Die Anlage demonstriert eine herkömmliche, inzwischen selten gewordene Art der Gewässerüberquerung und ist dadurch von verkehrsgeschichtlicher Bedeutung.
Die Furt Kirchenfelder Weg ist eingetragenes Bodendenkmal (Wülfrath, lfd. Nr. B 002; LVR-ABR ME 012).
(LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, 2017)