Alt-Wolfstein wurde über einer der engsten Stellen des Lautertales in Spornlage auf einem recht steilen und lediglich 20 Meter breiten Felsgrat am Ostabhang des Königsberges erbaut. Die frei zugängliche Burg ist, beginnend in der Stadtmitte Wolfsteins, vorbei an Burg Neu-Wolfstein, auf markiertem Wanderweg zu erreichen.
Baubeschreibung Der Zugang zur Burgruine ist vom Wanderweg auf der Westseite der Burgruine leicht zu finden. Man quert den äußeren und inneren Halsgraben, erreicht rasch die Mantelmauer und dahinterliegend den zugänglichen Bergfried sowie den angebauten ehemaligen Palas.
Kernburg Der älteste Teil von Alt-Wolfstein wird vom hochaufragenden Rest eines fünfseitigen, heute noch fünfgeschossigen Bergfrieds beherrscht, dessen ursprünglicher Eingang auf der Südseite im vierten Obergeschoss lag. In diesem Stockwerk befindet sich neben einem kleinen Rundbogenfenster und einer Schießscharte (Lichtschlitz?) ein weiterer Durchgang zu einem unmittelbar westlich anschließenden Bauwerk, das wohl in späterer Zeit angefügt wurde. Der heutige Zugang ist modern. Den noch etwa 20 Meter hohen Bergfried sowie seinen Anbau schützte ein hufeisenförmig vorgelegter „Hoher Mantel“ an der Süd-, West- und Nordseite. Der südliche und westliche Teil dieser Schutzmauer rückt geländebedingt sehr eng an die Zentralgebäude heran. Auf der nördlichen Seite erstreckt sich zwischen Mantelmauer und Bergfried ein schmaler Hof. Vermauerte Fenster lassen auf innen angelehnte Gebäude schließen. Hier befanden sich auch die beiden älteren, später vermauerten Zugänge zur Burg. Beide Tore ersetzte in der letzten Bauphase eine kleine Zugangsanlage mit vorgelegtem Zwinger. Nicht zu bewerten ist der Baubefund im östlichen Teil der Oberburg.
Unterburg Zwischen den Jahren 1960 und 1975 wies man eine recht ausgedehnte Unterburg nach. Sie wurde wohl in der ersten Hälfte des 14. Jahrhundert errichtet und war von einer umlaufenden, ca. zwei Meter starken Ringmauer umgeben, die geländebedingt im Südosten mit der älteren Außenmauer identisch war. Eine neuerrichtete Mauer schloss nun den älteren Halsgraben bis zum Fels an der Südwestecke der Unterburg. Sie und ein Eckturm schützten nun zusätzlich die westliche Hauptangriffsseite. Die anschließende westliche, bergseitige Ringmauer mit dem vorspringenden Torbau besaß den Charakter einer Schildmauer. Ihr vorgelagert war ein zweiter Halsgraben. Im Innern der nördlichen Unterburg befanden sich zwei Wohngebäude. Der größere Ostbau, lehnte sich mit seinen Schmalseiten an die nördliche Ringmauer an. Ein kleineres Haus erhob sich nahe der Wehrmauer. Es wies einen Abortturm auf.
Östliche Unterburg und sogenannte Tiefburg Von der, lediglich durch den bekannten Kupferstich Merians überlieferten unteren östlichen Unterburg am Osthang sind keinerlei bauliche Reste mehr sichtbar. Dies gilt auch für die lediglich auf zwei Zeichnungen des späten 18. Jahrhunderts nachgewiesene sog. Tiefburg im Tal unterhalb der Burg.
Geschichte Wie bei den meisten Burgen im Raum der heutigen Pfalz ist auch die frühe Geschichte der Reichsburg Wolfstein letztlich unbekannt.
12. Jahrhundert bis zum Ende des 13. Jahrhunderts Die damals wohl schon längere Zeit bestehende Anlage wird erstmals im Jahre 1275 im Zusammenhang mit der Stadtwerdung Wolfsteins erwähnt. Da Wolfstein jedoch Sitz eines (nachgeordneten) Reichsamtes im Lauterer Reichsland war, ist anzunehmen, die Burg sei – ähnlich den Burgen Kübelberg oder Deinsberg bei Theisbergstegen – nach der Mitte des 12. Jahrhunderts, im Anschluss an den Ausbau der Reichsburg Kaiserslautern durch Kaiser Friedrich I. Barbarossa zur Sicherung und Verwaltung des Königslandes entstanden. 1282 wurde die Burg bei Wolfstein erneut (zweimal) erwähnt, als der Reichsministeriale Heinrich (III.) von Hohenecken und seine Frau Margarethe mit Genehmigung von König Rudolf von Habsburg eine Wiese unterhalb der Burg veräußerten.
14. Jahrhundert Eine verstärkte urkundliche Überlieferung setzt zu Beginn des 14. Jahrhundert ein. 1304 hatte König Albrecht dem Lauterer Reichsministerialen Wilhelm Akers ein Burglehen auf Wolfstein überlassen, das fünf Jahre später König Heinrich VII. verdoppelte. Nur wenige Jahre später wird deutlich, dass die Reichsburg nun zum Pfandobjekt des Reiches wurde, denn am 16. Februar 1312 verpfändete König Heinrich VII. dem Domherrn Heinrich von Sponheim, einem Bruder des Grafen Johannes II. von Sponheim-Starkenburg, Burg Wolfstein zusammen mit dem (Reichs-)Dorf Kübelberg und wohl auch mit der dortigen Burg. Nur wenige Monate später, am 25. Mai, bekundete der Pfandnehmer, dass Graf Georg von Veldenz in seinem Hause Wolfstein Burgmann des römischen Königs geworden war. Obwohl der inzwischen zum römisch-deutschen König gewählte Pfalzgraf Ludwig 1315 den Grafen Johann und Heinrich von Sponheim(-Starkenburg) gestattete, 300 Pfund Heller an Wolfstein zu verbauen und um diesen Betrag die Pfandschaft zu erhöhen, damit die Sponheimer letztlich ihren Pfandbesitz weiter sichern konnten, drohte dennoch den Grafen wenige Jahre später ihr Besitz zu entgleiten. Denn bereits am 20. September 1314 hatte im Vorfeld der anstehenden Königswahl Pfalzgraf Ludwig, Erzbischof Balduin von Trier zugesichert, sich zugunsten von dessen Verwandten und Freunden im Falle der Wahlhilfe einzusetzen. Dies betraf auch Wolfstein, das sich damals – wie oben angemerkt – in Pfandbesitz Heinrichs von Sponheim-Starkenburg, bzw. seit 1319 als nachrangiges Afterpfand im Besitz seines gleichnamigen Neffen und dessen Frau Loretta befand. Den Pfandbesitz am Königsland (Wolfstein) dürften die Sponheimer, durch die Verpfändung von König Ludwig an König Johann von Böhmen 1322 – sei es durch Pfandüberlagerung oder Gewalt – verloren haben, Burg Alt-Wolfstein befand sich dagegen weiterhin in ihrer Hand. Vielleicht korrespondiert damit die Klage des Propstes Heinrich von Sponheim über erlittenes Unrecht wegen des Hauses (=die Burg) Wolfstein, die er 1324 äußerte. Tatsächlich händigte erst 1326 Graf Georg von Veldenz dem Propst von Aachen, Heinrich von Sponheim, die Pfandsumme in Höhe von 4.300 Pfund Heller aus. Offensichtlich waren bis zu Beginn der zwanziger Jahre des 14. Jahrhunderts alle Versuche zur Einlösung von Alt-Wolfstein fehlgeschlagen, und sicherlich ist hier der Grund für einen Neubau in dieser Zeit zu suchen. Die Sponheimer hatten Geld in die Burg (Alt)Wolfstein investiert, und Sponheimer Gemeinern gehörten ebenfalls Burganteile, d.h. letztlich war der Veldenzer den (Alt)Besitzern mehr als unwillkommen und kaum in der Lage, sich gegen deren Widerstand in der Burg festzusetzen. Selbst ein offensichtlich damals geplanter Neubau stieß auf entschiedenen Widerstand der Sponheimer. Dies ergibt sich aus einer Urkunde aus dem Jahre 1319, in der die Burg erstmals als „Alt-Wolfstein“ bezeichnet wurde. Damals versicherte Graf Georg von Veldenz den vier Gemeinern der Burggemeinschaft - ihr gehörten 1331 Hermann von der Pforten [von Montfort], Philipp Ulner von Sponheim und Wolf [von Sponheim] an - im Umkreis einer halben Meile von Alt-Wolfstein keine neue Wehranlage zu errichten. Offensichtlich war die Entscheidung zur Errichtung einer neuen Burg (Neu-Wolfstein) grundsätzlich bereits gefallen und nur deren Standort war umstritten. Wohl im Jahre 1362 war Ritter Wynant von Sponheim, ein Mitglied der Wolfsteiner Burggemeinschaft, in Streitigkeiten mit Bischof Gerhard von Speyer verwickelt und hatte ihm großen Schaden zugefügt. Daher besetzten bischöfliche Soldaten die Burg und es gelang erst durch Vermittlung von Kurfürsten Ruprecht I. am 5. Januar 1363 ein Vergleich: Die damals acht Gemeiner Alt-Wolfsteins mussten sich unter Eid verpflichten, dem Bischof und seinen Nachfolgern zukünftig keinen Schaden mehr zuzufügen und auf ewig Lehnsleute des Bischofs zu werden. Darüber hinaus hatten Wynant von Sponheim, sein Sohn sowie zwei weitere Ritter Schadensersatz zu leisten. Ende des 14. Jahrhunderts wurden erneut Angehörige der Burggemeinschaft des Landfriedensbruches angeklagt. 1397 formierte sich eine Allianz gegen die Beschuldigten. Ihr gehörten Pfalzgraf Ruprecht II. und Erzbischof Werner von Trier sowie ab 1398 Erzbischof Johann von Mainz und der Herzog von Lothringen an. Einem Burgfrieden von 1400 kann entnommen werden, dass das Areal damals identisch mit der Gemarkung der Stadt Wolfstein ausschließlich der Ländereien rechts der Lauter war. Der Standort einer 1463 erwähnten Kapelle im Burgareal ist unbekannt.
15. Jahrhundert Im Sommer des Jahres 1400 schlossen Truppen des Pfalzgrafen Ludwig und des Herzogs von Lothringen die Burg ein. Da sich die Gemeiner auf Alt-Wolfstein hartnäckig verteidigten, musste der Pfalzgraf am 20. August Nachschubgüter und Armbrustschützen aus Mainz und Frankfurt zur Verstärkung anfordern. Bald darauf waren die Verteidiger gezwungen, Burg Alt-Wolfstein gegen freien Abzug zu übergeben. Am 28. August 1400 stimmten die Gemeiner in einem Vergleich zu. Sie hatten beträchtliche finanzielle und politische Nachteile hinzunehmen. Auch hatten die Ganerben ein Viertel der Burg an die Kurpfalz abzutreten. Dieser kurpfälzische Anteil fiel 1410 nach König Ruprechts Tod an Pfalzgraf Ludwig III., dem es in der Folgezeit gelang, weitere Burganteile zu erwerben. Dem Zugriff folgte 1426 die Ernennung des Henne vom Stein zum kurpfälzischen Amtmann auf der Burg Alt-Wolfstein. Nach dem Aussterben der Sponheimer kam es 1437 zu tiefgreifenden Veränderungen. Die bisherigen 3/5 der Burg, die der Burggemeinschaft gehört hatten, wurden jeweils zur Hälfte an Baden und Veldenz abgetreten. Diese Regelung war jedoch nur von kurzer Dauer, denn der Veldenzer Anteil kam nach deren Aussterben bald darauf an Herzog Ludwig von Pfalz-Zweibrücken. Dieser Burgteil gelangte noch im selben Jahr pfandweise in den Besitz Gelfrichs von Nackenheim und ging, da die Zweibrücker die Pfandsumme nicht mehr zurückzahlten, in dessen Eigentum über. In den folgenden Jahren wurde Alt-Wolfstein indirekt in die politisch-militärischen Streitigkeiten zwischen der Kurpfalz einerseits sowie Baden und Pfalz-Zweibrücken andererseits hineingezogen. Dabei kam 1462 – als Folge der Niederlage Pfalz-Zweibrückens und Badens – der Rest der ehemals veldenzischen Anteile nun an die Kurpfalz, die damit7/10 der Feste besaß.
16. Jahrhundert bis heute Zu einem kurzzeitigen Besitzwechsel kam es 1504 im Verlauf des bayerisch-pfälzischen Erbfolgekrieges. Graf Alexander von Zweibrücken gelang es in jenem Jahr, Alt-Wolfstein handstreichartig zu erobern und nun als Stützpunkt gegen Kurpfalz zu benutzen. Bei der Rückeroberung durch Kurfürst Philipp noch im selben Jahr kam es zur endgültigen Zerstörung der Burg. Im Jahre 1509 erwarb die Kurpfalz den restlichen Anteil an der Ruine, die bis Ende des 18. Jahrhunderts in ihrem Besitz verblieb. Alt-Wolfstein diente vor allem im 19. Jahrhundert als Steinbruch. Umfangreiche Ausgrabungen erfolgten seit den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts.
Im Nachrichtlichen Verzeichnis der Kulturdenkmäler im Kreis Kusel ist folgender Eintrag zu finden: „Ruine Alt-Wolfstein nördlich des Ortes (Denkmalzone): Höhenburg, wohl um 1160/70 durch Friedrich I. Barbarossa gegründet, 1504 zerstört; Kernburg und äußere Burg, Halsgraben, Bergfried, teilweise ummantelt, Mauerreste des Wohnbaus, Reste einer Toranlage“ (GDKE 2017, S. 33).
Ausgrabungen an der Burgruine Alt-Wolfstein. In: Matzenbacher, Hans: Wolfstein. Kleine Stadt im Königsland. Teil 2, S. 22-54, Weißenthurm.
Cappel, Dieter (1975)
Die Geschichte der Burgruine Alt-Wolfstein. In: Matzenbacher, Hans: Wolfstein. Kleine Stadt im Königsland. Teil 2L, S. 1-21, Weißenthurm.
Gärtner, Peter (1855)
Geschichte der bayerisch-rheinpfälzischen Schlösser und der dieselben ehemals besitzenden Geschlechter nebst den sich daran knüpfenden romantischen Sagen. Band 2. S. 306-310, Speyer.
Nachrichtliches Verzeichnis der Kulturdenkmäler - Kreis Kusel. Denkmalverzeichnis Kreis Kusel, 6. September 2022. S. 33, Mainz. Online verfügbar: denkmallisten.gdke-rlp.de/Kusel, abgerufen am 04.02.2019
Keddigkeit, Jürgen; Burkhart, Ulrich; Übel, Rolf (Hrsg.) Institut für Pfälzische Geschichte und Volkskunde (Hrsg.) (2007)
Pfälzisches Burgenlexikon. Band 1. (Beiträge zur pfälzischen Geschichte 12,4,2.) S. 169-178, Kaiserslautern.
Lehmann, Johann G. (1866)
Urkundliche Geschichte der Burgen und Bergschlösser in den ehemaligen Gauen, Grafschaften und Herrschaften der bayerischen Pfalz. Ein Beitrag zur gründlichen Vaterlands-Kunde. Band 5. S. 34-46, Kaiserslautern.
Pfälzische Kreisgesellschaft des bayerischen Architecten- und Ingenieur-Vereins (1884)
Die Baudenkmale in der Pfalz. Band 1. S. 56-61, Ludwigshafen am Rhein.
Schüler-Beigang, Christian (1999)
Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz. Kreis Kusel. (Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz. Band 16.) S. 286, Worms.
Widder, Johann G. (1788)
Versuch einer vollständigen Geographisch-Historischen Beschreibung der Kurfürstlichen Pfalz am Rheine. Teil 4. S. 290-299, Frankfurt am Main/Leipzig.
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