Topographie
Gang durch die Ruine
Geschichte
Burgfrieden
Burgbesatzung
Baubeschreibung
Oberburg
Schildmauer
Wohnbauten
Unterburg
Internet / Literatur
Topographie
Vorbei an der Rochuskapelle führt der Weg (Markierung Rotes Kreuz) steil hinauf zum ausgedehnten Burgplateau mit der frei zugänglichen Ruine. Auch bei der Hohenecker Burg trifft man auf die für den pfälzischen Burgenbau so charakteristische Spornlage am Ende eines mehr oder minder langgezogenen Bergrückens.
Gang durch die Ruine
Durch einen grabenartigen Weg betritt man die Ruine von der Nordostseite. Eine aufragende Sandsteinfelswand bildet den nordöstlichen Abschluss der Burganlage. Am Ende des Weges befindet sich rechterhand das Burgtor mit einem Wappen und der eingemeißelten Jahreszahl 1560. Damit wurde die Entstehung der jüngeren Unterburg / Vorburg gewürdigt, die man durch den Torbogen betritt. Bauliche Reste aus dem Innern der Unterburg / Vorburg sind nicht mehr vorhanden. Auf der linken Seite sind die Fundamente und eine giebelseitige Wand des Gesindehauses/Stalles/Dienstgebäudes sichtbar. Eine Sitzgruppe bestehend aus Bänken und Tischen ist innerhalb der Fundamente aufgestellt. Auf der Innenseite der durchschrittenen Felsbarriere, gleich neben dem Burgtor, ist eine Felskammer sichtbar, die einst als ehemaliges Wachthaus diente.
Von der freien Fläche der Unterburg blickt man hinauf zur älteren Oberburg. Markanteste Merkmale sind die 25 Meter aufragende Schildmauer und die Ruine des 34 Meter hohen Bergfrieds. Eine umfangreich erläuterte Informationstafel ist an der linken Ecke der Schildmauer aufgestellt. Auf der linken (südlichen) Seite der Oberburg befindet sich ein zweiläufiger Treppenaufgang, der ins Innere der Anlage führt. Mehrere Fundament- und Mauerreste weisen auf eine umfangreiche und hochaufragende Bebauung hin. Linkerhand, im südwestlichen Bereich ragen Mauerwerke von Wohn- und Küchenbauten dreigeschossig empor. Gegenüberliegend dominiert die Ruine des Bergfrieds. Mittig befindet sich das Fundament eines Renaissance-Treppenturmes. Rechterhand des Bergfrieds ist der Nachbau einer Brunneneinfassung sichtbar.
Die Ruine verlassend, führt der Weg, zurück zur Ortsmitte, vorbei an einem rezenten und intakten Brunnen. Wenige Meter oberhalb sind Relikte eines deutlich älteren Brunnenhauses sichtbar. Aus den Sandsteinschichten dringt Wasser heraus, was auf eine Schichtquelle zur Versorgung der Burgbewohner schließen lässt.
Geschichte
Die frühe Geschichte von Burg Hohenecken ist letztlich unbekannt. Wie bei den meisten pfälzischen Burgen sind die Gründer und das genaue Gründungsdatum nicht überliefert. Lediglich auf Umwegen kann das Dunkel zumindest teilweise gelichtet werden. Allgemein kann gesagt werden, dass die Burg wohl nach der Mitte des 12. Jahrhunderts, sicherlich im Auftrag des Reichs, errichtet wurde und Reichsministeriale, die sich nach der Burg benannten, damit belehnt waren. „Erstmals wird nach 1212 mit Sigfried (II.) ein Familienmitglied urkundlich fassbar, das sich nach Burg Hohenecken benannte“ (Keddigkeit/Losse 2002, S. 378).
Die Herren von Hohenecken sind mit einem ursprünglich im Wormser Raum beheimateten Ministerialengeschlecht identisch, dessen Angehörige sich ursprünglich (seit 1162 urkundlich nachgewiesen) nach (Kaisers)Lautern (de Lutra) benannten. Sie übten bis zur Regierungszeit von König Rudolf von Habsburg (1273-1291) bei den römisch-deutschen Kaisern und Königen im Reich oder Italien teilweise hohe Ämter (Schenken, Marschall) aus.
Der vorgenannte Siegfried (II.) war ein Sohn des Ritters Reinhard (I.) von Lautern, der von König Friedrich II. 1214 mit dem Patronatsrecht von Ramstein beschenkt wurde (vgl. Keddigkeit/Losse 2002, S. 378). Spätestens seit 1216 trug er den einträglichen Zoll im späteren Reichsland und übte das gleichermaßen hohe, wie einträgliche Reichsschultheißenamt (scultetus de Lutra) in (Kaisers)Lautern aus. Diese Funktion beschränkte sich nicht nur auf die Stadt, sondern bezog sich auch auf das große Reichsland mit seinen Unterämtern westlich und nördlich von Kaiserslautern (vgl. Keddigkeit/Losse 2002, S. 378). Im Gegensatz zu seinen vier Söhnen, die auch in Reichsämtern außerhalb des pfälzischen Raumes zu finden waren, und Landolf, der als Bischof in Worms wirkte, blieb der vorerwähnte Siegfried II. von Hohenecken in der Heimat. Hier amtierte er 1252 gleichzeitig als Reichsschultheiß in Lautern und in Hagenau.
Zur Herrschaft Hohenecken gehörten sieben Dörfer und ca. 4000 Hektar Rodungsland. Die Machtfülle und der Reichtum der Familie manifestierten sich auch im Allein- oder Teilbesitz weiterer Burgen, so der Perleburg, der Huneburg, der Burg Wiesbach (?), der Spangenburg und der Kropsburg. Darüber hinaus war die Reichsministerialenfamilie im 13. Jahrhundert in der Lage, die Deutschordenskommende Einsiedel (westlich von Kaiserslautern) zu stiften.
Mit dem Sohn dieses Ministerialen, „der die Gunst König Richards von Cornwall besaß […], erreichte das Geschlecht der Hohenecker einen weiteren Höhepunkt, denn “Reinhard (III.) von Hohenecken war nicht nur Reichsschultheiß und Verwalter des gesamten Reichsgutsbezirkes von Lautern, sondern ihm waren darüber hinaus 1273 der Trifels sowie die Reichskleinodien […] anvertraut„ (Keddigkeit/Losse 2002, S. 378).
Die Übergabe der Reichskleinodien an König Rudolf von Habsburg 1273 markiert den Beginn des (vorübergehenden) politischen und wirtschaftlichen Niedergangs der Hohenecker. Insbesondere verloren sie das Reichsschultheißenamt und die Lauterer Geleitrechte. In diesem Zusammenhang häufte Reinhard (III.) einen ungeheuren Schuldenberg an, der schon seit 1274 erste Notverkäufe nach sich zog (vgl. Keddigkeit/Losse 2002, S. 379). Auch sein Sohn und Nachfolger Heinrich (III.) war nach 1280 gezwungen, seine Anteile an der Kropsburg sowie Ländereien zu veräußern.
Im Gegensatz dazu blieb ihnen Burg Hohenecken erhalten. Dies belegt eine (mittelbare) Burgbelehnung, die 1277 (Fürstlich Leiningisches Archiv Amorbach, Leininger Urkunden, sub dato) der königliche Landvogt im Speyergau Graf Friedrich IV. von Leiningen besiegelte. Dies sowie “die reichsministerialische Herkunft der Hohenecker und ihre sonstigen Reichslehen„ lassen den Schluss zu, dass die “Burg von Anfang an ein Reichslehen und damit Reichsburg„ (Keddigkeit / Losse 2002, S. 379) war. Das mittelbare Lehnsverhältnis zu den Grafen von Leiningen blieb letztlich eine Episode und wurde niemals mehr erwähnt. Folgerichtig überließ 1323 König Ludwig der Bayer dem Johann von Hohenecken die Burg als Reichslehen.
Die Lehnsbindung zum Reich bestritt allerdings 1332 der Trierer Erzbischof Balduin von Luxemburg (1286 -1354, 1307 bis 1354 Erzbischof und Kurfürst von Trier). Er hatte “von seinem Verwandten, König Johann von Böhmen die Pfandschaft über Kaiserslautern und das Reichsland„ (Keddigkeit/Losse 2002, S. 379) erhalten. Den weitergehenden Versuch des Pfandnehmers, auch das Reichslehen Burg Hohenecken in seine Verfügungsgewalt zu bringen, konnte das Geschlecht letztlich verhindern. Balduin erlangte Ende 1333 (Landeshauptarchiv Koblenz, I C/3a, Nr. 1652) unter anderem lediglich ein zeitlich begrenztes Öffnungsrecht an Burg Hohenecken und die ebenfalls zeitlich eingeschränkte Zusage militärischer Unterstützung. Dies hatte seinen Preis: Johann von Hohenecken erhielt von Balduin im Gegenzug 200 “Schwarze Tournosen„ (in Frankreich geprägte Silbermünzen).
Burg Hohenecken war auch fürderhin nicht Teil der Trierer Pfandschaft. Die Herren von Hohenecken “betraf daher Balduins Pfandschaft lediglich in ihrer Funktion als Lauterer Burgmannen„ (Keddigkeit/Losse 2002, S. 380). Letztlich blieb auch 1357 beim Übergang der Pfandschaft an die Pfalzgrafen bei Rhein dieser Rechtsstatus unverändert erhalten. Burg Hohenecken war und blieb Reichslehen in der Hand der Herren von Hohenecken.
In der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts hatte sich der Rechtsstatus von Burg Hohenecken nachhaltig geändert, denn die Anlage war offensichtlich zur Ganerbenburg geworden.1333 werden erstmals urkundlich Burggemeiner erwähnt. Von Bedeutung waren später vor allem Heinrich von Scharfeneck und Emrich Kämmerer von Worms, die noch im 14. Jahrhundert Hoheneckerinnen geehelicht hatten (vgl. Keddigkeit/Losse 2002, S. 380). So geht der Anteil der Kämmerer von Worms und der Herren von Scharfeneck auf Christine von Hohenecken (+ 1411) zurück, deren Töchter Kunigunde (Dolch/Münch 1994, Nr. 495, S. 338) Emmerich Kämmerer von Worms und Ludgard (Dolch/Münch 1998, Nr. 256, S. 265, Anm. 6), Ritter Heinrich von Scharfeneck geehelicht hatten. Die sehr lange fortbestehende Ganerbschaft Hohenecken änderte durch Vererbung, Verkauf und Verpfändung ihre Zusammensetzung im Laufe der Jahrhunderte permanent.
Zur Mitte des 14. Jahrhunderts verschlechterten sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Herren von Hohenecken zusehends. Schon 1342 konnte Johann von Hohenecken, der sich aus veldenzischer Haft freikaufen wollte, “als Sicherheit lediglich seinen Teil des Hauses Hohenecken anbieten„ (Keddigkeit/Losse 2002, S. 380). In der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts “verringerten sich zunehmend die Einflussmöglichkeiten der Hohenecker auf die Burg, es drohte gar der Totalverlust„ (Keddigkeit/Losse 2002, S. 380). Die Gründe waren mannigfaltig. Da war einerseits 1357 der endgültige Verlust des sehr einträglichen “Lauterer Geleits„ andererseits die erzwungene Öffnung der Burg nach dem unglücklichen Ausgang einer Fehde im Jahre 1369 zwischen Erzbischof Gerlach von Mainz und Reinhard V. von Hohenecken. Ein Lichtblick im Öffnungsvertrag war sicherlich die Verpflichtung des Erzbischofs, umgehend 20 Heller für den laufenden Bauunterhalt zu zahlen. Weitere Öffnungsrechte - auch für die Huneburg - erzwangen 1372 oder 1373 der Grafen von Saarbrücken und Herr von Comercy für drei Jahre. 1401 traten mit Zustimmung König Ruprechts Gerhard von Kropsberg und Truchseß Hermann von Scharfeneck der Burggemeinschaft bei. Der Scharfenberger Anteil sank jedoch 1403. Ein Sechstel gelangte nun mit kaiserlicher Erlaubnis an die Herren von Helmstadt. Letztlich wies die Ganerbschaft Hohenecken nach der Jahrhundertwende sechs niederadelige Anteilseigner auf: neben den drei Vorgenannten waren dies die Ritter Reinhard und Boemund von Hohenecken, sowie Heinrich Kämmerer von Worms.
Möglicherweise als Gegengewicht zu dem eher ungeliebten hochadeligen Zugriffsrecht der Mainzer Erzbischöfe, ist sicherlich die Tatsache zu sehen, dass man 1394 (Stadtarchiv Kaiserslautern, Urkunde 14) der Stadt Kaiserslautern im Rahmen eines Bündnisvertrages nicht nur die Burg öffnete, sondern auch die Möglichkeit zugestand, im Burgareal eine ihnen zugewiesene Hofstatt auszubauen. Bei (Kriegs)Gefahr waren die Hohenecker darüber hinaus verpflichtet, den Kaiserslauterern “Zuflucht, Ein- und Auslass„ zu gewähren. Umgekehrt unterlagen die Kaiserslauterer Bürger ähnlichen Verpflichtungen.
Der recht geringe Restanteil, der den Hoheneckern an Burg (und Herrschaft) verblieben war, verdeutlicht 1404 eine Lehensvergabe von König Ruprecht: Damals erhielt Boemund von Hohenecken als Reichslehen neben aufgeführten Ländereien lediglich ein Sechzehntel der Huneburg und zwei Teile (zweyteil) von Burg Hohenecken (vgl. Keddigkeit/Losse 2002, S. 381). Doch auch dieser Anteil an Burg Hohenecken schien akut gefährdet. Dies legt ein 1411 geschlossener Vertrag (Geheimes Hausarchiv München, Mannheimer Urkunden, Oberamt Lautern, Nr. 72) nahe. Ohne Erwähnung der niederadeligen Hohenecker beschworen damals Pfalzgraf Ludwig (III.) - wohl als Besitznachfolger der Kämmerer von Worms und der Herren von Scharfeneck - und Erzbischof Johann (III.) von Mainz einen detaillierten Burgfriedensvertrag für sich und ihre Amtleute über Burg Hohenecken. Nur zwei Wochen später folgte im gleichen Jahr die Bestellung des Johann Hubenriß von Odenbach zum Amtmann der beiden Fürsten. Es folgten 1426 Simon von Guntheim und 1428 Gottfried von Gundheim als Amtleute für den Mainzer Anteil (vgl. Keddigkeit/Losse 2002, S. 381).
Offensichtlich missglückte der hochadelige Versuch, sich in diesem Zusammenhang der Herren von Hohenecken zu entledigen. Dies belegt vor allem der nachfolgende, 1430 geschlossene Burgfriedensbrief (Geheimes Hausarchiv München, Mannheimer Urkunden, Oberamt Lautern, Nr. 85), den Erzbischof Konrad III. von Mainz mit Pfalzgraf Ludwig (III.) und die konkret erwähnten Brüdern Jost und Johann von Hohenecken beschworen.
Der Status quo blieb in den nachfolgenden Jahrzehnten bestehen, doch 1481 änderten sich die Besitzverhältnisse nachhaltig. Kurpfalz gelang ein weiterer Zugriff auf die Burg, denn Philipp von Hohenecken “trug dem Pfalzgrafen ein Viertel seiner Burg zu Lehen auf und empfing es wieder als Erblehen zurück„ (Keddigkeit / Losse 2002, S. 382). Damit hatte die Pfalzgrafschaft, die seit 1411 ihre Zugriffsmöglichkeiten bezüglich Burg und Herrschaft stetig zu erweitern gesucht hatte, ein wichtiges Etappenziel erreicht. Dagegen sind die Beweggründe des Philipp von Hohenecken unklar. Möglicherweise war es schlicht der Mangel an Geld (Vgl. (Keddigkeit Losse 2002, S. 382). Bemerkenswert ist, dass dieser Rechtsakt ohne Mitwirkung von Kaiser und Reich als Oberlehnsherren vollzogen wurde.
Die nächsten Jahrzehnte verliefen offensichtlich in ruhigen Bahnen und erst im Bauernkrieg rückte die Burg 1525 wieder in den Mittelpunkt des Interesses. Der “Kolbenhaufe„, ein Bauernheer von mehr als 1000 Mann, drang damals in das Amt (Kaisers)Lautern ein, verwüstete die Klöster Otterberg sowie Enkenbach und besetzte offenbar kampflos Burg Hohenecken. Ob das Bauwerk bei der kurzzeitigen Besetzung Beschädigungen erlitt, ist letztlich ungeklärt. Die Befürworter der “Beschädigungsthese„ führen im Allgemeinen die umfangreichen Um- (Oberburg) und Neubaumaßnahmen (Unterburg) des 16. Jahrhunderts an (Vgl. Keddigkeit / Losse 2002, S. 382). Gegen diese Überlegungen spricht jedoch der lange zeitliche Abstand: Philipp von Hohenecken veranlasste den Bau erst um 1560.
Offensichtlich mühten sich die Herren von Hohenecken zu dieser Zeit um ein problemloses Miteinander mit den Kurpfälzern. 1560 bzw. 1577 bekannten Philipp von Hohenecken (für sich und seine vier Söhne) bzw. sein Nachfolger Philipp Adam von Hohenecken (auch im Namen seiner vier Vettern) mit einem Viertel der Anlage von Kurpfalz belehnt worden zu sein (vgl. Keddigkeit/Losse 2002, S. 382). Letzterer betonte darüber hinaus, dass den Kurfürsten ein ewiges Öffnungsrecht zustehe.
Den Hoheneckern, denen ungeachtet ihrer Zusagen der kurpfälzische Zugriff auf ein Burgviertel in der Folgezeit offenbar zunehmend Ungemach bereitete, bot sich im Verlauf des Dreißigjährigen Krieges die Möglichkeit, sich des ungeliebten Mitbesitzers zu entledigen. Der vom Reich geächtete Kurfürst hatte 1631 ein kaiserliches Dekret zu akzeptieren, das die Lehnsauftragung der Kurpfalz als widerrechtlich bezeichnete (vgl. Keddigkeit/Losse 2002, S. 382). Als Begründung wurde - zu Recht - angeführt, die Burg sei seit 1277 immer als Ganzes vom jeweiligen König von den Hoheneckern empfangen worden, und - formaljuristisch korrekt - es mangele darüber hinaus an der königlichen Bestätigung der Lehnsauftragung von 1481. Auch das von Kurpfalz angerufene Reichskammergericht folge dieser Argumentation. Die Richter erklärten die bisherigen Besitzverhältnisse für rechtswidrig und führten aus, die gesamte Burg mit ihrem Zubehör sei allein vom Reich lehnsrührig. Dementsprechend belehnte Kaiser Ferdinand II. die Brüder Johann (Hans) Philipp und Philibert von Hohenecken mit der gesamten Burg, d. h. auch “das kurpfälzische Viertel kam an die Hohenecker„ (Keddigkeit/Losse 2002, S. 382). Dies und 1636 die Erhöhung der Familie in den Reichsfreiherrenstand waren der letzte Höhepunkt in der langen Geschichte der Burgherren.
Ungeachtet dessen war der Konflikt um Burg und Herrschaft Hohenecken jedoch keineswegs endgültig beendet, denn nach dem Frieden von Münster und Osnabrück trachte Kurfürst Karl Ludwig in den beiden nachfolgenden Jahrzehnten mit allen Mitteln, die juristische Niederlage von 1631 zu revidieren. 1651 war der Philipp Franz Adolf von Hohenecken zum Nachgeben gezwungen. Das umstrittene Burgviertel wurde erneut als pfälzisches Erblehen anerkannt. Gleichwohl schwelte der Streit weiter und 1659 hatten Philipp Franz Adolph und seine Vettern Erfolg: Kaiser Leopold 1659 belehnte die Hohenecker mit der ganzen Burg.
Nachfolgend eskalierten die Streitigkeiten und Kurpfalz griff 1664 zur Gewalt und besetzte im Verlauf des “Wildfangstreites„ 1665 die Anlage. Da der erhoffte schnelle Erfolg trotzdem ausblieb, zogen 1667 “die Kurpfälzer unverrichteter Dinge wieder ab„ (Keddigkeit/Losse 2002, S. 382).
Philipp Franz Adolf von Hohenecken suchte und fand in seiner Not in Herzog Karl IV. von Lothringen einen starken Verbündeten. Um einen drohenden Totalverlust zu vermeiden, bot er 1688 dem Herzog Burg und Herrschaft zum Kauf an. Dieser sah in dem Angebot eine günstige Gelegenheit und ließ mit Einverständnis des Verkäufers noch im selben Jahr die Anlage durch seine Truppen besetzen.
Da die Veräußerung der kaiserlichen Erlaubnis bedurfte, bat Philipp Franz Adolf Kaiser Leopold umgehend um die entsprechende Genehmigung. “Ohne den endgültigen Bescheid aus Wien abzuwarten - dieser erging am 13. August 1668 - veräußerten am 30. Juni 1668 die beiden Vettern Philipp Franz Adolf und Johann Reinhard von Hoheneck für 75.000 Gulden ihre Burg an Herzog Karl IV. von Lothringen„ (Keddigkeit/Losse 2002, S. 383).
Kurfürst Karl Ludwig kümmerte der Verkauf wenig, er beharrte auf das beanspruchte Burgviertel und die Öffnung. Lothringen kam diesem Ansinnen jedoch nicht nach. Daher rückten am 23. August 1688 kurpfälzische Truppen in Hohenecken ein und begannen mit der Belagerung und Beschießung. Ihnen “standen dazu jeweils „zwei leichte Dreipfünder und schwere Zwölfpfünder Geschütze“ sowie Mörser zur Verfügung„ (Keddigkeit/Losse 2002, S. 383). Die Artillerie war auf dem südlich der Burg sich hinziehenden, etwa gleichhohen Bergrücken, positioniert. Nach fünftägigem, heftigem Artilleriebeschuss, der, wie der Kurfürst später spitzfindig ausführte, “nur der (pfälzischen) Unterburg und nicht der oberen Anlage, dem kayserlichen Lehnsteil, galt, übergab der lothringische Kommandant La Marre Hohenecken und rückte mit seinen Einheiten unbehelligt ab„ (Keddigkeit/Losse 2002, S. 383).
Die kurpfälzische Burgbesatzung - genannt werden fünfzig Soldaten - war jedoch wenige Monate später gezwungen, Burg Hohenecken zu verlassen. Kurpfalz hatte im Ringen mit Lothringen eine militärische Niederlage erlitten, die im Januar 1669 zu einem Vergleich geführt hatte: Lothringen erhielt Hohenecken.
1688 folgte im Pfälzischen Erbfolgekrieg der endgültige Burguntergang. Truppen des französischen Generals Bouffleur besetzten die Burg, die später gesprengt und niedergebrannt wurde (vgl. Keddigkeit/Losse 2002, S. 383).
1733 war Kurpfalz am Ziel: Franz III. von Lothringen trat im “Falkensteiner Vertrag„ die Ruine und die Herrschaft Hohenecken im Tausch gegen andere Güter an Kurpfalz ab. Im Zuge der Französischen Revolution endete die kurpfälzische Episode. Die neuen Machthaber versteigerten die Ruine als “Nationalgut„ an Private. Seit 1816 war Burg Hohenecken im Besitz von Bayern, 1948 des Landes Rheinland-Pfalz und ist heute Eigentum der Stadt Kaiserslautern.
Burgfrieden
Die bedeutsamsten Burgfriedensverträge sind jene für die Jahre 1411 und 1430.
Bemerkenswert ist, dass in beiden Verträgen nicht nur der (identische) Burgfriedensbereich akurat beschrienen wird, sondern bei der Wehranlage eine Muntzen, also die (Kaisers-)Lauterer Münzprägestätte lokalisiert wird.
Burgbesatzung
Neben der Herrschaft bzw. den auf der Burg wohnenden Ganerben und (manchmal) deren Amtleute war eine im Laufe der Jahrhunderte wechselnde Anzahl von Knechten und Mägden auf Hohenecken beschäftigt und im Regelfalle auch wohnhaft. 1430 werden im Burgfriedensbrief jeweils zwei Turm- und Zwingerwächter genannt. Einer von ihnen hatte in der Unterburg als Torwächter zu fungieren. Sollte sich jedoch keine geeignete Persönlichkeit unter den Vorgenannten finden, so war zusätzlich ein Wächter einzustellen. Weitere Knechte werden erwähnt, jedoch ist deren Anzahl nicht genannt.
Einem “Baumeister„ aus den Reihen der Ganerben gewählt, waren die vorgenannte vier oder fünf Wächter und Knechte zugeordnet. Insgesamt ist also mit weniger als 15 männlichen Erwachsenen und einer geringeren Anzahl von weiblichen Personen zu rechnen.
Baubeschreibung
Die umfangreiche Wehranlage in Spornlage besteht aus einer älteren oberen und einer unteren, die Oberburg umfassenden Anlage. Die Gesamtmaße mit Zwinger und (äußerem ) Graben betragen ca. 50 auf 90 Meter (vgl. Keddigkeit/Losse 2002, S. 383).
Oberburg
“Beeindruckend sind besonders die wohlerhaltenen Bauten der Oberburg, die weitgehend dem 13. Jahrhundert zuzurechnen sind„ (Keddigkeit/Losse 2002, S. 383).
Der (ältere) Halsgraben, “der später zum großen (östlichen) Burghof der Unterburg erweitert und umgestaltet wurde„ (Keddigkeit/Losse 2002, S. 383), markiert das Ostende eines ovalen Felsplateaus, das die gesamte Oberburg trug . Ursprünglich beherrschte dort - alleinstehend - der auf dem abgearbeiteten Fels (ca. fünf Meter) aufsitzende fünfseitige Bergfried das Bild. Der heute noch ca. 20 Meter hohe Turmrest zeigt sowohl in den erhaltenen unteren Steinlagen seiner westlichen Rückseite als auch an der östlichen Hauptangriffsseite durchgängig Buckelquader mit Randschlag auf. Er gilt als der älteste erhaltene Wehrbau von Burg Hohenecken.
Der Turm wurde im 17. Jahrhundert durch Beschuss und eine Sprengung so sehr schwer beschädigt, dass lediglich die mit Buckelquadern verkleidete Frontseite erhalten blieb. Die der Angriffsseite abgekehrten West- und Nord- und Südseiten sind dagegen fast vollständig verschwunden. Der Bergfried wies nach Ausweis der erhaltenen unteren Steinlagen Außenmaße von ca. 8,0 x 8,0 und im viereckigen Innenraum von ca. 3,6 x 3,6 Metern auf. An der inneren Südostseite des Turms, den hier eine mehr als verunglückte Restaurierung prägt, sind in halber Höhe auf der Innenseite zwei Konsolsteine - Auflagen für eine Holzbalkendecke - sichtbar. Oberhalb der südlichen Konsole waren um 1890 der “Rest einer Treppe zu den Turmobergeschossen„ (Keddigkeit/Losse 2002, S. 384) sichtbar. Über die ursprüngliche Höhe und die Stockwerkseinteilung des Bergfrieds können keine verlässlichen Aussagen gemacht werden.
Schildmauer
Wohl unmittelbar nach Fertigstellung des Bergrieds verstärkte und sicherte man beidseits des Turms die gesamte Ostseite durch eine Mauer. Bautechnisch war diese nicht mit dem unmittelbar dahinterstehenden Turm bzw. dessen massiver Keilspitze, verbunden (vgl. Keddigkeit/Losse 2002, S. 383). Das heutige Aussehen der drei Meter starken, 25 Meter breiten und heute noch 11 Meter hohen monumentalen Schildmauer, die teilweise dem Fels vorgeblendet ist oder auf ihm aufsitzt, ist wohl das Ergebnis eines Umbaus zu Beginn des 14. Jahrhunderts. Ursprünglich schützte hier lediglich die bereits erwähnte, aus roten Glattquadern errichtete Wehrmauer zusammen mit dem Bergfried die dahinter liegenden Gebäude der Oberburg. Die Bauherren erhöhten offensichtlich mehrere Jahrzehnte später die Schildmauer. Darauf verweisen die nur im oberen Viertel durchgängig verlaufenden, gleichmäßig hohen neun Buckelquaderschichtungen. Karge bauliche Reste auf der Mauerkrone geben einige Hinweise auf einen sich dort ehemals befindlichen (gedeckten) Wehrgang mit einem vorspringenden Schießerker (15. Jahrhundert). Zu Beginn des 20. Jahrhunderts unterfing man - wenig geglückt - im mittleren Teil die damals dort ausgebrochene Außenseite der Schildmauer.
Wohnbauten
Wie der Bergfried durch die Explosion in Mitleidenschaft gezogen wurde “der Nordostteil einer großen dreigeteilten hufeisenförmigen Wohnanlage, die hinter dem gewaltigen Defensivensemble„ (Keddigkeit/Losse 2002, S. 385), bestehend aus Bergfried und Schildmauer, erbaut worden war. Vor allem die an die Schildmauer im Süden und im Norden unmittelbar anschließenden, mehrere Meter hohen Ringmauern sind auf einer Länge von mehr als 10 Metern fast vollständig verschwunden bzw. in den unteren Bereichen neu aufgemauert. Dies gilt auch für den Ostabschluss des älteren Nordpalas. Dieser Anfang des 13. Jahrhunderts errichtete rechteckige, zweigeteilte, ursprünglich zwei- später mindestens dreigeschossige Bautrakt an der nordwestlichen Längsseite gilt als der eigentliche Palas (vgl. Keddigkeit/Losse 2002, S. 385). Das Erdgeschoss und die Kellerräume dieses Hauses weisen in der nördlichen Außenwand einige Lichtschlitze auf. Dagegen beherrschen unregelmäßig angeordnete, teils gerade, stich- oder rundbogige Fenster und Türen, sowohl zum Hof (vier) als auch zur nördlichen Außenseite (fünf), das Fassadenbild. Den Zugang zum ersten Obergeschoss des Palas ermöglichten auf der Südseite (Hof) hölzerne Treppen. Beeindruckend sind hier neben zwei Türöffnungen im ersten Obergeschoss die beiden gekuppelten “Rundbogenfenster mit Dreiviertelsäulchen am Mittelpfosten und Laubwerkskapitell (das westliche ist eine Kopie) sowie attischer Basis„ (Keddigkeit/Losse 2002, S. 385). Vom dritten Stockwerk kündet lediglich in der nördlichen Außenwand der rundbogige Zugang zu einem Aborterker. Im Gegensatz zur Hofseite wurden die Fenster auf der nördlichen Schauseite im Zeitalter der Renaissance verändert.
Dem Palas unmittelbar westlich benachbart ist ein wohl nach der Mitte des 13. Jahrhunderts errichteter Quertrakt. Er wird allgemein “wegen der eingebauten, teilweise durch mehrere Geschosse laufenden Kamine als „Küchenbau“ bezeichnet„ (Keddigkeit/Losse 2002, S. 385). Dieser mehrfach veränderte Bau ist stark beschädigt. Insbesondere ist die Westseite fast vollkommen abgegangen. Im Verlauf der erhaltenen Teile der West- und Südseite sind der in jüngster Zeit in Teilen restaurierte Aborterker und sowie ein zugesetztes Fenster zu erwähnen.
Auch die Südseite der Oberburg wies ein Wohngebäude auf. Es lehnte sich an den polygonalen “Küchenbau„ an. Der wahrscheinlich erst zu Beginn des 14. Jahrhunderts erbaute, nicht unterkellerte Südtrakt wurde im 16. Jahrhundert nachhaltig verändert. Im aufgehenden Mauerwerk sind im ersten Obergeschoss “teilweise zugesetzte Renaissancefenster und Türgewände sichtbar, welche die gotischen Bauteile ersetzten„ (Keddigkeit/Losse 2002, S. 385). Den Zugang zu diesem Wohnbau ermöglichte ein fast vollständig abgegangener polygonaler Renaissancetreppenturm mit einer Schneckenstiege.
Auch die Südseite der Oberburg wies ein Wohngebäude auf. Es lehnte sich an den polygonalen “Küchenbau„ an. Der wahrscheinlich erst zu Beginn des 14. Jahrhunderts erbaute, nicht unterkellerte Südtrakt wurde im 16. Jahrhundert nachhaltig verändert. Im aufgehenden Mauerwerk sind im ersten Obergeschoss “teilweise zugesetzte Renaissancefenster und Türgewände sichtbar, welche die gotischen Bauteile ersetzten„ (Keddigkeit/Losse 2002, S. 385). Den Zugang zu diesem Wohnbau ermöglichte ein fast vollständig abgegangener polygonaler Renaissancetreppenturm mit einer Schneckenstiege.
Unterburg
Im Gegensatz zur Oberburg weist die untere Anlage nur noch wenige Baulichkeiten auf. Nicht nur die obere (ältere) Burganlage, auch die Unterburg veränderte sich im Laufe der Jahrhunderte. Sie umschloss in ihrer letzten Ausbauphase den Oberburgfels vollständig, d. h sie wurde damals großzügig nach Osten erweitert.
Die ältesten Teile der Unterburg befanden sich auf der Südseite hinter dem älteren (inneren) Halsgraben. Unterhalb des südlichen Endes der Schildmauer befand sich der heute verschwundene (ältere) untere Torbau des 13. Jahrhunderts. Er ermöglichte einerseits den Zugang zur Oberburg, andererseits - wohl etwas später - auch den Zutritt zu einem die Oberburg hufeisenförmig im Süden, Westen und Norden unterschiedlich breit umschließenden Zwinger.
Von der umlaufenden, mehrfach abgeknickten äußeren Zwingermauer aus Bruchsteinen, die zumindest in ihren Fundamenten im zweiten Drittel des 19. Jahrhunderts noch sichtbar war, ist lediglich auf der Nordwestseite aufgehendes Mauerwerk erhalten. Teile Nordostecke finden sich abgerutscht - noch im Mauerverband - im Hangbereich. Die Wehrmauer auf der Westseite ist dagegen weitestgehend abgegangen. Erwähnenswert sind im südlichen Abschnitt die Fundamente eines rechteckigen Flankierungsturms aus dem 15. oder frühen 16. Jahrhundert.
Reste einer inneren Bebauung sind auf der Süd-, West- und Nordseite des Zwingers heute nicht mehr sichtbar. Dies gilt auch für die am südlichen Felsfuß vermuteten Reste des ursprünglichen Hauptzugangs. Sie werden von der bereits erwähnten modernen Treppe überdeckt.
Schon im 15. Jahrhundert war es zu einer beträchtlichen Vergrößerung des unteren Burgareals gekommen: Man bezog nun auch das östlich der Schildmauer gelegene Gelände mit ein. Dabei wurde der bisher die Burg hier schützende Halsgraben nach Osten so stark verbreitert, dass ein weites, vorburgähnliches Areal entstand. Nach Osten schützte diesen Bereich eine mehrere Meter hohe und breite, die gesamte Ostseite abriegelnde Felsbarre, “welche die Burg als zweite Schildmauer an der Angriffsseite schützte. Sie diente im späten 16. und 17. Jahrhundert als Geschützplattform. Die hier noch Ende des 19. zu erkennenden Reste einer umlaufenden Wehrmauer auf dem Felsplateau sind weitgehend abgegangen. Vor dieser Fortifikation wurde ein neuer (heute teils verschütteter) Halsgraben eingetieft.
Auf ein an die Felsbarre angelehntes Gebäude verweisen mehrere eingemeiselte Balkenlöcher, sowie eine teilweise in den Fels eingeschlagene große Kammer (vgl. Keddigkeit/Losse 2002, S. 389). Ein hier beginnender (verschlossener) Felsgang gehört der jüngeren Vergangenheit an. Ansonsten ist dieses recht große, seit 1875 bzw. 1905 wiesenähnliche Areal frei von baulichen Relikten. Lediglich entlang der Südseite dieses Bereichs sind die Grundmauern und westliche Giebelseite eines langgezogenen, ehemals zweigeschossigen Wirtschaftsbaus erhalten. Er stieß im Osten an den jüngeren Torbau (mit Zugbrücke). Erhalten ist dessen innerer Torbogen, der heute das in der jüngeren Vergangenheit eingefügte Wappen der Hohenecker und der eingemeißelten Jahreszahl 1560 ziert. Ein Plan von Julius Naeher (Naeher 1887, Bl. 10) zeigt den dem Torbau gegenüberliegenden Brückenkopf und einen Brückenpfeiler.
(Jürgen Keddigkeit, Bezirksverband Pfalz,Sonja Kasprick, Zukunftsregion Westpfalz und Matthias C.S. Dreyer, 2024)
Internet
www.stauferburg-hohenecken.de: Stauferburg Hohenecken (abgerufen 06.11.2017)
www.burgenarchiv.de: Burg Hohenecken in Rheinland-Pfalz (abgerufen 06.11.2017)