Die Wolf’schen Anlagen in Neustadt an der Weinstraße wurden einst als Landschaftspark angelegt. Der im Stadtteil Haardt an einem Steilhang gelegene Waldpark entstand in den 1830/40-er Jahren.
Geschichte Im Jahre 1822 hatte der Bankier Georg Friedrich Grohe-Henrich das Anwesen und in den Folgejahren den Lustgarten am Herrschaftsberg, den Wingert am Schloßberg und Waldungen im Ranickel erworben. Damit ging das historische Gelände des ehemaligen Haardter Hubhofes und der späteren Vogtei der Burg Winzingen in sein Eigentum über. Durch die 1837 erfolgte Heirat seiner Tochter Maria Luise und des Wachenheimer Gutsbesitzers und Handelsmanns Ludwig Heinrich Wolf erhielt die Waldfläche am Herrschaftsberg die Bezeichnung „ Wolf´sche Anlagen“. Sie wurde zu einem ca. 5 Hektar umfassenden Landschaftspark ausgestaltet. Vorbild für die Anlage war der Englische Landschaftspark oder -garten, der sich im 18. Jahrhundert entwickelt hatte und oft auch als Englischer Park oder Englischer Garten bezeichnet wurde. Landschaftsparks bildeten einen Kontrast zu den bisherigen Französischen Gärten, die sich durch geometrisch exakte Formen auszeichneten (Rudof Wild, 2019). Die Wolf’sche Anlage hingegen wurde in Anpassung an das Gelände mit unregelmäßig verlaufenden Wegen versehen. Ähnlich den für Landschaftsgärten typischen Blickachsen gaben geschaffene Aussichtspunkte an verschiedenen Stellen Ausblicke in das Umfeld frei.
Am 03.05.1882 gingen die Wolf’schen Anlagen durch Schenkung der Witwe von Johann Ludwig Wolf in das Eigentum von Albert Julius Anton Bürklin (1844-1924) vom Weingut Bürklin-Wolf über, den Ehemann ihrer Nichte Luise Wolf, den diese 1877 geheiratet hatte. In den nachfolgenden Jahren wechselte die Nutzung der Gebäude, unter anderem wurden hier ein Altenwohnheim der Arbeiterwohlfahrt, eine orthopädische Fachklinik und ab 2015 für wenige Jahre eine Asylbewerberunterkunft betrieben. Der Waldpark aber blieb sich selbst überlassen. Heute erinnert er nur noch ansatzweise an seine einstige Schönheit. Es begeistern dort vor allem diverse Aussichten vom Haardtrand über die Rheinebene bis hin zum Kraichgau und Schwarzwald. Seit 2015 befindet sich das gesamte Anwesen im Eigentum der Stadt Neustadt an der Weinstraße.
Der Landschaftspark nach seiner Anlage Nur noch wenige Relikte zeigen die einstige Ausstattung des Landschaftsparks, der auch mit heute noch begehbaren Wegen erschlossen ist. Wegen der Hanglage erhielten diese oftmals Steineinfassungen oder Stützmauern. Zur Überwindung größerer Höhenunterschiede wurden Treppen angelegt. An Aussichtspunkten wurden Bänke errichtet und andernorts kleinere Plätze, zum Teil mit Pavillon, geschaffen. Die wohl bedeutendste Freifläche, der Lindenplatz, entstand nur wenige Meter hinter dem Zugang zu den Wolf´schen Anlagen. Hier konnte man unter Linden flanieren, auf Bänken verweilen oder ein Gartenhaus aufsuchen. Auch ein Wasserfall, der illuminiert werden konnte, bereicherte den Aufenthalt und eine mit neun Metallflächen versehene Bodenplatte scheint einem damaligen Kegelspiel gedient zu haben. Der weitere Wegeverlauf führte dann an einem Eiskeller, einer Grotte mit Sitznische und einem im Weg verbauten Wasserbehälter vorbei. Schließlich gelangte man im nördlichen Bereich des Parks an einen kleinen Steinbruch, in dem wohl auch Baumaterial für die Anlagen gewonnen wurde. Von einem kleinen Platz aus ist auch heute noch das anstehende Gestein gut zu sehen. Nahebei, aber etwas höher, befand sich das sogenannte „Schweizerhaus“. Dieses Gebäude, das um 1900 errichtet wurde, hatte früher in den Wolf´schen Anlagen eine besondere Bedeutung. Hervorzuheben ist auch die ehemalige „Eremitage“, die man über den weiteren Wegeverlauf erreichte. Diese künstliche Einsiedelei entstand ebenfalls um 1840.
Die heutige ökologische Bedeutung der Anlage Die Wolf´schen Anlagen sind jedoch nicht nur wegen ihres Erholungspotentials bemerkenswert. Ihnen kommt auch eine hohe ökologische Bedeutung zu. Ein Großteil des Geländes steht nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 15 Landesnaturschutzgesetz als „Wärmeliebender Eichenwald“ unter Biotopschutz (LANIS, 2019). 23 Baum- und acht Straucharten kommen hier vor, neben den Traubeneichen dominieren Ahornarten, Edelkastanien und Waldkiefern. Erwähnenswert sind auch zahlreiche Eiben und an die 100 Stechplamen, die schattige und wintermilde Lagen bevorzugen und in natürlichen Wäldern heute nur noch selten vorzufinden sind. Neben der Flora ist auch die Fauna dieses Geländes interessant. Das Gebiet liegt im EU-Vogelschutzgebiet „Haardtrand“. Hier wurden 61 Vogelarten ermittelt, von denen 42 Brutvogelarten sind. Einen besonderen Stellenwert nehmen Uhu, Waldkauz, Hohltaube, fünf Spechtarten, Waldlaubsänger, Sommer- und Wintergoldhähnchen, Wald- und Gartenbaumläufer, Misteldrossel, Grau- und Trauerschnäpper sowie Kernbeißer ein. Am Neustadter Haardtrand kommen nur in diesem Waldbereich so viele Baum- und Vogelarten auf begrenzter Fläche vor. Die Gehölzvielfalt geht teilweise auf Anpflanzungen zurück. Der Vogelreichtum hängt vor allem mit der Geländestruktur in ruhiger Lage zusammen. Der Wald weist hier zahlreiche alte, höhlenreiche Laubbäume sowie stehendes und liegendes Totholz auf (Klaus Hünerfauth, 2016).
Die Inwertsetzung des Landschaftsparks Die geschilderten Einrichtungen der ehemaligen Parkanlage sind heute nur noch rudimentär vorhanden. Von den Gebäuden zeugen Grundplatten oder Mauerreste, von Sandsteinbänken sind allenfalls noch Teile zu sehen. Wie die wassertechnischen Anlagen funktionierten, ist nicht eindeutig geklärt – auffindbar sind nur wenige Rohrleitungen. Ein erstes Entwicklungskonzept für die Wieder-Inwert-Setzung des Waldparks basiert auf folgenden Maßnahmen (Klaus Hünerfauth, 2016):
Zur Erholungsnutzung: Wegesicherung und -ausbau • Reduzierung des Gefahrbaumbestandes entlang der Wege außerhalb der ökologischen Schutzzonen • Wartung und Ausschilderung eines Rundweges
Schaffung von Infrastruktur • Freistellung einzelner historischer Aussichtspunkte bzw. Sichtbeziehungen • Aufstellung/Reparatur von Sitzbänken • Aufstellung von Infotafeln, Beschilderung interessanter Objekte
Sicherung und Sanierung von Bausubstanz • Unterbindung des weiteren Verfalls baulicher Objekte durch Entnahme von Gehölzen (z.B. am Schweizerhaus) • Sicherungs- und Rekonstruktionsmaßnahmen an einzelnen baulichen Objekten (Treppen, Absturzsicherung Schweizerhaus-Terrasse, Wiedererrichtung der Gewölbe-Rückwand, Wiedereinbau eines entwendeten schmiedeeisernen Geländers sowie verstürzter Gesims- und Begrenzungssteine an den Originalstellen)
Zur ökologischen Aufwertung: Biotopschutz • Entwicklung und Verbesserung der unter Biotopschutz stehenden Eichenwälder durch Entnahme standortfremder Nadelgehölze • Verbesserung der Standortbedingungen für die Eiben- und Stechpalmenbestände
Trivia „Die Wolfschen Anlagen sind dagegen jederzeit zugänglich und gewähren von der Eremitage aus die nämliche Aussicht wie das Haardter Schlößchen. Man versäume nicht sie zu besuchen“ (Becker 1858 (Neuausgabe 1961 ), S. 144).
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