Die Burg liegt auf einem steil abfallenden Bergsporn über dem Tal der Moosalb, unweit von Trippstadt. Der Name der Burg ist zweigeteilt: einerseits besteht er aus dem männlichen Rufnamen Wilo (Kurzform von Wilhelm, Willibald etc.), anderseits aus der Bezeichnung Stein. Dies ist seit dem 12.Jahrhundert als Synonym für Burg durchaus gebräuchlich.
Geschichte Zweifel an der allgemein in der Literatur seit Mitte des 19. Jahrhunderts geäußerten Ansicht, Burg Wilenstein sei durch Kaiser Friedrich I. errichtet und mit Ministerialen aus Kaiserslautern besetzt worden, äußerte erstmals 1996 Volker Rödel und 2009 kam Martin Dolch zu vollkommen neuen Ergebnissen.
Die ältere Burg Demnach war bei der ersten urkundlichen Nennung der Burg der sich nach ihr benennende Ritter Landolf ein Lehnsmann der Grafen von Saarwerden. Diese besaßen damals das südlich Kaiserslauterns im Umfeld der Burg gelegene Waldgebiet zwischen Aschbach und oberer Moosalb. Der Forst war ursprünglich Eigentum der Abtei Hornbach und gelangte wohl über die Klostervogtei in saarwerdischen Besitz. Der vorgenannte Landolf wiederum war Ende des 12. Jahrhunderts als klösterlicher Untervogt oder Schultheiß, damit als der ranghöchste Ministeriale Hornbachs tätig. Amtsnachfolger Landolfs waren 1207 Ritter Gerwin von Wilenstein und 1237 der Ritter Eberhard von Wilenstein, möglicherweise Gerwins Sohn. Damals endete die Zusammenarbeit der Wilensteiner mit Kloster Hornbach, denn Abt und Konvent, die den Wilensteinern, wie der Urkunde zu entnehmen ist, das Schultheißenamt erblich übertragen hatten, lösten das bisher bestehende Dienstverhältnis, da sie künftig nicht mehr gewillt waren, es „einem Ritter oder einem, der Lehnsdienste (bei den Grafen von Saarwerden) leisten muss oder will“ zu überlassen.
Ende des 12. Jahrhunderts wird die Nähe zum Reichsland (Kaiser-)Lautern unübersehbar. Schon früh hatten die Wilensteiner mit den Lauterer Burgmannenfamilien Kontakt. So nahmen sie 1185 mit den Herren von Beilstein, Wartenberg und Falkenstein an der Grenzbegehung des Klosters Otterberg und seiner östlichen Anrainer teil. 1219 war Landolfs Sohn, der Ritter Albero von Wilenstein, Burgmann auf der Reichsburg in (Kaisers-) Lautern und hatte Sitz und Stimme im dortigen Königsgericht. Nach 1237 lösten – wie bereits erwähnt - die Wilensteiner ihre Beziehungen zu Hornbach und damit zumindest auch sukzessive wohl auch zur Burg Wilenstein, behielten aber weiterhin ihren Beinamen.
Burg und Herrschaft Wilenstein gelangten im Verlauf des 13. Jahrhunderts von den Grafen von Saarwerden auf dem Erbwege in den Gemeinschaftsbesitz der Herren von Daun und der Grafen von Homburg. 1266 gestatteten die Vorgenannten und Wirich II. von Nanstein genannt von Daun dem Kloster Otterberg freie Weide und Tränke für das Vieh des Klosterhofes Hilsberg im Wilensteiner Wald, und die Witwe Wirich II. von Daun, die Raugräfin Kunigunde, stiftete vor 1310 dem Kloster Otterberg einen Ewigzins aus Abgaben ihrer Leibeigenen und Freien in der Herrschaft Wilenstein.
Andererseits nutzten die Grafen die Erträge der Herrschaft offensichtlich gerne zum Nutzen der Familie. So garantierten nach dem Tod Emich I. von Daun 1313 die Erträge der Herrschaften Nanstein und Wilenstein den Lebensunterhalt seiner Witwe Elisabeth von Leiningen. Ihrer Tochter Sophie wurden 1323 bei ihrer Heirat mit Gottfried III., Sohn Friedrichs I. Wildgrafen von Kirberg, Burg und Herrschaft Wilenstein als Mitgift zugestanden. Dementsprechend, bzw. gemäß den Bestimmungen des Ehevertrags, fielen nach ihrem kinderlosen Tode um 1333 Burg und Herrschaft an Wildgraf Gottfried. Offensichtlich handelte es sich jedoch keineswegs um die ganze Burg und die zugehörige Herrschaft, sondern nur um Anteile, denn 1332 werden ausdrücklich Burggemeiner genannt. Letztlich wurde schon damals der Wilenstein zur Ganerbenburg. Den Ganerben oder ihren Freunden wurden zu dieser Zeit Gewalttaten zum Schaden der Wormser Kirche zur Last gelegt. Dies veranlasste Erzbischof Balduin von Trier im Zuge seiner Bemühungen um einen Landfrieden für das linksrheinische Gebiet, die Burg zu belagern und zu zerstören. Dementsprechend wird in einer 1333 ausgestellten Urkunde die Burg (castri Wylenstein) als zerstört (demolitione) bezeichnet. Die Herrschaft Wilenstein war damals innerhalb der Familie umstritten. 1334 war – mit Balduins Hilfe – das Gut in Händen des Wildgrafen Gottfried, doch zwang 1344 das Haus Daun-Oberstein Gottfrieds Erben zur Aufgabe aller Ansprüche auf Wilenstein.
Im Jahre 1336 ist letztmals ein Wilensteiner im Zusammenhang mit der Burg fassbar. Damals überließ Wirich von Wilenstein Erzbischof Baldewin seine Hofstatt in der „ehemaligen Burg“ (area quondam castri de Wylenstein) mit den dazugehörigen Gütern zu Lehen auf.
Die jüngere (geteilte) Burg der Herren von Daun-Falkenstein und der Herren von Flersheim (ab 1340) Im Zusammenhang mit den Streitigkeiten der Herren von Daun-Oberstein mit Wildgrafen um den Besitz Wilensteins hatte sich Kuno von Daun-Oberstein offenbar mit den Grafen von Saarwerden verbündet und die Herrschaft mit ihnen geteilt. So verwundert es nicht, dass nach 1340 anstelle der zerstörten Burg nun eine weitaus größere, zweigeteilte Anlage errichtet wurde. Das „vordere“ Haus stand den Daunern zu, die „hintere“, deutlich abgegrenzte Burg war im Besitz der Grafen von Saarwerden. Letztere überließen ihren Burgteil lehnsweise den Edelknechten Jakob und Johann von Flersheim. Die Durchsetzung der Herrschaftsrechte erwies sich für die Flörsheimer jedoch keineswegs als einfach. So konnten die Brüder ihre Rechte auf Dienstleistungen der Leute des Lauberhofs gegen das Kloster Eußerthal 1344 nur mit großer Mühe durchsetzen. 1348 schlossen die Flersheimer mit Kunos Sohn Wirich V. von Daun einen Burgfrieden und öffneten1359 ihren Teil an der Feste Wilenstein dem Pfalzgrafen. Dabei wird deutlich, dass dieser Burgteil nicht nur dem Ritter Johann von Flersheim und seinem Sohn Bertold, sondern nun noch zwei weiteren Gemeinern zustand.
Im 14. Jahrhundert wurden Burg und Herrschaft zusehends zu Spekulationsobjekten oder dienten als Sicherheit bei Rechtsgeschäften. So trug Emich II., jüngerer Bruder Wirichs V. von Daun, 1356 sein vorderes Haus den Grafen von Leiningen, wohl gegen eine angemessene Geldsumme zu Lehen auf, und verpfändete später die Burg an den wohlhabenden Ratsherrn Ecke von Lautern. Diese Rechtsgeschäfte, meist Verpfändungen und Unterverpfändungen von Burg- und Herrschaftsanteilen, führten zu teilweise undurchsichtigen Eigentumsverhältnissen und permanent wechselnden Bewohnern.
Im Jahre 1410 klagten der Trierer Erzbischofs und der Graf von Veldenz das hintere Haus Wilenstein, also der Burgteil der Herren von der Flersheim, sei zum Sammelplatz von Wegelagerern geworden. Ein pfalzgräfliches Militärkontingent zwang aus diesem Grund im folgenden Jahr die Gemeiner Gerhard von Flersheim, genannt Monsheimer und Hans Horneck von Weinheim, der Junge, zur kampflosen Übergabe der Burg. Letztlich blieb dieser Vorgang jedoch mehr oder weniger folgenlos. Bald darauf setzten sich Hans Horneck von Weinheim und seine Gefährten widerrechtlich in den Besitz des dem Kloster Eußerthal gehörigen nahen Lauberhofs und nutzten dessen Fischwoog. Darüber hinaus schlugen sie Holz im Lauberwald und verkauften dieses. 1412 wurden sie zu Rückgabe und Entschädigungsleistungen gezwungen. Damit nicht genug. 1464 überfiel Hans von Flersheim der Ältere den Nürnberger Kaufmann Anton Baumgärtner und setzte ihn und einen Knecht auf dem Wilenstein fest. Seine Lösegeldforderung schlug jedoch fehl, da er auf Anordnung Pfalzgraf Friedrichs I. vom Kaiserslauterer Amtmann und dem Burggrafen von Alzey festgenommen und zur Freilassung der Nürnberger genötigt wurde. Ungeachtet dieser Rechtshändel und Übergriffe blieben die Flersheimer im Besitz der halben Burg und Herrschaft, waren weiterhin Lehnsleute der Grafen von Saarwerden. In einem Repertorium saarwerdischer Lehenleute hat sich ein Revers vom Jahre 1469 erhalten, in dem Hans von Flersheim für sich und für Friedrich von Flersheim bekennt, mit den Einkünften von den Bauern im Wilensteiner Wald und dem Kirchensatz, dem Zehnten und einigen Zinsen zu Rieschweiler belehnt worden zu sein. 1481 erwarb Pfalzgraf Philipp das vordere Haus, das damit zu einem Lehen der Pfalzgrafschaft wurde. Ungeachtet dieses Besitzwechsels blieben die inneren Verhältnisse auf der Burg weiterhin angespannt. Grund dieser Misshelligkeiten war die große Zahl der Anteilseigner, deren unterschiedlicher Stand und die teilweise undurchsichtige Größe ihrer Anteile. Diese Spannungen suchte man mittels Vertrag 1520 abzubauen. Die Brüder Philipp und Wirich von Daun, Grafen zu Falkenstein und zu Limburg, Herren zu Oberstein und zu Bruch, Gemeiner der vorderen Burg Wilenstein, einigten sich mit den nunmehr neun Gemeinern der hinteren Burg über die beiderseits erhobenen Vorwürfe. Von Bedeutung ist dabei die Klage der Grafen, dass die Flersheimer mit ihrem Turm in der hinteren Burg die gräfliche Seite „überbaut“ hätten. Auch räumte man offensichtlich bestehende Meinungsverschiedenheiten bezüglich der territorialen Grenzziehung aus, und „steinte“ die jeweiligen Bezirke aus: der größere Daun-Falkensteinische Teil wurde fortan als „Wirichshube“ bezeichnet, der kleinere Teil erhielt die Benennung „Flersheimer Hube“.
Den Wert von Burg und Herrschaft im 16. und zu Beginn des 17. Jahrhunderts verdeutlichen zwei urkundliche Nachrichten: 1546 machte Wirichs Sohn Johannes die vordere Burg Wilenstein zum Wittumssitz seiner Gemahlin, der Wild- und Rheingräfin Ursula und nach 1600 werden ertragreiche Glashütten im Wilensteiner Wald (bei Mölschbach und Trippstadt), erwähnt.
Damit enden die Nachrichten im Zusammenhang mit der Burg, die nach allgemein vertretener Ansicht im Zusammenhang mit der Eroberung von Kaiserslautern 1635 zusammen mit den Dörfern Mölschbach und Trippstadt unterging. 1661 wurde vermerkt, dass dieße dörffer, gebave, heußer und reuthen... bey einnemung Keyserslautern gentzlichen ruinirt ...) wurden und 1664 konstatierte der kurpfälzische Landschreiber Willenstein ist ruinrt ... Wohnt niemandt alldar. Ein Wiederaufbau der Burg unterblieb.
Herrschaftsanteile (das Wilensteiner Lehen) gelangten 1716 als Erblehen an den Freiherrn Ludwig Anton von Hacke, der Flersheimer Anteil auf Umwegen an die Grafen von Wartenberg, bzw. kurzzeitig an die Grafen von Sickingen. 1792 zogen die Franzosen den Adelsbesitz als Nationalgut ein. Der Burgruine wurde – wenig geglückt – in den der fünfziger Jahre des 20. Jahrhundert als Schullandheim teilweise wieder aufgebaut.
Im Jahre 1348 beschworen die Brüder Johann und Jakob von Flersheim mit Junker Wirich (V.) von Daun-Oberstein einen Burgfrieden für beide Häuser Wilenstein, in dem u.a. festgelegt wurde, daß unser keiner seinen thorn uber den andern bauen soll oder sonst einen neuen Bau errichten dürfe, von dem aus dem andern Burgteil Schaden zugefügt werden könnte. 1467 wurde erneut ein Burgfrieden geschlossen.
Entwicklung der Gesamtanlage Die Burg wurde im Verlauf ihrer langen Geschichte mehrfach zerstört, wieder auf- und umgebaut und insbesondere Mitte des 14. Jahrhunderts zur Doppelburg umgestaltet.
Frühe Periode (von ca. 1150-1350) Von der frühen, wohl Mitte des 12. Jahrhunderts errichteten, wohl schmäleren Burg sind nur noch wenige Reste, insbesondere der Stumpf eines ursprünglich zentral stehenden runden Bergfrieds – ähnlich dem von Steinenschloss – und Wohnbauteile erhalten.
Die mittlere Periode III, (Mitte des 14. Jahrhunderts) Nach einer Zerstörung erfolgte zur Mitte des 14. Jahrhunderts der Wiederaufbau als Doppelburg. Ein relativ schmaler grabenartigen Gang trennte nun die beiden Anlagen. Im „hinteren Haus“ (westlicher Burgteil) entstand durch Erdaufschüttung jener Raum, der einen Wohnbau aufnahm. An Stelle des runden Bergfrieds entstand ein fünfeckiger Bergfried. In der vorderen Anlage verstärkte man im Osten die bisherige Außen- zur Schildmauer. Den Palas rückte man nach Süden und gewann vor dem Felsabbruch ein Kellergeschoß und eine größere Hoffläche im Norden.
Späte Periode ( 15/16. Jahrhundert) Beide Burgen wurden umgestaltet und überbaut. Im „hinteren Haus“ stockte man den Palas auf, in der vorderen Burg gestaltete man die Schildmauer um. Auch der Palas wurde gleichzeitig aufgestockt und dabei das „Kapellenfenster“ eingesetzt. Offensichtlich verbreiterte man damals auch den Halsgaben nach Osten. 1496 wird die Georgskapelle (oratorium S.Georgio sacrum in castro Wilstein) im Burgareal erwähnt. Ihr konkreter Standort ist unbekannt.
Baubeschreibung Das nordöstliche Burgareal – identisch mit dem in den fünfziger Jahren des 20. Jahrhunderts installierten Schullandheim – beherbergt den „vorderen Wilenstein“, letztlich die Daun-Falkensteinische Grafenburg. An diesen Komplex schließen sich, durch einen schmalen, grabenartiger Gang, westlich die Ruinen des kleineren, „hinteren Wilenstein“ an. Letztlich schützte an der Hauptangriffsseite ein recht breiter, von Nord nach Süd verlaufender, breiter Halsgraben beide Burgteile. An der nördlichen Grabenseite erheben sich die Wirtschaftsgebäude des „Wilensteiner Hofs“. Auf der Südseite des Halsgrabens erstreckt sich ein Felsplateau, das Standort der beiden Burgteile ist.
Der vordere Wilenstein Unzweifelhaft ist die Daun-Falkensteinische Grafenburg der größere und sehenswertere Teil der Gesamtanlage. Beeindruckend ist ohne Zweifel die 25 Meter lange aus glatten Quadern und Buckelquadern errichtete, starke Schildmauer, die einst den angebauten Palas und die anderen Gebäude zu decken hatte. Sie verlief mit leichtem Knick parallel zum Halsgraben in ost-westlicher Richtung. Im südlichen Drittel befindet sich der Hauptzugang. Die Schildmauer ist das Ergebnis mehrerer Umgestaltungen. Ursprünglich hatte man, nach Ansicht von Walter Hermann, um die Mitte des 13. Jahrhunderts die Angriffsseite im Schildmauerverlauf durch den Bau eines fünfeckigen Bergfrieds – ähnlich dem der Burg Hohenecken, gedeckt. Spuren seiner Fundamente seien als Abarbeitungen im Felsboden hinter der Schildmauer rudimentär sichtbar. Ob dieser Turm – falls er tatsächlich bestand – im Zuge der nachfolgenden Umgestaltung des Ostberings zur Schildmauer bereits damals oder später abgebrochen wurde, ist ungewiss. Der fortifikatorische Schwachpunkt der Schildmauer- ein spitzbogiges Tor an der Hauptangriffsseite – war durch einen Gusserker zusätzlich geschützt. Weiteren Schutz boten natürlich der breite, vor der Mauer in den Felsen eingearbeitete Halsgraben und die heute verschwundene Zugbrücke. Ein Brückenpfeiler, dessen Reste eines im 19. Jahrhundert noch sichtbar waren, ist heute völlig abgegangen. Dies betrifft auch den Brückenkopf an der Grabennordseite sowie ein später Anbau an die westliche Schildmauer. Die Außenwand des Palas an der nördlichen Seite der vorderen Burg, der zur gleichen Zeit wie die Schildmauer entstand, blieb teilweise noch im ursprünglichen Zustand erhalten. Die Ostgiebelseite dieses Gebäudes ist mit der Schildmauer identisch. Das dort im zweiten Obergeschoss eingefügte, von der Grabenseite gut sichtbare, zweiteilige, spitzbogige Maßwerkfenster wird allgemein, wenn auch ohne jeglichen Beleg, als Kapellenfenster gedeutet. Der mit Buckelquadern verkleidete Bau weist im Untergeschoß der Westseite zwei senkrechte schießschartenähnliche Schlitzfenster und eine sekundär eingesetzte Ausfallpforte (?) auf. Erst in den Obergeschoßen verweisen die in Stichbogennischen stehenden rechteckigen Fensteröffnungen auf die (spätere?) Hauptfunktion dieses Gebäudes. In der Westmauer sind lediglich die beiden teilzerstörten Kragsteine, die wohl zu einem Aborterker gehörten, an ihrem ursprünglichen Platz im dritten Geschoss verblieben. Die drei Fenster wurden dagegen erst in jüngster Zeit hinzugefügt. Auch das Dach ist zusammen mit der ursprünglich zweistöckigen Südmauer dieses Wohnbaues das Ergebnis des wenig geglückten Wiederaufbaues der fünfziger Jahre. Heute beherbergt der verändert wiederaufgebaute Palas ein Landschulheim. Vollkommen abgegangen ist ein weiterer Wohn- oder Wirtschaftsbau, der den Hof nach Westen abschloss. Dies belegen Pfosten- und Balkenlöcher. An dieses Gebäude war ein runder Treppenturm angefügt, der angeblich einen noch Ende des 19. Jahrhunderts sichtbaren Brunnenschacht barg. Ein schmaler, fast grabenartiger Gang teilt die Gesamtanlage von Nord nach Süd. Während sich östlich der bereits beschriebene vordere Wilenstein befindet, schließt sich östlich die hintere Burg an.
Der „hintere“ Wilenstein Der den Flörsheimern zustehende Burgteil deckte schildmauerartig ein recht großer fünfeckiger Turm. Er hatte im Wesentlichen nur den dahinterliegenden, langgestreckten Wohnbau zu schützen. In fast voller Höhe steht allerdings nur die östliche Mauer aufrecht, während der westliche Teil des Turms nur in mäßiger Höhe erhalten geblieben ist. In diesem Turmstumpf verbirgt sich eine Besonderheit: das Untergeschoß eines runden Bergfriedes, der im pfälzischen Raum nur äußerst selten nachgewiesen werden kann. Sehr große Buckelquader mit Wolfslöchern verweisen auf das hohe Alter dieses Turmes, der in der Tat der älteste Teil der Burg ist. Von Bedeutung ist dabei, dass der runde (Durchmesser fast acht Meter) zentral im Burgareal stehende Bergfried nicht etwa in der urkundlich ausdrücklich als älter bezeichneten vorderen Burg, sondern im jüngeren Flörsheimer Teil zu finden ist. Bemerkenswert sind die sorgfältig hergestellten, großformatigen Buckelquader mit Randschlag des Rundturms. Wie bei der vorderen Burg ist der mehrfach umgebaute Wohnbau auch hier direkt an die Fortifikation angelehnt und bildet so mit diesem zusammen eine Einheit. Dieser, meist als Flörsheimer Ritterhaus bezeichnete Bau an der Südseite der Umfassung weist auf seiner Nordseite die unteren Steinreihen eines Vorgängergebäudes des 12. Jahrhunderts auf. Diese Überlegung wird von Brandspuren unterstützt. Über den Vorgängerbau, bzw. auf dessen Grundmauern errichtete man einen Neubau, der heute eine spitzbogige Tür, Kaminreste im Erdgeschoss und darüber liegend ein gekuppeltes Fenster mit Sitzbänken aufweist. Dazu gesellen sich im nächsthöheren Stockwerk zwei weitere kleine Fenster. Der Wohnbau war voll unterkellert, der Bau wies zwei Vollgeschosse und ein Dachgeschoss auf. Mehrere Kragsteine an der nördlichen Traufseite sind mit einem zu vermutenden Wehrgang in Verbindung zu bringen. Die Funktion der zwischen Turm und Wohnbau später errichteten, kleinen, eingewölbten Räume ist unbekannt. Das Areal an der Nordseite des Palas wird allgemein als Burghof angesehen.
Unterburg Eine Unterburg (Wirtschaftshof?) ist auf einer vorgelagerten, niedriger gelegenen Terrasse vor allem auf der Süd-, in geringerem Maße auch an der West- und Nordseite des Burgareals begründet zu vermuten Darauf verweisen dort die Rudimente von Mauerzügen und umherliegende Mauersteine im Steilhang. Der Zugang zu diesem hufeisenförmig die Gesamtanlage umschließenden Bauteil befand sich wohl an der Nordwestecke.
Erreichbarkeit Die Zufahrt erfolgt am Trippstadter Freibad vorbei bis zum Parkplatz Wilensteinerhof unmittelbar bei der Burg. Eine Innenbesichtigung der vorderen Burg ist ohne Genehmigung des Besitzers unmöglich. Der hintere, Flörsheimer Teil ist frei zugänglich.
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