Die Bewirtschaftung der Klostergüter und -höfe (Grangien) stellte die Lebensgrundlage der Heisterbacher Abtei dar. Trotz der zisterziensischen Vorschrift, dass alle lebensnotwendigen Güter innerhalb der Klostermauern zur Verfügung stehen müssen, kamen zur Verwaltung der extern gelegenen Klostergüter verschiedene Abgaben- und (Erb-) Pachtsysteme zur Anwendung, da die Zisterzienser ihren weit über den Raum des Siebengebirges hinaus verstreuten, teils bis in die Niederlande reichenden Besitz (vgl. Karte bei Brunsch 1998, S. 191) nur zum Teil in Eigenbewirtschaftung nutzen konnten.
(LVR-Redaktion KuLaDig, 2009)
Literatur
Brunsch, Swen Holger (1998)
Das Zisterzienserkloster Heisterbach von seiner Gründung bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts. (Bonner Historische Forschungen, 58.) S. 171ff. u. 403-461, Siegburg.
Hoitz, Markus (1987)
Die Aufhebung der Abtei Heisterbach. (Königswinter in Geschichte und Gegenwart, 3.) insbes. S. 23 (Aufstellung für das Jahr 1803), Königswinter.
Stangen, Karl-Ernst (1986)
Grundherrliche Höfe und Freihöfe in Oberdollendorf und Römlinghoven. In: Rey, Manfred van (Red.): Oberdollendorf und Römlinghoven. Ein Festbuch, S. 103-122. S. 103-122, o. O.
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