Burgruine Hohenecken auf dem Schlossberg

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Fachsicht(en): Denkmalpflege, Landeskunde, Architekturgeschichte
Gemeinde(n): Kaiserslautern
Kreis(e): Kaiserslautern
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Koordinate WGS84 49° 24′ 53,42″ N: 7° 42′ 5,36″ O 49,41484°N: 7,70149°O
Koordinate UTM 32.405.816,17 m: 5.474.383,82 m
Koordinate Gauss/Krüger 3.405.853,98 m: 5.476.134,44 m
  • Luftbildaufnahme der Burg Hohenecken auf dem Schloßberg bei Kaiserslautern. Blick von Südwesten auf die Anlage (2008).

    Luftbildaufnahme der Burg Hohenecken auf dem Schloßberg bei Kaiserslautern. Blick von Südwesten auf die Anlage (2008).

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  • Historische Ansicht der Burgruine Hohenecken auf dem Schloßberg bei Kaiserslautern (vermutlich aus dem 19. Jahrhundert).

    Historische Ansicht der Burgruine Hohenecken auf dem Schloßberg bei Kaiserslautern (vermutlich aus dem 19. Jahrhundert).

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  • Grundriss der Burgruine Hohenecken auf dem Schloßberg bei Kaiserslautern (1990)

    Grundriss der Burgruine Hohenecken auf dem Schloßberg bei Kaiserslautern (1990)

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  • Die Palassückwand der Burgruine Hohenecken auf dem Schloßberg bei Kaiserslautern (2006).

    Die Palassückwand der Burgruine Hohenecken auf dem Schloßberg bei Kaiserslautern (2006).

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  • Historische Aufnahme der Burgruine Hohenecken auf dem Schloßberg bei Kaiserslautern (1911).

    Historische Aufnahme der Burgruine Hohenecken auf dem Schloßberg bei Kaiserslautern (1911).

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  • Burgruine Hohenecken auf dem Schloßberg bei Kaiserslautern (2008)

    Burgruine Hohenecken auf dem Schloßberg bei Kaiserslautern (2008)

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  • Der vordere (jüngere) Halsgraben und die Felsbarre der Burgruine Hohenecken auf dem Schloßberg bei Kaiserslautern (2005).

    Der vordere (jüngere) Halsgraben und die Felsbarre der Burgruine Hohenecken auf dem Schloßberg bei Kaiserslautern (2005).

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  • Historische Zeichnungen einiger Details der Burgruine Hohenecken auf dem Schloßberg bei Kaiserslautern.

    Historische Zeichnungen einiger Details der Burgruine Hohenecken auf dem Schloßberg bei Kaiserslautern.

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Eine der sehenswertesten Burganlagen der Stauferzeit liegt oberhalb des Kaiserslauterer Vorortes Hohenecken auf dem beherrschenden Schlossberg (363 Meter).

Topographie
Gang durch die Ruine
Geschichte
Burgfrieden
Burgbesatzung
Baubeschreibung
Oberburg
Schildmauer
Wohnbauten
Unterburg
Internet / Literatur

Topographie
Vorbei an der Rochuskapelle führt der Weg (Markierung Rotes Kreuz) steil hinauf zum ausgedehnten Burgplateau mit der frei zugänglichen Ruine. Auch bei der Hohenecker Burg trifft man auf die für den pfälzischen Burgenbau so charakteristische Spornlage am Ende eines mehr oder minder langgezogenen Bergrückens.

Gang durch die Ruine
Durch einen grabenartigen Weg betritt man die Ruine von der Nordostseite. Eine aufragende Sandsteinfelswand bildet den nordöstlichen Abschluss der Burganlage. Am Ende des Weges befindet sich rechterhand das Burgtor mit einem Wappen und der eingemeißelten Jahreszahl 1560. Damit wurde die Entstehung der jüngeren Unterburg / Vorburg gewürdigt, die man durch den Torbogen betritt. Bauliche Reste aus dem Innern der Unterburg / Vorburg sind nicht mehr vorhanden. Auf der linken Seite sind die Fundamente und eine giebelseitige Wand des Gesindehauses/Stalles/Dienstgebäudes sichtbar. Eine Sitzgruppe bestehend aus Bänken und Tischen ist innerhalb der Fundamente aufgestellt. Auf der Innenseite der durchschrittenen Felsbarriere, gleich neben dem Burgtor, ist eine Felskammer sichtbar, die einst als ehemaliges Wachthaus diente.
Von der freien Fläche der Unterburg blickt man hinauf zur älteren Oberburg. Markanteste Merkmale sind die 25 Meter aufragende Schildmauer und die Ruine des 34 Meter hohen Bergfrieds. Eine umfangreich erläuterte Informationstafel ist an der linken Ecke der Schildmauer aufgestellt. Auf der linken (südlichen) Seite der Oberburg befindet sich ein zweiläufiger Treppenaufgang, der ins Innere der Anlage führt. Mehrere Fundament- und Mauerreste weisen auf eine umfangreiche und hochaufragende Bebauung hin. Linkerhand, im südwestlichen Bereich ragen Mauerwerke von Wohn- und Küchenbauten dreigeschossig empor. Gegenüberliegend dominiert die Ruine des Bergfrieds. Mittig befindet sich das Fundament eines Renaissance-Treppenturmes. Rechterhand des Bergfrieds ist der Nachbau einer Brunneneinfassung sichtbar.
Die Ruine verlassend, führt der Weg, zurück zur Ortsmitte, vorbei an einem rezenten und intakten Brunnen. Wenige Meter oberhalb sind Relikte eines deutlich älteren Brunnenhauses sichtbar. Aus den Sandsteinschichten dringt Wasser heraus, was auf eine Schichtquelle zur Versorgung der Burgbewohner schließen lässt.
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Geschichte
Die frühe Geschichte von Burg Hohenecken ist letztlich unbekannt. Wie bei den meisten pfälzischen Burgen sind die Gründer und das genaue Gründungsdatum nicht überliefert. Lediglich auf Umwegen kann das Dunkel zumindest teilweise gelichtet werden. Allgemein kann gesagt werden, dass die Burg in staufischer Zeit, sicherlich im Auftrag des Reichs, errichtet wurde und Reichsministeriale, die sich nach der Burg benannten, damit belehnt waren.
Die Herren von Hohenecken sind mit einem ursprünglich im Wormser Raum beheimateten Ministerialengeschlecht identisch, dessen Angehörige sich ursprünglich (seit 1162 urkundlich nachgewiesen) nach (Kaisers)Lautern (de Lutra) benannten. Sie übten bis zur Regierungszeit von König Rudolf von Habsburg (1273-1291) bei den römisch-deutschen Kaisern und Königen im Reich oder Italien teilweise hohe Ämter (Schenken, Marschall) aus. Erstmals wird um 1212 mit Sigfried (II.) ein Familienmitglied urkundlich genannt, das sich nach Burg Hohenecken benannte. Zu dieser Zeit dürfte die nach der Mitte des 12. Jahrhunderts begonnene Burganlage bereits als Reichlehen in Familienbesitz gewesen sein. Bemerkenswert ist, dass im 13. Jahrhundert im Burgfriedensbereich der Wehranlage die (Kaisers-)Lauterer Münzprägestätte zu lokalisieren ist.
Der vorgenannte Siegfried (II.) war ein Sohn des Ritters Reinhard (I.) von Lautern, der von König Friedrich II. 1214 mit dem Patronatsrecht von Ramstein beschenkt wurde. Im Jahre 1216 trug er den einträglichen Zoll im späteren Reichsland und übte das gleichermaßen hohe wie einträgliche Reichsschultheißenamt (scultetus de Lutra) in (Kaisers)Lautern aus. Dieses verblieb auch in den beiden nächsten Generationen in der Hand dieser Familie. Diese Funktion beschränkte sich nicht nur auf die Stadt, sondern bezog sich auch auf das große Reichsland mit seinen Unterämtern westlich und nördlich von Kaiserslautern. Im Gegensatz zu seinen Söhnen Eckbert, Reinhard (II.), Peter, und Heinrich II., die auch in Reichsämtern außerhalb des pfälzischen Raumes zu finden waren und Landolf, der als Bischof in Worms wirkte, blieb der bereits erwähnte Siegfried II. von Hohenecken, in der Heimat. Hier amtierte er 1252 gleichzeitig als Reichsschultheiß in Lautern und in Hagenau (Syfridus de Honecken scultetus Romani imperij in Hagenowe et in Lutra).
Zur Herrschaft Hohenecken gehörten sieben Dörfer und ca. 4000 Hektar Rodungsland. Die Machtfülle und der Reichtum der Familie manifestierten sich auch im Allein- oder Teilbesitz weiterer Burgen, so der Perleburg, der Huneburg, der Burg Wiesbach (?), der Spangenburg und der Kropsburg. Darüber hinaus war die Reichsministerialenfamilie im 13. Jahrhundert in der Lage die Deutschordenskommende Einsiedel (westlich von Kaiserslautern) zu stiften.
Mit dem Sohn dieses Ministerialen, der die Gunst König Richards von Cornwall besaß, erreichte das Geschlecht der Hohenecker einen weiteren Höhepunkt, denn Reinhard (III.) von Hohenecken war nicht nur Reichsschultheiß und Verwalter des gesamten Reichsgutsbezirkes von Lautern sondern ihm waren darüber hinaus vom römisch-deutschen König Richard von Cornwall Burg Trifels sowie die dort lagernden Reichskleinodien anvertraut. 1273 lieferte er diese Rudolf von Habsburg in Aachen vor dessen Krönung aus.
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Danach begann eine Phase des politischen und wirtschaftlichen Niedergangs des Reichsministerialengeschlechtes. Insbesondere verloren die Herren von Hohenecken das Reichsschultheißenamt und die Geleitrechte. Die faktische Schwächung ihrer Stellung zeigte sich vor allem in dem ungeheuren Schuldenberg, den Reinhard (III.) angehäuft hatte und der schon seit 1274 erste Notverkäufe nach sich zog. Nach dem Tode Reinhards (III.) in den ersten Monaten des Jahres 1277 war auch sein Sohn Heinrich (III.) vor 1281 gezwungen die in seinem Besitz befindliche Hälfte der Kropsburg und 1281 weitere umfangreiche Güter und Rechte in Mittelrohrbach zu veräußern.
Gleichwohl blieb ihnen Burg Hohenecken erhalten, denn 1277 erfolgte die Belehnung – gleichzeitig die Ersterwähnung der Burg – jedoch nicht direkt vom König, sondern mittelbar über den Landvogt im Speyergau (iudex prouincialis a serenissimo domino nostro Romanorum rege constitutus) Graf Friedrich IV. von Leiningen. Die reichsministerialische Herkunft der Hohenecker und ihre sonstigen Reichslehen lassen den Schluss zu, dass die Burg von Anfang an ein Reichslehen war. Das mittelbare Lehnsverhältnis zu den Grafen von Leiningen blieb letztlich Episode und wurde niemals mehr erwähnt. 1323 bestätigte denn auch König Ludwig der Bayer ausdrücklich, dass Johann von Hohenecken die Burg vom Reich zu Lehen habe.
Die Lehnsbindung zum Reich wurde allerdings nur neun Jahre später erneut und nachhaltig in Frage gestellt, da der Trierer Erzbischof Balduin von Luxemburg (1286-1354, 1307 bis 1354 Erzbischof und Kurfürst von Trier) von seinem Verwandten, König Johann von Böhmen die Pfandschaft über Kaiserslautern und das Reichsland erhalten hatte. Dabei waren für den Pfandnehmer auch die Reichslehen bedeutsam, insbesondere trachtete er die Burg und die ertragreichen Zoll- und Geleitrechte der Hohenecker in seine Hand zu bekommen. Diesen Versuch wehrten die Herren von Hohenecken letztlich erfolgreich ab. Balduin gelang es lediglich 1333, das in Stadt und Reichsland mächtige Reichsministerialengeschlecht gegen Zahlung der recht hohen Summe von 200 Pfund Tournosen zu bewegen, ihm zeitlich begrenzt Burg Hohenecken und Burg Spangenberg, solange letztere in hoheneckischem Pfandbesitz war, zu öffnen. Darüber hinaus sagte Johann von Hohenecken militärische Unterstützung zu, jedoch nur solange der Trierer Pfandherr von Kaiserslautern sei.

Bezeichnenderweise kann auch den Pfandurkunden für Balduin (1332 und 1346) und dem Lehensrevers für Johann von Hohenecken (1332) nicht entnommen werden, dass Hohenecken in die Trierer Pfandschaft einbezogen war. Die Ministerialen und nicht die Burg galten offensichtlich als Teil der „terra imperii“, die Herren von Hohenecken betraf daher Balduins Pfandschaft lediglich in ihrer Funktion als Lauterer Burgmannen. Auch Karl IV., der 1346 die Verpfändung Kaiserslauterns und des Reichslandes bestätigte, erwähnt die Burg nicht, er forderte lediglich von den Reichsministerialen, die dem Pfandhalter die geschuldeten Lehnsdienste zu leisten. Letztlich blieb alles beim Alten, wie der Übergang der Pfandschaft an die Pfalzgrafen bei Rhein belegt: die Burg blieb Reichslehen der Hohenecker, lediglich die Reichsburglehen von (Kaisers)Lautern waren betroffen. Zur gleichen Zeit wird aber deutlich, dass die Aufsplitterung des Besitzes, auch der Burg drohte. Hohenecken war nämlich zu Beginn des 14. Jahrhunderts offensichtlich zur Ganerbenburg geworden, denn in der erwähnten Urkunde vom Dezember 1333 werden erstmals Mitgemeiner – letztlich Miteigentümer – fassbar. Es handelt sich hierbei wohl um Heinrich von Scharfeneck und Emrich Kämmerer von Worms, die oder deren Vorfahren noch im 13. Jahrhundert Hoheneckerinnen geehelicht hatten. So geht der Anteil der Scharfenecker auf Christine von Hohenecken, eine Schwester Reinhards (III.) zurück, deren Töchter Kunigunde (UB KL I 495, S. 338 u. II 256, S. 265, Anm. 6) mit Emmerich Kämmerer von Worms und Ludgard (UB KL 451, S. 295) mit Ritter Heinrich von Scharfeneck verheiratet waren. Diese Burggemeinschaft, die recht lange bestand, änderte durch Vererbung, Verkauf und Verpfändung ihre Zusammensetzung mehrfach.
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Die Besitzminderung wird auch neun Jahre später deutlich, als Johann Herr zu Hoheneck gezwungen war, sich 1342 aus veldenzischer Haft freizukaufen, und er als Sicherheit lediglich seinen Teil des Hauses Hohenecken anbieten konnte. In der zweiten Hälfte des 14. Jahrhundert verringerten sich zunehmend die Einflussmöglichkeiten der Hohenecker auf die Burg, es drohte gar der Totalverlust. Da war einerseits ein wirtschaftlicher Tiefschlag zu verkraften, da König Ludwig der Bayer den Hoheneckern 1321 vorübergehend und 1357 endgültig das sehr einträgliche Geleitrecht entzogen hatte, Überdies war Reinhard V. von Hohenecken nach dem unglücklichen Ausgang einer Fehde gezwungen, 1369 die Burg Erzbischof Gerlach von Mainz zu öffnen. Ein Lichtblick im Öffnungsvertrag war sicherlich die Verpflichtung des Erzbischofs umgehend 20 Heller für den laufenden Bauunterhalt zu zahlen. Ein weiteres Öffnungsrecht erzwang 1372 oder 1373 der Grafen von Saarbrücken und Herr von Comercy für drei Jahre auf den Burgen Hohenecken und Huneburg. 1394 schlossen Reinhard und sein Bruder Boemund darüber hinaus mit Einverständnis des Gemeiners Heinrich Kämmerer von Dalberg einen weiteren Vertrag, welcher der Stadt Kaiserslautern ebenfalls die Burg öffnete und den Bürgern die Möglichkeit einräumte, in der Burg eine Hofstatt zu bebauen. Die Ganerbschaft hatte recht lange Bestand: Noch 1401 erlaubte König Ruprecht dem Ritter Heinrich Kämmerer, seinen Vetter Gerhard von Kropsberg in die Burggemeinschaft aufzunehmen, und belehnte wenige Wochen später Truchseß Hermann von Scharfeneck mit einem Burgviertel. Damit werden zwischen 1394 und 1404 nicht weniger als fünf Anteilseigner fassbar: die Ritter Reinhard und Boemund von Hohenecken, der Ritter Heinrich Kämmerer von Worms, sowie die „Blutsverwandten“ Heinrich von Scharfeneck und Gerhard von Kropsberg. Der Scharfenberger Anteil wurde 1403 mit kaiserlicher Erlaubnis durch Verkauf an die Herren von Helmstadt um 1/6 geschmälert worden sein.

Möglicherweise als Gegengewicht zu den eher ungeliebten hochadeligen Mitgemeinern, Erzbischof Gerlach von Mainz und den Grafen von Saarbrücken, ist ein Vertrag zu sehen, den 1394 Reinhard und sein Bruder Boemund mit Einverständnis des Gemeiners Ritter Heinrich Kämmerer von Dalberg mit der Stadt Kaiserslautern schlossen. Man öffnete der Stadt ewiglich die Burg und gab den Bürgern und ihren Nachkommen die Möglichkeit in der Anlage eine Hofstatt zu erbauen. Bei (Kriegs)Gefahr waren die Hohenecker darüber hinaus verpflichtet den Kaiserslauterern „Zuflucht, Einlass und Auslass“ zu gewähren. Umgekehrt unterlagen die Kaiserslauterer Bürger ähnlichen Verpflichtungen.

Der recht geringe Restanteil, der den Hoheneckern an ihrer Burg (und Herrschaft) verblieben war, wurde auch im Jahre 1404 deutlich: Damals erhielt Boemund von Hohenecken als Reichslehen von König Ruprecht unter anderem nur noch zwei Teile von Burg und Schloss Hohenecken, das Tal und zwei Wöge (=Teiche) unterhalb der Burg sowie ein sechzehntel der Huneburg. Doch auch dieser Anteil schien keineswegs gesichert. Vor allem die bereits erwähnte (Erben)Gemeinschaft mit Ritter Heinrich Kämmerer von Worms und den Herren von Scharfeneck, galt als großes Gefährdungspotenzial, da die Hohenecker Verkauf oder Verpfändung, insbesondere aber beim Aussterben dieser Familienzweige den Heimfall des Lehens nur bedingt verhindern konnten. Dies stellte letztlich nicht nur eine theoretische Gefahr für den Familienbesitz dar, wie ein 1411 geschlossener Burgfriedensvertag beweist, in dem von den bisherigen Besitzern keine Rede mehr ist. Damals einigte sich Pfalzgraf Ludwig, offensichtlich Nachfolger im Besitz der Kämmerer von Worms und der Scharfenecker, mit Erzbischof Johann von Mainz in einem förmlichen Vertrag über Burg Hohenecken. Die Altbesitzer werden bezeichnenderweise in diesem Burgfriedensvertrag nicht erwähnt. Den Zugriff auf die Burg unterstreicht auch die Bestellung des Johann Hubenriß von Odenbach 1411 zum Amtmann der beiden Fürsten sowie des Simon von Guntheim 1426 und des Gottfried von Gundheim 1428 als Amtleute für den Mainzer Anteil.
Gleichwohl gelang es den beiden Fürsten keineswegs die Hohenecker endgültig aus der Burg zu drängen, wie ein 1426 ausgestellter Lehensbrief König Sigismunds für Jost von Hohenecken sowie ein weiterer 1430 geschlossener Burgfriedensbrief belegen, den Erzbischof Konrad von Mainz mit den Kurfürsten von der Pfalz schloss. In dem letztgenannten Vertrag werden Jost und Johann von Hohenecken ausdrücklich wieder als Anteilseigner genannt. Der Status der Hohenecker blieb zumindest in den nächsten Jahrzehnten unangetastet, war gleichwohl jedoch ungeklärt, denn wie 1426 König Sigismund, so belehnte 1442 auch König Friedrich IV., der spätere Kaiser Friedrich III., den Jost von Hohenecken ausdrücklich mit der gesamten Burg und ihrem Zugehör.
Erst im Jahre 1481 trat eine bedeutsame Änderung der Besitzverhältnisse ein, die Auswirkungen bis zum Ende des 17. Jahrhunderts haben sollte. Damals trug Philipp von Hohenecken dem Pfalzgrafen ein Viertel seiner Burg zu Lehen auf und empfing es wieder als Erblehen zurück. Damit besaß Kurpfalz einen Rechtstitel auf diesen Burganteil. Die Beweggründe für diese Lehensauftragung sind ungeklärt, letztlich ist ein enger Zusammenhang mit den bereits 1411 und 1430 erwähnten pfalzgräflichen Besitztiteln unübersehbar.
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Die nächsten Jahrzehnte verliefen offensichtlich in ruhigen Bahnen und erst im Bauernkrieg rückte die Burg 1525 wieder in den Mittelpunkt des Interesses. Der „Kolbenhaufe“, ein Bauernheer von mehr als 1000 Mann, drang in das Amt (Kaisers)Lautern ein, verwüstete die Klöster Otterberg sowie Enkenbach und besetzte offenbar kampflos Burg Hohenecken. Ob das Bauwerk bei der kurzzeitigen Besetzung Beschädigungen erlitt, ist umstritten. Die Befürworter der „Beschädigungsthesen“ führen im Allgemeinen umfangreichen Um- (Oberburg) und Neubaumaßnahmen (Unterburg) des 16. Jahrhunderts an. Gegen diese Überlegungen spricht jedoch der lange zeitliche Abstand: Philipp von Hohenecken veranlasste den Bau erst um 1560.
Offensichtlich mühten sich die Herren von Hohenecken um ein problemloses Miteinander mit den Kurpfälzern. 1560 reversierte Philipp von Hohenecken für sich und seine vier Söhne die Belehnung für ein Viertel des Schlosses Hohenecken gegenüber Pfalzgraf Friedrich III. Auch sein Nachfolger Philipp Adam von Hohenecken bekannte 1577 im Namen seiner vier Vettern mit einem Viertel der Anlage von Kurpfalz belehnt worden zu sein und räumte ein, dass den Kurfürsten ein ewiges Öffnungsrecht zustehe.
Die Hohenecker, denen ungeachtet ihrer Zusagen der kurpfälzische Zugriff auf ein Burgviertel in der Folgezeit offenbar zunehmend Ungemach bereitete, nutzten die erstbeste Gelegenheit, sich des ungeliebten Mitbesitzers zu entledigen. Diese hatte sich während des Dreißigjährigen Krieges geboten. Ein kaiserliches Dekret, das der vom Reich geächtete Kurfürst während der Kriegswirren 1631 zu akzeptieren hatte, nannte die Lehnsauftragung der Kurpfalz widerrechtlich. Als Begründung wurde – wohl zu Recht – angeführt, die Burg sei seit 1277 immer als Ganzes vom jeweiligen König von den Hoheneckern empfangen worden, und, – formaljuristisch offensichtlich korrekt – es mangele darüber hinaus an der königlichen Bestätigung der Lehnsauftragung von 1481. Auch das von Kurpfalz angerufene Reichskammergericht folge dieser Argumentation. Die Richter erklärten die bisherigen Besitzverhältnisse als rechtswidrig und führten aus, die gesamte Burg mit ihrem Zubehör sei allein vom Reich lehnsrührig. Dementsprechend belehnte Kaiser Ferdinand II. die Brüder Johann (Hans) Philipp und Philibert von Hohenecken mit der gesamten Burg, d.h. auch das kurpfälzische Viertel kam an die Hohenecker. Dies und 1636 die Erhöhung der Familie in den Reichsfreiherrenstand 1636 waren der letzte Höhepunkt in der langen Geschichte der Burgherren. Ungeachtet dessen war der Konflikt um Burg und Herrschaft Hohenecken jedoch keineswegs endgültig beendet, denn nach Kriegsende suchte Kurfürst Karl Ludwig in den beiden nachfolgenden Jahrzehnte mit allen Mittel in den anteiligen Besitz (ein Viertel) der Burg zu gelangen. Die harten juristischen Auseinandersetzungen und der starke politische Druck zwangen 1651 Philipp Franz Adolf von Hohenecken zum Nachgeben. Er akzeptierte das umstrittene Viertel seiner Burg als pfälzisches Erblehen. Gleichwohl schwelte der Streit weiter, denn Philipp Franz Adolph und seinen Vetter erwirkten bei Kaiser Leopold 1659 erneut die Belehnung mit der ganzen Burg.
Die bisher vorwiegend juristisch geführten Auseinandersetzungen um den pfälzischen Burganteil eskalierten in den folgenden Jahren. Kurpfalz erhob weiterhin Anspruch auf ein Viertel Hoheneckens und griff, nachdem die juristischen Mittel offensichtlich erfolglos blieben, 1664 zur Gewaltandrohung. Jedoch brachte auch die Besetzung der Burg während des „Wildfangstreites“ 1665 weiterhin nicht den gewünschten Erfolg, denn schon 1667 zogen die Kurpfälzer letztlich unverrichteter Dinge wieder ab.

Philipp Franz Adolf von Hohenecken, der dem poltisch-militärischen Druck des Kurfürsten auf Dauer nicht gewachsen war, drohte der Totalverlust. Er suchte und fand in Herzog Karl IV. von Lothringen einen starken Verbündeten. Er bot dem Herzog Burg und Herrschaft Hohenecken zum Kauf an. Dieser war nicht abgeneigt und ließ mit Einverständnis der Hohenecker im selben Jahr die Anlage durch seine Truppen besetzen. Gleichzeitig bat Philipp Franz Adolf seinen kaiserlichen Lehnsherrn Leopold um Erlaubnis zum Verkauf. Ohne den endgültigen Bescheid aus Wien abzuwarten – dieser fiel am 13. August 1668 – veräußerten am 30. Juni 1668 die beiden Vettern Philipp Franz Adolf und Johann Reinhard von Hoheneck für 75.000 Gulden ihre Burg an Herzog Karl IV. von Lothringen. Jedoch beharrte ungeachtet des Besitzwechsels Kurfürst Karl Ludwig weiterhin auf dem beanspruchten Anteil und verlangte ultimativ die Öffnung der Burg. Da dies verweigert wurde ließ er am 23. August desselben Jahres die Anlage einschließen und schwer beschießen. Den kurpfälzischen Belagerern standen dazu jeweils „zwei leichte Dreipfünder und schwere Zwölfpfünder Geschütze“ sowie Mörser zur Verfügung. Die Artillerie war auf dem südlich der Burg sich hinziehenden, etwa gleichhohen Bergrücken, positioniert. Nach fünftägigem heftigem Artilleriebeschuss, der, wie der Kurfürst spitzfindig ausführte, nur der (pfälzischen) Unterburg und nicht der oberen Anlage, dem kayserlichen Lehnsteil, galt, übergab der lothringische Kommandant La Marre Hohenecken und rückte mit seinen Einheiten unbehelligt ab.
Fünfzig kurpfälzische Soldaten verblieben unter der Führung eines Hauptmanns als Besatzung auf der Burg. Doch mussten diese wenige Monate später die auf der Südseite teilruinierte Anlage wieder räumen. Der Grund für diese überraschende Maßnahme war die militärische Niederlage der Kurpfälzer im Ringen mit Lothringen. Im Januar 1669 kam es zu einem Vergleich: Lothringen erhielt Hohenecken.
Die Burg fand ihr Ende im Pfälzischen Erbfolgekrieg als im September 1688 französische Soldaten unter ihrem kommandierenden General Bouffleur, die bereits durch die kurpfälzischen Belagerungsgeschütze beschädigte Anlage besetzten, später sprengten und niederbrannten.
1733 ratifizierte Franz III. von Lothringen einen Vertag („Falkensteiner Vertrag“), in dem die Ruine Hohenecken, die hier letztmals als castrum bezeichnet wurde, und die Herrschaft im Tausch gegen andere Güter an die Kurpfalz abgetreten wurden. Burg und Herrschaft verblieben nun bis zur Französischen Revolution im Besitz der Kurpfalz. Als Nationalgut versteigert, gelangte die Burgruine in Privathand, 1816 in den Besitz von Bayern, 1948 des Landes Rheinland-Pfalz und ist heute Eigentum der Stadt Kaiserslautern.
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Burgfrieden
Die bedeutsamsten Burgfriedensverträge sind jene für die Jahre 1411 und 1430.
In ersterem, geschlossen von Pfalzgraf Ludwig und Erzbischof Johann von Mainz wird der Geltungsbereich folgendermaßen beschrieben: ... mit Namen get er an der Munczen vnd dauber an dem Bender wege byß an den Schilt, da man geet zu Lutern, da wider uff dem Busche gein dem Rubenstucke, den Hesper fur zwischen den zween wegen durch die Rute wyese den berg uff vor dem walde herwiddrup biß an siwe Muncze da der burgfriede angeet.
Dem nachfolgenden Vertrag von 1430, den Erzbischof Konrad von Mainz mit den Kurfürsten von der Pfalz sowie Jost und Johann von Hohenecken schlossen, kann entnommen werden, dass der Burgfriedensbezirk sich nicht geändert hatte: Czum ersten sal derselbe burgfriede gen und reichen und von uns allen getruwelichen ge/halten werden in der vorgenanten burge Honecke und disen hernachgeschrieben keißen und zielen, mit namen get er an der Munczen und daruber an dem Benderwege biß an den Schilte, da man get gein Lutern, da wider uff dem Busche gein dem Rabenstock, den Hesper fur zwuschen den zwein / wegen, durch die Rute wiese den berg uff, fur dem wald herwiderumb biß an die Muncze, da der burgfriede anget.

Burgbesatzung
Neben der Herrschaft, bzw. den auf der Burg wohnenden Ganerben und (manchmal) deren Amtleute war eine im Laufe der Jahrhunderte wechselnde Anzahl von Knechten und Mägden auf Hohenecken beschäftigt und im Regelfalle auch wohnhaft. 1430 werden in einem Burgfriedensbrief jeweils zwei Turm- und Zwingerwächter genannt. Einer von ihnen hatte in der Unterburg als Torwächter zu fungieren, sollte sich jedoch keine geeignete Persönlichkeit unter den Vorgenannten finden, so war zusätzlich ein Wächter einzustellen. Weitere Knechte werden erwähnt, jedoch ist deren Anzahl nicht genannt.
Einem „Baumeister“ aus den Reihen der Ganerben gewählt, waren die vorgenannte vier oder fünf Wächter und Knechte zugeordnet. Insgesamt ist also mit weniger als 15 männlichen Erwachsenen und einer geringeren Anzahl von weiblichen Personen zu rechnen.

Baubeschreibung
Die umfangreiche Wehranlage besteht aus einer älteren oberen und einer unteren, die obere Burg umfassenden Anlage. Die Gesamtmaße mit Zwinger und Graben betragen ca. 50 auf 90 Meter.
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Oberburg
Beeindruckend sind besonders die wohlerhaltenen Bauten der Oberburg, die weitgehend dem 13. Jahrhundert zuzurechnen sind und noch Ende des 17. Jahrhunderts als „Oberschloss“ und der „kaiserliche Lehensteil“ bzw. „der oberste Stock“, welchen der Hohenecker das „kayserlich Lehenhauß nennt“ bezeichnet. Vor einem (älteren) Halsgraben, der später zum großen (östlichen) Burghof der Unterburg erweitert und umgestaltet wurde, erhebt sich am Ostende eines ovalen, fast fünf Meter hohen Felsplateaus die mächtige, 25 Meter breite und 11 Meter hohe Schildmauer mit dem Rest des unmittelbar dahinterstehenden, aber nicht mit der Mauer verbundenen, fünfseitigen Bergfrieds. Dieser die Schildmauer noch um neun Meter überragende mächtige Turmrest und die oberen Teile der Schildmauer weisen eine Verkleidung von Buckelquadern mit Randschlag auf. Dieser Anfangs des 13. Jahrhunderts noch freistehende Turm gilt als der älteste erhaltene Wehrbau von Hohenecken. Ob er jedoch, wie Walter Herrmann 2004 annahm, ursprünglich quadratisch errichtet wurde und erst zur Mitte des 13. Jahrhunderts mit einer massiven Keilspitze versehen wurde, muss mangels konkreter bauhistorischer Untersuchungen, vorerst Spekulation bleiben. Der die Schildmauer noch um neun Meter (27 bzw. 28 Steinreihen) überragende mächtige Turmrest und die erhaltenen (wenigen) unteren Steinlagen der Turmrückseite zeigen durchgängig eine Verkleidung von Buckelquadern mit Randschlag. Im Gegensatz zur Schildmauer wurde der Turm durch Beschuss, vor allem aber eine Sprengung (1689) sehr schwer beschädigt, so dass lediglich die mit Buckelquadern verkleidete Frontseite neun Meter hoch erhalten blieb. Die der Angriffseite abgekehrten West- und Nordseiten sind weitgehend, die Südseite vollständig verschwunden. Lediglich anhand der wenigen erhaltenen unteren Steinlagen kann der Turmgrundriss erschlossen werden. Demnach wies der Bergfried Außenmaße von ca. 8,0 x 8,0 und im viereckigen Innenraum von ca. 3,6 x 3,6Metern auf. An dem sehr schlecht restaurierten Bergfried, dessen (innere) Südostseite durch eine Stützmauer ohne Rücksicht auf den ursprünglichen Grundriss vollkommen verunstaltet wurde, sind in halber Höhe auf der Innenseite zwei Konsolsteine sichtbar. Diese belegen Holzbalkendecken, sind allerdings allein ungeeignet, Aussagen über die ehemalige Stockwerkseinteilung zu machen. Oberhalb der südlichen Konsole waren um 1890 noch einige steinerne Stufen sichtbar, wohl der Rest einer Treppe zu den Turmobergeschossen. Über die ursprüngliche Höhe des Bergfrieds können keine verlässlichen Aussagen gemacht werden. Im Gegensatz zur Schildmauer wurde der Turm durch eine Sprengung (1689) sehr schwer beschädigt, so dass lediglich die mit Buckelquadern verkleidete Frontseite noch neun Meter hoch erhalten blieb.

Schildmauer
Das Aussehen der drei Meter starken, 25 Meter breiten und heute noch 11 Meter hohen monumentalen Schildmauer, die teilweise dem Fels vorgeblendet ist oder auf ihm aufsitzt, ist wohl das Ergebnis eines Umbaus zu Beginn des 14. Jahrhunderts. Ursprünglich schützte hier lediglich eine aus roten Glattquadern errichtete Wehrmauer dahinter liegenden Gebäude der Oberburg. Später verstärkte man in einer ersten Erweiterungsphase diese Mauer und bezog die Keilspitze des Bergfrieds in diese Fortifikation mit ein. Die Bauherren erhöhten offensichtlich mehrere Jahrzehnte später die Schildmauer. Darauf verweisen die nur im oberen Viertel durchgängig verlaufenden, gleichmäßig hohen neun Buckelquaderschichtungen. Karge bauliche Reste auf der Mauerkrone geben einige Hinweise auf einen sich dort ehemals befindlichen (gedeckten) Wehrgang mit einem vorspringenden Schießerker (15. Jahrhundert). Zu Beginn des 20. Jahrhunderts unterfing man – wenig geglückt - im mittleren Teil die damals dort ausgebrochene Außenseite der Schildmauer.
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Wohnbauten
Wie der Bergfried durch die Explosion in Mitleidenschaft gezogen wurde der Nordostteil einer großen dreigeteilten hufeisenförmigen Wohnanlage, die hinter dem gewaltigen Defensivensemble (Bergfried und Schildmauer) erbaut worden war. Vor allem die an die Schildmauer im Süden und im Norden unmittelbar anschließenden, mehrere Meter hohen Ringmauern sind auf eine Länge von mehr als 10 Metern fast vollständig verschwunden, bzw. in den unteren Bereichen neu aufgemauert. Dies gilt auch für den Ostabschluss des älteren Nordpalas. Dieser Anfang des 13. Jahrhunderts errichtete rechteckige, zweigeteilte, ursprünglich zwei- später mindestens dreigeschossige Bautrakt an der nordwestlichen Längsseite gilt als der eigentliche Palas. Zahlreiche, unregelmäßig angeordnete, teils gerade, stich- oder rundbogige Fenster und Türen sowohl zum Hof als auch zur nördlichen Außenseite haben sich erhalten. Der Zugang zum ersten Obergeschoss erfolgte von der Südseite über hölzerne Aufgänge. Besonders sehenswert sind hier neben zwei Türöffnungen zwei gekuppelte Rundbogenfenster mit Dreiviertelsäulchen am Mittelpfosten und Laubwerkskapitell sowie attischer Basis (das westliche ist eine Kopie). Eine rundbogige Öffnung in der Außenwand des dritten Geschosses ist der Zugang zu einem Aborterker. Im Erdgeschoss und in den Kellerräumen dieses Hauses befinden sich ansonsten lediglich Lichtschlitze. Im Gegensatz zur Hofseite wurden die Fenster auf der Nordseite im Zeitalter der Renaissance verändert. Der an den Palas anschließende, wohl nach der Mitte des 13. Jahrhunderts errichtete westliche Quertrakt wird allgemein wegen der eingebauten, teilweise durch mehrere Geschosse laufenden Kamine als „Küchenbau“ bezeichnet. Dieser mehrfach veränderte Bau ist stark beschädigt. Insbesondere fehlen an der Westseite große Teile der äußeren Umfassungsmauern. Das übrige aufgehende Mauerwerk zeigt auf der West- und Südseite die Reste eines Aborterkers und teilweise in der jüngeren Vergangenheit zugesetzte Fenster. Dieses polygonale Gebäude lehnt sich an den südlichen (dritten) Flügel des Ensembles an. Vielleicht noch im 13., wohl eher jedoch im 14. Jahrhundert angebaut, erfuhr dieser, im Gegensatz zum eigentlichen Palas nicht unterkellerte (gotische) Südtrakt im 16. Jahrhundert eine grundlegende Veränderung. Im aufgehenden Mauerwerk sind im ersten Obergeschoss (teilweise zugesetzte) Renaissancefenster und Türgewände sichtbar, welche die gotischen Bauteile ersetzten. Den Zugang zu diesem Wohnbau ermöglichte ein heute fast vollständig abgegangener polygonaler Renaissancetreppenturm mit einer Schneckenstiege.

Ein schmaler Hof den die Wohnbauten im Norden und Süden begrenzen und der Brunnen in der Südostecke zwischen Schildmauer und Bergfried vervollständigen das Bild. Eine moderne Brunnenummauerung ersetzt heute die frühere Brüstung, die noch 1955 Teile eines romanischen Rundbogenfrieses aufwies. Unweit der Wasserversorgungsanlage, deren Schacht noch 1936 eine Tiefe von dreißig Meter besaß, befindet sich anstelle eines verschwundenen Torbaues eine nach 1950 errichtete Treppe, über die man zur Unterburg gelangt. Beim abgegangenen Torbau, am oberen Ende der vorgenannten Treppe, wird auch der Standort der mittelalterlichen Kapelle vermutet.
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Unterburg
Im Gegensatz zur Oberburg weist die untere Anlage nur noch wenige Baulichkeiten auf. Ebenso wie die ältere obere Burganlage hatten die Baumeister im Laufe der Jahrhunderte den unteren Bereich, der den gesamten Oberburgfels umzog, mehrfach umgestaltet. Insbesondere wurde die Unterburg in einer letzten Ausbauphase hofartig nach Osten erweitert. Auf der Südseite, in Verlängerung der Schildmauer befand sich hinter dem älteren (inneren) Halsgraben das untere Tor, das den Zugang zum, die Oberburg hufeisenförmig umschließenden Zwinger, ermöglichte. Dabei ist in der Forschung umstritten ob dieser Burgteil von Anfang an oder aber in drei zeitlich verschiedenen Schritten entstand. Beginnend am heute verschwundenen Torbau zwischen dem Westende des Dienstgebäudes (Giebelwand) und der Südecke der Schildmauer umgab, die Oberburg im Süden, Westen und Norden ein unterschiedlich breiter Zwinger.

Von der umlaufenden, mehrfach abgeknickten äußeren Zwingermauer aus Bruchsteinen, die zumindest in ihren Fundamenten im zweiten Drittel des 19. Jahrhunderts noch sichtbar war, ist lediglich auf der Nordwestseite aufgehendes Mauerwerk erhalten. Teile Nordostecke finden sich abgerutscht - noch im Mauerverband – im Hangbereich. Die Wehrmauer auf der Westseite ist dagegen weitestgehend abgegangen. Erwähnenswert sind im südlichen Abschnitt die Fundamente eines rechteckigen Flankierungsturms aus dem 15. Oder frühen 16. Jahrhundert.
Reste einer inneren Bebauung sind auf der Süd-, West- und Nordseite des Zwingers heute nicht mehr sichtbar. Dies gilt auch für die am südlichen Felsfuß vermuteten Reste des ursprünglichen Hauptzugangs. Sie werden von der bereits erwähnten von der modernen Treppe überdeckt.

Schon im 15. Jahrhundert war es zu einer beträchtlichen Vergrößerung des unteren Burgareals gekommen: man bezog nun auch das östlich der Schildmauer gelegene Gelände mit ein. Dabei wurde der bisher die Burg hier schützende Halsgraben nach Osten so stark verbreitert, dass ein weites vorburgähnliches Areal entstand. Nach Osten schützte diesen Bereich eine mehrere Meter hohe, die Ostseite abriegelnde Felsbarre, welche die Burg als zweite Schildmauer an der Angriffsseite schützte und im späten 16. und 17. Jahrhundert als Geschützplattform diente. Das hier noch Ende des 19. zu erkennende aufgehende Mauerwerk (Bruchsteine) einer früheren Wehrmauer ist abgegangen. Vor diesem recht breiten Fels wurde ein neuer Halsgraben eingetieft.
Auf ein an die Felsbarre angelehntes Gebäude verweisen mehrere eingemeiselte Balkenlöcher, sowie eine teilweise in den Fels eingeschlagene große Kammer. Ein hier zu findender Felsgang gehört der jüngeren Vergangenheit an. Ein weiteres Gebäude beherrschte die Südseite dieses Areals. Der langgezogene, ehemals zweigeschossige Wirtschaftsbau stieß im Osten an den jüngeren, heute noch teilweise erhaltenen Torbau. Hier beeindruckt ein Torbogen mit dem Wappen der Hohenecker und der eingemeißelten Jahreszahl 1560.
Einem Plan von Julius Naeher kann entnommen werden, dass in der ersten Hälfte des 19. Jahrhundert im damals noch recht tiefen Halsgraben das dem Torbau gegenüberliegende Auflager einer Brücke sowie ein Brückenpfeiler erhalten waren.

(Jürgen Keddigkeit, Bezirksverband Pfalz, Sonja Kasprick, Zukunftsregion Westpfalz und Matthias C.S. Dreyer, 2018)

Internet
www.stauferburg-hohenecken.de: Stauferburg Hohenecken (abgerufen 06.11.2017)
www.burgenarchiv.de: Burg Hohenecken in Rheinland-Pfalz (abgerufen 06.11.2017)
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Literatur

Dolch, Martin; Münch, Michael (1994)
Urkundenbuch der Stadt Kaiserslautern. Teil 1, bis 1322. (Schriftenreihe des Stadtarchivs Kaiserslautern 2.) S. 527. Otterbach.
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (Hrsg.) (2022)
Nachrichtliches Verzeichnis der Kulturdenkmäler, Kreisfreie Stadt Kaiserslautern. Denkmalverzeichnis Kreisfreie Stadt Kaiserslautern, 5. Januar 2022. Mainz. Online verfügbar: denkmallisten.gdke-rlp.de/Stadt Kaiserslautern, abgerufen am 16.06.2023
Herrmann, Walter (2015)
Auf rotem Fels: Ein Führer zu den schönsten Burgen der Pfalz und des elsässischen Wasgau. Karlsruhe.
Höller, Sven (2018)
Die Burg und die sieben Geißlein. In: Die Rheinpfalz. Pfälzer Tageblatt - Nr. 17. (20.01.2018), o. O.
Keddigkeit, Jürgen (2010)
Burg Hohenecken. Kaiserslautern.
Keddigkeit, Jürgen; Burkhart, Ulrich; Übel, Rolf (Hrsg.) Institut für Pfälzische Geschichte und Volkskunde (Hrsg.) (2007)
Pfälzisches Burgenlexikon. Band 1. (Beiträge zur pfälzischen Geschichte 12,4,2.) Kaiserslautern.

Burgruine Hohenecken auf dem Schlossberg

Schlagwörter
Straße / Hausnummer
Schlossstraße 35 A
Ort
67661 Kaiserslautern - Hohenecken
Fachsicht(en)
Denkmalpflege, Landeskunde, Architekturgeschichte
Erfassungsmaßstab
i.d.R. 1:5.000 (größer als 1:20.000)
Erfassungsmethode
Literaturauswertung, Auswertung historischer Karten, Auswertung historischer Fotos, Geländebegehung/-kartierung, Archivauswertung
Historischer Zeitraum
Beginn vor 1277, Ende 1688

Empfohlene Zitierweise

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Empfohlene Zitierweise
„Burgruine Hohenecken auf dem Schlossberg”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-273487 (Abgerufen: 29. April 2024)
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