Naturdenkmale und schützens- und erhaltenswerte Bäume im Rhein-Sieg-Kreis

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Fachsicht(en): Kulturlandschaftspflege
  • Der wulstige Stamm der Winterlinde in Rheinbach-Oberdrees mit seinen für diese Lindenart typischen knollenartigen Verdickungen (Aufnahme vor 1991).

    Der wulstige Stamm der Winterlinde in Rheinbach-Oberdrees mit seinen für diese Lindenart typischen knollenartigen Verdickungen (Aufnahme vor 1991).

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  • Spicher Hohlstein, Ansicht von der Hohlsteinstraße (2011)

    Spicher Hohlstein, Ansicht von der Hohlsteinstraße (2011)

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  • Die Libanonzeder (Naturdenkmal) in der Bernhard-Klein-Straße in Bad Honnef (Aufnahme vor 1991)

    Die Libanonzeder (Naturdenkmal) in der Bernhard-Klein-Straße in Bad Honnef (Aufnahme vor 1991)

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  • Die offenbar noch sehr vitale Krone der "in Würde sterbenden" Boxhohn-Eiche in der Wahner Heide (2014).

    Die offenbar noch sehr vitale Krone der "in Würde sterbenden" Boxhohn-Eiche in der Wahner Heide (2014).

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  • Die seinerzeit noch frei stehende alte Eibe in Sieglar auf einer Aufnahme von um 1990.

    Die seinerzeit noch frei stehende alte Eibe in Sieglar auf einer Aufnahme von um 1990.

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  • Das in zwei Bauabschnitten von 1974 bis 1981 errichtete Kreishaus in Siegburg, Sitz der Kreisverwaltung des nordrhein-westfälischen Rhein-Sieg-Kreises (2024).

    Das in zwei Bauabschnitten von 1974 bis 1981 errichtete Kreishaus in Siegburg, Sitz der Kreisverwaltung des nordrhein-westfälischen Rhein-Sieg-Kreises (2024).

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Diese Objektgruppe beinhaltet Naturdenkmale und darunter vor allem schützens- und erhaltenswerte Bäume im Rhein-Sieg-Kreis. Viele Einträge gehen auf eine erste Zusammenstellung der „altehrwürdigen“ Bäume im Rhein-Sieg-Kreis (bis 1969 Siegkreis und Teile des früheren Landkreises Bonn) zurück, die 1991 als illustriertes Buch unter dem Titel „Naturdenkmale im Rhein-Sieg-Kreis“ erschienen ist.
Einzelne Bäume können aufgrund ihres geschichtsträchtigen Standorts oder weil sie sehr ortsbildprägend sind als schützens- und erhaltenswert angesehen werden. Einige sind gemäß § 22 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz NRW) als Naturdenkmal ausgewiesen.

Der Rechtsbegriff „Naturdenkmal“ bezeichnet ein Denkmal, das als Landschaftselement – ein Einzelobjekt oder ein Gebiet von geringer Flächengröße bis 5 Hektar – unter Naturschutz steht, weil es durch seine Seltenheit, Eigenart oder Schönheit einen Wert für Wissenschaft, Heimatkunde und Naturverständnis im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes oder der Länder-Naturschutzgesetze besitzt.

(Landschaftsbeirat der Unteren Landschaftsbehörde Rhein-Sieg-Kreis, 2014)

Hinweis
Eine weitere Objektgruppe versammelt Naturdenkmale im Rheinisch-Bergischen Kreis und Oberbergischen Kreis.

Literatur

Beyer, Klaus / Rhein-Sieg-Kreis (Hrsg.) (1991)
Naturdenkmale im Rhein-Sieg-Kreis. Siegburg.

Naturdenkmale und schützens- und erhaltenswerte Bäume im Rhein-Sieg-Kreis

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Fachsichten
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„Naturdenkmale und schützens- und erhaltenswerte Bäume im Rhein-Sieg-Kreis”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/SWB-219605 (Abgerufen: 3. Dezember 2024)
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