Jüdischer Friedhof mit Taharahaus auf dem Johannisberg in Bad Neuenahr

Judenfriedhof Bad Neuenahr mit Leichenhalle

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Fachsicht(en): Kulturlandschaftspflege, Landeskunde
Gemeinde(n): Bad Neuenahr-Ahrweiler
Kreis(e): Ahrweiler
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Koordinate WGS84 50° 32′ 13,6″ N: 7° 08′ 47,65″ O 50,53711°N: 7,14657°O
Koordinate UTM 32.368.660,10 m: 5.599.992,40 m
Koordinate Gauss/Krüger 2.581.327,39 m: 5.600.781,72 m
  • Blick durch die Pforte auf den jüdischen Friedhof auf dem Johannisberg in Bad Neuenahr (2010). Zentral im Bild ist das Taharahaus (Leichenhalle) zu sehen.

    Blick durch die Pforte auf den jüdischen Friedhof auf dem Johannisberg in Bad Neuenahr (2010). Zentral im Bild ist das Taharahaus (Leichenhalle) zu sehen.

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  • Belegungsliste des Jüdischen Friedhofs auf dem Johannisberg in Bad Neuenahr (nach 1993, PDF-Datei, 400 kB).

    Belegungsliste des Jüdischen Friedhofs auf dem Johannisberg in Bad Neuenahr (nach 1993, PDF-Datei, 400 kB).

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  • Jüdischer Friedhof auf dem Johannisberg in Bad Neuenahr (2015)

    Jüdischer Friedhof auf dem Johannisberg in Bad Neuenahr (2015)

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    Jüdischer Friedhof auf dem Johannisberg in Bad Neuenahr (2015)

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    Jüdischer Friedhof auf dem Johannisberg in Bad Neuenahr (2015)

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    Jüdischer Friedhof auf dem Johannisberg in Bad Neuenahr (2015)

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    Jüdischer Friedhof auf dem Johannisberg in Bad Neuenahr (2015)

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    Jüdischer Friedhof auf dem Johannisberg in Bad Neuenahr (2015)

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  • Teilansicht des Jüdischen Friedhofs in Bad Neuenahr (2015)

    Teilansicht des Jüdischen Friedhofs in Bad Neuenahr (2015)

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Die jüdische Gemeinde Bad Neuenahr seit dem frühen 19. Jahrhundert:
1875 wurden drei Gemeinden zum Kurbad Neuenahr vereinigt, darunter Wadenheim, wo sich 1860 erstmals eine jüdische Familie niedergelassen hatte. Um 1895 konstituierte sich eine jüdische Gemeinde. 1932 wurde Heimersheim angeschlossen
Friedhof: Der Friedhof wurde von 1900 bis 1953 belegt (Angaben vorab nach Reuter 2007).

(Geschichtlicher Atlas der Rheinlande / LVR-Redaktion KuLaDig, 2015)

Geschichte
Taharahaus (Leichenhalle)
Beisetzungszeremonie im Judentum
Rituelle Vorbereitung des Leichnams auf die Bestattung
Bestattungszeremonie
Zweite Trauerphase im Judentum
Dritte Trauerphase im Judentum
Regeln für den Friedhofsbesuch
Kulturdenkmal
Hinweis, Quelle, Internet, Literatur

Geschichte
Im Judentum ist der Friedhof als Ort der ewigen Totenruhe eine wichtige Institution, da hier nach jüdischer Tradition die Gräber nicht neu belegt und auch Grabsteine nicht entfernt werden dürfen. Somit sind jüdische Friedhöfe ein bedeutendes historisches Zeugnis für die Entwicklung einer jüdischen Gemeinschaft. Gegen Ende des 19. Jahrhunders kam es in verschiedenen Kurorten mit oft kleinen Gemeinden zur Errichtung jüdischer Friedhofsbauten (z.B. Bad Kreuznach, Bad Nauheim oder auch Bad Kissingen). Oft unterstützten wohlhabende Gäste die Vorhaben, da sie nicht auf einen würdigen Rahmen für in der Kur verstorbene Angehörige verzichten wollten.
1893 wurde ein Antrag zur Errichtung eines jüdischen Friedhofs in Bad Neuenahr gestellt. Am 08.10.1894 kam ein Kaufvertrag über die Grundstücke „auf dem Floß“ Flur 3, Nr. 43 (356 Quadratmeter) und Nr. 44 (363 Quadratmeter) zustande, die sich oberhalb des Johannisberges im Ortsteil Beul befinden. Dieses 719 Quadratmeter große Areal ist heute ein zu schützendes Kulturdenkmal. Da die israelitische Gemeinde 1894 noch keine Korporationsrechte hatte, wurden folgende Gemeindemitglieder als Eigentümer der Friedhofsgrundstücke eingetragen: Levi Meyer aus Wadenheim und der Weinhändler David Gottschalk gemeinsam mit seiner Ehefrau Regina, geborene Borg aus Hemmessen. 1895 wurde die selbständige Synagogengemeinde Neuenahr gebildet und ein Jahr später wurden deren Statuten bestätigt. Konsequenz hieraus war es, dass auf der jüdischen Gemeinde-Versammlung am 12.12.1897 beschlossen wurde, dass die Grundstücke, auf denen sich der Friedhof befindet, vom Vorstand erworben werden sollten. So kam es am 13.01.1898 nach vorheriger Genehmigung durch den Regierungspräsidenten vom 23.12.1897 zur Eintragung der Synagogengemeinde zu Neuenahr als Grundstückseigentümer des Friedhofareals ins Grundbuch.

Dieser jüdische Friedhof ist heute umzäunt und nicht für Besucherinnen und Besucher zugänglich, sondern nur an vorgegebenen Terminen offen. Grund hierfür ist, dass jüdische Friedhöfe nach den religiösen Vorschriften für alle Zeiten unantastbar sind und darum auch niemals frei zugänglich sind.
Das Eingangstor mit Blick auf das Taharahaus ist aus Eisen und im unteren Teil kreuzen sich zwei halbkreisförmige Bänder, in deren Zentrum ein Davidstern positioniert ist. Anfang der 1940er Jahre wurde der Altwarenhändler Stefan Schatz von den Nationalsozialisten zum Kauf des Tores verpflichtet, um es einzuschmelzen und hieraus Schussmunition zu erstellen. Herr Schatz versteckte es jedoch und gab es nach Ende des Krieges unentgeltlich wieder zurück.
Auf dem Areal befinden sich noch 42 „Matzewa“ (jüdischer Grabstein) mit hebräischer Aufschrift, die in Reihen eingeteilt, aber nicht chronologisch aufgestellt sind. Auch lässt sich erkennen, dass es nur wenige Gräber auf dem Friedhof gibt, die ohne Grabstein sind. Die erste Bestattung fand am 07.03.1900 statt und die Letzte von Max Ronsheim am 03.06.1953. Zudem liegen Kindergräber, wie auch Gräber von Selbstmördern, am Rande des Friedhofs. Alle Toten auf dem Friedhof liegen mit den Füßen nach Osten, in Richtung Jerusalem.
Die Matzewa wird normalerweise ein Jahr nach der Bestattung in einer eigenen Zeremonie gesetzt beziehungsweise enthüllt und steht senkrecht zu dem Haupt des Toten. Die Inschrift auf dieser symbolisiert, dass der oder die Verstorbene von den Hinterbliebenen nicht vergessen wird und fängt bei den meisten mit P.N. (po nigbar - hier liegt begraben) oder P.T. (po tavur - hier liegt geborgen) an. Jeder Grabstein endet mit T.N.Z.B.H., was die Abkürzung für tehje nischmato zrura be z’ro ha chajim ist und übersetzt Folgendes heißt: „Seine (ihre) Seele sei eingebunden in den Bund des Lebens“. Des Weiteren lassen sich auf einzelnen Matzewas neben der Angabe des Namens und dem Geburts- und Sterbedatum noch Angaben zum hebräischen Vornamen des Vaters, Beruf, Segenswünsche und Lobpreisungen finden. Auf vielen Grabstellen lassen sich kleine Steinchen finden, sie werden bewusst dort hingelegt und sollen an den Auszug der Juden aus Ägypten erinnern, wie aus dem Interview mit Frau Müller-Feldmann hervorging. Damals verhinderte die Anhäufung von Steinen, dass wilde Tiere den Leichnam ausgraben konnten und jeder Einzelne beteiligte sich an der Errichtung einer Gedenkstätte für den Verstorbenen.
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Taharahaus (Leichenhalle)
Der ursprüngliche Entwurf des Friedhofes sah einen Mittel- und einen Querweg vor, bei dem die 4 x 4 Meter große Leichenhalle in der nordöstlichen Ecke gestanden hätte. Heute präsentiert sich das 4,1 x 5,8 Meter große Taharahaus jedoch in der Mitte des Friedhofsterrains mit nördlicher Ausrichtung.
Mit dem Bau wurde am 19.03.1908 begonnen und bereits am 05.05.1908 war der Rohbau vollendet, nur das feinmaschigere Drahtgewebe an den Fenstern wurde erst im August des gleichen Jahres nach mehrfacher Aufforderung noch ergänzt. Die Leichenhalle ist 4,1 Meter breit und 5,8 Meter lang und hat einen Eingang im Süden und einen Ausgang im Norden, hiermit soll das Tor versinnbildlicht werden, welches von der Welt der Lebenden in die Welt der Toten führt. An der West- und Ostseite lässt sich zudem jeweils auch ein Fenster in gestreckter Hufeisenform erkennen. Das Mauerwerk der Leichenhalle besteht aus Ziegelsteinen und die Fenster, wie auch die Türen, der Giebel und die Gebäudeecken werden durch einen hervorragenden Ziegel besonders betont. Die Seitenmauern sind 40 Zentimeter dick. Im Inneren des Taharahauses findet man zwei unterschiedlich große Räume, die durch eine Tür getrennt waren, die jetzt nicht mehr vorhanden ist. Der ursprüngliche Wandanstrich war in zwei Zonen unterteilt: der obere Teil war in rosa gehalten und der untere zeigte sich in dunkelviolett, bevor dann der Fußboden aus Terrazzo anschloss.
Bei dem vorderen Innenraum, der über kein Fenster verfügt, lässt sich neben der Eingangstür ein Wandloch erkennen, welches für ein Ofenrohr vorgesehen war, sodass die Trauerhalle im Winter auch beheizt werden konnte. Bei dem hinteren, größeren Raum wird davon ausgegangen, dass hier früher einmal ein hölzerner Tisch stand, auf dem der Leichnam aufgebahrt wurde und Platz für rituelle Gegenstände bot. Ob die rituelle Totenwaschung jemals hier im Taharahaus stattgefunden hat ist nicht bekannt, da ein Frischwasseranschluss auf dem Terrain nicht vorzufinden ist (ein solcher wäre aber für die Totenwaschung unerlässlich), daher ist davon auszugehen, dass hier nur die Trauerfeiern stattgefunden haben.
An der Westseite der Leichenhalle erkennt der Besucher zudem eine Gedenktafel für die Opfer der nationalsozialistischen Judenverfolgung, auf der Folgendes steht: „Den Toten zur Ehre den Lebenden zur Mahnung 1933 [–] 1945“. Über diesen Worten erkennt man einen Davidstern.
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Beisetzungszeremonie im Judentum
Im Judentum ist es üblich, dass die Bestattung eines Toten so schnell wie möglich erfolgt. Während streng gläubige Juden von einer zwingenden Bestattung am Tag nach dem Tod ausgehen, darf nach anderen Auslegungen eine Verschiebung von maximal drei Tagen erfolgen, wenn die Umstände es erfordern (z.B. wegen staatlicher Gesetze).

Rituelle Vorbereitung des Leichnams auf die Bestattung
Die rituelle Waschung des Leichnams (sog. Tahara), die seit dem 16. Jahrhundert von der Chewra Kadischa (Gemeinschaft) von mindestens vier Mitgliedern übernommen wird, soll die Angehörigen von dieser Last befreien. Diese Waschung kann entweder im Haus des Verstorbenen oder in einem extra dafür vorgesehenen Taharahaus, wie es auf dem jüdischen Friedhof in Bad Neuenahr anzutreffen ist, erst kurz vor der Bestattung durchgeführt werden, damit der Leichnam nicht erneut verunreinigt wird. Während der gesamten Zeremonie der Waschung brennt eine Kerze. Der Leichnam wird auf dem Rücken liegend auf einem besonderen Tisch, den sogenannten Tahara- oder Metaher-Tisch gelegt, wobei die Füße hierbei in Richtung Tür zeigen müssen. Bei dieser Waschung ist auch noch von besonderer Bedeutung, dass Männer nur Männer waschen und Frauen nur Frauen. Diese Mitglieder der Chewra Kadischa (Beerdigungsgesellschaften in der jüdischen Gemeinde) beginnen bei der Waschung damit, dass sie den Körper von Kopf bis Fuß mit lauwarmem Wasser waschen, wobei Körperteile, die der Lebende zu Lebzeiten auch nicht der Gemeinschaft gezeigt hätte mit einem Tuch bedeckt bleiben. Um den Rücken zu waschen, legt man den Leichnam auf die Seite. Nachdem man diesen Schritt beendet hat, richtet man den Verstorbenen auf und gießt diesem eine bestimmte Wassermenge (neun Kabbim = 24 Quarts) in ununterbrochenem Fluss über den Körper (1 Quart = 0,946353 Liter; 24 Quarts =22,7125 Liter, 1 Kabbim = 2,5236111111 Liter, vgl. The Jewish Floridian of Tampa: ufdc.ufl.edu, S. 11).
Die Haare werden hiernach mit der Mischung aus einem Ei und Wein gewaschen. Beim nächsten Schritt wird der Leichnam abgetrocknet, die Haare gekämmt und die Fingernägel gereinigt. Hierauf folgt die Anlegung der Totenkleider (sog. Tachrichim), die bereits während der Zeremonie der Waschung bereit liegen müssen. Einem verstorbenem Mann legt man zusätzlich noch seinen meist getragenen Tallit (Gebetsmantel) an und reißt diesem einen Zizit (Schaufaden) ab, damit dieser für das tägliche Gebet unbrauchbar ist, da der Tote ein solches nicht mehr durchführen kann.
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Bestattungszeremonie
Zunächst wird bei einem traditionell durchgeführten Leichenzug der eingehüllte Leichnam auf einer Bahre, welche von Personen, die aus der Familie des Verstorbenen stammen beziehungsweise jüdischen Glaubens sind, in Richtung Friedhof zum Grab getragen. Ab 1800 wurde der Leichnam dann in einem Sarg befördert und auch der Transport im Leichenwagen nahm immer mehr zu. Früher war es üblich, dass Personen, die einem Leichenzug begegnet sind, sich diesem angeschlossen haben und beim Tragen der Bahre oder des Sarges geholfen haben, dies war im Judentum eine Mizwa (Gebot). Sobald der Leichenzug 30 Ellen vom Grab entfernt war, hielt er alle vier Ellen an und beim Betreten des Friedhofes sprechen Personen, die länger als 30 Tage kein Grab gesehen haben bestimmte Gebete. Hieran schließt sich an, dass das Gebet Zidduk ha din in der Trauerhalle gemeinsam gesprochen wird. Entweder in der Trauerhalle oder am offenen Grab wird die Trauerrede (Hesped) gehalten. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde dieser Teil der Bestattung durch den Wunsch der Errichtung von geschlossenen Trauerhallen aufgewertet. In dieser, welche auch mit Gebetstafeln versehen ist, die auch Ohel (Zelt) genannt wird, wird das Zidduk ha din-Gebet, bei dem es um die Anerkennung der göttlichen Gerechtigkeit geht, gesprochen (vgl. Zentralrat der Juden in Deutschland, Tod und Trauer im Judentum: www.zentralratderjuden.de).
Bei einer jüdischen Trauerfeier steht nicht die Tröstung der Hinterbliebenen im Vordergrund, sondern die Ehrung des Verstorbenen. Darauf folgt der Weg zum Grab, welches von einem Juden ausgehoben wurde. Erst hier wird der Leichnam in einen Sarg gebettet und erst kurz vor dem Herablassen wird dieser geschlossen und zwar ohne Nägel, denn Metall ist ein Symbol für Krieg, Waffen und Gewalt. Ist der Sarg herabgelassen, beteiligen sich alle Anwesenden mit drei Schaufeln Erde an der Beerdigung. Ist dieser Schritt abgeschlossen, spricht wenn möglich der erstgeborene Sohn das Kaddisch (= Heiligung des göttlichen Namens), eines der wichtigsten Gebete im Judentum, bei dem auch ein Minjan (Minjan ist das Quorum von mindestens zehn religiös mündigen Juden, welches nötig ist, um einen Gottesdienst abzuhalten, Glossar der Jüdischen Allgemeinen: https://www.juedische-allgemeine.de/.) anwesend sein muss in der Trauerhalle (vgl. Minjan: www.religionen-entdecken.de).
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Zweite Trauerphase im Judentum
Nach der Bestattung beginnt im Judentum die zweite Trauerphase (Awelut Schiwa), welche sieben Tage lang andauert. Die Trauergäste bekunden am Grab noch ihre Anteilnahme und vor dem Verlassen des Friedhofes reißt man während des Sprechens eines Psalmverses Gras aus und wirft es über die Schulter. Zudem spendet man ein wenig Geld, welches man in die Spendenbüchsen am Friedhofsausgang einwirft und wäscht sich die Hände. Dies sind alles Rituale, die die Reinheit wiederherstellen sollen, die durch die Berührung mit Toten auf dem Friedhof verloren gegangen ist.
Vom Friedhof aus geht es dann in Richtung des Hauses der Trauernden, wobei auch auf diesem Weg weitere Gebete gesprochen werden können. Im Haus angekommen, beginnt nun die häusliche Trauer mit einem Essen, bei dem nur „runde Speisen“, wie zum Beispiel rundes Brot, Eier, Linsen, etc., die das Schicksalsrad symbolisieren und Wein gereicht werden, wobei die Trauernden in dieser Zeit nur am Boden oder niedrigen Sitzgelegenheiten sitzen. In den ersten drei Tagen wird das Haus von den Trauernden nicht verlassen, Ausnahmen sind hier der Sabbat oder andere Feiertage, die den Weg zur Synagoge erfordern und einen Gottesdienst zu Hause ausschließen. Zudem legen die Trauernden die Arbeit und das Torastudium nieder und konzentrieren sich primär auf das Studieren der Mischna (= erste große Niederschrift der mündlichen Tora = Gesetzeskodex). In dieser Zeit der häuslichen Trauer waschen sich die Trauernden nicht warm, rasieren sich nicht und schneiden sich nicht die Haare. Für die Versorgung sind in dieser Zeit Freunde, Nachbarn, entfernte Verwandte oder auch Mitglieder der Chewra Kadischa (Beerdigungsgesellschaften in der jüdischen Gemeinde) verantwortlich. Jeden Morgen wird in dieser Zeit im Sterbezimmer zusammen mit einem Minjan das Kaddisch eines Gottesdienstes gebetet (vgl. Das Kaddisch-Gebet: www.talmud.de).
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Dritte Trauerphase im Judentum
Nachdem die zweite Trauerphase nach dem 7. Tag abgeschlossen ist, beginnt die dritte Trauerphase Schloschim genannt, welche sich bis zum 30. Tag nach dem Tod hinzieht. In dieser Zeit beginnt wieder die Beteiligung am alltäglichen Leben und die Äußerungen der Trauer werden zurückgenommen, dennoch wird jeden Tag das Kaddisch in der Synagoge gesprochen und auch die Mischna wird weiterhin studiert und im Sterbezimmer brennt ständig Licht. In dieser Zeit bleibt der Trauernde in alter Kleidung und darf sich auch nicht an Vergnügungen beteiligen und beispielsweise nicht heiraten.
Handelt es sich bei dem Verstorbenen um ein Elternteil so schließt sich eine weitere elfmonatige Trauerzeit an, in der es ebenfalls bestimmte Vorschriften gibt. Ein Grabstein für den Verstorbenen wird am Ende des ersten Trauerjahres gesetzt.
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Regeln für den Friedhofsbesuch
Den Friedhof besucht man als Hinterbliebener an den Abschlusstagen der zweiten und dritten Trauerzeit und danach an den Jahrestagen, vor Feiertagen und auch bei persönlichen Notlagen. Jedoch gibt es auch Tage, an denen der Friedhof nicht betreten werden sollte, diese sind am Sabbat und an Feiertagen selbst.
Der Trauernde kann am Grab des Toten verschiedene Gebete sprechen, das El Male’e Rachamim (Gedächtnisgebet), Psalme wiedergeben und die Mischna studieren. Neben den Gräbern der Verwandten werden im Judentum aber auch Gräber von berühmten Rabbinern besonders geehrt.
Im Laufe des 19. und 20. Jahrhunderts entwickelte sich der Brauch, auch Blumen zur Ehrung des Verstorben auf dem Grab niederzulegen. Jedoch wird dieses Verhalten von orthodoxen Gruppen abgelehnt, sie hingegen legen einen kleinen Stein auf dem Grabstein nieder (s.o.).
Auch gibt es bestimmte Verhaltensregeln auf dem Friedhof, so sollte man angemessen gekleidet sein, hiermit achtet man die Heiligkeit dieses Ortes und deshalb muss auch jeder männliche Friedhofsbesucher seinen Kopf mit einer sogenannten Kippa bedecken, hiermit zeigen sie der Umgebung, dass sie sich an die Gegenwart Gottes erinnern (vgl. Kopfbedeckung (Kippa): www.liberale-juden.de).
Auch das Betreten der oder das Sitzen auf den Gräbern ist untersagt. Zudem ist eine gegenseitige Begrüßung auf dem Friedhofsgelände nicht gestattet, sofern sich ein unbestatteter Leichnam auf diesem befindet, auch sonst darf man dies nur machen, wenn man mehr als vier Ellen vom Grab entfernt ist.
Beim Verlassen des Friedhofs wäscht sich jeder Jude die Hände, wofür es am Ausgang extra Becken gibt. Zudem kann man an der Innenseite der Torpfosten des Ein- und Ausgangs eines jüdischen Friedhofes manchmal auch Spendendosen finden, mit denen Geld für unterschiedliche soziale Zwecke gesammelt wird.
Insgesamt muss noch darauf hingewiesen werden, dass die oben beschriebenen Trauerzeremonien heute in allen Einzelheiten nur noch von strenggläubigen Juden eingehalten werden. Die Modifikationen können sehr verschieden sein und verschiedene Bereiche betreffen.
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Kulturdenkmal
Das Objekt „Lerchenweg, Jüdischer Friedhof (Denkmalzone)“ ist ein eingetragenes Kulturdenkmal (Denkmalverzeichnis für den Kreis Ahrweiler 2018, S. 17).

(Vanessa Bindarra, Universität Koblenz-Landau, 2016 und 2018)

Hinweis
Der Jüdische Friedhof mit Taharahaus auf dem Johannisberg in Bad Neuenahr war KuLaDig-Objekt des Monats im Februar 2020.

Quelle
Informationen von Frau Müller-Feldmann bei der gemeinsamen Begehung des jüdischen Friedhofs in Bad Neuenahr am 12.11.2015.

Internet
www.alemannia-judaica.de: Bad Neuenahr Friedhof (abgerufen 13.11.2015)
de.wikipedia.org: Jüdischer Friedhof Bad Neuenahr (abgerufen 13.11.2015)
ufdc.ufl.edu: The Jewish Floridian of Tampa (abgerufen 13.03.2016)
www.talmud.de: Das Kaddisch-Gebet (abgerufen 13.03.2016)
www.zentralratdjuden.de: Bestattung, Trauer (abgerufen 15.01.2020)
www.religionen-entdecken.de: Minjan (abgerufen 13.03.2016)
www.liberale-juden.de: Kippa (abgerufen 14.03.2016)
www.juedische-allgemeine.de/glossar: Minjan (abgerufen 15.01.2020)

Literatur

Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (Hrsg.) (2023)
Nachrichtliches Verzeichnis der Kulturdenkmäler, Kreis Ahrweiler. Denkmalverzeichnis Kreis Ahrweiler, 12. Juni 2023. S. 17, Mainz. Online verfügbar: denkmallisten.gdke-rlp.de/Ahrweiler, abgerufen am 15.06.2023
Knufinke, Ulrich (2007)
Bauwerke jüdischer Friedhöfe in Deutschland. In: Cohen-Mushlin, Aliza; Harmen Thies (2007):Schriften der Bet Tfila – Forschungsstelle für jüdische Architektur in Europa. Band 3, S. 11-42, Petersberg.
Müller-Feldmann, Annemarie; Lohmiller, Astrid (1998)
Der jüdische Friedhof in Bad Neuenahr. In: Warnecke, Hans (1998): Zeugnisse jüdischen Lebens im Kreis Ahrweiler, S. 101-111. Simmern (Hunsrück).
Reuter, Ursula (2007)
Jüdische Gemeinden vom frühen 19. bis zum Beginn des 21. Jahrhunderts. (Geschichtlicher Atlas der Rheinlande, VIII.8.) S. 26, Bonn.

Jüdischer Friedhof mit Taharahaus auf dem Johannisberg in Bad Neuenahr

Schlagwörter
Straße / Hausnummer
Lerchenweg
Ort
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler - Bad Neuenahr
Gesetzlich geschütztes Kulturdenkmal
Geschütztes Kulturdenkmal gem. § 8 DSchG Rheinland-Pfalz
Fachsicht(en)
Kulturlandschaftspflege, Landeskunde
Erfassungsmaßstab
i.d.R. 1:5.000 (größer als 1:20.000)
Erfassungsmethode
Literaturauswertung, mündliche Hinweise Ortsansässiger, Ortskundiger
Historischer Zeitraum
Beginn 1893 bis 1908

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„Jüdischer Friedhof mit Taharahaus auf dem Johannisberg in Bad Neuenahr”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-245699 (Abgerufen: 25. April 2024)
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