Burgruine Neu-Wolfstein am Königsberg

Hus zu Wolvestein

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Fachsicht(en): Landeskunde
Gemeinde(n): Wolfstein
Kreis(e): Kusel
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Koordinate WGS84 49° 35′ 9″ N: 7° 36′ 17,19″ O 49,58583°N: 7,60478°O
Koordinate UTM 32.399.153,54 m: 5.493.518,38 m
Koordinate Gauss/Krüger 3.399.188,62 m: 5.495.276,56 m
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    Burg Neu-Wolfstein vor 1620

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    Burgruine Neu-Wolfstein (2019)

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    Burgruine Neu-Wolfstein (2019)

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    Burgruine Neu-Wolfstein (2019)

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    Burgruine Neu-Wolfstein (2019)

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Die Burgruine Neu-Wolfstein ist frei zugänglich und befindet sich in Spornlage auf dem 238 Meter hohen östlichen Ausläufer (Schlossberg) des Königsbergs am Westrand von Wolfstein.

Baubeschreibung
Geschichte

Baubeschreibung
Während wir durch überlieferte Abbildungen vom 17. bis zum 19. Jahrhundert relativ gut über das Aussehen der frühneuzeitlichen Anlage unterrichtet sind, ist das Bild der frühen Burganlage unbekannt. Erschwerend kommt hinzu, dass durch Zerstörungen, Abbruch und Umgestaltung der Baubestand von Neu-Wolfstein sehr gelitten hat.
Geländebedingt handelt es sich um eine Spornburg, die auf einem östlichen Ausläufer des Königsbergs (Schlossbergs) über der Stadt Wolfstein errichtet wurde. Die ältere Anlage dürfte mit jenem ummauerten Areal identisch sein, das das Ehrenmahl des 20. Jahrhunderts birgt. Dementsprechend ist die heutige Westmauer als Schildmauerrest zu deuten. Sie und ein heute verschütteter Halsgraben sicherten bzw. deckten die Burg auf der gefährdeten Westseite. Die drei anderen, weniger gefährdeten, mehr oder minder steilen Hangseiten schützten schwächere Mauern. An diese lehnten sich die Wohn- und Wirtschaftsgebäude an.
Offensichtlich verstärkte ein später errichteter rechteckiger Bau (Turm?) vor der Schildmauer an der gefährdeten Nordwestecke die Fortifikationen.

Die Burg des späten Mittelalters
Baumaßnahmen sind für die Zeit nach 1359 indirekt belegt, da Heinz zum Jungen die Hälfte der damaligen Pfandsumme in Höhe von 2.000 Gulden an der Burg zu verbauen hatte. Bekannt sind aus anderen urkundlichen Belegen lediglich das Ende des 14. Jahrhunderts bereits bestehende Haus der Grafen von Veldenz sowie die Burgkapelle. Zu dieser Zeit wurde wohl ein zwingerartiger Vorbau hinter den Graben bzw. vor die Schildmauer gebaut.
Die Wasserversorgung gewährleistete ein im 18. Jahrhundert erwähnter tiefer Ziehbrunnen unweit der damaligen Kapelle.
Abbildungen des 17. und noch des 19. Jahrhunderts ist zu entnehmen, dass die Burg in die Stadtbefestigung als eigener Verteidigungsbereich eingebunden war. Stadt und Burg verbanden durch Flankierungstürme verstärkte Mauern. Der Kernburg war auf der Süd- und Teilen der Ostseite ein mehrfach abgewinkelter, mit Zinnen oder Schießfenstern versehener Zwinger vorgelagert.

Umbaumaßnahmen zu Beginn des 17. Jahrhunderts
Seit 1609 ließ der kurpfälzische Amtmann Georg von Rosenfeld umfangreiche, mehr als drei Jahre währende Neu- und Umbaumaßnahmen (altes inwendiges gebeuw vom Dach an biß uff das Mauerwerk mit einander abgeprochen) durchführen, die die Burg in jenen Zustand versetzten, den Merians Stich wiedergibt. Demnach befanden sich damals auf der Südost- und der Ostseite Zugangstore. Die Südostmauer bekrönte nun ein achteckiger, mit einer welschen Haube bekrönter Erker. Dahinter, d.h. im Innern der Hauptburg, sind Satteldächer von Wohn- oder Wirtschaftsbauten sichtbar.
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Die Burg nach ihrer Zerstörung im 18. Jahrhundert
Der von den Franzosen 1688 befohlene Teilabbruch und die Entfestigung machte die Kurpfalz 1695 rückgängig und ließ Burg Neu-Wolfstein in stark vereinfachter Form wieder herstellen. Der letzte noch Ende des 18. Jahrhunderts bewohnte Trakt, die Behausung des Pfarrers, befand sich auf der Südostseite im Obergeschoss der Kernburg zwischen Schildmauer und Turmerker. Der Erker war ebenfalls Teil der Pfarrwohnung.

Die heutige Ruine
Weniger durch Zerstörungen sondern vor allem durch Abbruch im 19. und Umbau im 20. Jahrhundert blieb von Burg Neu-Wolfstein nur wenig erhalten. Bei der Burgstelle handelt es sich im Wesentlichen um ein flaches, fast rechteckiges Areal, das auf der Ostseite zwei, auf der Nord- und Südseite jeweils eine leichte Abknickung aufweist. Diesen vor allem in den dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts eingeebneten Bereich begrenzen mehrere Meter hohe, vielfach modern ergänzte Außenmauern aus Bruchsteinen. Insbesondere die Südwestmauer erreicht auf ihrer Außenseite noch die beträchtliche Höhe von ca. 15 Metern.
Der Nordteil des eingeebneten Geländes beherbergt ein Ehrenmal für die Gefallenen des Ersten und Zweiten Weltkriegs. Dementsprechend sind hier nur noch Rudimente einer einstigen Bebauung sichtbar. Im Gegensatz dazu sind gegenüberliegend die Fundamente eines langgezogenen, eher schmalen, dreigegliederten Bauteils zumindest teilweise noch nachvollziehbar. Die Mauerdurchbrüche sind im Regelfall aus jüngerer Zeit.
Der heutige Zugang in der Schildmauer, ähnlich wie bei der Burgruine Wilenstein oder der Burgruine Schlosseck, könnte mit dem Standort eines älteren Tores identisch sein. Offensichtlich befand sich im Spätmittelalter die Hauptzugangssituation im Bereich des Zwingers auf der weniger gefährdeten Südostseite. Von diesen Zwingeranlagen ist aufgehendes Mauerwerk kaum mehr sichtbar.
Die im Burgareal gelagerten mächtigen Blidenkugeln wurden bei Ausgrabungen auf der Burgruine Alt-Wolfstein gefunden.
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Geschichte
Die frühe Geschichte von Burg Neu-Wolfstein ist mit einigen Fragezeichen versehen. Vor allem besteht das Problem, dass mangels genauer Zubenennung bis 1328 die beiden unmittelbar bei der Stadt Wolfstein gelegenen Burgen Alt- und Neu-Wolfstein nur sehr schwer zu unterscheiden sind.
Im Regelfall wird die Ansicht vertreten, Burg Neu-Wolfstein sei im Zusammenhang mit der 1275 ergangenen Anordnung des Königs Rudolf von Habsburg, bei Burg Wolfstein (= Alt-Wolfstein) eine Stadt zu errichten, erbaut und mit einer Burgbesatzung versehen worden. Als Grund für diesen Neubau in unmittelbarer Nähe von (Alt-)Wolfstein wird die aufgrund sich überlagernder Pfandschaften missglückte Wiedereinbindung der dortigen (ehemaligen) Reichsministerialen und ihrer Burg (Alt-)Wolfstein in den Reichsverband gesehen.

Die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts
Erst 1328 lichtet sich das Dunkel. Damals bekundete Ritter Andreas von Oberstein gegenüber dem Landvogt im Speyergau Graf Georg (I.) von Veldenz, dass er als Burgmann von Neu-Wolfstein die Grenzen des Amtes Katzweiler achten werde, d.h. zu diesem Zeitpunkt war die Anlage bereits erbaut und wurde genutzt.
Georg (I.) war seit 1325 Afterpfandnehmer des Königslandes und jener Anlage, die Kaiser Ludwig der Bayer am 11. Oktober 1322 an König Johann von Böhmen für 1.200 Mark und 500 Heller versetzt und lastenfrei zu übergeben versprochen hatte. Johann von Böhmen wiederum hatte Land und Burg Graf Georg I. von Veldenz für 1.200 Mark Silber und 500 Heller weiterverpfändet. Den Pfandbesitz am Königsland (Wolfstein) dürften die ursprünglichen Pfandinhaber, die Grafen von Sponheim, durch die oben genannte Verpfändung 1322 – sei es durch Pfandüberlagerung oder Gewalt – verloren haben, die Burg (Alt-)Wolfstein befand sich dagegen weiterhin in ihrem Besitz.
Offensichtlich waren bis zu Beginn der zwanziger Jahre des 14. Jahrhunderts alle Versuche zur Einlösung von Alt-Wolfstein fehlgeschlagen, und sicherlich ist hier der Grund für einen Neubau zu dieser Zeit zu suchen. Die Sponheimer hatten Geld in die Burg (Alt-)Wolfstein investiert, und Sponheimer Gemeinern gehörten ebenfalls Burganteile, d.h. letztlich war der Veldenzer den (Alt)Besitzern unwillkommen und er nicht oder nur sehr bedingt in der Lage, sich in der alten Burg festzusetzen. Selbst ein offensichtlich damals geplanter Neubau stieß offenkundig auf entschiedenen Widerstand der Sponheimer. Dies ergibt sich aus einer bislang übersehenen Urkunde aus dem Jahre 1319. Schon damals sicherte Graf Georg von Veldenz den Gemeinern von Burg Alt-Wolfstein zu, im Umkreis einer halben Meile keine neue Wehranlage zu errichten.
Da die ursprüngliche Burg ausdrücklich damals als „Alt-Wolfstein“ bezeichnet wurde, könnte Neu-Wolfstein bereits bestanden haben, oder der Veldenzer plante trotz der räumlichen Nähe eine dritte Burg. Wahrscheinlicher ist jedoch die These, dass die Entscheidung zum Neubau (Neu-Wolfsteins) damals bereits gefallen, nur der Standort noch umstritten war. Sollte dies zutreffen, dann lässt sich die Errichtung von Burg Neu-Wolfstein recht genau eingrenzen: nach 1318 und vor 1329, wahrscheinlich 1322.
Dementsprechend galt auch die Übertragung der Reichspfandschaften Kaiserslautern und Wolfstein mit Zugehörungen am 19. August 1332 durch König Johann an den Trierer Erzbischof Balduin – wie oben erwähnt – Neu- und keinesfalls Alt-Wolfstein. Fünf Tage später genehmigte Kaiser Ludwig IV. diesen Rechtsakt und versprach 1333 erneut Wolfstein, Kaiserlautern und die dazugehörigen riesigen Ländereien nicht getrennt einzulösen.
Ungeachtet dessen befand sich jedoch Graf Georg (I.) von Veldenz, weiterhin im Besitz von Neu-Wolfstein. Balduin suchte am 18. September 1336 das Pfand einzulösen. Der Erzbischof sah seine Reichspfandschaft Lautern und Wolfstein als Einheit und bestimmte elf Tage später Johann von Randeck und danach Wolfram von Lewenstein als Amtleute für das Reichs- und das Königsland. Sie besaßen die Weisungsbefugnis gegenüber den sieben Knechten, sechs Wächtern und einem Pförtner, die zur Burgbewachung eingesetzt waren. Den Amtsrevers erneuerte Ritter Johann nur drei Jahre später, wenn auch zu veränderten Bedingungen. Tatsächlich hatte Balduin im Oktober 1337 nur die Hälfte der Pfandsumme gezahlt und war daher gezwungen, sich mit Graf Georg (I.) die Pfandschaft zu teilen. Beide vereinbarten für sich, ihre Nachfolger und Erben, Gemeiner auf Neu-Wolfstein bleiben zu wollen, sich die Gefälle und die Baulast zu teilen, sowie einen gemeinsamen oder für den jeweiligen Burgteil eigenen Amtmann zu ernennen.
Den Wert, den der Erzbischof dem Pfandgut beimaß, belegt die Tatsache, dass er 1338 durch ein auf sechs Jahre befristetes Bündnis mit Pfalzgraf Rudolf (II.) sein neuerworbenes, von seinem eigentlichen Einflussgebiet weit entferntes Pfandgut, militärisch zu schützen suchte.
Zur Mitte des 14. Jahrhunderts hatte sich an den Rechtsverhältnissen nichts geändert. Die Veldenzer waren weiterhin im Besitz einer Burghälfte und besaßen überdies, wie in der veldenzschen Erbordnung von 1343 ausdrücklich erwähnt, ein eigenes Haus auf der Burg. Dies fand offensichtlich nur geringe Gegenliebe bei Balduin, der sich bemühte, Wolfstein in Alleinbesitz zu bekommen. Nach längeren Verhandlungen verpflichtete sich 1346 König Karl IV., Burg Wolfstein binnen Jahresfrist auszulösen, um sie dann mit jenen Pertinenzen, die zu diesem Zeitpunkt Raugraf Georg (II.) noch in Besitz hatte, dem Erzbischof neu zu verpfänden. Einen Tag später bestätigte und erneuerte der König dem Trierer die Verpfändung von Burg und Stadt Kaiserslautern sowie Burg Wolfstein. Gleichwohl blieb alles beim Alten, denn noch 1349 war Georg I. von Veldenz in Gemeinschaft mit Balduin im Besitz der Burg. 1350 erneuerte Graf Georg (II.) von Veldenz den Vertrag seines Großvaters Georg (I.) mit Erzbischof Balduin als Gemeiner und Pfandbesitzer der halben Burg Wolfstein.
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Die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts
Diese Konstellation änderte sich jedoch 1351 zugunsten der Veldenzer. Damals kam es nämlich zur Unterverpfändung der trierischen Burghälfte von Neu-Wolfstein mit dem Königsland an Balduins Amtmann von (Kaisers)Lautern und Wolfstein, Graf Heinrich (II.) von Veldenz, dem Neffen Georgs (II.) von Veldenz. Die Oberhoheit über die Burg behielt sich Erzbischof Balduin ausdrücklich vor. In einer weiteren Urkunde, ausgestellt am gleichen Tag, vertagte Heinrich (II.) seine bisher bestehenden Forderungen an Balduin für sich und seine Erben, solange er im Pfandbesitz der Burg und des Königslandes sei. Noch 1353 versprach Graf Heinrich (II.) dem Erzbischof Stadt und Burg Lautern sowie Wolfstein zu betreuen und zu beschützen.
Trotz der pfandherrlichen Rechte und der vordergründig eindeutigen Rechtsposition hatte Balduin jedoch hinnehmen müssen, dass Kaiser Ludwig der Bayer 1338 und erneut 1339 in die inneren Angelegenheiten des Reichslands eingriff. Dies setzte sich auch unter Kaiser Karl IV. fort, der 1354 die Herausgabe der Burg (Neu)Wolfstein und ihre Übergabe an den Burggrafen von Oppenheim befahl. Die Pfandsumme war nach dem Tod Balduins auf Druck des Königs vom Kapitel des Domstifts Trier aus dem Nachlass des verstorbenen Verwandten zur Verfügung gestellt worden und hatte ihm die Auslösung erleichtert. Neuer Pfandbesitzer wurde nun der Schultheiß von Oppenheim, Heinrich zum Jungen.
Nachdem 1357 Erzbischof Boemund de jure auf alle pfandweise besessenen Rechte, Ansprüche und Forderungen an Stadt und Burg Kaiserslautern, auf die Burg Wolfstein und das Königsland verzichtet und am 25. Oktober des gleichen Jahres Kaiser Karl IV. dem Pfalzgrafen Ruprecht I. Kaiserslautern und Wolfstein bis auf Widerruf übertragen hatte, versprach gleichzeitig der Kurpfälzer, die ihm neu anvertrauten Menschen zu schützen und zu schirmen. Am 4. Dezember erhöhte Karl IV. die Pfandsumme um jene 3.500 Gulden, mit denen der Pfalzgraf die Ansprüche des Heinz zum Jungen abgegolten hatte.

Zwei Jahre später kam es zu einer überraschenden Wendung, denn 1359 belohnte Kaiser Karl IV. den Reichsschultheißen von Oppenheim, Heinz zum Jungen, und seine Söhne für seine im Dienst des Reiches entstandenen Mühen und Kosten mit einem Teil des Reichslandes, darunter unter anderem erneut mit dem Besitz der Burg Neu-Wolfstein. Die Anlage konnte vom Reich gegen Zahlung von 2.000 Gulden wieder eingelöst werden. Offensichtlich wurde damals modernisiert, denn der Kaiser verlangte ausdrücklich vom Pfandnehmer, die Hälfte der Pfandsumme zum Burgausbau zu verwenden.
Ihm wurde 1360 darüber hinaus erlaubt, die Anlage weiter zu verpfänden; er war jedoch bei Unterverpfändung im Falle der Ablösung durch das Reich verpflichtet, das Pfandgut unbelastet zurückzugeben. Weiterhin behielt sich das Reich das Öffnungsrecht vor.
Die Herren zum Jungen blieben jedoch nur noch kurze Zeit im Besitz Neu-Wolfsteins, denn im Frühjahr 1361 hatte Pfalzgraf Ruprecht I. im Einverständnis mit Kaiser Karl IV. die Burg gegen Zahlung von 5.000 Gulden ausgelöst und wurde damit zum neuen Pfandinhaber. Fünf bzw. sechs Jahre später kam es zu einer für die Pfalzgrafen recht nachteiligen Entwicklung. Karl IV. entzog ihm 1366 die Reichspfandschaften und teilte 1367 dem Rat von Kaiserslautern mit, er habe Ruprecht I. angewiesen Kaiserslautern und Wolfstein seinem Bruder Wenzel zu übergeben. Am 18. Januar 1368 befahl Kaiser Karl IV. Ruprecht (I.) erneut Burg und Stadt Kaiserslautern sowie Wolfstein und das Königsland an König Wenzel von Böhmen zu überantworten. Da dies unterblieb, sah sich Wenzel gezwungen am nachfolgenden 18. August den Pfalzgrafen aufzufordern, das Pfandgut seinem Bevollmächtigten Friedrich Fetzer von Gabsheim zu übergeben.
Derweil verwalteten Burgleute Neu-Wolfstein, so 1372 Georg von Veldenz, Clas Blick von Lichtenberg, Werner Winterbecher von Nanstein und Wolf von Wolfstein. Darüber hinaus gelang es damals den Erben des Reichsschultheißen von Oppenheim, sich offensichtlich erneut (?) – zumindest teilweise – in den Besitz des Pfandguts zu setzen.

Die Pfalzgrafen suchten jedoch weiterhin, die Reichspfandschaften sich endgültig einzuverleiben. Am 27. Oktober 1377 kam Ruprecht I. diesem Wunsch näher, denn Karl IV. hatte ihm erlaubt, alle zu Neu-Wolfstein gehörigen Lehen und Pfandgüter einzulösen und bis zu einer eventuellen Wiedereinlösung durch das Reich zu behalten. Gleichzeitig vereinbarten die Vertragspartner, dass Neu-Wolfstein dem Reich geöffnet bleiben solle. Diese Möglichkeit nutzte schon einen Tag später Pfalzgraf Ruprecht (I.) und löste gegen Zahlung von 5.000 Gulden die Burg und die Ländereien bei Götz und Heinz zum Jungen ein. Damit war der Zugriff der Pfalzgrafschaft zur Gänze gelungen.
Noch im gleichen Jahr belehnte der Pfalzgraf seinen Schwestersohn Graf Johann IV. von Sponheim (-Starkenburg) mit Burg Neu-Wolfstein und dem Reichsamt Kübelberg, er behielt sich lediglich das Öffnungsrecht vor.
Der Pfalzgraf, dem König Wenzel 1383 und erneut 1389 den Besitz der Reichspfandschaft Neu-Wolfstein ausdrücklich bestätigte, nutzte ebenso wie sein Nachfolger Ruprecht (III.) die Burg in den folgenden Jahrzehnten als Spekulationsobjekt, das sie als kurpfälzisches Afterpfand weiterhin an die Grafen von Sponheim, die mehrfach die Wiedereinlösungsmöglichkeit versprechen mussten, verlehnt hatten. Diese waren als Afterpfandnehmer jedoch keineswegs die alleinigen Burgherren, denn weiterhin blieben die Grafen von Veldenz im Besitz der von den Voreltern ererbten Burgsitze in Wolfstein und Lautern und der damit verbundenen Burglehen. Ende des 14. Jahrhunderts, zwischen 1387 und 1390 sowie 1398 bekundete Graf Friedrich (III.) von Veldenz, den von Pfalzgraf Ruprecht (III.) von seinen Voreltern ererbten Burgsitz zu Kaiserslautern wie den von Neu-Wolfstein von Reichs wegen zu Lehen zu tragen. In gleicher Weise reversierte sich Friedrich (III.) von Veldenz 1437 gegenüber Pfalzgraf Ottheinrich und 1443 gegenüber Pfalzgraf Ludwig IV. Eine weitere Belehnung erfolgte 1446, als Pfalzgraf Ludwig IV. Stephans Sohn, Pfalzgraf Ludwig von Zweibrücken-Veldenz, mit dem Burgsess belehnte. Den Vorgang wiederholten 1455, 1461 und 1466 anschließend Pfalzgraf Friedrich I. und 1490 Pfalzgraf Philipp (I.), der seinem Vetter, dem Pfalzgrafen Alexander von Zweibrücken-Veldenz, von Reichs wegen die Burglehen von Lautern und Neu-Wolfstein überließ.
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15. Jahrhundert
Im 15. Jahrhundert war eine Wiedereinlösung der Reichspfandschaften Kaiserslautern und Wolfstein, mithin auch der Burgen Neu-Wolfstein und Lautern, in immer weitere Ferne gerückt. Dementsprechend betrachteten die Pfalzgrafen das unterverpfändete Pfandobjekt zunehmend als Eigengut.
Die erste Hälfte des 15. Jahrhunderts war geprägt von Besitzstreitigkeiten zwischen den Pfalzgrafen und den Afterlehnsnehmern, den Grafen von Sponheim. Auslöser des Rechtsstreits war der Tod Johanns (IV.) von Sponheim im Jahre 1413. Sein gleichnamiger Sohn beanspruchte unter anderem Burg Neu-Wolfstein mit Zubehör als Erbteil, während Pfalzgraf Ludwig die Burg als heimgefallenes Lehen betrachtete. Erst 1419 löste ein Schlichter den langwierigen Streit: Neu-Wolfstein blieb den Sponheimern erhalten, sollte jedoch beim Fehlen männlicher Erben an die Kurpfalz zurückfallen.
Dementsprechend belehnte Pfalzgraf Ludwig einen Tag später den Sponheimer mit der Burg, die als offenes Haus der Pfalzgrafschaft zur Verfügung stand. Nach dem erbenlosen Tod des Grafen Johann (V.) von Sponheim fiel der Nachlass an seinen Vetter Friedrich (III.) von Veldenz. Dessen Ableben nahm 1444 Pfalzgraf Ludwig IV. zum Anlass, die Burg als heimgefallenes Lehen einzuziehen und umgehend den Lauterer Amtmann Friedrich von Flörsheim mit der Verwaltung zu beauftragen. Mit dieser Entscheidung gaben sich jedoch die Erben des Verstorbenen, die Pfalzgrafen Friedrich und Ludwig von Simmern-Zweibrücken, nicht zufrieden und beanspruchten 1446 mit Erfolg die Burgsesse zu Lautern und Neu-Wolfstein. Dementsprechend trug am vorgenannten Datum Ludwig IV. den Klägern die Burg als heimgefallenes Lehen auf und 1451 erneuerte Pfalzgraf Friedrich (I.) als Vormund seines Neffen, des Kurprinzen Philipp, dem Pfalzgrafen Ludwig von Zweibrücken-Veldenz die von seinem Großvater mütterlicherseits ererbten kurpfälzischen Lehen, darunter das Burglehen von Kaiserslautern und Neu-Wolfstein.
Weder die Pfalzgrafen noch die Afterpfandnehmer bewohnten damals Neu-Wolfstein. Sie übertrugen die Burgverwaltung ihren Beamten. So wirkte 1419 Meinhard von Koppenstein als sponheimischer Amtmann, und 1452 ernannte Pfalzgraf Friedrich (I.) Simon Mauchenheimer auf Widerruf zum Amtmann der Ämter Lautern und Wolfstein und auf Burg Neu-Wolfstein. Da er jedoch der Residenzpflicht in Kaiserslautern unterlag, war er dementsprechend nur von Fall zu Fall auf Burg Neu-Wolfstein. Die laufenden Geschäfte führten damals wohl die zur gleichen Zeit genannten Keller und Schultheißen.
Im Jahre 1465 folgte für nicht weniger als 2000 Gulden der Verkauf von Burg und Stadt Wolfstein an den kurpfälzischen Amtmann Michel Mosbach, mit Vorbehalt des Rückkaufsrechtes. 1470 übergab auf Bitten des Amtmannes Pfalzgraf Friedrich (I.) Neu-Wolfstein an Christina, die Witwe des Multhis und deren Sohn Wesel. Dieses Rechtsgeschäft blieb jedoch Episode, da es kurze Zeit später nach Rückzahlung der 2.000 Gulden durch Kurfürst Philipp annulliert wurde. Der Pfalzgraf und später sein Sohn Kurfürst Ludwig IV. verpfändeten die Burg umgehend Hans von Flörsheim.
Zur gleichen Zeit regelten die pfälzischen Wittelsbacher auch die Zugehörigkeit Wolfsteins zum Hausgut. 1472 sicherte Pfalzgraf Friedrich (I.), entsprechend den Bedingungen früherer Teilungsverträge, seinem (Adoptiv)Sohn Philipp und dessen Erben zu, dass Neu-Wolfstein zu jenen Besitzungen in Bayern und am Rhein gehöre, die bei der Pfalzgrafschaft verbleiben sollten. Philipp belehnte 1490 seinen Vetter, den Pfalzgrafen Alexander von Zweibrücken-Veldenz mit jenen Burglehen von Lautern und Neu-Wolfstein, die vormals Friedrich (III.) von Veldenz in Besitz gehabt hatte.
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16. Jahrhundert
Das Leben auf der Burg wurde von diesen Rechtsakten nicht oder nur wenig tangiert. Die tatsächliche Verwaltungstätigkeit übten weiterhin Amtleute und Burgmannen aus. Die Anlage diente damals wohl weniger militärischen als vielmehr Verwaltungszwecken. Dies belegt die - nach Ausweis des 1504 angelegten kurpfälzischen Reißbuches (= eine Auflistung von Waffen und Munition) - vergleichsweise karge Bewaffnung der Burg. Gleichwohl blieb die Anlage, von den vorgenannten kriegerischen Auseinandersetzungen offensichtlich unbehelligt.
Auch nach Kriegsende blieben die Flörsheimer im Pfandbesitz der Burg und setzten weiterhin Beamte zur Verwaltung ein. Spätestens 1549 wurden die Flörsheimer als Pfandbesitzer abgelöst, denn im vorgenannten Jahr überließ Pfalzgraf Friedrich II. Amt und Burg an Schweikhard von Sickingen auf Lebenszeit. Nach dem Ableben Schweikhards 1562 und vier Jahre später dem seiner Ehefrau, fielen Burg und Amt an die Kurpfalz zurück, und Kurfürst Friedrich III. überließ 1566 das Pfand gegen Zahlung von insgesamt 10.500 Gulden für 20 Jahre Pfalzgraf Georg Hans (I.) von Veldenz, der wiederum die Burg an seinen Amtmann Nikolaus Seggmüller unterverpfändete.
1586 löste die Kurpfalz Amt und Burg Neu-Wolfstein vertragskonform wieder aus, und beides wurde Teil des 1577 neu gebildeten Fürstentums Pfalz-Lautern. 1592 fiel die Burg wieder an die Kurlinie zurück, deren Administration zuerst Friedrich von Eltz und seit 1602 Georg von Rosenfeld als Amtleute einsetzte. Letzterer ließ umfangreiche Neu- und Umbaumaßnahmen durchführen, die der Burg jenes Aussehen verliehen, das der Stich Merians vermittelt.

Zerstörungen während des Dreißigjährigen Kriegs sind urkundlich nicht belegt, jedoch nicht auszuschließen, da insbesondere in den dreißiger Jahren des 17. Jahrhunderts mehrfach kaiserlich-spanische und französische Truppen im Glan- und im Lautertal operierten. Fünf Jahre nach dem westfälischen Frieden überließ Kurfürst Karl Ludwig die (wiederhergestellte?) Burg Herzog Ludwig von Pfalz- Simmern. Nach Erlöschen des Hauses Pfalz-Simmern 1673 fiel die Burg wieder an die Kurlinie zurück.
1677 blieb Burg-Wolfstein, das als kurpfälzischer Stützpunkt während des Einfalls französischer Soldaten unter dem Befehl von Marschall Turenne gedient hatte, von Schäden verschont. Doch 1688 besetzten französische Soldaten die Burg und ließen sie vor ihrem Abzug teilweise abbrechen. Neu-Wolfstein wurde jedoch von kurpfälzischen Soldaten sieben Jahre später vereinfacht wieder aufgebaut und diente ihnen bis 1713 als Kaserne.
Im letztgenannten Jahr erfolgte auf Befehl des französischen Marschalls Villar die Beschießung und Einnahme und vorübergehende Besetzung der Burg durch Soldaten des Brigadiers Sandratzki. Nach Abzug der Franzosen nutzten seit 1720 die Katholiken in der weitgehend demolierten Anlage bis 1775 ein Gebäude als Kirche und bis 1798 ein weiteres als Pfarrhaus. Die im letztgenannten Jahr von den französischen Machthabern als Nationalgut eingezogene Burgruine wurde jedoch bereits 1804 an die katholische Gemeinde zurückgegeben. 1881 fiel das Burgareal an das Königreich Bayern. Der Baubestand litt vor allem in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts durch Abtragung – allein die talseitige Burgmauer wurde durchgängig fast drei Meter reduziert - und Einsturz (1856). Die kargen Reste ließ die Gemeindeverwaltung nach dem Ersten Weltkrieg zum Ehrenmal umgestalten.

Kulturdenkmal
Im Nachrichtlichen Verzeichnis der Kulturdenkmäler im Kreis Kusel ist folgender Eintrag zu finden: „Ruine Neu-Wolfstein nördlich von Wolfstein auf einem Ausläufer des Königsbergs (Denkmalzone): Außenmauern der Spornanlage, nur noch in ihren Außenmauern erhalten: zwischen 1313 und 1323 begonnen, 1688 und 1713 zerstört; Kriegerdenkmal 1930“ (GDKE 2017, S. 32).
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(Jürgen Keddigkeit, Bezirksverband Pfalz, 2019)

Literatur

Gärtner, Peter (1855)
Geschichte der bayerisch-rheinpfälzischen Schlösser und der dieselben ehemals besitzenden Geschlechter nebst den sich daran knüpfenden romantischen Sagen. Band 2. S. 306-310, Speyer.
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (Hrsg.) (2022)
Nachrichtliches Verzeichnis der Kulturdenkmäler Kreis Kusel. Denkmalverzeichnis Kusel, 6. September 2022. S. 32. S. 32, Mainz. Online verfügbar: denkmalliste.gdke-rlp.de/Kusel, abgerufen am 15.06.2023
Jung, Otto (Hrsg.) (1950)
Das alte Wolfstein. 1275-1950. S. 5-39, Neustadt an der Weinstraße.
Keddigkeit, Jürgen; Übel, Rolf / Burkhart, U. (Hrsg.) (2005)
Pfälzisches Burgenlexikon. Band 3. I-N. S. 795-809, Kaiserslautern.
Lehmann, Johann G. (1866)
Urkundliche Geschichte der Burgen und Bergschlösser in den ehemaligen Gauen, Grafschaften und Herrschaften der bayerischen Pfalz. Ein Beitrag zur gründlichen Vaterlands-Kunde. Band 5. S. 88-125, Kaiserslautern.
Matzenbacher, Hans (1975)
Wolfstein. Kleine Stadt im Königsland. Teil 1. Weißenthurm.
Pfälzische Kreisgesellschaft des bayerischen Architecten- und Ingenieur-Vereins (1884)
Die Baudenkmale in der Pfalz. Band 1. S. 56-61, Ludwigshafen am Rhein.
Rödel, Volker / Fenske, Lutz (Hrsg.) (1996)
Der Lauterer Reichsgutkomplex. Eine Zwischenbilanz. In: Deutsche Königspfalzen. Beiträge zu ihrer historischen und archäologischen Erforschung (Band 4), S. 409-445, Göttingen.
Schüler-Beigang, Christian (1999)
Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz. Kreis Kusel. (Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz. Band 16.) S. 286 f, Worms.
Widder, Johann G. (1788)
Versuch einer vollständigen Geographisch-Historischen Beschreibung der Kurfürstlichen Pfalz am Rheine. Teil 4. S. 290-299, Frankfurt am Main/Leipzig.

Burgruine Neu-Wolfstein am Königsberg

Schlagwörter
Ort
67752 Wolfstein
Gesetzlich geschütztes Kulturdenkmal
Geschütztes Kulturdenkmal gem. § 8 DSchG Rheinland-Pfalz
Fachsicht(en)
Landeskunde
Erfassungsmaßstab
i.d.R. 1:5.000 (größer als 1:20.000)
Erfassungsmethode
Literaturauswertung, Auswertung historischer Schriften, Auswertung historischer Karten, Übernahme aus externer Fachdatenbank
Historischer Zeitraum
Beginn 1313 bis 1323

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„Burgruine Neu-Wolfstein am Königsberg”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-290318 (Abgerufen: 16. Januar 2025)
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