Beim Stöckheimerhof handelt es sich um einen im Einklang mit dem Denkmalrecht zu Wohnzwecken umgebauten Vierkanthof. Unweit davon steht im heute verwilderten Park (wenige Mammutbäume sind erhalten) des Hofs die gemauerte Ruine eines Aussichtssturms, den der damalige Eigentümer 1835 errichten ließ, um den Baufortschritt am Kölner Dom beobachten zu können.
Das Objekt „Stöckheimer Hof einschließlich Garten (Grüngelände)“ im Stöckheimer Weg ist ein eingetragenes Baudenkmal (LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, Nr. 64731).
(Martina Gelhar, LVR Fachbereich Umwelt, 2014)
Literatur
Stadt Köln (Hrsg.) (2008)
Beschlussvorlage 0963/2008: Regionale 2010, Regio Grün, Die Regionale 2010 im Zweckverbandsgebiet Stöckheimer Hof. Köln.
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