Hüttenheim II (1911/12, 1921/22, 27/28, 1937-39) insgesamt ist eine Großsiedlung, die den Charakter eines selbständigen Stadtteils aufweist. Der älteste Teil mit Beamtenvillen und zum Teil parkartigen Gartengrundstücken liegt nördlich der Schulz-Knaudt-Straße, geradlinig orientiert auf das Werkstor 1 der Hüttenwerke Krupp-Mannesmann (Sichtachse); die Villen sind gerahmt von einfacheren Werksmeisterhäusern (1921/22). Südlich schließen sich weitere Bauphasen mit streng durchgestalteten Mehrfamilienhaus-Blöcken mit Typenbauten im Zeitstil bis 1939 an, eingeschaltet sind private Wohn-/ Geschäftshäuser (Gelhar 2005, S. 352).
Die auf das Werkstor 1 der Hüttenwerke Krupp-Mannesmann orientierte Lage der Villen ist zeittypisch. Bis nach dem Zweiten Weltkrieg bestand für die leitenden Angestellten der Werke („Beamte“) die sogenannte „Residenzpflicht“, das heißt, sie mussten in der Nähe des Werkes wohnen, um im Notfall schnell erreichbar zu sein. Erst mit der zunehmenden Individualmotorisierung in den 1950er Jahren wurde diese Pflicht aufgehoben. Gleichzeitig konnte den höheren Angestellten der Wohnstandort in direkter Nähe der Werke durch die Emissionsbelastungen nicht mehr als „ideal“ vermittelt werden.
(Martina Gelhar, Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz e.V., 2013)
Literatur
Gelhar, Martina (2005)
Industrietourismus am südlichen Niederrhein. Analyse von Grundlagen, Angebotsstrukturen und Entwicklungspotentialen unter Berücksichtigung räumlich-historischer Aspekte. Bergisch Gladbach.
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