Auf der Rasenfläche vor dem Oberlandesgericht kann man zwei Gitter erkennen, die den Ein- und Ausstieg eines M-förmigen Röhrenbunkers aus dem Jahr 1942 markieren. Er war als Schutzraum für etwa 170 Personen während der Bombenangriffe auf Köln gedacht, hieß aber schon bald wegen seines minimalen Nutzens bei den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie den Gerichtsangestellten nur „Angströhre“. Seine originale Ausstattung mit Belüftungsanlage, Glühbirnenbeleuchtung, Toiletten und einer Gas-Schleuse ist weitgehend erhalten.
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