Wohn- und Wehrtürme des Mittelalters

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Fachsicht(en): Kulturlandschaftspflege, Landeskunde
  • Südöstliche Ansicht des aus dem 12. Jahrhundert stammenden Bergfrieds der Koberner Oberburg (2015)

    Südöstliche Ansicht des aus dem 12. Jahrhundert stammenden Bergfrieds der Koberner Oberburg (2015)

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  • Turm Jerusalem am Domfreihof in Trier: Rekonstruktion der Innenraumnutzung (2017)

    Turm Jerusalem am Domfreihof in Trier: Rekonstruktion der Innenraumnutzung (2017)

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  • Früherer Wohnturm "Turm Jerusalem" am Trierer Domfreihof (2013)

    Früherer Wohnturm "Turm Jerusalem" am Trierer Domfreihof (2013)

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  • Der gotische Wohnturm "Deutscher Kaiser" in Koblenz (heute Wohnhaus und Gaststätte, 2013)

    Der gotische Wohnturm "Deutscher Kaiser" in Koblenz (heute Wohnhaus und Gaststätte, 2013)

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  • Karte "Befestigte Wohnanlagen im hochmittelalterlichen Trierer Stadtgebiet" (2002, PDF-Datei, 41 kB)

    Karte "Befestigte Wohnanlagen im hochmittelalterlichen Trierer Stadtgebiet" (2002, PDF-Datei, 41 kB)

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Diese Objektgruppe versammelt rheinische Wohn- und Wehrtürme aus der Epoche des Mittelalters, die auch als „echte Türme“ baulich isoliert stehend errichtet wurden.

Einleitung
Eine kleine „Turmologie“
Wohnturm (Turmhaus, Turmburg, Geschlechterturm)
Wehrturm (Donjon)
Turmspeicher (Steingaden, Berfes, Spieker)
Festes Haus
Internet, Literatur

Einleitung
Die hier versammelten rheinischen Turmbauten entstammen der auf den Zeitraum zwischen den Jahren 450 und 1500 n. Chr. datierten historischen Epoche des Mittelalters. Dargestellt werden Wohn- und Wehrtürme, die baulich isoliert stehend erbaut wurden – d.h. Türme, die nicht Bestandteile noch bestehender Burgen, Wasserburgen und Schlösser sind oder als deren Überreste erhalten sind.
Hier ebenfalls nicht angeführt sind als Relikte von Stadtbefestigungen überkommene Turmbauten (also Stadtmauertürme oder Tortürme) wie auch Türme, die als Wacht- oder Beobachtungstürme vorrangig zum Zweck der Überwachung eines bestimmten Areals oder Objekts erbaut wurden.

Die Übergänge sind indes fließend, nicht zuletzt auch infolge von Nutzungswandlungen oder Mehrfachfunktionen, denen zahlreiche Turmbauten im Laufe der Jahrhunderte unterlagen. Beispiele dafür wären frei stehende und wehrhaft ausgebaute Mühlen- und Kirchtürme oder der berühmte Binger Mäuseturm, der als Zoll- und Wachtturm – möglicherweise sogar als Signalturm für die Rheinschifffahrt – in der äußeren Form eines Wehrturmes auf einer Flussinsel errichtet wurde.
Diese thematische Objektgruppe kann daher weder einen Anspruch auf Eindeutigkeit noch auf Vollständigkeit erheben, sondern lediglich eine Auswahl entsprechender Turmbauten vorstellen. Aufgrund der typologischen Vielfalt können die nachfolgenden Abschnitte selbstverständlich keine allgemeingültigen Definitionen zu den angesprochenen Turm-Begriffen leisten, sondern einzig die hier versammelten Bauwerke etwas näher beleuchten. So führt selbst das Lexikon des Mittelalters die Begriffe „Wehrturm“ und „Wohnturm“ nicht, sondern einzig den über süddeutsche und italienische Bauten erläuterten „Geschlechterturm (Adelsturm, Patrizierturm)“ (LexMA 2002, Bd. IV, Sp. 1383). Die Auslegungen hier orientieren sich vornehmlich an dem Thesaurus Wortnetz Kultur WNK (unter xtree-public.digicult-verbund.de).
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Eine kleine „Turmologie“
Ganz grundsätzlich ist ein Turm zunächst lediglich als „ein hoch aufragendes Bauwerk mit relativ geringem Umfang“ definiert und kann somit Teil eines größeren Bauwerks oder auch frei stehend sein (was für alle hier dargestellten Turmbauten gilt).

Wohnturm (Turmhaus, Turmburg, Geschlechterturm)
Ein Wohnturm ist ein Turm, der militärisch-fortifikatorisch befestigt ist, gleichzeitig aber auch durch entsprechende Einbauten und seine Ausstattung dauerhaft als Wohnung genutzt werden kann. Als alternative Bezeichnung findet sich häufig auch die Bezeichnung Turmhaus oder Turmburg (so z.B. bei Böhme u.a. 2004, S. 248-249).
Insbesondere in Oberitalien entstanden Wohntürme als so genannte Geschlechtertürme einflussreicher Familien. Für diese vornehmlich als Statussymbole geltenden Turmbauten ist vor allem die toskanische „Stadt der Türme“ San Gimignano bekannt. Im Deutschland gilt der Granusturm am Aachener Rathaus als ältestes Gebäude dieses Typs.
Davon abweichend spricht das „Wörterbuch der Burgen“, wo der Eintrag „Wohnturm“ einen solchen als „dauerhaft bewohnter (Haupt-)Turm einer Burganlage, der gleichermaßen Wehr- und Wohneinrichtung in einem Gebäude vereint“ definiert, im hiesigen Kontext also eher den Bergfried einer Burganlage an (Böhme u.a. 2004, S. 265).
Hinsichtlich der Wohnturm-Bewohner wird häufig eine Nutzung als adliger Wohnsitz als Kriterium angeführt. Mit Blick auf den zunächst keineswegs adlig bewohnten Battenbergturm oder die zumeist „nur“ von ministerialen Dienstleuten bewohnten Wohntürme in Trier wäre dies allerdings mit „niederadlig“ bzw. „in herrschaftlichem Auftrag bewohnt“ abzuschwächen.
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Wehrturm (Donjon)
Im Unterschied dazu ist ein Wehrturm ein Turmgebäude, welches vorwiegend dem Zweck der Verteidigung dienen soll und erst nachrangig dem des Wohnens. Häufig wird auch ein zumindest eingeschränkt bewohnbarer Hauptturm einer Burg als Wehrturm bezeichnet (Böhme u.a. 2004 führt den Begriff Wehrturm nicht). Die präzisere und eigentlich übliche Benennung eines Burg-Wehrturms ist Bergfried oder auch Berchfrit (volkstümlich wird häufig auch die falsche Bezeichnung Burgfried verwendet).
In Frankreich wird der Wehrturm einer mittelalterlichen Burg üblicherweise als Donjon bezeichnet, aber auch hier werden – keine Regel ohne Ausnahme! – daneben auch freistehende Wohntürme so benannt.

Turmspeicher (Steingaden, Berfes, Spieker)
Die ebenfalls in dieser Objektgruppe angeführten Turmspeicher (auch Steingaden bzw. am Niederrhein Berfes) sind Speichergebäude, die in Form wehrhafter Türme errichtet wurden. Hier überschneidet sich die primäre Funktion der Vorratshaltung – etwas unpräzise werden die Turmspeicher daher oft auch als Spieker („Speicher“) bezeichnet – mit den Bestimmungen des Wohnens und der Verteidigung. Eigentümlich ist diesem Typus aber analog zu den klassischen Wohn- und Wehrtürmen ihre Bauform als freistehende Turmgebäude.
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Festes Haus
Auch ein Festes Haus kann, da es mit relativ starken Mauern versehen immer auch eine Wehrfunktion innehat, die äußere Form eines Wohn- oder Wehrturmes haben. Das Unterscheidungskriterium ist hier aber vor allem der rechtliche Befund, nämlich, dass das Gebäude eines Festen Hauses unabhängig von seiner äußeren Gestalt einem adligen Besitzer als Wohngebäude dient.
Mit Blick auf die Terminologie der mittelalterlichen Urkundenquellen konstatierte Stefan Frankewitz, dass dort „praktisch jede Burg auch ‚Haus‘ genannt wird“ und sich daraus im Umkehrschluss die Regel ergibt „Was sich ‚Haus‘ nennt oder so genannt wird, ist ein befestigtes Haus.“ (Frankewitz 2007, S. 16-17)

(Franz-Josef Knöchel, Digitales Kulturerbe LVR, 2019/2023)

Internet
xtree-public.digicult-verbund.de: Thesaurus Wortnetz Kultur (WNK) des Landschaftsverbands Rheinland (abgerufen 16.01.2019)
www.burgendaten.de: Burgendatenbank, Auflistung von Wohntürmen (abgerufen 16.01.2019)
de.wikipedia.org: Wohnturm (abgerufen 16.01.2019)
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Literatur

Angermann, Norbert; Auty, Robert; Bautier, Robert-Henri (2002)
Lexikon des Mittelalters. LexMA, dtv-Ausgabe in 9 Bänden. München.
Böhme, Horst Wolfgang; Friedrich, Reinhard; Schock-Werner, Barbara / Europäisches Burgeninstitut (Hrsg.) (2004)
Wörterbuch der Burgen, Schlösser und Festungen. Stuttgart.
Frankewitz, Stefan (2007)
Landesburgen, Burgen, Schlösser und Feste Häuser bis 1500 im Spiegel der Schriftzeugnisse. (Geschichtlicher Atlas der Rheinlande, IV.12.) Bonn.
Knöchel, Franz-Josef (2002)
Befestigte Wohnanlagen im mittelalterlichen Trier. Mit einer Karte und drei Abbildungen. In: Kurtrierisches Jahrbuch 42, S. 85-103. Trier. Online verfügbar: www.mgh-bibliothek.de, abgerufen am 01.07.2012

Wohn- und Wehrtürme des Mittelalters

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Fachsichten
Kulturlandschaftspflege, Landeskunde

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„Wohn- und Wehrtürme des Mittelalters”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/SWB-290201 (Abgerufen: 26. April 2024)
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