Gräberfeld für Opfer von Hinrichtungen im Gefängnis Klingelpütz auf dem Westfriedhof

Schlagwörter:
Fachsicht(en): Kulturlandschaftspflege
Gemeinde(n): Köln
Kreis(e): Köln
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Koordinate WGS84 50° 58′ 15,63″ N: 6° 53′ 3,66″ O 50,97101°N: 6,88435°O
Koordinate UTM 32.351.460,10 m: 5.648.731,61 m
Koordinate Gauss/Krüger 2.562.160,94 m: 5.648.793,73 m
  • Blick auf einen Teil des ehemaligen Gräberfelds für Opfer von Hinrichtungen im Gefängnis Klingelpütz auf dem Westfriedhof in Köln-Vogelsang (Flur U, links im Bild; 2021). Hingerichtete wurden hier anonym bestattet.

    Blick auf einen Teil des ehemaligen Gräberfelds für Opfer von Hinrichtungen im Gefängnis Klingelpütz auf dem Westfriedhof in Köln-Vogelsang (Flur U, links im Bild; 2021). Hingerichtete wurden hier anonym bestattet.

    Copyright-Hinweis:
    Katharina Grünwald/Landschaftsverband Rheinland, CC-BY
    Fotograf/Urheber:
    Katharina Grünwald
    Medientyp:
    Bild
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  • Die Informationstafel des NS-DOK am ehemaligen Gräberfeld für Opfer von Hinrichtungen im Gefängnis Klingelpütz auf dem Westfriedhof in Köln-Vogelsang (2021).

    Die Informationstafel des NS-DOK am ehemaligen Gräberfeld für Opfer von Hinrichtungen im Gefängnis Klingelpütz auf dem Westfriedhof in Köln-Vogelsang (2021).

    Copyright-Hinweis:
    Katharina Grünwald/Landschaftsverband Rheinland, CC-BY
    Fotograf/Urheber:
    Katharina Grünwald
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Auf dem Westfriedhof in Köln-Vogelsang wurden Hingerichtete anonym begraben, die von NS-Sondergerichten vor allem in der Zeit des Zweiten Weltkrieges zum Tode verurteilt und im Gefängnis Klingelpütz hingerichtet worden waren.

Hinrichtungen nach einem „kurzen Prozess“
In den Jahren 1933 bis 1945 war das Kölner Gefängnis Klingelpütz eine zentrale Hinrichtungsstätte des NS-Regimes, vor allem während der Kriegsjahre. Die Hinrichtungen fanden im Auftrag von NS-Sondergerichten aus dem Rheinland, Westfalen und dem besetzten Luxemburg statt. Ebenso im Autrag des Volksgerichtshofs Berlin, des Reichsgerichts Leipzig sowie von NS-Militärgerichten. Insgesamt sind dort rund 1000 bis 1200 Menschen fast ausschließlich mit einer Guillotine getötet worden. Etwa ein Drittel der Opfer wurden auf dem Westfriedhof anonym beigesetzt.

Die erste Gruppe der Hingerichteten waren Opfer der sogenannten „kurzen Prozesse“. Sie dienten der Abschreckung und zur Säuberung der „Volksgemeinschaft“ von Kriminellen. So fanden auch Menschen den Tod, die beispielsweise beschuldigt wurden, während der Bombenangriffe auf Köln Kleidung aus zerstörten Gebäuden gestohlen zu haben.
„Die Grabstätten der deutschen Opfer der NS-Sondergerichte wurden nach Ablauf der 20jährigen Ruhefrist eingeebnet. Sie galten nicht als Opfer eines spezifischen NS-Unrechts, sondern nach wie vor als 'Kriminelle', deren Verurteilung zu Recht erfolgt sei. Nur sehr wenige wurden in Privatgräber oder gar in eine Kriegsgräberstätte umgebettet“ (zitiert nach NS-DOK).

Die nächste Gruppe waren Wiederstandskämpfer aus den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und Frankreich, die im Zuge des „Nacht-und-Nebel“-Erlasses ins „Reich“ verschleppt worden waren. Bei diesem Erlass handelte es sich um geheime „Richtlinien für die Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten“ (zitiert nach de.wikipedia.org). „Die Leichname der westeuropäischen Hinrichtungsopfer sind auf Veranlassung der Herkunftsstaaten sehr bald nach 1945 in die Heimatländer überführt worden.“ (zitiert nach DS-DOK)

Eine weitere größere Gruppe waren hingerichtete Angehörige der Wehrmacht, die von NS-Militärgerichten der sogenannten „Wehrkraftzersetzung“ schuldig gesprochen worden waren. Dies konnte Fahnenflucht bedeuten oder das Simulieren einer Krankheit, um nicht zurück an die Front zu müssen. Sie wurden teilweise auch auf dem Schießplatz Dünnwald hingerichtet. Später wurde diese Gruppe zumindest teilweise auf das Gräberfeld für deutsche Kriegsopfer des Westfriedhofs umgebettet.

Heutige Situation
„Die Beisetzung von Klingelpütz-Opfern erfolgte ohne namentliche Kennzeichnung von Januar 1939 bis September 1943 auf einem abgesonderten Gräberfeld in Flur U, danach bis September 1944 in Flur R auf Feld 65 sowie in Flur B auf den Feldern 4 bis 6. Heute sind diese Grabstätten nicht mehr erhalten“ (zitiert nach NS-DOK).
Die Informationstafel des NS-Dokumentationszentrums der Stadt Köln (NS-DOK) erinnert gegenüber von Flur U am Osteingang des Friedhofs an die Geschehnisse. Die Geometrie auf der Karte zeigt Flur U, die Punktgeometrie zeichnet die ungefähre Lage der Informationstafel aus.

Sonstiges
Die Erschließung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft fand durch die Arbeit des NS-DOK statt. Die diesem Beitrag zugrunde liegenden Informationen stammen von der Webseite des NS-DOK. Die vor Ort vorhandenen Informationstafeln des NS-DOK sind online abrufbar (www.west.nsdok.de).

(Katharina Grünwald, LVR-Redaktion KuLaDig, 2021)

Internet
www.west.nsdok.de: Die „Gräber für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft“ auf dem Westfriedhof (abgerufen 02.03.2021)
www.stadt-koeln.de: Friedhofsplan Westfriedhof (PDF, 350 KB, abgerufen 02.03.2021)
www.bmfsfj.de: Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (abgerufen 02.03.2021)
de.wikipedia.org: Nacht-und-Nebel-Erlass (abgerufen 05.03.2021)

Gräberfeld für Opfer von Hinrichtungen im Gefängnis Klingelpütz auf dem Westfriedhof

Schlagwörter
Straße / Hausnummer
Venloer Straße 1132
Ort
50829 Köln - Vogelsang
Fachsicht(en)
Kulturlandschaftspflege
Erfassungsmaßstab
i.d.R. 1:5.000 (größer als 1:20.000)
Erfassungsmethode
Literaturauswertung, Geländebegehung/-kartierung, Übernahme aus externer Fachdatenbank
Historischer Zeitraum
Beginn 1939

Empfohlene Zitierweise

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Empfohlene Zitierweise
„Gräberfeld für Opfer von Hinrichtungen im Gefängnis Klingelpütz auf dem Westfriedhof”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-328350 (Abgerufen: 20. April 2024)
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