Doppeleichen in Schleswig-Holstein

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Fachsicht(en): Kulturlandschaftspflege, Landeskunde
An die Schleswig-Holsteinische Erhebung von 1848 erinnern die so genannten Doppeleichen, die in vielen Dörfern anlässlich des 50. Jahrestages am 24. März 1898 unter besonderen Feierlichkeiten gepflanzt wurden. Sie galten den schleswig-holsteinisch Gesinnten als Sinnbild für Freiheit und Unabhängigkeit von Dänemark sowie für die Einheit von Schleswig und Holstein. Deshalb findet man diese Art von Gedenkbäumen auch nur im nördlichsten Bundesland. Das Privileg von Ripen von 1460 und das Schlagwort „Up ewig ungedeelt” diente dabei den Schleswig-Holsteinern als Grundlage ihres Anspruchs. Die Idee der Doppeleiche kam erstmalig auf dem schleswig-holsteinischen Sängerfest 1844 in Schleswig auf, als das Schleswig-Holstein-Lied erstmalig gesungen wurde; hier heißt es in der 7. Strophe: “Teures Land, du Doppeleiche, unter einer Krone Dach, stehe fest und nimmer weiche, wie der Feind auch dräuen mag! Schleswig-Holstein, stammverwandt, wanke nicht, mein Vaterland!„

Als Standort dieser Bäume wählte man besonders exponierte Plätze in der Dorfmitte oder in der Nähe von Schulen und Gaststätten. Es gab zwei Möglichkeiten, eine Doppeleiche zu schaffen: Entweder pflanzte man zwei Eichen in einem Pflanzloch so eng zusammen, dass aus einer Wurzel die Stämme wuchsen (erkennbar an der Doppeleiche in Holzbunge), oder man ordnete die beiden Eichen so an, dass diese aus zwei Pflanzstellen herauswuchsen und im Stammbereich zusammengeführt wurde.

(Telse Stoy, Heimatgemeinschaft Eckernförde e. V., 2014)

Doppeleichen in Schleswig-Holstein

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„Doppeleichen in Schleswig-Holstein”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/SWB-261830 (Abgerufen: 27. März 2025)
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