Das Gebäude steht am ehemaligen Heumarkt. Hier wurde, wie der Name bereits andeutet, einer der vier viertägigen, (steuer-)freien Märkte von Wülfrath abgehalten, die der Stadt nach dem verheerenden Brand von 1578 von Herzog Wilhelm dem V. zu Jülich und Berg zur Unterstützung des Wiederaufbaus zugesprochen wurden. Durch die Märkte begünstigt, erlebte Wülfrath nach dem Brand wieder einen wirtschaftlichen Aufschwung.
Das Objekt „Scheune“ ist ein eingetragenes Baudenkmal (LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, Datenbank-Nummer 67693 / Denkmalliste der Stadt Wülfrath, laufende Nummer A 029, Eintragungstext vom 09.05.1983 siehe PDF-Datei in der Mediengalerie).
(Sandra Schmid und Axel C. Welp, LVR-Abteilung Landschaftliche Kulturpflege, 2016)
Internet
www.wuelfrath.net: Stadt Wülfrath - Bau- und Bodendenkmäler in Wülfrath (abgerufen: 04.07.2024)
www.wuelfrath.net: Stadt Wülfrath - Bau- und Bodendenkmäler in Wülfrath (abgerufen: 28.09.2016, Inhalt nicht mehr verfügbar 04.07.2024)