Eine frühe mittelalterliche Siedlung in Zons ist aufgrund archäologischer Funde aus dem 7. Jahrhundert n. Chr. bereits für die Merowingerzeit anzunehmen (Nieveler 2007). Einen ersten urkundlichen Beleg stellt das sogenannte Testament des Bischofs Kunibert von Köln (um 600-664, amtierte ab 627 bis nach 648) aus der Mitte des 7. Jahrhunderts dar, das allerdings einzig in einer Fassung aus dem späten 11. Jahrhunderts überliefert ist. Hier finden sich die Namensform Zuonizo bzw. Zuonice.
In einer Schenkungsurkunde des ab 999 amtierenden Kölner Bischofs Heribert (um 970-1021) wird eine Ortslage am späteren Haus Bürgel mit Burgula bei Zünce benannt. In einer urkundlich überlieferten Verleihung von Gütern im Umland von Köln an die polnische Königin Richeza (um 995-1063) durch den Kölner Erzbischof Anno II. (um 1010-1075, amtierte ab 1056) aus dem Jahr 1057 wird eine Villa in Zons erwähnt.
Über Schriftquellen ist spätestens seit dem Beginn des 12. Jahrhunderts ein Fronhof der Kölner Erzbischöfe nachgewiesen - wahrscheinlich ein Vorgängerbau der Zonser Burg Friedestrom, die später im Zuge der Schlacht von Worringen 1288 zerstört wurde.
Im 13. Jahrhundert wurde Zons zu einem castrum (d.h. befestigter Ort) ausgebaut, wahrscheinlich unter dem ab 1238 amtierenden Kölner Erzbischof Konrad von Hochstaden (um 1205-1261).
Die Verlegung des Rheinzolls von Neuss nach Zons und dessen Stadterhebung
Dass das castrum Zons bereits vor der Verlegung des Zolls zumindest über die Reste von Mauern und eines Kastells verfügte, hatte dann wahrscheinlich eine maßgebliche Rolle bei der Entscheidung des seit 1370 amtierenden Kölner Erzbischofs Friedrich III. von Saarwerden (1348-1414) gespielt, als dieser im Jahr 1372 den Rheinzoll von Neuss nach Zons verlegte und in der Folge den Ort Zons nach dem Vorbild der 1285 verliehenen Rechte von Brühl zur Stadt erhob. Erzbischof Friedrich erreichte 1388 ferner, dass der Herzog von Jülich-Geldern seine bisherigen Rechte als Vogt für Zons im Tausch gegen die Vogtei Zülpich an das Erzbistum abtrat (Janssen 2008). Ab 1392 ist Zons als Amtssitz bezeugt (Wenksy 2008).
„Nach Zerstörung 1288 erhob Erzbischof Friedrich von Saarwerden 1373 das Dorf Zons zur Stadt, um die neu errichtete Burg Friedestrom (Vredestrom) im Südosten des Ortes zu schützen und damit den im Jahr zuvor von Neuss nach Zons verlegten erzstiftischen Rheinzoll zu sichern. Den Bürgern der Stadt wurden die Rechte und Freiheiten der Bürger von Brühl verliehen: das Marktrecht und das Recht zur Befestigung mit Mauern, Toren, Türmen, Graben und Festungswerken. So entstand die Stadt mit der Burg als Gründungsanlage nach einem Plan mit rechtwinkligem Straßenraster und konsequent gleichmäßigem Parzellensystem.“ (zitiert nach Denkmalbereich Zons)
Der Bau der Stadtmauer zum Schutz der Zollstätte
Wegen zunehmender Konflikte zwischen den Neusser Bürgern und dem Erzbischof von Köln wurden von 1372 bis 1388 die Stadtmauern der Feste Zons errichtet. Zum Schutz der Zollstätte wurde ab 1373 die Burg Friedestrom als Zollfeste (wieder) erbaut. Die stark umwehrte Burg bíldete den Kern der Gesamtfestung und war ab 1393 der Sitz des bischöflichen Schultheiß (Amtmann); ferner diente Friedestrom seitdem den Kölner Erzbischöfen häufig als Aufentshaltsort (Wenksy 2008; ebd. wird die Errichtung der Stadtmauer mit zwei Toren auf „Ende des 14. / Anfang des 15. Jahrhunderts“ datiert).
Die Zonser Stadtmauern umgeben weitestgehend unzerstört die gesamte Altstadt in einem Viereck, dessen Seiten angenähert allen vier Himmelsrichtungen entsprechend ausgerichtet sind. Der größte Mauerbereich ist freistehend, an kleineren Stellen sind die Mauern in die Außenwände von Häusern integriert. Die Mauerbasis besteht aus Trachyt und Tuffstein, verstärkt mit Basalt und in den oberen Lagen aus Feldbrandsteinen. Heute ist die Stadtmauer von Zons aus fachlicher Sicht des Naturschutzes die wohl wertvollste Mauer am Niederrhein.
Ab 1906 wurden die Zonser Stadtmauern restauriert.
Die Mauer auf historischen Karten / Objektgeometrie
Auf den Karten der Topographischen Aufnahme der Rheinlande (1801-1828) ist die rund 1,2 Kilometer lange Mauer gut auszumachen (vgl. Kartenansicht, technisch bedingt im Kartenbild etwas verschoben). Gleiches gilt für die jüngeren Werke der zwischen 1836 und 1850 erarbeiteten Preußischen Uraufnahme und der Preußischen Neuaufnahme (1891-1912). Letztere zeigt bereits deutlich das Anwachsen des umgebenden Orts nach Norden und Westen hin.
Die hier verzeichnete Objektgeometrie stellt die heute noch erhaltenen Teile der Mauer und deren zugehörige Türme gemäß der Karte des Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystems ATKIS dar.
Baudenkmal
Das Objekt „Stadtbefestigung Zons, Umfassung der Altstadt“ wurde mit Aufnahme in die Denkmalliste der Stadt Dormagen unter der Nr. 2.06 als Baudenkmal geschützt (www.dormagen.de, S. 6, Teil A, Gruppe 2). Innerhalb ihres Mauerrings und an ihr gelegen befinden sich weitere Baudenkmäler.
(Franz-Josef Knöchel, Digitales Kulturerbe LVR, 2025)
Internet
www.dormagen.de: Denkmalliste der Stadt Dormagen (PDF 282 KB, Stand 15.05.2021, abgerufen 06.06.2025)
de.wikipedia.org: Stadt Zons (abgerufen 06.06.2025)