Sonderliegenschaften im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen

Baudenkmäler im Besitz des Landes NRW

Schlagwörter:
Fachsicht(en): Kulturlandschaftspflege, Denkmalpflege
  • Margarethen-Klus-Kapelle in Porta Westfalica (2015)

    Margarethen-Klus-Kapelle in Porta Westfalica (2015)

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    Nathan, Sharon / Kunsthistorisches Institut der Universität zu Köln
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    Sharon Nathan
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Das Land Nordrhein-Westfalen besitzt 48 Sonderliegenschaften – Baudenkmäler von hohem kulturellem Wert, die bedeutend sind für die Architekturgeschichte des Bundeslandes. Um diese Objekte der Öffentlichkeit zu erschließen, beauftragte das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr die Abteilung Architekturgeschichte der Universität zu Köln mit der digitalen Dokumentation der Denkmäler. Mitarbeiter der Abteilung Architekturgeschichte fertigten Texte zur Baugeschichte und Baubeschreibung sowie Fotografien der Sonderliegenschaften an.

Die Sonderliegenschaften sind Gebäude und Grundstücke im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie werden nach anderen als rein betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten verwaltet. Meist handelt es sich um Klöster, Kirchen, Burgen, Schlösser, Ruinen, aber auch um Denkmäler oder Parkanlagen. Oft sind sie von hoher (bau-)kultureller Bedeutung und stehen unter Denkmalschutz. Sie befinden sich in Landeseigentum, weil sie entweder von adeligen Herrschaften übernommen wurden oder Anfang des 19. Jahrhunderts säkularisiert wurden. Das heißt, dass kirchliches Eigentum in staatliches Eigentum überführt wurde. Davon profitierte auf dem Gebiet des heutigen Landes Nordrhein-Westfalen insbesondere das Königreich Preußen. Nach dessen Auflösung gingen die Liegenschaften in das Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen über, wenn sie sich denn innerhalb der heutigen Landesgrenzen befanden. Berühmte Beispiele sind das UNESCO-Weltkulturerbe Schlösser Augustusburg und Falkenlust in Brühl, der Drachenfels samt Burgruine, die Löwenburg, die St. Andreas-Kirche in Düsseldorf, der Mindener Dom oder das Kloster Marienthal in Hamminkeln oder auch das Johanna-Sebus-Denkmal in Kleve, um nur einige wenige Beispiele zu nennen.

(Bodo Wißen, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen, 2019)

Internet
khi.phil-fak.uni-koeln.de: Kunsthistorisches Institut der Universität zu Köln - Baudenkmäler im Besitz des Landes NRW (abgerufen 17.08.2020)

Sonderliegenschaften im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen

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Kulturlandschaftspflege, Denkmalpflege

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„Sonderliegenschaften im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/SWB-319952 (Abgerufen: 13. Oktober 2024)
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