Zeche Zollern II/IV: Weitläufige Anlage von Tagesbauten, 1898–1904 für die Gelsenkirchener Bergwerks-AG hinsichtlich Technik und Architekturals Musterzeche errichtet. An einem quadratischen, baumbestandenen Platz Gruppe fünf repräsentativer späthistoristischer Backsteinbauten nach Entwürfen von Paul Knobbe, östlich anschließend technische Bauten teils in Stahlkonstruktion sowie zwei Fördergerüste. Siedlung für deren Personal. 1898–1904 nach Plänen von Paul Knobbe und Wenzel Köller, alle Gebäude auf großzügigen Grundstücken. Acht unterschiedlich gestaltete Häuser mit zwei oder vier Wohnungen für die Angestellten.
Kolonie Landwehr: Siedlung aus freistehenden Häusern; statt gleichförmiger Reihen die Mischung von aufwendiger gestalteten Bauten in unterschiedlichen Typen; an dörfliche Strukturen angelehnt und durch das belebte Straßenbild dem Konzept der Gartenstadt angenähert, wie die Zeche als musterhafte Anlage konzipiert, Stadtbereich mit besonderer Denkmalbedeutung (VDL 2010).
Drei Fundstellen mit undatierten Baubeobachtungen, Tiefbauzeche Zollern II/IV auch Bodendenkmal.
Bäuerliche Kulturlandschaft Westrich; persistente Siedlungs- und Wegestruktur, v.a. die Drubbel bei Brandheide und Merklinde. In fruchtbarer Hügellandschaft mit großen, gehölzarmen Ackerflächen liegen eingestreut historische Waldbereiche mit persistenten Waldgrenzen; überlieferte Heckenstrukturen nördlich Voßkuhle; ehemalige Kornmühle in Frohlinde mit Mühlteich.
Haus Dellwig: Herrensitz mit Haupthaus in Hausteich sowie dreiflügeliger Vorburg mit quadratischem Treppenturm. Nach englischer Manier angelegter Garten in den Grundzügen erhalten. In solitärer Lage umgeben von landwirtschaftlichen Flächen; Naturschutzgebiet Dellwiger Bach. Historisch erhaltene Sichtbeziehung von Südwesten, Haus Dellwig auch Bodendenkmal, wohl ab 1179.
Kulturlandschaftliches und denkmalpflegerisches Ziel im Rahmen der Regionalplanung ist eine erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung, insbesondere
- Bewahren und Sichern von Strukturen und tradierten Nutzungen, von Ansichten und Sichträumen von historischen Bereichen
- Bewahren und Sichern von Elementen, Strukturen, Nutzungen sowie Ansichten und Sichträumen von historischen Objekten
- Bewahren des Kulturlandschaftsgefüges
- Wahren als landschaftliche Dominante
- Sichern kulturgeschichtlich bedeutsamer Böden
- Bewahren und Sichern archäologischer und paläontologischer Bodendenkmäler in ihrem Kontext
Aus: Landschaftsverband Rheinland / Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Fachbeitrag Kulturlandschaft zum Regionalplan Ruhr, 2014
Internet
Fachbeitrag Kulturlandschaft zum Regionalplan Ruhr (Abgerufen: 04.04.2016)