Blick über den mittleren der Paulsmaar-Seen im Naturschutzgebiet Kiesgrube Paulsmaar (K-016) zwischen Köln-Libur und Köln-Wahn (2024).
Copyright-Hinweis:
Knöchel, Franz-Josef, Landschaftsverband Rheinland / CC BY 4.0
Fotograf/Urheber:
Franz-Josef Knöchel
Medientyp:
Bild
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Blick über den mittleren der Paulsmaar-Seen im Naturschutzgebiet Kiesgrube Paulsmaar (K-016) zwischen Köln-Libur und Köln-Wahn (2024).
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Die drei unterschiedlich großen Paulsmaar-Seen bei Libur, die im Kern das 24,68 Hektar (246.800 m2) Fläche umfassende Naturschutzgebiet Kiesgrube Paulsmaar (NSG K-016) bilden, liegen auf einer Höhe von rund 45 Metern über NN, Sie gehen auf die Kiesgewinnung in den 1950er-Jahren in einer ehemals hier ansässigen Grube „Paulsmaar“ zurück. Gleiches gilt für den etwa 1,5 km südlich von hier liegenden Liburer See und dessen unmittelbar benachbarte Stillgewässer.
Auf historischen Karten ist der - teils nur temporäre bzw. „wandernde“ Abbau von Kies - im Bereich der heutigen Baggerseen nicht eigens auszumachen. Selbst die jüngeren topographischen Karten der TK 1936-1945 weisen keine entsprechenden Werksflächen oder Gruben aus (vgl. Kartenansichten).
Das NSG Kiesgrube Paulsmaar wurde 1991 als schutzwürdig eingestuft; in seinem Süden wurde eine ehemalige landwirtschaftliche Nutzfläche miteinbezogen. Die geschützten Bereiche des NSG sind mit Hecken umgeben und eingezäunt, das Betreten des Schutzgebiets ist ohne Befugnis nicht gestattet.. Das große östliche und zugleich auch ältere Abgrabungsgewässer wird heute zur Fischerei genutzt. Der Zutritt zum Paulsmaar-NSG ist ausschließlich den Fischern des Vereins Angel- und Naturfreunde (ANF) Heimattreue Zündorf gestattet. Diese haben das Gelände seit 1989 gepachtet und kümmern sich um die Pflege des Gebiets. Der Fischbestand umfasst u.a. Schleierkarpfen, Hechte, Brassen, Barsche und Rotaugen. Der kleinere See ganz im Nordosten ist mit seinem deutlich größeren Nachbargewässer verbunden und dient als Laichgewässer. Das neuere, in Dreiecksform angelegte Abgrabungsgewässer im Westen soll ausschließlich dem Naturschutz dienen und bleibt deshalb ungenutzt.
Als wichtigste Zielsetzungen der Maßnahmen zur Landschaftspflege und zum Erhalt der Natur werden für das NSG v.a. „die Beschränkung der Fischerei, eine naturnahe Gewässergestaltung sowie die Vermeidung einer Eutrophierung“ genannt (d.h. eine durch den Menschen bedingte Erhöhung des Nährstoffgehalts, insbesondere durch Stickstoff und Phosphor, die mit meist nachteiligen Folgen für die Ökologie eines Gewässers einhergeht). Ferner soll das Gebiet der Sukzession im Sinne eines natürlichen Heilungsprozesses durch Veränderung der Artenzusammensetzung überlassen werden (de.wikipedia.org).
Literaturauswertung, Auswertung historischer Karten, Übernahme aus externer Fachdatenbank
Historischer Zeitraum
Beginn 1950
Empfohlene Zitierweise
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„Paulsmaar-Seen bei Libur im Naturschutzgebiet Kiesgrube Paulsmaar”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-351857 (Abgerufen: 28. März 2025)
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