Munizipal-Gefängnis und städtisches Depot in der Spinnmühlengasse

später Obdachlosenasyl

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Fachsicht(en): Kulturlandschaftspflege, Landeskunde
Gemeinde(n): Köln
Kreis(e): Köln
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Koordinate WGS84 50° 56′ 3,26″ N: 6° 56′ 46,95″ O 50,93424°N: 6,94637°O
Koordinate UTM 32.355.700,61 m: 5.644.520,42 m
Koordinate Gauss/Krüger 2.566.569,99 m: 5.644.757,74 m
  • Historische Zeichnung "Municipal-Gefängniss und städtisches Depot" in der Spinnmühlengasse in Köln-Altstadt-Süd (aus: Ph. M. Klein, Der Wanderer durch Köln, 1863).

    Historische Zeichnung "Municipal-Gefängniss und städtisches Depot" in der Spinnmühlengasse in Köln-Altstadt-Süd (aus: Ph. M. Klein, Der Wanderer durch Köln, 1863).

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  • Historische Zeichnung "Municipal-Gefängniss in Cöln" (heutige Spinnmühlengasse in Köln-Altstadt-Süd) aus dem "Atlas zur Zeitschrift für Bauwesen", Jg. XIV, Berlin 1864.

    Historische Zeichnung "Municipal-Gefängniss in Cöln" (heutige Spinnmühlengasse in Köln-Altstadt-Süd) aus dem "Atlas zur Zeitschrift für Bauwesen", Jg. XIV, Berlin 1864.

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  • Historisches Siegel mit der Inschrift "Königl. Direction des Gefängnisses zu Cöln" rund um einen preußischen Reichsadler (wohl um 1900).

    Historisches Siegel mit der Inschrift "Königl. Direction des Gefängnisses zu Cöln" rund um einen preußischen Reichsadler (wohl um 1900).

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Südlich des Kölner Neumarkts befand sich ein 1861 bezogenes städtisches Depotgebäude, das auch als Munizipal-Gefängnis zum Abbüßen von kleineren Vergehen gegen polizeiliche Verordnungen genutzt wurde - unter anderem mussten hier neben „Ruhestörern, Schlägern, Betrunkenen, Arbeitsscheuen und Bettlern“ im Falle des Falles auch die Eltern von Schulschwänzern einsitzen. Bereits um 1888/90 wurde die Haftanstalt zu einem Obdachlosenasyl umgewidmet.

Munizipal-Gericht und -Gefängnis
Depot- und Gefängnisbau
Umwidmung zum Obdachlosenasyl
Lage und Objektgeometrie
Quellen, Internet, Literatur

Munizipal-Gericht und -Gefängnis
Der heute veraltete Begriff Munizipal bzw. Municipal geht auf das lateinische Begriff municipalis zurück und umschrieb (klein-) städtische Einrichtungen.
Im Fall des Kölner Gerichtswesens betraf die munizipale Zuständigkeit Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die als „kleine“ juristische Vergehen gleich auf der Amtsstube des betreffenden Polizei-Kommissars abgeurteilt wurden. In der Rangfolge der Kölner Polizeiverwaltung standen die neun Kommissare hinter dem Polizei-Präsidenten, dem diesen vertretenden Polizei-Rat, dem Polizei-Assessor und dem zugleich die Staatsanwaltschaft repräsentierenden Polizei-Inspektor.
Damals - das heißt in Zeiten vor der heutigen Gewaltenteilung zwischen Rechtsprechung (Judikative) und ausführender Gewalt (Exekutive) - fungierte der Polizei-Kommissar zugleich auch als Richter bei so genannten „Polizeistrafen“: Er hatte „in diesen Sachen das Recht, bis zu vierzehn Tagen Gefängniss oder bis zehn Thaler Geldstrafe zu erkennen. ... Alle diese durch den Polizei-Commissar verhängten Gefängnissstrafen werden abgebüsst in dem sogenannten städtischen Depot.“
Jedem Kommissar standen dabei zur Erfüllung seiner Aufgaben „ausser einem Bureau-Gehülfen, drei, vier oder fünf Polizei-Sergeanten, und einen, zwei oder drei Gendarmen zur Verfügung.“
Zwei der damals neun Kölner Polizei-Kommissare übten außerdem die städtische „Schulpolizei“ aus, d.h. die Aufsicht über die 1717 in Preußen eingeführte Schulpflicht (die bis 1918 lediglich eine Unterrichts-, aber noch keine allgemeine Schulpflicht war). Somit bestand neben der Verfolgung der Kleinkriminalität auch eine Aufgabe der Polizei darin, „alle unentschuldbaren Versäumnisse schulpflichtiger Kinder an den Eltern mit Geld bis zu einem Thaler oder Gefängniss bis zu 24 Stunden zu bestrafen.“ (Zitate nach Klein 1863, S. 57)
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Depot- und Gefängnisbau
Das ab 1860 erbaute und im April 1861 bezogene Depot- und Gefängnisgebäude geht auf Pläne des namhaften Architekten Julius Raschdorff (1823-1914) zurück, der bis 1878 in Köln als Stadtbaumeister tätig war und als dessen bedeutendstes Werk der 1894 bis 1905 erbaute Berliner Dom gilt.
Die Gestaltung der Fassade und die Anwendung mittelalterlicher Formen durch verbaute Zinnenkränze und Ecktürme erklärte der hoch angesehene Baumeister selbst im Sinne einer „sprechenden Architektur ... zur Herstellung einer ernsten und derben Architektur, wie solche dem Charakter des Gebäudes entspricht“ (Raschdorff 1864, S. 258).

Aufgrund der umfangreichen industriellen Produktion von Ziegeln und Formsteinen in Köln - 1882 gab es in der Stadt 85 Ziegeleien und Tonröhrenfabriken (vgl. Braun 2003, S. 204-205) - waren die Fassaden des neuen Gefängnisses entsprechend „mit hellen, gelbbraunen vorgemauerten Verblendsteinen versehen worden. Eine zusätzliche Gliederung wiesen die Fenstereinfassungen, Gesimse, Zinneneinfassungen und Zinnendeckplatten auf, die aus Sandstein gefertigt waren. Schließlich war die Sockelzone aus Rärener Hartstein. Damit waren an die Stelle des gebrannten und in Kalkmörtel versetzten Backstein, wie ihn die unverputzten und nicht verblendeten Fassaden der Strafanstalt in Köln aufwiesen [gemeint ist der 1835/38 erbaute Klingelpütz, Verf.], die verblendeten Fassaden des Munizipalgefängnisses getreten.“ (ebd.)
Das Gefängnis bot Platz für insgesamt 70 Gefangene, davon 50 männliche und 20 weibliche Häftlinge.

Im Folgenden die zeitgenössische Beschreibung des Baus und seiner Nutzung aus den „Wanderungen durch Köln“ des Philipp Martin Klein von 1863:
„Dieses im gothischen Style vom Stadtbaumeister Raschdorf ausgeführte Gebäude, südlich vom Neumarkt in der Spinnmühlengasse gelegen, kostet die Stadt 39,500 Thlr., und hat für die in geschiedenen Abtheilungen zu beherbergenden Arrestanten männlichen und weiblichen Geschlechts, zu denen auch die von der Polizei frisch aufgegriffenen Individuen (aber nur bis zum Ergebniss der innerhalb 24 Stunden Statt findenden Untersuchung) gehören, sehr gesunde, reinliche und luft- wie lichtreiche Räume.
Das neue städtische Depot oder Municipal-Gefängniss enthält folgende Räume:
a) im Souterrain ausser den Vorrathskellern eine Küche, eine Vor- und Waschküche, zwei Badezimmer, ein Mangelzimmer, und einen grossen Arbeitsraum für Männer.
b) im Erdgeschoss fünf Räume als Aufseherwohnung, ein Bureau, zwei Zimmer zu 5 Köpfen für Aufgegriffene, ein Zimmer zu 5 Köpfen für Syphilitische, zwei Isolirzellen, zwei Krankenzimmer nebst Vorzelle, zusammen auf 5 Köpfe berechnet.
c) in der ersten Etage, einen Betsaal, ein Zimmer für den Arzt, ein Verhörzimmer, zwei Krankenzimmer nebst Vorzimmer (wie oben zu 5 Köpfen berechnet,) zwei Zimmer für je 5 Detinirte und 4 Isolirzellen.
d) in der zweiten Etage zwei Zimmer jedes für 8, zwei jedes für 6, und 6 jedes für 5 Detinirte ausreichend. Am Eingange befindet sich ein kleiner Vorhof, und an jeder Seite ein Spaziergang, der eine für männliche, der andere für weibliche Gefangenen bestimmt.
Der grössere Hof hinter dem Gebäude dient zu ökonomischen Zwecken.“
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Der Verwaltungsbericht der Stadt Köln für 1888/89 berichtet über das Municipal-Gefängniß, dass die bisher kommunal verwalteten Cantonsgefängnisse aufgrund eines Gesetzes vom 30. Juni 1887 und eines ministeriellem Erlasses vom 18. März 1888 „in das Eigenthum des Staates übergegangen“ seien und der Stadt künftig „nur noch die durch die Unterbringung von Polizeigefangenen erwachsenden Heizungs-, Reinigungs-, und Verpflegungskosten zur Last“ fallen würden. Aufgeführt werden hier auch die durch die erfolgten Eingemeindungen von 1888 übernommenen Haftlocale in Deutz, Nippes, Ehrenfeld und Kriel - „für letzteres ... soll Ersatz in dem Verwaltungsgebäude in Lindenthal geschaffen werden“ (Kriel ist ein früherer Ort, der nach 1888 v.a. in dem damals noch neuen Stadtteil Lindenthal aufgegangen ist).

Für den Berichtszeitraum 1888/89 werden - vermutlich mit mehrfach Gezählten - insgesamt 11.946 Personen angeführt, die in der Summe 26.397 Tage Haft in der hier letztmals als Municipal-Gefängniß in Köln benannten Haftanstalt verbrachten (bzw. nach offenbar anderer Zählweise 16.027 Tage).
Als Urteile und Haft begründende Delikte werden neben Contraventionen (Zuwiderhandlungen) gegen ordnungspolizeiliche Anordnungen u.a. genannt: „Unfug und Ruhestörung, Störung der Sonntagsfeier, Schlägerei und Rauferei, Trunkenheit, Arbeitsscheu, Bettelei, Obdachlosigkeit, Landstreicherei, Unzucht und Sittenlosigkeit, Schulversäumnis, Thierquälerei“.
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Umwidmung zum Obdachlosenasyl
Der städtische Verwaltungsbericht für 1890/91 bezeichnet die Haftanstalt nun als „Königliches Polizei-Gefängniß (früheres Municipal-Gefängniß)“ und führt diese gleichzeitig bereits auch unter der Rubrik „Asyle für Obdachlose“ an: „In der städtischen Asyl-Anstalt in der Spinnmühlengasse erhielten arbeitsfähige Männer, welche als obdachlos angesehen wurden, Nachtlager ohne Verpflegung.“
Da den hier angeführten Zahlen zur Unterbringung von 388 Männern in 2854 Nächten die Angaben der Berichtszeiträume 1889/90 und 1888/89 gegenüberstellt werden, ist davon auszugehen, dass die Umwindmung der Haftanstalt zu einem Obdachlosenasyl allmählich erfolgte und bereits in den Vorjahren einsetzte. In den Berichten der Folgejahre wird das vormalige Gefängnis jedenfalls nicht mehr in der Rubrik „Polizei“ angeführt und die Einrichtung nun einzig unter „Asyle für Obdachlose“ genannt, so etwa 1892/93: „Im städtischen Asyl an der Spinnmühlengasse erhielten Nachtlager 917 Männer mit 7972 Nächten.“ und mit gleichem Wortlaut 1895/96 (983 Männer mit 5573 Nächten).
Bereits 1895/96 und dann z.B. noch 1907 werden die vorab genannten Polizeistrafen-Delikte unter der Rubrik „Markt- und Hafenpolizei“ angeführt und Arresthäuser in Bayenthal, Lindenthal, Ehrenfeld, Nippes, Deutz und Poll genannt, die jeweils von städtischen Polizeisergeanten geleitet werden.

Im ersten Nachkriegs-Verwaltungsbericht der damals fast völlig zerstörten Stadt Köln für 1945/47, in dem die Versorgung und Unterbringung von Kriegsopfern, Hinterbliebenen und Kriegsheimkehrern im Bereich der städtischen Wohlfahrtspflege einen großen Raum einnimmt, wird das Asyl dann nicht mehr genannt. Der Gebäudekomplex scheint - so wie 95% der Kölner Altstadt - im Zweiten Weltkrieg zerstört worden zu sein.
Ergänzende Hinweise zum Ende des Gebäudes und seines früheren Standortes sind willkommen!
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Lage und Objektgeometrie
Auf den historischen Karten der Preußischen Neuaufnahme (1891-1912) wie auch auf den Blättern der topographischen Karten TK 1936-1945 wird das Gebäude nicht gesondert ausgewiesen (vgl. Kartenansicht).
In einem auf „um 1900“ datierten Stadtplan findet sich das Gebäude als „Männer Asyl“ eingetragen, spätere Pläne aus den Jahren 1912 bis 1923 zeigen es dann als nach Westen bis an die Clemensstraße angrenzendes „Männer Asyl“ (entsprechend der hier eingezeichneten Objektgeometrie). Ein „Plan von Köln 1938“ lässt das nicht weiter bezeichnete Gebäude noch erahnen, jüngere Karten weisen es dann nicht mehr aus (vgl. landkartenarchiv.de).
Heute bestimmt ein mehrstöckiges Parkhaus das Straßenbild der Spinnmühlengasse.

(Franz-Josef Knöchel, Digitales Kulturerbe LVR, 2022)

Quellen
  • Freundliche Hinweise von Herrn Klaus Rick, ehemaliger Vize-Verwaltungsleiter und Leiter der Wirtschaftsverwaltung der JVA Bonn, 2022.
  • Verwaltungsberichte der Stadt Köln 1857-1996 („Bericht über den Stand und die Verwaltung der Gemeinde-Angelegenheiten der Stadt Köln“ u.ä.), hier 1887, S. 63, 1888/1889, S. 62-65, 1890/1891, S. 29 ff. u. 132, 1892/1893 S. 164, 1895/1896, S. 43-52 u. 160 und 1907, S. 41; online unter Universitäts- und Stadtbibliothek Köln, Digitale Sammlungen (www.ub.uni-koeln.de, abgerufen 08.07.2022).

Internet
deu.archinform.net: (Carl) Julius Raschdorff (1823-1914), Architekt, Autor und Baumeister (abgerufen 07.07.2022)
www.landkartenarchiv.de: Plan der Stadt Köln (um 1900), hrsg. von der Kölner Verlags-Anstalt u. Druckerei A.G. (abgerufen 08.07.2022)
www.landkartenarchiv.de: Verschiedene Pläne der Stadt Köln 1912-1923, u.a. Stadtplan von Köln (Mai 1912), Stadtplan Cöln (Februar 1914), Stadtplan von Cöln (Beilage zum Offiziellen Führer durch die Deutsche Werkbund-Ausstellung, Februar 1914), Stadtplan von Cöln (Februar 1921) und Stadtplan von Cöln (Januar 1923) (abgerufen 08.07.2022)
www.landkartenarchiv.de: Plan von Köln 1938, Werbebeigabe des Kaufhauses Carl Peters in Köln, Verlag Ernst Moißl sen., Köln (abgerufen 08.07.2022)
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Literatur

Braun, Susanne (2003)
Das Gefängnis als staatliche Bauaufgabe dargestellt am Beispiel der Kölner Strafanstalt "Der Klingelpütz" (1834-1838 und 1843-1845). (Dissertation phil. Universität zu Köln.) S. 121-122 u. 204-205, Köln. Online verfügbar: kups.ub.uni-koeln.de, abgerufen am 24.02.2016
Klein, Philipp Martin (1863)
Der Wanderer durch Köln. Eine geschichtliche Beschreibung der Stadt und sämmtlicher Merkwürdigkeiten. Nach den zuverlässigsten Quellen und mit Benutzung des mannigfaltigen Stoffes zusammengestellt und herausgegeben. Köln. Online verfügbar: opacplus.bsb-muenchen.de, abgerufen am 07.07.2022
Raschdorff, Julius (1864)
Das Municipal-Gefängnis in Cöln. In: Zeitschrift für Bauwesen 34. Jahrgang (1864), Nr. 1 u. 2, S. 515-527. o. O.
Signon, Helmut (2006)
Alle Straßen führen durch Köln. 3. von Klaus Schmidt überarbeitete und aktualisierte Ausgabe. S. 321, Köln.

Munizipal-Gefängnis und städtisches Depot in der Spinnmühlengasse

Schlagwörter
Straße / Hausnummer
Spinnmühlengasse
Ort
50676 Köln - Altstadt-Süd
Fachsicht(en)
Kulturlandschaftspflege, Landeskunde
Erfassungsmaßstab
i.d.R. 1:5.000 (größer als 1:20.000)
Erfassungsmethode
Auswertung historischer Schriften, Auswertung historischer Karten, Literaturauswertung
Historischer Zeitraum
Beginn 1860 bis 1861, Ende 1945

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Empfohlene Zitierweise
„Munizipal-Gefängnis und städtisches Depot in der Spinnmühlengasse”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-343894 (Abgerufen: 8. Mai 2024)
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