Landesweit bedeutsame historische Kulturlandschaften in Rheinland-Pfalz

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Fachsicht(en): Raumplanung
  • Landesweit bedeutsame historische Kulturlandschaften (LEP IV) (2008)

    Landesweit bedeutsame historische Kulturlandschaften (LEP IV) (2008)

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    Matthias C.S. Dreyer
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Im Bundesland Rheinland-Pfalz sind 17 landesweit bedeutsame historische Kulturlandschaften ausgewiesen worden. Die erstmalige systematische Aufstellung erfolgte im Landesentwicklungsprogramm (LEP) IV von 2008.

Entwicklung
Der Unterausschuss Denkmalpflege der Kultusministerkonferenz definierte auf seiner Sitzung in Görlitz im Mai 2003 den Begriff der historischen Kulturlandschaft als einen Ausschnitt aus der aktuellen Kulturlandschaft, der sehr stark durch historische, archäologische, kunsthistorische oder kulturhistorische Elemente und Strukturen geprägt wird. Die historische Kulturlandschaft sei Träger materieller geschichtlicher Überlieferung und könne im Einzelfall eine eigene Wertigkeit im Sinne einer Denkmalbedeutung entfalten. Wesentlich dafür seien ablesbare und substanziell greifbare Elemente und Strukturen in der Landschaft, welchen man geschichtliche Bedeutung zumesse, ohne dass sie selbst denkmalwürdig sein müssten.

Gemäß Landesentwicklungsprogramm (LEP) IV aus dem Jahre 2008 ergeben sich die historischen Kulturlandschaften aus einer ganzheitlichen Betrachtungsweise. Sie sind „historisch“, wenn ihre Elemente und Strukturen in heutiger Zeit aus wirtschaftlichen, sozialen, politischen oder ästhetischen Gründen nicht mehr in der vorgefundenen Weise entstehen, geschaffen oder fortgesetzt werden können.

Ziel der Ausweisung war und ist es, diese Kulturlandschaften zu erhalten. Merkmale sind ihre Vielfältigkeit unter Bewahrung des Landschaftscharakters, ihre historisch gewachsenen Siedlungs- und Ortsbilder, ihre schützenswerten Bausubstanz sowie das kulturelle Erbe. Die Elemente sind weiterzuentwickeln (LEP IV, Z 92). Mit den Kulturlandschaften sollen die Wechselwirkungen von Mensch und Natur veranschaulicht und eine starke regionale Identität als Grundlage einer nachhaltigen Regional– und Wirtschaftsentwicklung begründet werden.

Eine Konkretisierung, innere Differenzierung und Beschreibung der landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaften erfolgte im Jahre 2013 im Rahmen eines Fachgutachtens durch das Büro AGL, Saarbrücken. Bewertungskriterien waren dabei im Wesentlichen die Konzentration und Dominanz der kulturhistorischen Elemente sowie deren Vielfalt und Ausprägung, die Kohärenz der historischen Kulturlandschaft, die naturräumliche Eigenart sowie Zeichen des Landschaftswandels.

(Sylvia Götz, Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, 2020)

Literatur

Hartz, Andrea; Wendl, Peter; Schniedermeier, Lydia; Manderla, Beate / agl | Hartz • Saad • Wendl (Hrsg.) (2013)
Konkretisierung der landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaften zur Festlegung, Begründung und Darstellung von Ausschlussflächen und Restriktionen für den Ausbau der Windenergienutzung (Z 163 d). Fachgutachten. Saarbrücken.
Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz (Hrsg.) (2008)
Landesentwicklungsprogramm (LEP IV). Mainz.

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„Landesweit bedeutsame historische Kulturlandschaften in Rheinland-Pfalz”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/SWB-326190 (Abgerufen: 8. Dezember 2024)
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