Die Fassaden der Reihenhäuser Typ I in der Keimesstraße in Frechen sind im Erdgeschoss mit Steinzeugplatten verziert (2020)
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Siedlung Keimesstraße (2024)
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Die Reihenhauszeile wurde erhöht zur Straße angelegt; die Vorgärten sind mit Stützmauern abgesetzt (2021)
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Die Hausfassaden der Ostseite der Keimesstraße verspringen aufgrund des bogenförmigen Verlaufes an zwei Stellen (2021)
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Gelb verputztes Mehrfamilienhaus mit pavillonartigem Anbau und Sonnenuhr aus Keramik in der Keimesstraße Ecke Hasenweide (2021)
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Blick entlang der Keimesstraße in Richtung Norden, zum Torbogen des Laubenganghauses am Freiheitsring (2021)
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Die Fassaden der Reihenhäuser Typ I in der Keimesstraße in Frechen sind im Erdgeschoss mit Steinzeugplatten verziert (2020).
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Siedlung Keimesstraße (2024)
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Die Reihenhauszeilen liegen auf einem höheren Niveau zur Straße; die Vorgärten sind mit Stützmauern abgesetzt (2021).
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Die Hausfassaden der Ostseite der Keimesstraße verspringen aufgrund des bogenförmigen Verlaufes an zwei Stellen (2021).
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Gelb verputztes Mehrfamilienhaus mit pavillonartigem Anbau und Sonnenuhr aus Keramik in der Keimesstraße Ecke Hasenweide (2021).
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Blick entlang der Keimesstraße in Richtung Norden, zum Torbogen des Laubenganghauses am Freiheitsring (2021).
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Die heutige Keimesstraße hieß ursprünglich Blumenstraße und wurde im Zuge des kommunalen Wohnraumprogrammes zur Beseitigung der damaligen großen Wohnungsnot angelegt. Der städtebauliche Entwurf geht auf den Kölner Architekten Julius Gatzen zurück, der im Hochbauamt der Gemeinde Frechen beschäftigt war. Für die Planung der Siedlungen entwarf er drei Reihenhaustypen und zwei Laubenganghaustypen. In der Keimesstraße wurde der Reihenhaustyp I umgesetzt.
Die Straßenanlage Zur Anbindung der neu angelegten Ringstraße an die parallel verlaufende Hauptstraße im historischen Ortskern wurde die etwa 100 Meter lange und 19 Meter breite, leicht gebogen in Nord-Süd-Richtung verlaufende Blumenstraße als Teil der nun durchgehenden Verbindung konzipiert. Sie mündet genau in der Achse des mächtigen Torbogens des Laubenganghauses I als Blickfang in den Freiheitsring. Entlang dieser Straße wurden 1928/1929 insgesamt 36 Einfamilienhäuser des Reihenhaustyps I sowie ein Mehrfamilienhaus errichtet. Während die westliche Häuserzeile in einer einheitlichen Linie zur Straßenfront umgesetzt werden konnte, verspringen die Fronten der westlichen Straßenseite an zwei Stellen und weisen hier Änderungen in der Fassadengestaltung auf. „Vor den Einfamilienhäusern liegt zu beiden Seiten ein Vorgarten von 4,50 Meter, der im Besitze der Gemeinde verbleibt, um so eine einheitliche Anlage und Pflege zu ermöglichen“(VHS Frechen 1987, S. 78; Artikel aus dem Frechener Tageblatt vom 5.9.1928). Die Vorgärten sind gegenüber dem Straßenniveau erhöht und durch Backsteinmauern abgestützt; zu den Eingängen führen dreistufige Treppen. Zudem gehörte zu jedem Haus ein langgezogener schmaler Garten für die Eigenversorgung und Kleintierhaltung (Frechener Geschichtsverein et al. 2015, S. 28).
Der Reihenhaustyp I Bei den Reihenhäusern des Typs I handelt es sich um zweigeschossige Backsteingebäude mit Satteldach und rotem bis dunkelbraunem Ziegelmauerwerk. Das Erdgeschoss ist gestaltet mit gelbgrünlichen bis bräunlichen Keramikplatten „für die Pfeiler zwischen den in enger Reihung aufeinander folgenden, schmalen Hochrechteckfenstern“ (Buschmann et al. 2020, S. 493), die über die gesamte Häuserreihe zusätzlich durch ein horizontales Keramikband mit Blumenkästen einheitlich gestaltet sind. Die Entwürfe und Umsetzung der keramischen Ausgestaltung geht auf den Bildhauer Franz Albermann zurück, die Produktion erfolgte in der Abteilung für Fein- und Baukeramik unter der Leitung von Toni Ooms in der Steinzeugfabrik Kalscheuer (Ooms'sche Keramik) (Heeg 1992, S. 191f).
„Jedes Einfamilienhaus besitzt Wohn- und Spülküche, drei Schlafzimmer, einen kleinen Speicher, Waschküche und Keller“ (VHS Frechen 1987, S. 78; Artikel aus dem Frechener Tageblatt vom 5.9.1928). Im Ursprungszustand war kein Badezimmer eingeplant: Lediglich im Erdgeschoss gab es ein WC und zwei Schlafzimmer sowie der Flur im Obergeschoss verfügten über Waschbecken (Buschmann et al. 2020, S. 493). Mit einer Wohnfläche von etwa 65 Quadratmetern waren die Häuser so „eingerichtet, daß sie genügend Raum bieten für eine Familie mit sechs Kindern, ferner besteht die Möglichkeit, in einem Hause 2 kinderlose Ehepaare oder Alleinstehende unterzubringen“ (VHS Frechen 1987, S. 79).
Das Mehrfamilien- und Geschäftshaus Keimesstraße / Hasenweide Das bis zu vier Geschosse hohe Mehrfamilien- und Geschäftshaus mit Flachdächern am Beginn der westlichen Reihenhauszeile ist besonders auffällig gestaltet. Der Hauptbau ist quer zur Straße hin ausgerichtet und ragt zudem über die Fassadenfront der Reihenhäuser bis an die Vorgartenlinie heran: Somit erzielt es die Wirkung eines Torhauses. Der mit gelbem Putz verzierte Bau zeigt im Bereich der Fenster ebenfalls Verzierungen aus Keramikplatten. An diesen Hauptbau schließen sich ein dreigeschossiger Flügel mit weit auskragendem Flachdach, ein eingeschossiger, halbrunder pavillonartiger Bau mit durchgehendem Fensterband sowie ein zweigeschossiger Anbau mit Satteldach, der den Reihenhäusern in der Keimesstraße ähnelt, an. An dem dreigeschossigen Baukörper ist eine aus Keramik, nach einem Entwurf des Künstlers Franz Albermann gefertigte Sonnenuhr angebracht, die mit „Tierkreiszeichen und zwei Fruchtbarkeit und Wachstum symbolisierenden Frauengestalten“ verziert ist (Frechener Geschichtsverein et al. 2015, S. 28). An dem Haus gegenüber wird ein keramischer Brunnen hinter einer Hecke verborgen. Er ist mit einem mittlerweile nicht mehr wasserspeienden Fischkopf verziert (Heeg 1984, S. 115).
Kulturhistorische Bedeutung Die Siedlung hat bis heute weitestgehend ihr einheitliches Erscheinungsbild bewahrt, auch wenn sie einige individuelle Überprägungen erfahren musste. Sie ist ein Zeugnis für die Architektur des Neuen Bauens, also für kostensparendes Bauen, welches gleichzeitig jedoch hinsichtlich der Gebäudegestaltung und -ausstattung einen gewaltigen Fortschritt gegenüber den üblichen Wohnungen für kinderreiche oder ärmere Bevölkerungsschichten bedeutete. Die Siedlungen des Wohnraumprogrammes in Frechen gelten als überregional beispielhafte und beachtete gemeindliche Maßnahmen im sozialen Wohnungsbau: Trotz des hohen Kostenfaktors wurde nicht auf architektonische Wertigkeit verzichtet (Heeg 1984, S. 115).
Hinweise Das Objekt „Siedlung Keimesstraße in Frechen“ ist Bestandteil eines Denkmalbereiches (LVR-Amt für Denkmalpflege Nr. 59312) und wertgebendes Merkmal des historischen Kulturlandschaftsbereiches Töpfereisiedlung Frechen (Kulturlandschaftsbereich Regionalplan Köln 474).
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