Unweit der um 100 n. Chr. gegründeten Colonia Ulpia Traiana entstand auf einem südlich der antiken Stadt gelegenen römerzeitlichen Gräberfeld das mittelalterliche Xanten.
Ausgangspunkt einer Stiftsgründung und der daran sich anschließenden Ortsbildung war eine Gedächtniszelle des 4. Jahrhunderts über einem Doppelgrab mit zwei gewaltsam, der Legende nach wegen ihres christlichen Glaubens getöteten Männern. Die Begrabenen galten als römische Soldaten der thebäischen Legion und wurden wie in Köln (Gereon) und Bonn (Cassius und Florentius) als Märtyrer (Victor und seine Gefährten) verehrt. Zur geistlichen Betreuung der wachsenden Heiligenverehrung wurde um 800 gewiss nicht ohne Mitwirkung des Kölner Erzbischofs ein Kanonikerstift gegründet. Um die zu dieser Zeit neu erbaute Kirche mit Stiftsbauten erstreckte sich eine mit Graben und Wall, später mit einer Mauer umgebene Immunität der Stiftsburg. Sie war im Norden und Süden über Brück- und Michaelstor zugänglich. Innerhalb der Immunität entstanden die steinernen Kanonikerhäuser und als Sitz des Kölner Erzbischof eine Bischofsburg, die noch vor 1096 mit einem starken Turm versehen wurde.
Im Anschluss an die Immunität entwickelte sich spätestens im 10. Jahrhundert, südlich dem Michaelstor vorgelagert, eine Marktsiedlung.
Siedlungsgeschichtlicher und grundrissprägender Kern der Stadt ist die Immunität mit Kirche und Stiftsbauten im Mittelpunkt. An der Ostseite der Immunität sind mehrere Kanonikerhäuser in Formen des 18. Jahrhunderts überliefert. Westlich des wiederaufgebauten Michaelstores finden sich noch Fragmente der Bischofsburg. Reste der Immunitätsmauer zur Klever Straße und zur Rheinstraße verweisen auf den Wehrcharakter der Gesamtanlage. Das nach dem Krieg erneuerte Mitteltor und der in Resten an der Bahnhofstraße erhaltene bis zum Meerturm reichende Wehrgang gehören zu den Befestigungsanlagen der Immunität. Südlich der Immunität vorgelagert liegt der Marktplatz.
Denkmalbereich Das Rheinische Amt für Denkmalpflege halte schon 1972 (damals Landeskonservator Rheinland) in einem Arbeitsheft Ensembles 1 den städtebaulichen Wert der Stadt dargestellt. Der Schutzbereich sollte die mittelalterliche Stadt mit Stadtmauer und Grabenzone und die angrenzende Colonia Ulpia Traiana umfassen. Dieser Vorschlag fand zunächst Berücksichtigung in einer Gestaltungssatzung von 1978, die den ganzen mittelalterlichen Stadtkern innerhalb der Wallanlagen umfasste. Verbunden war die Gestaltungssatzung mit einem in enger Abstimmung mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege durchgeführten Verfahren zur Aufstellung städtebaulicher Rahmen- und Bebauungspläne. Auf dieser Grundlage wollte die Stadt Xanten nur zögernd Satzungen nach dem Denkmalschutzrecht ausweisen. 1983 wurde eine Satzung für die Immunität ausgearbeitet und 1984 für die Wall- und Grabenzone. Das Rheinische Amt für Denkmalpflege konnte sich mit seiner Auffassung, den ganzen mittelalterlichen Stadtkern einschließlich Wall- und Grabenzone mit einer Satzung zu schützen, nicht durchsetzen. Rechtskräftig wurde nur die Satzung zur Immunität.
Der Denkmalbereich „Xanten - Immunität“ ist einer von mehreren Denkmalbereichen, mit welchen das historische Erbe der Stadt Xanten aus nachantiker Zeit bewahrt werden sollte.
(Walter Buschmann, Rheinisches Amt für Denkmalpflege, LVR, aus: Mainzer (Hrsg.) 1996)
Übernahme aus externer Fachdatenbank, Literaturauswertung
Historischer Zeitraum
Beginn 780 bis 820
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