Burgruine Alt-Wolfstein am Königsberg

Altes Schloss

Schlagwörter:
Fachsicht(en): Landeskunde
Gemeinde(n): Wolfstein
Kreis(e): Kusel
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Koordinate WGS84 49° 35′ 23,96″ N: 7° 36′ 3,06″ O 49,58999°N: 7,60085°O
Koordinate UTM 32.398.878,45 m: 5.493.985,75 m
Koordinate Gauss/Krüger 3.398.913,41 m: 5.495.744,11 m
  • Burgruine Alt-Wolfstein von Norden

    Burgruine Alt-Wolfstein von Norden

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  • Grundriss vor 1975

    Grundriss vor 1975

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    Jürgen, Keddigkeit
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  • Burgruine Alt-Wolfstein (2019)

    Burgruine Alt-Wolfstein (2019)

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  • Burgruine Alt-Wolfstein (2019)

    Burgruine Alt-Wolfstein (2019)

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Alt-Wolfstein wurde über einer der engsten Stellen des Lautertales in Spornlage auf einem recht steilen und lediglich 20 Meter breiten Felsgrat am Ostabhang des Königsberges erbaut.
Die frei zugängliche Burg ist, beginnend in der Stadtmitte Wolfsteins, vorbei an Burg Neu-Wolfstein, auf markiertem Wanderweg zu erreichen.

Baubeschreibung
Geschichte

Baubeschreibung
Der Zugang zur Burgruine ist vom Wanderweg auf der Westseite der Burgruine leicht zu finden. Man quert den äußeren und inneren Halsgraben, erreicht rasch die Mantelmauer und dahinterliegend den zugänglichen Bergfried sowie den angebauten ehemaligen Palas.

Kernburg
Der älteste Teil von Alt-Wolfstein wird vom „hochaufragenden Rest eines fünfseitigen, heute noch fünfgeschossigen Bergfrieds beherrscht, dessen ursprünglicher Eingang auf der Südseite im vierten Obergeschoss lag. In diesem Stockwerk befindet sich neben einem kleinen Rundbogenfenster und einer Schießscharte (Lichtschlitz?) ein weiterer Durchgang zu einem unmittelbar westlich anschließenden Bauwerk, das wohl in späterer Zeit angefügt wurde. Der heutige Zugang ist modern“ (Keddigkeit 42021, S. 179).
Den noch etwa 20 Meter hohen, begehbaren Bergfried mit Anbau (Palas) deckte im Süden, Westen und Norden der hufeisenförmig vorgelegte „Hohe Mantel“, dessen südliche und westliche Teile geländebedingt sehr eng an die vorgenannten Bauteile heranrücken. Der Mantelmauer vorgelagert war der heute weitgehend eingeebnete innere Halsgraben.
Auf der nördlichen Seite erstreckt sich zwischen Mantelmauer und Bergfried ein schmaler Hof. Die ursprünglich hier an die Außenmauer innen angelehnten Gebäude sind abgegangen. Eine kleine Zugangsanlage mit vorgelegtem Zwinger ersetzte im Spätmittelalter hier die beiden älteren (später vermauerten) Zugänge zur Kernburg.
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Unterburg
Zwischen den Jahren 1960 und 1975 ergrub man westlich und nördlich der Kernanlage die Fundamente einer recht ausgedehnte Unterburg. Sie wurde wohl in der ersten Hälfte des 14. Jahrhundert errichtet. Sie war von einer umlaufenden, ca. zwei Meter starken Ringmauer umgeben, die geländebedingt nur im Südosten mit der älteren Außenmauer identisch war (Vgl. Keddigkeit 42021, S. 179).
Bemerkenswert ist vor allem die Tatsache, dass der innere (ältere) Halsgraben nun zur Burgerweiterung genutzt wurde. Mauern umschlossen nun das neu gewonnene Areal. Von wehrtechnischer Bedeutung waren dabei ein(vollkommen abgegangener) Eckturm, eine anschließende bergseitige Mauer mit vorspringendem Torbau und ein vorgelagerter neuer Halsgraben im Westen.
Die nördliche Unterburg wies zwei Wohngebäude auf. Das kleinere der beiden Häuser besaß einen Abortturm und eine Abfallgrube. Vom größeren Bau im Nordosten sind lediglich Fundamentspuren sichtbar. Dies gilt auch für einen quadratischen Eckturm im Ringmauerverlauf an der Südostecke

Reste einer auf einem Stich des 17. Jahrhunderts dargestellten Befestigung am Osthang sind heute eben so wenig nachzuweisen, wie die auf zwei Zeichnungen des späten 18. Jahrhunderts dargestellte „Tiefburg“ im Lautertal unterhalb der Burg.

Östliche Unterburg und sogenannte Tiefburg
Von der, lediglich durch den bekannten Kupferstich Merians überlieferten unteren östlichen Unterburg am Osthang sind keinerlei bauliche Reste mehr sichtbar. Dies gilt auch für die lediglich auf zwei Zeichnungen des späten 18. Jahrhunderts nachgewiesene sog. Tiefburg im Tal unterhalb der Burg.
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Geschichte
Wie bei den meisten Burgen im Raum der heutigen Pfalz ist auch die frühe Geschichte der Reichsburg Wolfstein letztlich unbekannt.

12. Jahrhundert bis zum Ende des 13. Jahrhunderts
Die damals wohl schon längere Zeit bestehende Anlage wird erstmals im Jahre 1275 im Zusammenhang mit der Stadtwerdung Wolfsteins erwähnt. Da Wolfstein jedoch Sitz eines (nachgeordneten) Reichsamtes im Lauterer Reichsland war, ist anzunehmen, die Burg sei – ähnlich den Burgen Kübelberg oder Deinsberg bei Theisbergstegen – nach der Mitte des 12. Jahrhunderts, im Anschluss an den Ausbau der Reichsburg Kaiserslautern durch Kaiser Friedrich I. Barbarossa zur Sicherung und Verwaltung des Königslandes entstanden. (Keddigkeit 42021, S. 175) Erst 1282 wurde die Burg bei Wolfstein erneut (zweimal) erwähnt, als der Reichsministeriale Heinrich (III.) von Hohenecken und seine Frau Margarethe mit Genehmigung von König Rudolf von Habsburg eine Wiese unterhalb der Burg veräußerten.
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14. Jahrhundert
Eine verstärkte urkundliche Überlieferung setzt zu Beginn des 14. Jahrhundert ein. 1304 und 1309 wird das Wolfsteiner Burglehen des Reichsministerialen Wilhelm Akers erwähnt, das König Albrecht, bzw. König Heinrich VII. dem Vorgenannten überlassen hatten. 1312 verpfändete der letztgenannte Monarch „dem Domherrn Heinrich von Sponheim, einem Bruder des Grafen Johannes II. von Sponheim-Starkenburg, Burg Wolfstein zusammen mit dem (Reichs-)Dorf Kübelberg“ (Keddigkeit 42021, S. 175).

Obwohl der inzwischen zum römisch-deutschen König gewählte Pfalzgraf Ludwig 1315 den Grafen Johann und Heinrich von Sponheim(-Starkenburg) gestattete, 300 Pfund Heller an Wolfstein zu verbauen und um diesen Betrag die Pfandschaft zu erhöhen, drohte dennoch den Grafen wenige Jahre später ihr Besitz zu entgleiten. (Vgl. Keddigkeit 42021, S. 175). Denn bereits am 20. September 1314 hatte im Vorfeld der anstehenden Königswahl Pfalzgraf Ludwig, „Erzbischof Balduin von Trier zugesichert, sich zugunsten von dessen Verwandten und Freunden im Falle der Wahlhilfe einzusetzen“ (Keddigkeit 42021, S. 175). Dies betraf auch Wolfstein, das sich damals - wie oben angemerkt - in Pfandbesitz Heinrichs von Sponheim-Starkenburg, bzw. seit 1319 als nachrangiges Afterpfand im Besitz seines gleichnamigen Neffen und dessen Frau Loretta befand.
Den Pfandbesitz am Königsland (Wolfstein) dürften die Sponheimer, durch die Verpfändung von König Ludwig an König Johann von Böhmen 1322 - sei es durch Pfandüberlagerung oder Gewalt - verloren haben, Burg Alt-Wolfstein befand sich dagegen weiterhin in ihrer Hand (Vgl. Keddigkeit 42021, S. 175). Vielleicht korrespondiert damit die Klage des Propstes Heinrich von Sponheim über erlittenes Unrecht wegen des Hauses (=die Burg) Wolfstein, die er 1324 äußerte. Tatsächlich händigte erst 1326 Graf Georg von Veldenz dem Propst von Aachen, Heinrich von Sponheim, die Pfandsumme in Höhe von 4.300 Pfund Heller aus.
Offensichtlich waren zu dieser Zeit alle Versuche des Reichs zur Einlösung von Alt-Wolfstein am Widerstand Sponheims gescheitert. Die „Sponheimer hatten Geld in die Burg (Alt)Wolfstein investiert, und Sponheimer Gemeinern gehörten ebenfalls Burganteile, d.h. letztlich war auch der Veldenzer den (Alt)Besitzern mehr als unwillkommen“ (Keddigkeit 42021, S. 176). Selbst ein offensichtlich damals geplanter Neubau stieß 1319 auf entschiedenen Widerstand der Grafen von Sponheim. Damals sicherte Graf Georg von Veldenz den vier Burggemeinern zu im Umkreis einer halben Meile von - erstmals so genannt - „Alt-Wolfstein“ keine neue Wehranlage zu errichten. Offensichtlich war jedoch die Entscheidung zur Errichtung einer neuen Burg (= Neu-Wolfstein) grundsätzlich bereits gefallen und nur war deren Standort umstritten.
Wohl im Jahre 1362 hatte der Wolfsteiner Gemeiner Wynant von Sponheim Bischof Gerhard von Speyer großen Schaden zugefügt und daher besetzten noch im gleichen Jahr bischöfliche Soldaten die Burg. Kurfürst Ruprecht I. gelang am 5. Januar 1363 ein Vergleich: Die damals acht Gemeiner Alt-Wolfsteins „mussten sich unter Eid verpflichten, dem Bischof und seinen Nachfolgern zukünftig keinen Schaden mehr zuzufügen und auf ewig Lehnsleute des Bischofs zu werden“ (Keddigkeit 42021, S. 176). Darüber hinaus waren der Hauptverursacher Wynant von Sponheim, sein Sohn sowie zwei weitere Burggemeiner schadensersatzpflichtig.
1397 bezichtigten Pfalzgraf Ruprecht II. und Erzbischof Werner von Trier sowie ab 1398 Erzbischof Johann von Mainz und der Herzog von Lothringen erneut Angehörige der Burggemeinschaft des Landfriedensbruches und beschlossen Gegenmaßnahmen.
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15. Jahrhundert
Folgerichtig belagerten im Sommer des Jahres 1400 Truppen des Pfalzgrafen Ludwig und des Herzogs von Lothringen die Burg. Ob des anfangs starken Widerstands der Gemeiner auf Alt-Wolfstein war der Pfalzgraf im August gezwungen Nachschubgüter und Armbrustschützen aus Mainz und Frankfurt zur Verstärkung anfordern. Letztlich waren die Verteidiger noch im gleichen Monat gezwungen, „Burg Alt-Wolfstein gegen freien Abzug zu übergeben“ (Keddigkeit 42021, S. 177). Ende August 1400 stimmten die Gemeiner einem Vergleich zu. Sie hatten dabei beträchtliche finanzielle und politische Nachteile hinzunehmen. Insbesondere war man gezwungen ein Burgviertel an Kurpfalz abzutreten.
Dieses Viertel fiel 1410 an Pfalzgraf Ludwig III., dem es bis 1416 gelang, weitere Burganteile zu erwerben. Dem Zugriff auf nun 2/5 der Anlage folgte 1426 die Ernennung des Henne vom Stein zum kurpfälzischen Amtmann auf der Burg Alt-Wolfstein.
Nach dem Aussterben der Sponheimer kam es 1437 zu tiefgreifenden Veränderungen. Die bisherigen 3/5 der Burg, die noch der Burggemeinschaft gehört hatten, wurden „jeweils zur Hälfte an Baden und Veldenz abgetreten“ (Keddigkeit 42021, S. 177). Der Veldenzer Anteil kam nach dem Aussterben dieses Geschlechts auf dem Erbwege bald darauf an Herzog Ludwig von Pfalz-Zweibrücken. Der Herzog verpfändete umgehend diesen Burgteil an Gelfrich von Nackenheim. Da Zweibrücken das Pfand nicht auslöste wurde Gelfrich zum Eigentümer von 3/10 der Anlage.
1462 fiel als Folge der Niederlage Pfalz-Zweibrückens und Badens im Krieg mit Kurpfalz der Rest der ehemals veldenzischen Anteile an die Heidelberger. Kurpfalz besaß nun 7/10 der Burg.
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16. Jahrhundert bis heute
1504 kam es im bayerisch-pfälzischen Erbfolgekrieg zu einem kurzzeitigen Besitzwechsel, denn es gelang Graf Alexander von Zweibrücken Alt-Wolfstein im Handstreich zu nehmen. Die Rückeroberung durch Kurfürst Philipp noch im selben Jahr führte zur endgültigen Burgzerstörung. Ein Wiederaufbau unterblieb. 1509 wurde Kurpfalz zum Alleineigentümer, da man auch den restlichen Anteil (3/10) an der Ruine erworben hatte. An diesen Besitzverhältnissen änderte sich bis zum Ende des Alten Reiches nichts mehr. Die wohl als „Nationalgut“ von den Franzosen eingezogene Ruine Alt-Wolfstein „diente vor allem im 19. Jahrhundert als Steinbruch“ (Keddigkeit 42021, S. 177). Umfangreiche Ausgrabungen und Sicherungsarbeiten erfolgten vor allem zwischen 1961 und 1975 sowie 2017.

Im Nachrichtlichen Verzeichnis der Kulturdenkmäler im Kreis Kusel ist folgender Eintrag zu finden: „Ruine Alt-Wolfstein nördlich des Ortes (Denkmalzone): Höhenburg, wohl um 1160/70 durch Friedrich I. Barbarossa gegründet, 1504 zerstört; Kernburg und äußere Burg, Halsgraben, Bergfried, teilweise ummantelt, Mauerreste des Wohnbaus, Reste einer Toranlage“ (GDKE 2017, S. 33).
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(Jürgen Keddigkeit, Bezirksverband Pfalz, 2019)

Literatur

Cappel, Dieter (1975)
Ausgrabungen an der Burgruine Alt-Wolfstein. In: Matzenbacher, Hans: Wolfstein. Kleine Stadt im Königsland. Teil 2, S. 22-54, Weißenthurm.
Cappel, Dieter (1975)
Die Geschichte der Burgruine Alt-Wolfstein. In: Matzenbacher, Hans: Wolfstein. Kleine Stadt im Königsland. Teil 2L, S. 1-21, Weißenthurm.
Gärtner, Peter (1855)
Geschichte der bayerisch-rheinpfälzischen Schlösser und der dieselben ehemals besitzenden Geschlechter nebst den sich daran knüpfenden romantischen Sagen. Band 2. S. 306-310, Speyer.
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (Hrsg.) (2022)
Nachrichtliches Verzeichnis der Kulturdenkmäler - Kreis Kusel. Denkmalverzeichnis Kreis Kusel, 6. September 2022. S. 33, Mainz. Online verfügbar: denkmallisten.gdke-rlp.de/Kusel, abgerufen am 04.02.2019
Keddigkeit, Jürgen; Burkhart, Ulrich; Übel, Rolf (Hrsg.) Institut für Pfälzische Geschichte und Volkskunde (Hrsg.) (2007)
Pfälzisches Burgenlexikon. Band 1. (Beiträge zur pfälzischen Geschichte 12,4,2.) S. 169-178, Kaiserslautern.
Lehmann, Johann G. (1866)
Urkundliche Geschichte der Burgen und Bergschlösser in den ehemaligen Gauen, Grafschaften und Herrschaften der bayerischen Pfalz. Ein Beitrag zur gründlichen Vaterlands-Kunde. Band 5. S. 34-46, Kaiserslautern.
Pfälzische Kreisgesellschaft des bayerischen Architecten- und Ingenieur-Vereins (1884)
Die Baudenkmale in der Pfalz. Band 1. S. 56-61, Ludwigshafen am Rhein.
Schüler-Beigang, Christian (1999)
Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz. Kreis Kusel. (Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz. Band 16.) S. 286, Worms.
Widder, Johann G. (1788)
Versuch einer vollständigen Geographisch-Historischen Beschreibung der Kurfürstlichen Pfalz am Rheine. Teil 4. S. 290-299, Frankfurt am Main/Leipzig.

Burgruine Alt-Wolfstein am Königsberg

Schlagwörter
Ort
67752 Wolfstein
Gesetzlich geschütztes Kulturdenkmal
Geschütztes Kulturdenkmal gem. § 8 DSchG Rheinland-Pfalz
Fachsicht(en)
Landeskunde
Erfassungsmaßstab
i.d.R. 1:5.000 (größer als 1:20.000)
Erfassungsmethode
Literaturauswertung
Historischer Zeitraum
Beginn 1160 bis 1170, Ende nach 1504

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Jürgen Keddigkeit: „Burgruine Alt-Wolfstein am Königsberg”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-290264 (Abgerufen: 16. Januar 2025)
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