Naturschutzgebiet Bockerter Heide

NSG VIE-034

Schlagwörter:
Fachsicht(en): Landeskunde
Gemeinde(n): Mönchengladbach, Viersen
Kreis(e): Mönchengladbach, Viersen
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Koordinate WGS84 51° 13′ 25,71″ N: 6° 22′ 22,41″ O 51,22381°N: 6,37289°O
Koordinate UTM 32.316.558,90 m: 5.677.993,46 m
Koordinate Gauss/Krüger 2.526.093,48 m: 5.676.611,18 m
  • Bockerter Heide in Viersen (2021)

    Bockerter Heide in Viersen (2021)

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    Mispelzweig mit Frucht und Blättern

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Einleitung
Im Rahmen der Aufstellung des Landschaftsplanes Nr. 7 „Bockerter Heide“ beauftragte der Kreis Viersen in Abstimmung mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege ein historisch-geographischen Gutachtens zur landeskundlichen Begründung des Naturschutzgebietes (NSG) „Bockerter Heide“ mit einem Umfang von ca. 200 ha. In § 2, Abs. 1, Nr. 13 der Fassung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) von 1989 - „Historische Kulturlandschaften und landschaftsteile von besonders charakteristischer Eigenart sind zu erhalten“ - und § 20 des Landschaftsgesetzes NW von 1990 - „Naturschutzgebiete werden festgesetzt, soweit dies aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen erforderlich ist“ - haben der Schutz und die Pflege historisch gewachsener Kulturlandschaften ihre gesetzliche Grundlage. Die Aussage im § 1, Abs 1 des BNatSchG, „die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Natur und Landschaft zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln“, schließt prinzipiell auch die vom Menschen geschaffene Kulturlandschaft mit ein. Historische Landschaftselemente sind neben Bau- und Siedlungsformen auch aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege ebenso erhaltenswürdig wie Flurformen und überkommene Vegetationselemente in der Feldflur und in den Ortslagen. Deren Erhaltung ist vor allem aus kulturhistorischen Gründen, aus ökologischen Gründen und zur Erhaltung der Eigenart und Erlebniswirksamkeit der Landschaft sowie der Heimatverbundenheit der ansässigen Bevölkerung notwendig. Denn sehr viele naturschutzwürdige Elemente und Strukturen verdanken ihr Entstehen und ihren heutigen Wert dem jahrhundertelangen menschlichen Wirken und Bewirtschaften. Beispiele sind Landwehre, Nieder- und Mittelwälder, Stock- und Kopfbäume, Viehtriften, Obstwiesen, Magerwiesen, Heiden usw.

Aufbau und Bearbeitungsmethode des Gutachtens
Im ersten Teil des Gutachtens wurde die Kulturlandschaftsentwicklung als Grundlage für die landeskundliche Ausweisung des NSG erarbeitet. Wichtige Quellen waren das Bannbuch von 1574-1702 und Meetbuch von 1706-1747 sowie das französische Kataster von 1812. Sie beinhalten Informationen über die Parzellen, Landnutzung, Gebäude, Wege und Gewässer sowie Steueraufkommen. Aufschlussreich ist die Präzisierung der Waldnutzung im Kataster nach Nutzungs- und Bewirtschaftungsform. So deutet z.B. „Schlagholz“ eindeutig auf Niederwald hin. Die Karten der Sektionen G „Butzlohe“, H „Bocketer Heide“ und I (J) „Bockert“ des französischen Katasters mit der Landnutzung von 1812 dienten als Grundlage für die Kartierung des Kulturlandschaftswandels und der historischen Kulturlandschaftselemente. Aufgrund des vorhandenen Quellenmaterials des Viersener Stadtarchiv und Literatur konnte die Entwicklung der Kulturlandschaft bis ins Spätmittelalter zurückverfolgt werden. In der chronologisch aufgebauten Kulturlandschaftswandelkarte im Maßstab 1:10.000 wurde die Entwicklung der Kulturlandschaft von 1812 bis heute mit folgenden Zeitschnitten erfasst:

  • 1812-1844/1857 (Preußische Uraufnahme und Fortschreibung der Urkatasterkarte),
  • 1844/1857-1892/1899 (Preußische Neuaufnahme und Katasterkarte),
  • 1892/1899-1938 (Fortführung der Preußischen Neuaufnahme) und
  • 1938-1991 (Deutsche Grundkarte 1:5.000).

So konnte die Entwicklung der Kulturlandschaft farblich für die unterschiedlichen Zeitschnitte dargestellt werden.

Für die Ausweisung und Abgrenzung des NSG Bockerter Heide sind besonders die heute im Gelände noch vorhandenen und erkennbaren Kulturlandschaftselemente und -strukturen im Maßstab 1:5.000 erfasst und bewertet worden. Sie wurden als Grundlage für die Ausweisung des NSG und die zu erarbeitenden Nutzungs- und Rekonstruktionsvorschläge kartographisch dargestellt.

Im zweiten Teil des Gutachtens wurden die Nutzungsvorschläge, Maßnahmen und Empfehlungen erarbeitet, die für die Erhaltung, die Bewirtschaftung und Pflege des NSG Bockerter Heide und den darin befindlichen Elementen erforderlich sind.

Kulturlandschaftsentwicklung bis 1812
Nach der merowingischen Kolonisierungsphase setzten in der karolingischen Zeit die Rodungen der höher gelegenen Wälder, der Bruchwälder und der Sumpfflächen ein. Während der Ausbauzeit des 9.-12. Jahrhunderts entstanden im Bereich von Viersen Einzelhöfe. In den spätmittelalterlichen Quellen werden bereits viele Einzelhöfe erwähnt. So wurden die benachbarten Ortschaften Bockert nach dem Hof „Buchot“ (1250) und „Bocholt“ (1388), Hoser nach dem Hof „Holthusen“ (1381) und Beberich nach dem Hof „Beekebrucke“ (1250) genannt. Daraus lässt sich bereits eine dichte Besiedlung um 1400 ableiten. Nach dem Bannbuch war die Zahl der Höfe in Viersen um 1400 etwa gleich groß wie um 1800. Aus den Meetbüchern gehen bis 1800 etwa 850 Haus- und Hofbesitzer hervor. Mit den Hofteilungen setzte eine intensivierte Landnutzung ein, die auch das Areal der Bockerter Heide betraf.

Besonders zwischen der inneren und äußeren Landwehr hat es im 15., 16. und 17. Jahrhundert Wüstungserscheinungen gegeben. Dort entwickelte sich ein Gürtel „unbezimmerten Landes“ mit Ausnahme von Bötzlöhe, den Nover- und Tempelshöfen.

Im Spätmittelalter bestand die Bockerter Heide fast nur aus Busch- und Waldland. Die Wälle, Hecken, Wege und gemeinen Flächen hängen mit dem örtlichen Verwaltungs- und Rechtssystem zusammen. Im gelderischen Viersen gab es im Gegensatz zum angrenzenden Herzogtum Jülich keine Honschaften, sondern Vrogen, die 1408 urkundlich belegt sind. Die Vroge war eine Art Genossenschaft, die ein Hofverband bzw. eine Bauernschaft mit dem zugehörigen Grundbesitz umfasste. Die Grenzen wurden bei Kultivierungen und Interessenkonflikten festgelegt. 1706 wurden im Rahmen einer Steuerreform das steuerpflichtige Land, die Häuser und Höfe sowie die Landnutzung der acht Viersener Vrogen in Meetbüchern erfasst. Die Bockerter Heide gehörte zu den Vrogen Hoser-Bockert, Beberich und Ummer. Sie blieben bis zu ihrer Aufhebung um 1800 bestehen.

Die Vrogenerben verfügten über Nutzungsrechte an der Allmende. Diese Flächen wurden unter Aufsicht des Kölner Stiftes St. Gereon als Wald- oder Holzgraf (1408 erwähnt) von der Vroge verwaltet. Die Allmenden umfassten das nicht ackerbaulich genutzte Land: Wälder, Heiden, Moore und Brüche. Der Regionalhistoriker K.L. Mackes geht trotz des Fehlens von schriftlichen Belegen von einer frühen Teilung der Bockerter Heide um 1250 aus. Eine Teilung vor 1600 wird durch das Viersener Bannbuch bestätigt. Außerdem deutet die Parzellenstruktur von 1812 ebenfalls auf eine Teilung hin. Die geteilte Allmende umfasste 1812 etwa 120 ha Wald und 30 ha Heide.

Neben dem Recht auf Viehmästung im Wald hatte jeder Vrogenerbe ein recht auf eine Holzgewalt, ein festgelegtes Los im Wald. Eigentümer war die Vroge. Die Waldlose waren ursprünglich für alle Vrogenerben gleich groß und betrugen 2,25 kleine Morgen (0,67 ha) im Bruch und 6,25 kleine Morgen (1,85 ha) im Busch. Diese Holzgewalt wandelte sich im Laufe der Zeit in einen Maßwert. Die Waldgemeinschaft wurde 1705 aufgegeben. Die Nutzungsrechte für die gemeinen Flächen wurden durch Hecken und Zäune markiert. Nach den Rechtsvorschriften um 1600 lassen sich ältere Rechte zum Hof- und Hausbau sowie der genossenschaftlichen Nutzung der Gemarkung erkennen. Das Bannbuch unterscheidet wie das jüngere Meetbuch zwischen Haus und Hof und dokumentiert deren Grenzen auf dem Kamp oder in der Dorfanlage.

Kriege, Plünderungen und Pestepidemien haben im 17. und 18. Jahrhundert zu Hofwüstungen geführt. So verließen viele Viersener Einwohner 1645 ihre Heimat. 1794 wurde auch Viersen von den Franzosen besetzt und das alte Rechts- und Lehnssystem durch den Code Civil und die Kommunalverfassung ersetzt. Im Urkataster von 1812 war Alt-Viersen eine Mairie, die in Sektionen unterteilt war. Die Sektionsgrenzen korrespondierten nicht mit den alten Vrogengrenzen.

Nach dem Bannbuch gibt das Meetbuch für den Zeitraum ab 1706 über die Höfe und Häuser mit ihrem Land und deren Umfang sowie ihrer ungefähren Lage, über Landnutzung, Hofteilungen und Nachsiedler Auskunft. So werden für die Vroge Hoser-Bockert 164 und für Beberich 183 Höfe und Häuser aufgelistet. Die Landnutzung wird unterschieden in: Landt = Ackerland, Pesch = kleine separate Nutzwäldchen, Bosch = Wald, Bruck = Bruch, Heij = Heide, Gemeint = Wegrand, Heggen = Hecken und Landtwehr = Landwehr. Mit den vorliegenden Quellen (Bannbuch) war es möglich, die Kulturlandschaft um 1600 zu rekonstruieren.

Die Kulturlandschaftsentwicklung nach 1812
Diese Entwicklung war vor allem nach 1850 von Rodungen und Kultivierungen geprägt, wodurch der Wald- und Heideanteil bis 1980 ständig sank. Die moderne intensive Agrarnutzung, Flurbereinigung, Siedlungserweiterung, Industrialisierung, infrastrukturelle Maßnahmen und Straßenbau führten im 20. Jahrhundert zu einer dynamischen Kulturlandschaftsentwicklung.

Die überlieferten Kulturlandschaftselemente
Das Hauptziel der Schutzmaßnahmen für das NSG Bockerter Heide ist die Erhaltung und die darauf orientierte Bewirtschaftung und Pflege der vorhandenen historischen Strukturen und Einzelelemente sowie die Verbesserung ihrer Lesbarkeit durch Markierung. Die unterschiedlichen kulturhistorischen Strukturen und Einzelelemente repräsentieren die verschiedenen Entwicklungsstadien der Kulturlandschaft. Hieraus folgt, dass eine Rekonstruktion bezogen auf einen einzigen Zeitschnitt aufgrund der Dynamik der Kulturlandschaftsentwicklung nicht sinnvoll ist. Sonst würden alle späteren historischen Strukturen und Elemente, die auch wichtige Hinterlassenschaften menschlicher Aktivitäten darstellen, ausgeräumt. Rekonstruktionsmaßnahmen wiederum, die diese Dynamik beachten, sind für den Erhalt des herausragenden kulturellen Erbes der Bockerter Heide notwendig.

Im Gegensatz zur konservierenden Denkmalpflege muss die Kulturlandschaft durch rücksichtsvolle Nutzung, Bewirtschaftung und Pflege geschützt werden. Die historisch gewachsene Kulturlandschaft ist durch ihre Dynamik ein lebendiges Gebilde, das durch Konservierung und Rückführung auf einen einzelnen Zeitschnitt zu einer fossilen und toten Museumslandschaft verkommen würde. Mit der dargestellten Kulturlandschaftsentwicklung wird die Vielfalt der historischen Elemente und Strukturen aller Zeitepochen betont. Durch eine rücksichtslose moderne Landschaftsnutzung wird die Geschichtlichkeit ausgelöscht, wie die Auswirkungen der modernen Landwirtschaft und der Flurbereinigung vielerorts bereits bewiesen haben.

Für die Erfassung, Kartierung, Erhalt, Pflege und Bewirtschaftung der Kulturlandschaftselemente wurde nach Punkt-, verbindenden Linien- und Flächenelementen unterschieden.

Punktelemente
In Flachsrösten (-kuhlen) wurde der Flachs nach der Ernte etwa zwei Wochen für die Gewinnung der Fasern gewässert und gerottet. Es war eine Art Gärung, bei der durch Einweichen im Wasser die die einzelnen Fasern verbindenden Bestandteile zersetzt wurden. Geeignete Standorte waren Böden mit Staunässe oder Quellen. Hierzu wurden viereckige Gruben mit einer Tiefe von zwei, einer Länge von fünf und eine Breite von 3 Meter ausgehoben. Die Wände und Böden wurden durch Lehmauftrag wasserundurchlässig gemacht. Nach der Wässerung wurde der Flachs sechs Wochen getrocknet, durch das sogenannte „Schwingen“ gereinigt und weiterverarbeitet. Wegen der starken Geruchsentwicklung beim Rotten wurden Flachsrösten entfernt von den Wohnplätzen an den Waldrändern angelegt. Eine Datierung der Flachsrösten ist schwierig. Bekannt ist, dass in Viersen um 1580 etwa 800 „Leinwandgetaue“ (Webstühle) in Betrieb waren. Dies wird durch Zehntabgaben und Kontributionen belegt. Nach 1945 wurden die Flachsrösten nach der Aufgabe des Flachsanbaus nicht mehr genutzt und verlandeten allmählich.

Wegen ihrer landeskundlichen Bedeutung ist es wichtig, dass sie geschützt werden. Sie sind durch maschinelle Waldarbeit besonders gefährdet. Das wichtigste Ziel war, dass sie als Zeuge des Leinengewerbes erkennbar bleiben. Für die Flachsrösten, die schlecht erhalten sind und in denen sich wertvolle Feuchtbiotope entwickelt haben, wurden Biotopschutz und -entwicklung empfohlen.

Einzelstellungen und Geschützstände wurden unter Nutzung des Landwehrwalles vom Herbst 1944 bis Februar 1945 für die „Heimatverteidigung“ geschanzt. Diese Relikte der jüngsten Geschichte, wozu auch einige Bombenkrater gehören, sind als Mahnmal erhaltenswürdig, so dass ihre Erkennbarkeit zu handhaben ist.

Die 14 wilden Mispelbäume (Mespilus germanica), die an verschiedenen Stellen auf Wällen, an der Landwehr und an Waldrändern vorkommen, werden als Bestandteil des Wappens der Stadt Viersen und des Herzogtums Geldern eine symbolische Bedeutung beigemessen. Die Bäume haben eine Stockform. Sie sind zu schützen und zu pflegen.

In der Bockerter Heide finden sich vereinzelt und gruppenweise mächtige Überhälter, hochstämmige Rotbuchen und Eichen, die mit über 130 Jahren ein beträchtliches Alter aufweisen. Wo mehrere fruchttragende Hochstammbäume in Gruppen vorkommen, handelt es sich um Reste der sog. Eichen- und Rotbuchenkampen. Die Hochstammbäume waren für die Bau- Nutzholzversorgung von Bedeutung. Die Überhälter müssen geschützt und forstwirtschaftlich gepflegt werden.

Linienelemente
In Viersener Raum gab es viele Landwehren, die erstmals 1359 urkundlich erwähnt wurden. Die sogenannte innere Landwehr ließen die Stiftsherren von St. Gereon in Köln anlegen. Sie umfassten den bis zum 14./15. Jahrhundert besiedelten Teil. Die innere Landwehr datiert vor der äußeren Landwehr. Bereits vor 1812 war die innere Landwehr bis auf wenigen Reststücken, abgegangen. Ihre Verläufe sind von Günter Wessel (1991) kartiert worden.

Die Errichtung der äußeren Landwehr umfasste das gesamte Gebiet der Herrlichkeit Viersen und wurde auf Veranlassung des Herzogs von Geldern Reinald IV. (± 1365-1423) zwischen 1420 und 1424 an den Grenzen angelegt. Darüber gibt ein Beleg über die Schanzarbeiten vom 23. Dezember 1423 Auskunft. Der Wall war mit dornigen Sperrpflanzen und knorrigen Buchenstöcken als Gerüstbäumen bepflanzt, die ein Hindernis darstellten. Sie hatte eine Schutzfunktion und war kein militärisches Hindernis. Die Undurchlässigkeit des dornigen Landwehrbewuches erforderte eine angepasste Unterhaltung.

Aus dem Meetbuch und Urkataster geht hervor, dass die Landwehr in kleine Parzellen eingeteilt war. Nachdem sie ihre Funktion verloren hatte, wurde sie als Niederwald bewirtschaftet und von neuen Verkehrswege durchschnitten. Durch den Ackerbau war die Landwehr seit 1850 bis heute starke Zerstörungen ausgesetzt. Im Untersuchungsgebiet sind noch 2.670 m Landwehr erhalten: Der längste erhaltene Abschnitt hat eine Länge von 975 m. Am südlichen Knick ist die Landwehr bastionsartig mit mehreren parallel verlaufenden Wällen und Gräben auf Gladbacher Gebiet verbreitert.

Die Landwehr besteht aus einem Wall, zwei Gräben und noch vereinzelten Resten der für Landwehren typischen dornigen Vegetation. Im westlichen Abschnitt bei Rasseln stehen noch einige markante alte Stockrotbuchen als Gerüstbäume und Kopfbuchen als Markierungsbäume. Im östlichen Abschnitt dominieren Birken und junge Eichen, die sich dort als Folge des Kahlschlags nach 1945 durch natürliche Sukzession gewachsen sind. Die Innengräben sind am besten erhalten. Die Außengräben sind wegen Verlandung weniger ausgeprägt. Bei den vorhandenen Abschnitten der Landwehr hat die Erhaltung die höchste Priorität. Dort, wo die Landwehr nicht mehr vorhanden ist, wurde eine Markierung des Verlaufs durch eine Heckenreihe mit landwehrtypischen Gehölzen empfohlen. An Stellen, wo Wallkörper und Gräben punktuell beeinträchtigt bzw. zerstört wurden, sind Ausbesserungen durchzuführen.

Aus didaktischen Überlegungen wurde für einen kleineren Landwehrabschnitt eine Rekonstruktion mit der ursprünglichen Weiß- und Schwarzdornvergetation vorgeschlagen. Für die übrigen Abschnitte ist die Entfernung der ortsfremden Flora (Robinie, japanischer Staudenknöterich) vorgesehen, die von heimischen Dornpflanzen zu ersetzen sind. Im östlichen Abschnitt der Landwehr, wo der Buchenbestand weitgehend verschwunden ist, sind Rotbuchen als Gerüstbäume anzupflanzen.

Wälle, Gräben und Hecken in der Feldgemarkung sind im Bannbuch, Meetbuch und Urkataster erwähnt und stammen aus dem Spätmittelalter. Heute sind sie nur in den bewaldeten Arealen anzutreffen. Sie markierten die alten Waldparzellen, die Einfriedung der Eichen- und Buchenkämpe sowie die Viehtriften. Durch die Flurbereinigung sind viele Wälle zerstört worden. Heute sind sie durch die maschinelle Forstwirtschaft besonders gefährdet. Dies gilt vor allem für die ursprünglich dichte geflochtene Vegetation (Stockbuchen) auf den Wällen entlang der Viehtriften. Der Erhaltungsgrad ist unterschiedlich. Als Pflegemaßnahmen sind Reparaturen und notwendige Anpflanzungen vorgesehen und für diese Areale wird empfohlen, die erforderlichen Rückenarbeiten von Pferden und ortskundigen Waldarbeitern durchführen zu lassen.

Von dem im Viersener Bannbuch unterschiedenen vier Wegetypen: Fuhr(Voer)wege (8 Fuß breit), Leich- oder Nachbarwege (6 Fuß breit), Kirchwege (3,5 Fuß breit) und Viehtriften (2 Ruthen breit), kommen nur Fuhrwege und Viehtriften vor. Die Breite von acht Fuß von Fuhrwegen deutet auf die Eignung für Fuhrwerke. Die von geflochtenen Wallhecken markierten Viehtriften der Vrogen Hoser-Bockert, Beberich und Ummer hatten eine Breite von zwei Ruthen. Hierüber trieb der Vrogehirt das Vieh auf die gemeinen Weideflächen.

Nach 1800 existierten noch drei Wegekategorien: Heer- und Landstraßen sowie Feldwege. Hierdurch haben Fuhrwege und Viehtriften ihre Funktion als reglementierte Wege verloren und werden als Feldwege genutzt. Durch die Flurbereinigung sind die vielen alten Wege von Neuen ersetzt worden. Die meisten funktionslosen Wegerelikte befinden sich im Wald.

Diese Altwege und -trassen sind als landeskundlich bedeutungsvolle Linienelemente zu erhalten. Der Verlauf von schlecht erkennbaren Wegen ist mit linienförmigen Bepflanzung zu markieren. Dagegen sind die erkennbaren Wege ausschließlich für Wanderer freizuhalten. Bei den Viehtriften ist die Wiederherrichtung anzustreben, wie z.B. die Bebericher Viehtrift. Hierbei ist besonders die ursprüngliche Breite von 2 Ruthen oder 24 Fuß (etwa 8 m) und die markierende Heckenreihe zu beachten.

Flächenelemente
In der Bockerter Heide gibt es seit den mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Rodungen nach 1850 keine größeren geschlossenen Waldflächen mehr. Hierdurch ist eine Wald-Offenlandstruktur mit großem Abwechslungsreichtum entstanden. Im Viersener Stadtgebiet reduzierte sich die Waldfläche von 1410 ha 1820 auf 672 ha 1980. Die dominante Baumart ist die Rotbuche, die als Hochstamm-, Stock- oder Kopfbaum vorkommt.

Für das NSG Bockerter Heide war die Niederwaldnutzung prägend. Aufgrund des Alters und heutigen Aussehens sind folgende Waldareale unterschieden:

  1. Wald mit gut erkennbaren Niederwaldstrukturen,
  2. Wald mit nur vereinzelten Niederwaldstrukturen (heute hauptsächlich Eichen/Birken),
  3. Ehemaliger Niederwald mit nachfolgender Waldentwicklung entstandenen Eichen-/Birkenbestand,
  4. Wiederaufgeforstete, zuvor gerodete Niederwaldflächen (Buchen, Eichen);
  5. Nadelbaumaufforstungen auf zuvor gerodeten Niederwaldflächen bzw. in alten Niederwaldarealen;
  6. Junge Laubholzaufforstungen auf ehemaligen Agrarflächen.

Am wertvollsten sind die beiden erst genannten Waldflächen mit den Rotbuchenstöcken. Die Gefährdung dieser Bestände darin, dass durch die fehlende Niederwaldbewirtschaftung die Ausschläge nicht mehr alle 15 bis 20 Jahren auf den Stock gesetzt wurden. Dort finden sich auch noch einzelnen Rotbuchen- und Eichenkopfbäume. Der Hochwald ist mit einzelnen Überhältern vertreten.

Charakteristisch sind die Stockbaumgruppen, die durch das sog. „Lemmen“ über Zweige miteinander verbunden worden sind. Hierbei wurde ein fingerdicker Zweig an der Berührungsstelle auf dem Boden mit einem Rasenstück bedeckt und das freie Ende nach oben gebogen, so dass ein neuer Stamm heranwuchs. Diese Technik ist bereits in einem Holzweistum für den Süchtelner Erbenbusch des Klosters St. Pantaleon in Köln von 1763 belegt. Heute wird das Lemmen kaum praktiziert.

Für die unter Punkt 1. genannten Waldflächen war bezüglich des Schutzes und Erhalts der Niederwaldstruktur die lebensfähigsten Stöcke die Wiedereinführung der Niederwaldbewirtschaftung. Für die älteren Stockausschläge mit einem Alter von 40 bis 50 Jahren war dies dringend erforderlich, weil sie sonst zu brechen drohen. Zunächst sind die ältesten Ausschläge entfernt worden und die jüngeren konnten weiterwachsen. So konnte das Überleben der Stockbäume durch die Entwicklung von neuen Ausschlägen gesichert werden. Bei etwa gleichalten älteren Ausschlägen wurde empfohlen, die geeignesten ein bis zwei Ausschläge in Hochwaldwirtschaft überzuführen. Als letzte Möglichkeit wurde die Verjüngung der alten Stöckbäume durch Stimulierung des Wurzelaustriebes mit „Lemmen“ empfohlen. So bleibt die für den Viersener Raum altbewährte Technik des Lemmens ebenfalls erhalten. Für die unter 2. genannten Flächen wird neben den Vorhandenen Eichen und Birken, die Waldentwicklung mit gezielter Aufforstung von heimischen Rotbuchen empfohlen, die exemplarisch auf den Stock gesetzt werden, um die damalige Niederwaldnutzung zu tradieren.

Für die einstigen Niederwälder, die nach ihrem Kahlschlag 1945 eine spontane Waldentwicklung aufgewiesen haben, galt dasselbe. Sie führte zur Dominanz von Birken und Eichen mit vereinzelten eingestreuten Rotbuchen, die etwa 40 bis 50 Jahre alt ist. Hier sind im Rahmen der Aufforstung Rotbuchen angepflanzt worden. Die jüngeren Aufforstungen von Eichen und Buchen auf gerodeten Niederwaldflächen des späten 19. und 20. Jahrhunderts sind besonders für die Wiederbelebung des Niederwaldes geeignet. Diese exemplarisch auf den Stock gesetzten Areale befinden sich aus praktischen und didaktischen Gründen am Wegesrand befinden. Die Fichten und Lärchen, die in kleineren Gruppen bzw. Schonungen seit den 1960er Jahre vorkommen, sind allmählich durch heimische Baumarten wie die Rotbuche zu ersetzen.

Waldkämpe sind von Wällen und dichten Hecken eingefriedeten Waldareale und sind an den vereinzelten und gruppenweise vorkommenden Überhälter zu erkennen. Die fruchttragenden Buchen und Eichen waren wichtig für die herbstliche Schweinemast. Heute besteht die Waldvegetation innerhalb der ehemaligen Kampen meist aus Eichen und Birken. Ein Kamp wurde für die herbstliche Schweinemast aktiviert.

Pesch ist die örtliche Bezeichnung für bäuerlichen Nutzwäldchen, die als Exklaven dem NSG Bockerter Heide angegliedert wurden. Dort finden sich Niederwaldwirtschaftsformen. Nach dem Bannbuch stammen sie aus dem Spätmittelalter. Innerhalb dieser Pesche gibt es Birken-Eichen- und Buchen-Eichenwäldern. Vereinzelt finden sich wenige Fichten und Kiefern. In der Pesche nordöstlich von Bötzlöhe sind noch eindrucksvolle Rotbuchenniederwaldbestände anzutreffen. Sie sind wie der oben unter 1. angeführte Niederwald zu erhalten, zupflegen und zu bewirtschaften.

Die ältesten seit 1600 belegten Ackerflächen grenzen im Westen an die Landwehr, die Übrigen finden sich in Gemengelage mit den Waldbestände. Seit 1850 nahmen die Ackerflächen besonders auf Kosten des Waldes zu. Bis ca. 1800 war die Dreifelderwirtschaft mit einer nach der dortigen Bodenqualität dreijährigen Frucht- und Brachefolge vorherrschend: im ersten Jahr Brache und Düngung, im zweiten Jahr Getreide (Weizen, Wintergerste) und im dritten Jahr Getreide (Roggen) und Rüben. Aufgrund des Leinengewerbes wurde auch Flachs angebaut. Dies wird durch die ehemaligen Flachsrösten belegt. Durch das Wirken des Agrarökonomen Albert Daniel Thaers (1752-1828) wurde die Dreifelderwirtschaft allmählich in eine Fruchtfolgewirtschaft umgesetzt, bei der durch eine gezielte Fruchtfolge auf Brache verzichtet wurde. Die herkömmliche Plaggen-, Kalk-, Mergel- und Aschedüngung wurde seit 1850 allmählich von der Kunstdüngung abgelöst.

Für die beiden ältesten um 1600 nachgewiesenen Ackerkomplexe „In den Linden“ und „hinter dem Bockerter Busch“ wurde eine exemplarische Wiedereinführung der Dreifelderwirtschaft vorgeschlagen. Wünschenswert wäre im Rahmen des dreijährigen Zyklus der Anbau von Flachs. Im Brachejahr sollten diese Flächen von Schafen beweidet werden. Bei den stillgelegten Ackerflächen ist eine allmähliche Rückführung zur Heide und zum Buchenniederwald anzustreben.

Im Urkataster von 1812 gab es nur 1,15 ha Weiden und Wiesen. Erst nach der Teilung der Gemeinschaftsweiden um 1850 wurde privat genutztes Grünland erforderlich. Das meiste Grünland ist nach 1880 durch Rodungen entstanden. Für diese Flächen wurde eine extensive Nutzung und Bewirtschaftung bezüglich der Entwicklung einer größeren Artenreichtum der Vegetationsschicht empfohlen. Teile dieser Flächen sollten in Heide überführt werden.

Die Heideflächen waren als Weideflächen wichtig. Seit 1800 ist ihre Fläche von 30 ha auf fast null reduziert worden. Eine Rückführung der Agrarflächen zur Heide im Bereich des Bockerter Busches und der Bebericher Heide wurde vorgeschlagen. Diese Heiden sollten extensiv beweidet werden. Eine heterogene Pflanzenstruktur mit Heiden, Kräutern, Gräsern, Einzelsträuchern, Strauchgruppen, Einzelbäumen und Baumgruppen nach den regionalen naturräumlichen Voraussetzungen wird empfohlen, die sich am früheren Erscheinungsbild der Viersener Heiden orientiert.

Das wichtigste Ziel ist, charakteristischen Elemente und Strukturen, die bereits durch die Effekte der Flurbereinigung, der intensiven Landwirtschaft und der Forstwirtschaft stark beeinträchtigt worden sind, durch geeignete Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen für die Zukunft zu bewahren.

Erschließung des NSG für die Öffentlichkeit
Für die Öffentlichkeit wurde ein didaktisch-landeskundlichen Lehrpfad mit Infotafeln konzipiert: Waldweide mit Schweinemast, Heide mit extensiver Schafweidung, intensive Niederwaldwirtschaft durch das Lemmen und „Auf den Stock setzen“, Dreifelderwirtschaft mit Flachsanbau und Flachsrotten. Außerdem sind die erhaltenen bzw. rekonstruierten Elemente im Gelände vorgeführt: Flachsrösten, Mispeln, Überhälter, Verschanzungen, Landwehren, Viehtriften und Wege (vgl. Informationstafeln). Das Bewusstsein der Öffentlichkeit für den Erhalt der historisch gewachsenen Kulturlandschaft mit ihren Elementen und Strukturen wird gestärkt. Hierbei spielt die für die Bockerter Heide charakteristische Dreigliederung in Wald, Heide und Ackerland sowie die zahlreichen damit verbundenen Elemente die wichtigste Rolle.

Umsetzung
Die landeskundliche Begründung für die Festsetzung des NSG und die gutachterlichen Vorschläge und Empfehlungen für die notwendigen Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen nach § 26 LG NW für das NSG „Bockerter Heide“ wurden in den Entwurf des Landschaftsplanes Nr. 7 „Bockerter Heide“ des Kreises Viersen aufgenommen. Hier handelt es sich um folgende kulturhistorisch geprägten Maßnahmen:
„5.14 Pflege von Feldhecken
5.15 Pflege von Kopfbäumen
5.21 Entwicklung von Heideflächen
5.22 Entwicklung von Buchenniederwäldern
5.23 Wiederherstellung abgegangener Wegetrassen
5.24 Wiederherstellung einer Flachsröste
5.25 Wiederherstellung von Landwehrhecken
5.26 Wiederherstellung Dreifelderwirtschaft
5.27 Wiederherstellung von Viehtriften
5.28 Wiederherstellung historischer Wegetrassen
5.29 Entwicklung von Kopfbaumreihen
5.30 Wiederherstellung von Schweinekampen (Schweinemast)
5.31 Wiedereinführung althergebrachter Grünlandbewirtschaftung
5.32 Entwicklung von Eichenbuchenwäldern
5.33 Wiedereinführung althergebrachter Fruchtfolgewirtschaft“


Die Offenlage des Landschaftsplanentwurfes war vom 6. September 1993 bis 8. Oktober 1993. Die vorgebrachten Bedenken von 147 Bürgerinnen und Bürgern sowie 29 Trägern öffentlicher Belange führten zu 60 Änderungen des Entwurfes, die das NSG „Bockerter Heide“ nicht betrafen. Am 9. Juni 1994 fasste den Kreistag den Satzungsbeschluss. Nach der Genehmigung durch die Bezirksregierung Düsseldorf vom 3. Februar 1995 erlangte der Landschaftsplan Nr. 7 am 3. März 1995 Rechtskraft.

Ausblick
Das Besondere dieses Projektes ist, dass nicht nur die Kulturlandschaftsentwicklung erarbeitet und die Elemente und Strukturen erfasst und bewertet, sondern auch die gutachterlichen Vorschläge und Empfehlungen für die Planung, Abgrenzung und Umsetzung des NSG mit den erforderlichen Schutz-, Instandsetzungs-, Rekonstruktions- sowie Pflegemaßnahen rechtskräftig umgesetzt worden sind.

(Peter Burggraaff, Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz e.V., 2022)

Quellen
  • Plan cadastrale de la commune de Viersen. K8: Section G de Butzlohn (1812), K9: Section H de Bocketerbusch (1812), K10: Section I de Bockert (1812) und Verzeichnis der Güterbesitzer, der Grundgüter und ihres Flächen Inhalts vom 27.11.1812. Die Sektionen G: Butzlohn, H: Bocketerbusch und I: Bockert. Karten der Sektionen G, H, und I von 1812 (Stadtarchiv Viersen).444
  • Meetbuch V. Hoser und Bockerter Vroge 1706/1748. Meetbuch VI. Bebericher Vroge 1706/1747. Erstellt 1706 vom „verijdten Landmeeter“ MICHAEL SUIJCKERS, 1747/48 copiert von MICH. JOH. LAMBERTS „Schepen des gerichts viersen“ (Stadtarchiv Viersen).

Internet
nsg.naturschutzinformationen.nrw.de: Naturschutzgebiet Bockerter Heide (VIE-034) (abgerufen 22.02.2024)
rheinischer-spiegel.de: Kreisarchiv publiziert Abschrift des Viersener Bannbuchs (Rheinischer Spiegel vom 10.10.2020, abgerufen 21.01.2022)

Literatur

Burggraaff, Peter (1997)
Verankerte Kulturlandschaftspflege im Naturschutzgebiet „Bockerter Heide“ (Stadt Viersen, NRW). In: Schenk, Windfried; Fehn, Klaus u. Denecke, Dietrich (Hrsg.): Kulturlandschaftspflege: Beiträge der Geographie zur räumlichen Planung, S. 175-183. Stuttgart u. Berlin.
Burggraaff, Peter; Kleefeld, Klaus-Dieter (1994)
Denkmalpflege und Naturschutz am Beispiel der „Bockerter Heide“ (Viersen, Kreis Viersen). In: Archäologie im Rheinland 1993, S. 201-204. Köln u. Bonn.
Burggraaff, Peter; Kleefeld, Klaus-Dieter (1993)
Kulturhistorische Ausweisung und Maßnahmenkatalog des NSG „Bockerter Heide“ (Stadt Viersen). In: Kulturlandschaft. Zeitschrift für Angewandte Historische Geographie 3, S. 28-§4. Bonn.
Burggraaff, Peter; Kleefeld, Klaus-Dieter (1993)
Die Bockerter Heide. Eine wertvolle historische Kulturlandschaft. In: Heimatjahrbuch des Kreises Viersen 34, S. 229-249. Viersen.
Burggraaff, Peter; Kleefeld, Klaus-Dieter (1993)
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Naturschutzgebiet Bockerter Heide

Schlagwörter
Ort
41747 Viersen - Bockert
Fachsicht(en)
Landeskunde
Erfassungsmaßstab
i.d.R. 1:5.000 (größer als 1:20.000)
Erfassungsmethode
Literaturauswertung, Geländebegehung/-kartierung, Auswertung historischer Schriften, Auswertung historischer Karten, Archäologische Prospektion, Archivauswertung
Historischer Zeitraum
Beginn 1993 bis 1998

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„Naturschutzgebiet Bockerter Heide”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-343409 (Abgerufen: 27. April 2024)
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