Bis 1999 wurden hier Kies und Sand abgebaggert. Auf historischen Karten ist der - teils nur temporäre bzw. „wandernde“ Abbau von Kies - im Bereich der heutigen Baggerseen nicht eigens auszumachen. Selbst die jüngeren topographischen Karten der TK 1936-1945 weisen keine entsprechenden Werksflächen oder Gruben aus (vgl. Kartenansichten). Die Topographischen Karten der 1970er-Jahre lassen hingegen zumindest die noch wechselnden äußeren Formen der Seen sowie deren, seinerzeit offenbar noch nicht konstante, Anzahl erkennen.
An seinem südlichen Rand wurde eine Ackerfläche in das Naturschutzgebiet einbezogen, das durch einen Zaun weitestgehend von den umliegenden Flächen abgetrennt ist. Innerhalb des NSGs befinden sich vier größere Wasserflächen:
- zwei unmittelbar benachbarte kleine Weiher im Nordwesten des Schutzgebiets, die auf ein ehemaliges Kalksandsteinwerk zurückgehen und zusammen etwa 8.500 m2 Fläche einnehmen,
- im Süden der auch als „Stockumer See“ bezeichnete Baggersee mit einer Ausdehnung von rund 23.000 m2,
- sowie im Osten der ungleich größere „Stockemer See“ mit einer Fläche von gut 230.000 m2 (rund 23 Hektar) und mehreren kleinen Inseln (die größte nimmt ca. 2.600 m2 ein). Das renaturierte Abgrabungsgewässer liegt auf einer Höhe von etwa 45 Metern über NN und hat eine durchschnittliche Tiefe von rund drei Metern, seine maximale Tiefe beträgt 15 Meter. An diesem See ist einem örtlichen Anglerverein die fischereiliche Nutzung gestattet.
Schutzwürdiges Biotop / Trittsteinbiotop
Die Beschreibung der hier schutzwürdigen Biotope (BK-5108-0003) führt an:
„Die hinsichtlich der Renaturierung inzwischen weitestgehend wieder hergestellten Kiesgruben besitzen eine hohe Biotopvielfalt und bieten daher inzwischen Lebensraum für diverse Vögel, Amphibien, Fische, Insekten und Säugetiere. Für das früher dokumentierte Vorkommen von Uferschwalben, Flussregenpfeifer, Wechsel- und Kreuzkröten gibt es zur Zeit keine aktuelle Bestätigung (für Wechselkröte LANUV, 2009). Die Blauflügelige Ödlandschrecke konnte 2011 gefunden werden. Im Verbund mit den benachbarten Abgrabungsgewässern stellt die Fläche ein Trittsteinbiotop für gewässerbewohnende Tier- und Pflanzenarten sowie für Arten der vegetationsarmen Sonderstandorte, dar. Es werden z.Zt. Pflegemaßnahmen wie das Offenhalten von Grasfluren, Zurückdrängen von Gehölzen im Bereich von Kleingewässern u.a. durchgeführt. Größere Maßnahmen (Abbruch von Gebäuden, Renaturierung) sind im Bereich des ehemaligen Kalksandsteinwerkes erforderlich.“ (nsg.naturschutzinformationen.nrw.de)
Ebendort werden als Schutzziele die Erhaltung, Herstellung oder Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter wildlebender Pflanzen und wildlebender Tierarten genannt, die ehemals in der unverbauten und sich ständig verändernden Flussauenlandschaft des Rheines leben konnten.
Als Trittsteinbiotope gelten Grünkorridore zwischen Biotopen, die diese Lebenräume als „Trittsteine“ verbinden - im Raum Niederkassel nehmen diese eine wichtige Rolle für die Wechselkröte ein. Diese Bedeutung wird auch gleichlautend für das keine 500 Meter entfernt nördlich von Niederkassel-Stockem liegende NSG Stockem Nord (SU-126) angeführt.
(Franz-Josef Knöchel, Digitales Kulturerbe LVR, 2024)
Quellen
Topographische Karte 1:50000, L 5108 Köln-Mülheim, hrsg. vom Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen 1960 (hier: 3. Auflage 1971, 4. Auflage 1977 und 5. Auflage 1981).
Internet
nsg.naturschutzinformationen.nrw.de: Naturschutzgebiete Stockemer See (SU-021) und Stockem Nord (SU-126) (abgerufen 19.02.2024)
de.wikipedia.org: Stockemer See (abgerufen 21.02.2024)