Wahrscheinlich lag die Trägerschaft des Fährbetriebes in Händen der Gemeinde Hitdorf und der Beruf des Fährmannes konnte von jedem, der die beruflichen Voraussetzungen erfüllte und sich an die gültige Rechtsordnung hielt, ausgeführt werden. Nichtsdestotrotz galt es immer wieder Verfehlungen nachzugehen, aber vor allem die ständigen Händel mit den Fährleuten auf Kölner Seite zu schlichten. Es wird davon berichtet, dass der Wettbewerb groß war und einzelne Fährleute, die ihre Kundschaft schon weit vor dem Dorf abfangen wollten, mit Strafen belegt wurden, da dies nicht erlaubt war.
Mit den Kollegen auf der Langelner Seite gab es immer wieder Streit darüber, ob diejenigen die z.B. Passagier oder Waren von Hitdorf nach Langel beförderten, auch Fracht mit zurücknehmen durften. Im 18. Jahrhundert gab es dazu auch eine belegte gerichtliche Auseinandersetzung, für die auf Hitdorfer Seite die Fährleute Abgaben zu Begleichung der Kosten zahlen mussten. Endgültig entschieden wurde der Streit nicht, aber von handgreiflichen Versuchen der Langelner, die Hitdorfer auf Kölner Gebiet zur Aufnahme von Fracht zu hindern, wird berichtet.
Im Jahr 1825 forderten die Hitdorfer in einer Klage „a) wechselseitige Fährgerechtsame [rechtliche Vereinbarung zur Klärung der Situation auf beiden Seiten des Rheins], b) vom Worringer Kopf bis zur Einschiffungsstelle keinen neuen Fahrweg, weil Leinpfad benutzt werden kann, c) vom Stommeler Pfad bis auf den Blumenberg Anlegung eines Fahrweges in vorgeschriebener Breite. Hitdorf erklärt sich bereit, Entschädigungen an die Grundbesitzer zu zahlen. Die Gemeinde Langel darf keine Nutzungsrechte am Worringer Kopf beanspruchen. Es wird ihr aber das Recht eingeräumt, Güter und Personen nach Hitdorf überzusetzen.“ (Hinrichs 1957, S. 17). Da es zu keiner Einigung kam wurde seitens Langel 1826 eine Zivilklage angestrengt, die bis zum Cassationsgericht in Berlin, der damals höchsten Instanz, verfolgt wurde. Das dortige Urteil billigte 1830 den Hitdorfern nur das Überfahrtsrecht vom rechten zum linken Rheinufer zu, nicht aber umgekehrt. Erst 1842 genehmigte die preußische Regierung auch den Fährbetrieb vom linken zum rechten Ufer durch die Hitdorfer Fährleute.
Die Gemeinde selbst verpachtete das Gewerbe ab diesem Jahr an Privatpersonen. Durch den Bau der Eisenbahnverbindungen Wuppertal, bzw. Düsseldorf-Köln und die aufkommende Dampfschifffahrt auf dem Rhein ging der Fährbetrieb mehr und mehr zurück. Nach dem Ersten Weltkrieg jedoch entwickelte sich die Idee, den Fährbetrieb durch eine Großfähre wieder zu intensivieren. Der damalige Hitdorfer Bürgermeister Müller unterbreitete entsprechende Vorschläge am 1. Januar 1924:
„Der Verkehr zwischen den beiden Ortschaften Hitdorf und Köln-Langel wird vom linken zum rechten Ufer durch zwei staatliche von der Rheinstrombauverwaltung verpachteten Nachfähren in einem Abstand von rund 1 km vermittelt. ... Diese dürftige, nur einen spärlichen Personenverkehr zulassende Übergangsmöglichkeit genügt schon lange nicht mehr den heutigen Anforderungen und bedarf dringend einer Verbesserung. ... Fast noch dringender ist die Möglichkeit eines Uferwechsels für Fahrzeuge.Die Flußstrecke von der Schiffsbrücke in Köln-Mülheim [korrekt eigentlich Schiffbrücke, mit 's' bezeichnet das Wort die Kommandobrücke eines Schiffes, Red.] bis zur Wagenfähre in Üdesheim-Himmelgeist beträgt 37 Kilometer. Sie lässt keinerlei Fuhrwerksverkehr von einem Ufer zum anderen zu. Die geeignetste Stelle für eine solche Fähre ist Hitdorf. Ungefähr in der Mitte der fraglichen Strecke liegt es gerade da, wo eine alte aus dem Solinger Industriegebiet kommende Straße auf den Rhein trifft. Daneben ist es auch nach der Entwicklung der beiderseitigen Ufer ein besonders günstiger, vielleicht der günstigste Platz, weil bei Hitdorf wie bei Langel hochwasserfreies Gelände bis an die Nähe des Ufers heranreicht, .... .“ (Hinrichs 1957, S. 21)
Neben der Bedeutung für die Industrie und ihren Warenaustausch sowie ihren Bedarf an Braunkohle als Energieträger wird auch schon auf das sich verstärkende Aufkommen des Kraftfahrverkehrs hingewiesen.
Nachdem der ebenfalls angedachte Bau einer Brücke verworfen worden war, wurde die neu gebaute Großfähre am 8. März 1930 in Betrieb genommen. Betrieben wurde die Fähre von einer Fährgesellschaft der Städte Köln und Hitdorf in Verbindung mit dem damaligen Landkreis Solingen-Lennep. Aktuell (2016) verkehrt die Fähre „Fritz Middelanis“ der Rheinfähre Köln-Langel/Hitdorf GmbH, die je zur Hälfte den durch Fähre verbundenen Städten Leverkusen und Köln gehört, auf dem Rhein zwischen Leverkusen-Hitdorf und Langel bei Rheinkilometer 705. Einschränkung des Fährbetriebes gibt es ab einem Pegelstand des Rheins von 7,50 Meter, der über den Hochwassermeldedienst abgerufen werden kann.
Ein Vergleich der Transportzahlen (zusammengestellt aus Hinrichs 1957 und leverkusen.com) verdeutlicht die Entwicklung, dass der heutige Fährbetrieb vornehmlich den Berufs- und Freizeitverkehr bedient:
Transportleistung | 1931 | 1999 | 2011 |
Fahrräder | 31.833 | 55.800 | 66.000 |
Motor-(Kraft-)Räder | 804 | 6.500 | 8.100 |
PKW | 10.245 | 72.000 | 94.000 |
LKW | 3.684 | 1.661 | 2.500 |
Personen | 105.273 | 188.000 | 228.000 |
(Karl-Heinz Buchholz, LVR-Abteilung Landschaftliche Kulturpflege, 2016)
Internet
www.hochwasser-rlp.de: Hochwassermeldedienst, Pegel Köln (abgerufen 06.12.2016)
www.leverkusen.de: Autofähre in Hitdorf mit Fahrplan (abgerufen 06.12.2016)
www.leverkusen.com: Rheinfähre in Hitdorf (abgerufen 06.12.2016)
www.hgk.de: Häfen und Güterverkehr Köln, Fährbetrieb damals und heute (abgerufen 16.04.2020)