Auf einem nicht zugehörigen Sockel erhebt sich eine etwa 1,30 Meter hohe Stele aus Stein mit halbovalem Abschluss. Das untere, kleinere Feld ist leer, im oberen Feld befindet sich folgende Inschrift:
ANNO 1667 / BERTRAM HERMANS / SCHEFFE DES HAVBTGERICHTS
PORTZ MAGRIET / SEINE HAVSFRA / W DEO D [ederunt]
PORTZ MAGRIET / SEINE HAVSFRA / W DEO D [ederunt]
(Übersetzung: „Im Jahr 1667, Bertram Hermans, Schöffe des Hauptgerichts Porz, und seine Ehefrau Magret haben [dieses Kreuz] Gott geschenkt.“)
Darüber befindet sich das eigentliche, aus schwarzem Trachyt gefertigte, ca. 87 Zentimeter hohe Kreuz, das die Eheleute stifteten.
Das Hauptgericht Porz
Die in der Inschrift genannte Berufsbezeichnung Bertram Hermans' als „Scheffe“ (Schöffe) ist ein eindrucksvolles Zeugnis für das „Hauptgericht Porz“, das hier von 1286 bis 1806 bestand. Dieses fungierte als Berufungsinstanz zahlreicher niederer Landgerichte der umliegenden Ortschaften in der Grafschaft Berg (seit 1380 Herzogtum Berg) und nahm damit eine herausragende Rolle innerhalb der bergischen Gerichtsbarkeit ein. Oberster Richter des Hauptgerichtes war der Porzer Amtmann, eine Art Stadtverwalter und oberster Finanzbeamter. Unterstützt wurde dieser von bis zu 15 Schöffen, die durch den Grafen von Berg ernannt wurden (Schwalm 2004, S. 37 f.).
Als Schöffen amtierten in der Regel angesehene, wohlhabende Bürger, die über Grundbesitz in der jeweiligen Ortschaft verfügten. Dass auch die Familie Hermans recht wohlhabend gewesen war, zeigt sich neben der Stiftung des Trachytkreuzes an einer über zwei Meter großen Grabplatte, die Bertram gemeinsam mit seinem Bruder Albertus seinen Eltern Johann, ebenfalls ehemaliger Schöffe, und Katharina Hermans in der Zündorfer Kirche St. Michael stiftete. Bertrams Bruder Albertus war von 1672 bis 1674 Abt des Benediktinerklosters St. Heribert in Deutz und übertraf seinen Bruder damit noch in Rang und Stellung (Becker 1990, S. 17-21).
Im Jahr 1909 wurde das Porzer Schöffenkreuz erstmalig renoviert, in einer kurzen Meldung des damaligen Kölner Local-Anzeigers heißt es:
„Porz, 5. Aug. 1909. In der letzten Gemeinderatssitzung wurde beschlossen, daß an der Steinstraße hierselbst stehende, beinahe 250 Jahre alte sogenannte Turnerkreuz renovieren zu lassen. Das Kreuz trägt die Inschrift: 'Anno D. 1667. Bertram Hermans, Scheffe des Hauptgerichtes Porz und Magret seine Hausfrau. Deo D.' Auch aus alten Urkunden damaliger Zeit geht hervor, daß Porz früher das Hauptgericht besaß, dem die Schöffengerichte Bensberg und Lülsdorf unterstanden.“
Anfang September 1966, knapp 300 Jahre nach seiner Errichtung, wurde das Schöffenkreuz dann von seinem ursprünglichen Standort vor einer Wiese abgebaut, erneut restauriert und etwas versetzt an der heutigen Stelle wiedererrichtet. Hier, an der Ecke Steinstraße / Friedrich-Ebert-Ufer, soll sich zwischen 1296 und 1589 die „Porzer Burg“ befunden haben, Sitz des Porzer Amtmanns und vermutlich auch Standort des Hauptgerichtes (Schwalm 2004, S. 38). An sie erinnert heute noch die rote Burg im Porzer Stadtwappen (ebd., S. 44).
Baudenkmal
Das Schöffenkreuz ist ein eingetragenes Baudenkmal der Stadt Köln (Nr. 577, Eintragung vom 1. Juli 1980).
(Lisa Kröger, LVR-Abteilung Digitales Kulturerbe, 2023)
Internet
porzerleben.de: Schöffenkreuz Steinstraße (abgerufen 05.06.2023)
www.stadt-koeln.de: Suche in der Denkmalliste (abgerufen 12.06.2023, Inhalt nicht mehr verfügbar 18.01.2024)
www.stadt-koeln.de: Interaktive Denkmalkarte Köln (abgerufen 18.01.2024)