Baubeschreibung
Der karge Baubestand, fehlende Baunachrichten und undokumentierte archäologische Grabungen im Jahre 1921 an Wohnturm und Halsgraben erschweren die Burgbeschreibung. Ein bereits im Jahre 1717 erwähnter, heute teilweise verfüllter breiter Graben, der die in Spornlage errichtete Burgstelle sichelförmig vom weiter ansteigenden Bergrücken im Norden sicherte, ist im Gelände deutlich sichtbar (vgl. Dolch / Ulrich 2007, S. 312). Der Standort der Kernanlage ist mit einem hinter dem Graben sich erhebenden kleinen Felskompartiment identisch.
Das Bauwerk, nach Ansicht von Martin Dolch und Stefan Ulrich letztlich ein großer Wohnturm, hatte beachtliche Ausmaße. Erhalten sind Grundmauern im Norden mit 17 Metern, im Osten mit ca.13 Metern und im Westen mit nur noch ca. 3 Metern. Die Ausdehnung nach Süden, der Standort der Südmauer, ist nur durch archäologische Untersuchungen zu klären (vgl. Dolch / Ulrich 2007, S. 311). Das erhaltene, aufgehende zweischalige Mauerwerk besteht aus recht grob behauenen Quadern von unterschiedlichem Format (Länge bis zu einem Meter) (vgl. Dolch / Ulrich 2007, S. 311). Der Mauerkern besteht aus unterschiedlichem Steinmaterial. Aussagen zu dem völlig verschütteten und überwachsenen Inneren des Wohnturms sind ohne Grabung unmöglich. Die Funktion einer stumpf an die Westseite, unweit der Nordwestecke, anstoßenden Mauer ist unklar. Stefan Ulrich und Martin Dolch halten hier einen „sekundär angefügten Strebepfeiler“ (Dolch / Ulrich 2007, S. 310) für denkbar. Der Wohnturm dürfte zwischen 1150 und 1200 (?) entstanden sein.
Geschichte
Eine Burg in Wiesbach wird zusammen mit dem Burgwald urkundlich genannt, erstmals im Jahre 1717, also sehr lange nach ihrer Zerstörung oder Auflassung. Wie ihre Gründung sind die weitere Geschichte und der Untergang der Anlage unmittelbar nördlich der Gemeinde weitgehend unbekannt. Selbst der tatsächliche Name ist nicht überliefert. Lediglich die Lage der Burg und einige Ministeriale, die im Ort begütert waren oder von dort Leistungen bezogen, können möglicherweise im Zusammenhang mit der Burg gesehen werden.
Schon Hermann Schreibmüller vermutete nicht zu Unrecht, dass Wiesbach die ursprüngliche (südwestliche) Ausdehnung des Reichslandes um Kaiserslautern markiert (Schreibmüller 1910, S. 73), dementsprechend wäre die Anlage die einer Reichsburg (Schreibmüller 1910). In allen Amtsorten des Reichslandes z.B. Deinsberg, Kübelberg oder Wolfstein war jeweils eine Reichsburg errichtet worden.
Damit korrespondiert vor allem die Tatsache, dass die bedeutenden Reichsministerialen von Hohenecken bis zum Jahre 1279 das Patronatsrecht an der Pfarrei Wiesbach als Reichslehen innehatten, und die (Kaisers-)Lauterer Reichsburgmannen Nikolaus von Hagen und Tilemann von Schwarzenberg im Jahre 1297 das ihnen jährlich zustehende Manngeld aus Einkünften der Ämter Labach und Wiesbach bezogen. Philipp von Breidenborn, Abkömmling einer Lauterer Reichsministerialenfamilie nannte noch 1392 Güter in den beiden vorgenannten Orten ihr Eigen.
Kulturdenkmal
Im Nachrichtlichen Verzeichnis der Kulturdenkmäler im Kreis Südwestpfalz ist folgender Eintrag zu finden: „Burgruine auf dem sogenannten Schlosshof nördlich des Ort(es): Überreste der 1297 erwähnten Burg: einige Fundamente und Halsgraben“ (GDKE 2019, S. 52).
(Jürgen Keddigkeit, Bezirksverband Pfalz, 2019)