Burgruine Stauf bei Eisenberg

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Fachsicht(en): Landeskunde, Architekturgeschichte, Denkmalpflege
Gemeinde(n): Eisenberg (Pfalz)
Kreis(e): Donnersbergkreis
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Koordinate WGS84 49° 32′ 58,4″ N: 8° 01′ 35,94″ O 49,54956°N: 8,02665°O
Koordinate UTM 32.429.593,81 m: 5.489.005,39 m
Koordinate Gauss/Krüger 3.429.640,95 m: 5.490.761,85 m
  • Aufgehendes Mauerwerk in der Mittelburg

    Aufgehendes Mauerwerk in der Mittelburg

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  • Burgruine Stauf bei Eisenberg (2019)

    Burgruine Stauf bei Eisenberg (2019)

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  • Zugang zur Kernanlage

    Zugang zur Kernanlage

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  • Burgruine Stauf bei Eisenberg (2019)

    Burgruine Stauf bei Eisenberg (2019)

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  • Gesamtansicht von Südwesten

    Gesamtansicht von Südwesten

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    Burgruine Stauf bei Eisenberg (2019)

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  • Grundriss von Burg Stauf

    Grundriss von Burg Stauf

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  • Ortschaft und Ruine Stauf

    Ortschaft und Ruine Stauf

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Die Burgruine Stauf ist eine dreigeteilte Höhenburg in Spornlage auf dem kegelförmig ins Eisbachtal vorspringenden Schloßberg. Die Vorburg mit Privathäusern und Gärten befindet sich in Privatbesitz. Frei zugänglich sind Mittel- und Kernburg, die der Stadt Eisenberg gehören.

Baubeschreibung
Geschichte
Förderverein Burg Stauf

Baubeschreibung
Die unmittelbar südlich der Ortsmitte gelegene Burgruine liegt am Ende eines hochgelegenen Bergsporns und ist dreigeteilt. Jedoch sind von der Nord-Süd orientierten Gesamtanlage nur noch karge Reste der Mittel- und Hauptburg sichtbar.

Die Vorburg
Nur der um 1935 angefertigte Grundriss lässt einige Aussagen zum Standort und Aussehen der am Nordende der Gesamtanlage gelegenen Vorburg zu, da dieses Areal am Rande des Ortes in den 1960er Jahren vollkommen umgestaltet wurde. Demnach begrenzte eine Ringmauer die Vorburg zum Dorf hin. Dort befand sich der Hauptzugang, ein von halbrunden Mauertürmen flankiertes Tor. Das Ensemble wurde 1960 abgebrochen und mit den Gebäuden eines Kinderheimes überbaut. Dieser Neubau zitiert mit „Burgtor“ und „Wehrturm“ die verschwundene Vorburg.

Die Mittelburg
Im Gegensatz zur Vorburg sind in der mittleren Anlage größere Baureste sichtbar. Zu erwähnen ist vor allem aufgehendes Mauerwerk eines großen Gebäudes, das sich an die östliche Ringmauer anlehnte. Es weist eine Mauerstärke von ca. zwei Metern auf und ist an der Nordostecke abgeschrägt. Im östlichen Verlauf erreicht der an der Feldseite noch wohlerhaltene Bering eine Höhe von ca. sechs Metern. Auffällig ist der vorspringende Sockel über spitzbogigen Entlastungsbögen. Die kürzere nördliche Schmalseite weist dagegen keinerlei Entlastungsbögen auf. Zu erwähnen sind noch zwei Strebepfeiler an der gegenüberliegenden Südseite des Burggrabens.
Im Innern weisen die erhaltenen Mauerzüge, der Ringmauer ähnlich, regelmäßiges Schichtmauerwerk aus roten Buntsandsteinen mit eingearbeiteten Ziegelstücken auf. Zur Sicherung des Bestandes hat man die Mauerkronen teilweise mit (unschönen) Betonabdeckungen versehen. Die Forschung datiert das erhaltene Mauerwerk der Mittelburg einheitlich an das Ende des 13. oder in die erste Hälfte des 14. Jahrhunderts.

Die Kernburg
Im äußersten Süden der Gesamtanlage befindet sich die Kernburg. Sie ist durch einen breiten und früher mehr als sieben Meter tiefen Halsgraben von der Mittelburg getrennt und geschützt. Den Zugang zur Kernburg gewährleistete nach Ausweis des hochgelegen Burgeingangs eine (Zug?)Brücke.

Von der hochmittelalterlichen Anlage ist heute kein aufgehendes Mauerwerk mehr sichtbar, da der schon 1934 sehr geringe Bestand dem Bau einer „Thingstätte“ zum Opfer fiel. Die am nordöstlichen Ende des Areals heute noch sichtbaren Mauerreste des vorerwähnten Toreingangs sind sicherlich nicht dieser frühen Periode zuzuordnen. Vom hochgelegenen Torbau ist aufgehendes Mauerwerk an der Nordostecke mehrere Meter hoch erhalten. Die hier sichtbare, originale Außenschale weist sorgfältig bearbeitete Quadersteine, teilweise auch (zweitverwendete?) Buckelquader auf. Das Mauerwerk als solches, bzw. Gestalt und Formate der Quader verweisen auf eine Entstehung im späten 13. oder frühen 14. Jahrhundert. Vom ca. 2, 20 Meter breiten Toreingang beeindrucken die beiden gefasten Gewände sowie der Balkenkanal, bzw. sein gegenüberliegender Anschlag.
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Von einer daneben zu vermutenden, in Ost-West- oder Ost-Südwest-Richtung verlaufenden Schildmauer war schon 1934 keinerlei aufgehendes Mauerwerk zu erkennen. Dagegen waren um 1930 im nördlichen, höhergelegenen Kernburgareal zumindest die Grundmauern eines (freistehenden?) quadratischen Bergfrieds sichtbar.

Von der Nordostecke ausgehend verlief entlang der östlichen Bergflanke eine Ringmauer. Auf der West- und der Südseite ist dieser Bering abgegangen. Die im Osten an zwei Stellen „nur wenige Lagen hoch zu beobachtende Ringmauer lässt keine zeitliche Interpretation zu“ (Stefan Ulrich 2007, S. 21). Nach Ausweis verschiedentlich durchgeführter Sondagen im Jahre 1977 ist eine zweite, umlaufende „äußere“ Ringmauer, etwas tiefer im Berghang gelegen, begründet zu vermuten.

Der größte Teil des Kernburgareals wurde an seinen Rändern aufgeschüttet und in seinem Innern eingetieft, um auf diese Art und Weise eine „Thingstätte“ einzurichten. In ihrem südlichen Teil wird ein stauferzeitlicher Wohnbau vermutet.
Funde wie Knochen, Keramik und Glas sind unterschiedlichsten Jahrhunderten (vom 12. bis frühen 16. Jahrhundert) zuzuordnen. Der Fund mehrerer großer Steinkugeln im Burggraben wird im Zusammenhang mit dem Burguntergang gesehen.
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Geschichte
Im Gegensatz zu anderen Burgen der Region setzt die schriftliche Überlieferung zur Burggeschichte von Burg Stauf ungewöhnlich früh ein. In einer „um 1012“ datierten Handschrift des Klosters Hornbach wird erwähnt, dass der auf Stoufenburc verstorbene dreijährige Sohn Herzog Konrads nach Hornbach überführt wurde, um dort bestattet zu werden. Bei dem namentlich nicht Genannten handelte es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um den um 1010 gestorbenen Wolfram, den Sohn des salischen Herzogs Konrad von Kärnten. Sollte dies zutreffen, dann wäre erwiesen, dass die Burg nicht nur im 11. Jahrhundert bereits bestand hatte, sondern vor allem auch in enger Beziehung zu den Saliern stand.

Gleichwohl sind die frühen Eigentumsverhältnisse weitgehend ungeklärt. Im 13. Jahrhundert wurde die Burg als Lehen des Domkapitels von Trier vergeben. Daher folgt im Regelfall die Forschung der These von Hermann Schreibmüller, dass das Eigentumsrecht des Trierer Domstifts „bis in die Merowingerzeit“, zurückreichte. Vermutlich trugen die Salier schon früh diesen Besitz vom Erzstift Trier – mehrfach amtierten Familienmitglieder als Erzbischöfe – zu Lehen.

Die nachfolgenden Nachrichten beziehen sich auf die Herrschaft Stauf. Dabei bleibt jedoch eine Burg unerwähnt. Berthold von Winzingen, wahrscheinlich ein Gefolgsmann des Herzogs Friedrich von Schwaben, war in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts im Besitz der kleinen Herrschaft. Er stiftete 1146 den Grund und Boden für das der Burg benachbarte Kloster Ramsen.

Erst in den letzten Jahrzehnten des 12. Jahrhunderts ist die Burg erneut (indirekt) in den Schriftquellen fassbar. Höchstwahrscheinlich waren der im Jahre 1173 im Umfeld von Kaiser Friedrich I. unter den liberi (Freien) genannte Ulrich von Stauf (de Stouphen) sowie der 1187 ebenfalls beim gleichen Kaiser bezeugte Albert von Stauf (de Stoupho) Burgmannen auf der Burg Stauf. Als nächste Herrschaftsbesitzer werden die Grafen von Eberstein (siehe dazu auch: Kloster Rosenthal) genannt, die um die Jahre 1189/93 den Reichsministerialen Werner II. von Bolanden Güter in Pfeddersheim als Burglehen von Stauf überließen. Bemerkenswert ist, dass sich der als Burgmann in Stauf belehnte Werner II. wiederum von seinem Lehnsmann Eberhard von Wideho vertreten ließ. Zahlreiche Ministeriale benannten sich in den nachfolgenden Jahrzehnten nach Stauf: so 1225 Simon, um 1250 Ebelin, der Bolander Lehnsmann Heinrich, vor 1252 der Ritter Joffried und 1267 der Ritter Hugo Bubo.
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Die Heirat der Agnes von Eberstein um das Jahr 1238 mit Graf Heinrich II. von Zweibrücken war nach dem Tod ihres Vaters (vor 1263) gleichbedeutend mit einem Herrschaftswechsel. Burg und Herrschaft Stauf waren von nun an im Besitz der Zweibrücker Grafen. Doch schon im Jahre 1282 entschlossen sich Graf Heinrich II. und Agnes von Zweibrücken mit Zustimmung des Erzbischofs von Trier als Oberlehnsherrn zum Verkauf der Herrschaft (1.500 Pfund Heller) und der Burg Stauf (500 Pfund Heller). Käufer waren der Bischof und die Kirche von Worms.

Von dem Rückkaufsrecht, das sich Heinrich II. und Agnes hatten einräumen lassen, machte offensichtlich sein Sohn Graf Eberhard I. Gebrauch. 1301 und 1304 nahm er Ritter Johann von Metz bzw. Heinrich von Göllheim als Burgmannen in Stauf auf. Im Gegensatz zur innerfamiliären Teilung der Grafschaft Zweibrücken, mithin auch Burg und Herrschaft Stauf, die die Grafen Eberhard I. und Walram I. im Jahre 1305 vornahmen, hatte im Jahre 1324 eine Entscheidung des damaligen Oberlehnsherren eine andere Qualität. Erzbischof Balduin von Trier belehnte damals den gerade volljährig gewordenen Graf Walram II. nur noch mit einer Hälfte von Burg und Burgberg und behielt die andere Hälfte zurück.

Doch auch die verbliebene Burghälfte blieb nicht allzu lange in Walrams Verfügungsgewalt. Denn wegen großer Schulden war er im Jahre 1334 gezwungen, mit Zustimmung des Oberlehnsherren seine Anteile an der Burg mit Zubehör für 4.000 Pfund Heller, zuzüglich 300 Pfund Heller für den Bauunterhalt, an Ritter Baldemar von (Schall-Odenbach) zu verpfänden. Die Erlaubnis ließ sich der Erzbischof teuer bezahlen. Walram musste im Gegenzug dem Erzbischof seine Burg Medelsheim auftragen, um sie als Lehen wieder zu empfangen. Mit Burg Stauf belehnte anschließend Erzbischof Balduin sowohl Walram als auch Baldemar von Odenbach anteilig. Gewinner des Geschäfts war Balduin, ihm standen nun zwei Burgen zur Verfügung.

Graf Walrams II. Finanzmisere hielt jedoch an, so dass er im Jahre 1344 zusammen mit Stadt und Burg Bergzabern auch Burg Stauf an zwei Straßburger Juden verpfändete. Da dies nicht im Interesse Balduins war, trat Erzbischof Balduin bis 1354 als Pfandherr ein und nahm seinerseits die Burg zu Pfand. Zur Verwaltung des neuen Pfandbesitzes bestimmte er im Jahre 1345 den Edelknecht Reinold von Kommern und 1353 den Ritter Emmerich Limelzun von Lewenstein zu seinen Amtleuten. Noch 1353 amtierte der Ritter Emmerich Limelzun von Lewenstein als Beamter des Erzbischofs in der Burg. Doch endete dieses Zwischenspiel spätesten mit dem Tod von Erzbischof Balduin im Jahre 1354.

Im Regelfall nutzten die Lehnsherren die Burg Stauf nicht selbst und werden im 14. Jahrhunderts eher selten erwähnt. Es waren Burgmann, die die tägliche Arbeit auf der Burg verichteten. Bekannt sind lediglich Siegfried der Junge von Sankt Alban (vor 1317) und der Edelknecht Petrus von Stauf (1339).
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Verkauf der Burg an die Grafen von Sponheim und ihr Übergang an die von Nassau-Saarbrücken
Die seit dem ersten Drittel des 14. Jahrhunderts unübersehbare finanzielle Not der Zweibrücker führte ab dem Jahre 1378 zu entscheidenden Änderungen in den Besitzverhältnissen von Burg und Herrschaft Stauf. Da insbesondere die Dörfer der Herrschaft – Breunigweiler, Eisenberg, Göllheim, Kerzenheim, Ramsen, Sippersfeld, Stauf, die nur noch als Höfe bestehenden (heutige Namen) Clauserhof, Kerzweilerhof, Pfrimmerhof, Ripperterhof, Rosenthalerhof sowie die später wüst gefallenen Orte Klurenbach, Vogelsborn und Wernersborn – als recht wertvoll galten, entschlossen sich damals Graf Eberhard II. von Zweibrücken und seine Frau Lise von Veldenz, eine Burghälfte nebst anteiliger Herrschaft an ihren Verwandten Graf Heinrich II. von Sponheim für 8.500 rheinische Gulden zu verkaufen. Eberhard mühte sich vertragsgemäß um die teilweise notwendige Belehnung Heinrichs. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass man die Entscheidung, welche Burghälfte ihnen zufiel, durch das Los entschied. Die Änderung der Besitz- und Eigentumsverhältnisse zog den Abschluss eines umfangreichen Burgfriedens nach sich.

Schon fünf Jahre später verpfändeten Graf Eberhard und seine Frau dem Grafen Heinrich von Sponheim ein weiteres Viertel von Burg und Herrschaft für 1.505 Gulden. Überdies gewährte der Sponheimer den Verkäufern ein Darlehen in Höhe von 1.150 Gulden. Im Gegenzug verpfändeten Eberhard und Lise die Einkünfte aus ihrem letzten Viertel der Burg. Damit war das Ende der Zweibrücker Herrschaft absehbar. Im Jahr 1388 kaufte Graf Heinrich II. von Sponheim von Graf Eberhard und seiner Frau auch die zweite Hälfte der Burg Stauf einschließlich aller verpfändeten Leute und Güter für 8.000 Gulden. Der Graf erfreute sich nur kurze Zeit seiner erworbenen Burg und Herrschaft. Er verstarb schon im Jahre 1393 ohne männlichen Erben. Daher fielen die Herrschaften Kirchheim und Stauf an den Grafen Philipp I. von Nassau-Saarbrücken, der seine Enkelin Anna geehelicht hatte. Graf Philipp von Nassau-Saarbrücken verstarb im Jahre 1429. Man teilte den Gesamtbesitz kurzfristig zwischen seiner Tochter Johannette und seinen Söhnen aus zweiter Ehe, Philipp II. und Johann II. Letztere erwarben schon 1431 das Erbe ihrer Stiefschwester, darunter Vorburg und Burg Stauf. Zwei Tage danach schlossen Philipp II. und Johann II. einen Burgfrieden.
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Im Jahre 1452 folgte ein erneuter Besitzwechsel. Damals zwangen Geldnöte Graf Johann II., ein Drittel seiner Herrschaft Kirchheim, Dannenfels und Stauf auf Wiederkauf für 8.300 Gulden an Pfalzgraf Friedrich I. zu versetzen. Der Käufer trat folgerichtig dem 1431 geschlossenen Burgfrieden bei (Friedmann 2018), den man dahingehend präzisierte, dass Friedrich I. die Kosten für zwei Burgwächter zu übernehmen hatte. Diese waren verpflichtet nachts im Zwinger oder auf dem Turm Wache zu halten. Weiterhin übernahm er jeweils ein Drittel am Manngeld für Junker Heinrich Kuchen. Darüber hinaus war er anteilig verpflichtet, den Sold und die Bekleidung des „innersten“ und des „äußersten“ Pförtners sowie die Kosten der Öllampe und der Kerzen in der Kapelle zu tragen.
Nach dem Ableben des Pfalzgrafen Stefan von Zweibrücken 1459 erbte sein Sohn Pfalzgraf Ludwig von Veldenz die Pfalz-Zweibrückischen Anteile. Als neuer Gemeiner trat er dem vorgenannten Burgfrieden von 1431 bei. Sein Versuch, das pfalzgräfliche Drittel in seine Gewalt zu bringen misslang. Er war nach der verlorenen Schlacht bei Pfeddersheim 1460 gezwungen, dem Pfalzgrafen den zwischenzeitlich okkupierten dritten Teil an der Herrschaft Kirchheim, Stauf und Dannenfels wieder herausgeben. Das pfalzgräfliche Zwischenspiel endete kurz danach, denn Johann II. von Nassau und Saarbrücken gelang es, die pfälzische Pfandschaft abzulösen.
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Ein Erbvertrag und der Bauernkrieg
In einem Erbvertrag, den Graf Johann Ludwig I. mit Graf Philipp III. 1524 schloss, sind (teilweise) Standortbeschreibungen und zahlreiche Benennungen der damaligen Bauten enthalten: Demnach gab es eine Ringmauer, einen Zwinger, ein äußeres und ein inneres Tor mit auf beiden Seiten des Wegs dazwischenliegenden Bauten, einen Hof, zwei Weinkeller, eine Steintreppe aufwärts auf die Quermauer, Wohnbauten mit Stuben und Gemächern, eine Küche, mehrere Keller, Ställe sowie einen neuen und einen alten Speicher. Weiterhin werden als gemeinsamer Besitz eine Kapelle, ein Fachwerkhaus (Mainzisches Haus genannt), der Brunnen, die (erwähnten) Tore und Torhäuschen, der Turm, die Brücken sowie ein Backhaus, das abgerissen und an anderer Stelle neu errichtet werden sollte, genannt.
Fast genau ein Jahr später brachte ein Bauernheer, der „Neustadter Haufen“ als letztes Angriffsobjekt vor der Schlacht von Pfeddersheim die praktisch unverteidigte Burg Stauf – nur vier Personen waren anwesend – in seine Hand und Stauffen [wurde] „ausgeprent“. Dabei sollen 1500 Malter Früchte und andere Vorräte ein Opfer der Flammen geworden sein.

Ob die Anlage wiederaufgebaut wurde ist ungewiss. Zwar werden bei der Erbteilung des Grafen Philipp III. mit Johann Ludwigs Sohn Adolf im Jahre 1555 die Herrschaft und das Schloss Stauf, letzteres mit Behausung erwähnt, so dass an einen Wiederaufbau zu denken wäre. Doch dagegen spricht, dass sich der nassauische Keller in Eisenberg und keineswegs in der Burg niederließ.

Nach der Dorfzerstörung im Verlauf des Dreißigjährigen Krieges dienten Steine von Teilen der Burgruine als Baumaterial für den Wiederaufbau der Bauernhäuser. Die Burg selbst bzw. die Burgstelle blieb im Besitz des Hauses Nassau bis zum Ausbruch der Französischen Revolution 1792.

Die Ruine befand sich (teilweise) von 1871-2000 im Besitz des „Historischen Vereins Rosenthal“, seither ist die Stadt Eisenberg Eigentümer der Ruine.
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Burgfrieden
Graf Heinrich II. von Sponheim-Dannenfels, der im Jahre 1378 eine Hälfte von Burg Stauf erworben hatte, schloss mit Graf Eberhard II. von Zweibrücken einen Burgfrieden und beschrieb den Burgfriedensbezirk. Weitere Bestimmungen betrafen die „Gemeine Wehr“, den „Enthalt“, die Strafen bei Burgfriedensbruch, die Schiedsgerichtsbarkeit, die Personalvereidigung und die Besitznachfolge. Für die Burg als Bauwerk sind vor allem die aufgezählten Baulichkeiten (Türme und Pforten, insbesondere der Erker über der inneren Pforte, Brunnen und Kapelle) von Bedeutung. Sie sollen gemeinsam besessen und die Baukosten gemeinsam getragen werden. Beide Gemeiner setzten zur Verwaltung einen Amtmann auf der Burg ein.
Darüber hinaus sind für die Jahre 1431 und 1524 Sammelburgfrieden für die Schlösser Kirchheim, Stauf und Tannenfels überliefert. Den ersten schlossen Philipp II. und Johann II von Nassau-Saarbrücken, den nachfolgenden die Grafen Johann Ludwig und Philipp von Nassau-Saarbrücken.

Erstmals wird die dem Heiligen Nikolaus geweihte Kapelle im Burgfrieden des Jahres 1379 erwähnt. Ihr stand im Jahre 1395 ein Kaplan vor. Dieser versorgte spätestens seit dem Jahre 1401 auch das alte Dorf Curbisswilre, den heutigen Kerzweilerhof (Abdruck der Burgfrieden bei Friedmann 2018).

Im Nachrichtlichen Verzeichnis der Kulturdenkmäler im Donnersbergkreis ist folgender Eintrag zu finden: „Burg Stauf auf einem kegelförmig ins Eisbachtal vorspringenden steilen Bergrücken (Schloßberg): landschaftsbildprägende Ruine; um 1000 gegründet, durch in den Fels eingeschnittene Gräben in Vor-, Mittel- und Hauptburg gegliedert, 1525 gebrandschatzt; Reste der mittelalterlichen Umfassungsmauer der Vorburg, Reste eines gotischen (?) Baus der Mittelburg, staufische Mauerreste der Hauptburg“ (GDKE 2018, S. 14).
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(Jürgen Keddigkeit, Bezirksverband Pfalz, 2019)

Förderverein Burg Stauf
Der Verein zur Förderung der Staufer Burg e.V. kümmert sich um die geschichtliche Aufarbeitung der Burg Stauf.

(Matthias C.S. Dreyer, Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, 2019)

Internet
www.foerderverein-stauf.de: Verein zur Förderung der Staufer Burg e.V. (abgerufen 24.04.2019)

Literatur

Bernhard, Helmut; Barz, Dieter / Böhme, Horst W. (Hrsg.) (1991)
Frühe Burgen in der Pfalz. Ausgewählte Beispiele salischer Wehranlagen. In: Burgen der Salierzeit, Teil 2, S. 167 f., Sigmaringen.
Blum, Karl (1997)
Die Burg Stauf über dem Eisbachtal. In: Pfälzer Heimat 48, S. 65-70, o. O.
Blum, Karl (1984)
Burg Stauf: Am Ostrand des Stumpfwaldes. In: Donnersberg-Jahrbuch 7, S. 155-157, o. O.
Dell, Kurt (2001)
Glanzpunkt des deutschen Reiches. Die Burg Stauf - Ein Stück deutscher Geschichte. In: Donnersberg-Jahrbuch 24, S. 74-78, o. O.
Dolch, Martin; Ulrich, Stefan (2007)
Stauf. In: Pfälzisches Burgenlexikon Band 4.1, S. 10-21, Kaiserslautern.
Frey, Johann Michael (1837)
Versuch einer geographisch-historisch-statistischen Beschreibung des königlich bayerischen Rheinkreises. Teil 3. S. 217-219, Speyer.
Friedmann, Andreas Urban / Stiftung zur Förderung der pfälzischen Geschichtsforschung (Hrsg.) (2018)
Pfälzische Burgfriedensurkunden. S. 488. S. 185-198 und 317-320, Neustadt an der Weinstraße.
Gärtner, Peter (1854)
Geschichte der bayerisch-rheinpfälzischen Schlösser und dieselben ehemals besitzenden Geschlechter nebst den sich daran knüpfenden romantischen Sagen. Band 1. S. 242-250, Speyer.
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (Hrsg.) (2018)
Nachrichtliches Verzeichnis der Kulturdenkmäler, Donnersbergkreis. Denkmalverzeichnis Donnersbergkreis, 27. November 2018. S. 14, Mainz. Online verfügbar: denkmallisten.gdke-rlp.de/Donnersbergkreis, abgerufen am 29.01.2019
Krienke, Dieter (1998)
Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz. Band 15: Donnersbergkreis. S. 161 f., Worms.
Laiendecker, E. (1929)
Die herrschaftlichen Einkünfte zu Stauf im Jahre 1604. In: Neue Leininger Blätter 3, S. 49 f, o. O.
Lehmann, Johann G. (1864)
Urkundliche Geschichte der Burgen und Bergschlösser in den ehemaligen Gauen, Grafschaften und Herrschaften der bayerischen Pfalz.. Ein Beitrag zur gründlichen Vaterlands-Kunde. Band 4. S. 1-32, Kaiserslautern.
Pfälzische Kreisgesellschaft des bayerischen Architecten- und Ingenieur-Vereins (Hrsg.) (1889)
Die Baudenkmale in der Pfalz. Band 2. S. 77-79, Ludwigshafen am Rhein.
Schreibmüller, Hermann (1929)
Die früheste Erwähnung der Burg Stauf im Eistal. In: Neue Leininger Blätter 3, S. 42-45, o. O.
Schreibmüller, Hermann (1913)
Burg und Herrschaft Stauf in der Pfalz. Kaiserslautern.
Weber, Friedrich W. (1984)
Burg Stauf. In: Burgen Schlösser Klöster Nordpfalz, S. 70 f., o. O.
Werle, Hans (1956)
Zur Geschichte der Herrschaft Stauf im Hochmittelalter. In: Nordpfälzer Geschichtsverein 36, S. 277-279, o. O.
(1938)
Die Kunstdenkmäler des Bezirksamtes Kirchheimbolanden. S. 303-307, München.

Burgruine Stauf bei Eisenberg

Schlagwörter
Ort
67304 Eisenberg - Stauf
Gesetzlich geschütztes Kulturdenkmal
Geschütztes Kulturdenkmal gem. § 8 DSchG Rheinland-Pfalz
Fachsicht(en)
Landeskunde, Architekturgeschichte, Denkmalpflege
Erfassungsmaßstab
i.d.R. 1:5.000 (größer als 1:20.000)
Erfassungsmethode
Literaturauswertung, Archivauswertung, mündliche Hinweise Ortsansässiger, Ortskundiger, Übernahme aus externer Fachdatenbank
Historischer Zeitraum
Beginn 1000

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Matthias C.S. Dreyer: „Burgruine Stauf bei Eisenberg”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-290246 (Abgerufen: 25. April 2024)
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