf den Spuren unserer Bergischen Kulturlandschaft“. Ein Projekt im Rahmen des LVR-Netzwerks Kulturlandschaft, 2020)
Internet
rbk5.rbkdv.de: Auszug aus dem Landschaftsplan „Burscheid und Leichlingen“ (PDF, 469 KB, abgerufen 23.11.2020)
www.wz.de: Räubergeschichten aus dem Busch (Westdeutsche Zeitung vom 31.07.2009, abgerufen 23.11.2020)
www.wz.de: Gastgeberin für 20 Pferde (Westdeutsche Zeitung vom 27.09.2011, abgerufen 23.11.2020)