Die Tüschenbroicher Mühle liegt nordöstlich des Tüschenbroicher Schlosses und ist die erste Mühle an der Schwalm nach der Quelle.
Geschichte Eine erste Mitteilung zu der zum Schloss Tüschenbroich gehörigen zwangbaren Mühle (d. h. die angrenzenden Bauern waren gezwungen ihr Korn hier mahlen zu lassen) stammt aus dem Jahr 1506. Bis 1834 war sie im Besitz der Grafen von Spiering. Das heute verfallene Mahlwerk wurde bis in die 1940er Jahre genutzt. Weitere Bezeichnungen der Mühle waren Scherpensmühle, Pannenmühle und Holthofmühle. Seit 1863 war eine Schankwirtschaft angeschlossen, die noch heute als modernes Restaurant betrieben wird. Die Schankerlaubnis dafür wurde Herrn Wilhelm Gellissen von der königlichen Regierung am 29.12.1862 erteilt. 1869 erhielt dann Johann Hermann Königs die Schankerlaubnis.
Beschreibung Das zweigeschossige Mühlengebäude der Tüschenbroicher Mühle wurde am westlichen Ufer der Schwalm bzw. des Mühlengrabens im 18. Jahrhundert in Fachwerkbauweise errichtet. Später wurden in westlicher Richtung bauliche Erweiterungen vorgenommen. Die Mühle wird aus dem Wasser des Schlossweihers gespeist, der somit gleichzeitig als Mühlenteich dient. Der Höhenunterschied zwischen angestautem Wasser im Mühlteich bzw. Schlossweiher zum Untergraben beträgt (etwas mehr als) 2,50 Meter – hoch genug, um ein oberschlächtiges Wasserrad mit zwei Getreidemahlgängen im Wechsel anzutreiben (Jungbluth & Elsner 1989, S. 22). Bei einem oberschlächtigen Wasserrad fällt das Wasser von oben auf das Wasserrad. Laut Mühlenbesitzer ist die Tüschenbroicher Mühle die einzige Mühle mit oberschlächtigem Wasserradantrieb an der Schwalm.
Etwas abseits gelegen in nordöstliche Richtung befindet sich ein aus Backstein errichtetes Scheunengebäude, welches ebenfalls zur Mühle gehört. Aktuell (2021) wird das Fachwerkgebäude der Mühle durch den Tüschenbroicher Mühlenverein und mit Unterstützung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz restauriert.
Hinweise Das Objekt Tüschenbroicher Mühle ist wertgebendes Merkmal des historischen Kulturlandschaftsbereiches Tal der Schwalm (Kulturlandschaftsbereich Regionalplan Köln 018). Die Mühle wurde am 01. April 1985 als „Gaststätte und ehemalige Wassermühle in Tüschenbroich“ durch die Stadt Wegberg als Baudenkmal (lfd. Nr. 119 /BODEON 47887) unter Schutz gestellt.
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Empfohlene Zitierweise
Peter Niehoff (2013), Stephanie Scheffler (2017), Nicole Schmitz (2021): „Tüschenbroicher Mühle”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-264301 (Abgerufen: 5. Dezember 2024)
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