Hof Schlickum und Schlickumer Kapelle

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Fachsicht(en): Kulturlandschaftspflege, Landeskunde
Gemeinde(n): Erkrath
Kreis(e): Mettmann
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Koordinate WGS84 51° 12′ 50,26″ N: 6° 57′ 0,57″ O 51,21396°N: 6,95016°O
Koordinate UTM 32.356.832,46 m: 5.675.615,27 m
Koordinate Gauss/Krüger 2.566.434,25 m: 5.675.878,93 m
  • Hof Schlickum (2012)

    Hof Schlickum (2012)

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  • Schlickumer Kapelle in Erkrath-Hochdahl (1991)

    Schlickumer Kapelle in Erkrath-Hochdahl (1991)

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  • Chor, Ostwand, mit Giebel des romanischen Baues der Schlickumer Kapelle (1965).

    Chor, Ostwand, mit Giebel des romanischen Baues der Schlickumer Kapelle (1965).

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  • Rekonstruktionsversuch zum Aussehen der Kapelle Schlickum im 12. Jahrhundert (Zeichnung Peter zum Kolk, 1992).

    Rekonstruktionsversuch zum Aussehen der Kapelle Schlickum im 12. Jahrhundert (Zeichnung Peter zum Kolk, 1992).

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  • Detailansicht am Barockaltar in der Kapelle Schlickum (2012).

    Detailansicht am Barockaltar in der Kapelle Schlickum (2012).

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Der Hof Schlickum ist die älteste und interessanteste Ansiedlung im heutigen Hochdahl. Auf der zugehörigen Motte wurde vor fast tausend Jahren das erste Bauwerk Hochdahls errichtet.
Im Hochdahler Ortsteil Trills steht am Ende des Schlickumer Weges eine eindrucksvolle Wohnanlage. Sie wurde 1977 auf dem Platz des ehemaligen Gutes Schlickum angelegt. Das einstige Herrenhaus konnte in Teilen erhalten werden, die übrigen Häuser wurden wie die historische Hofanlage in quadratischer Form angeordnet. An der Stelle der großen barocken Scheune wurde 1992 ein Wohnhaus in der Form der historischen Scheune gebaut.
Die zum Hof Schlickum gehörige Kapelle steht auf dem angrenzenden Hügel. Einen fühlbaren Eindruck seiner Höhe gewinnt man, wenn man von der östlichen Seite hinauf steigt. Man nimmt den Weg, der vom alten Fußweg zwischen dem Hospiz Trills und dem Bayer-Kutscherhaus abzweigt und steigt 43 Holzstufen bis zur Hofanlage und noch einmal 23 Stufen bis zur Kapelle hoch.
Dieser Hügel ist eine so genannte Motte, also ein natürlicher, von Menschenhand weiter erhöhter Geländebuckel, wie eine archäologische Untersuchung im März 1991 nachwies (zum Kolk / Schulenberg 1992). Hier, wo heute die Kapelle steht, haben vor rund tausend Jahren Siedler auf heutigem Hochdahler Gebiet das erste Bauwerk errichtet. Es war vermutlich aus Holz und Lehm und zu seinem Schutz umgeben mit einer Palisadenhecke.

Die Ersterwähnung
Zum ersten Mal erwähnt wird Schlickum in einem Traditionenverzeichnis (das ist ein Verzeichnis der Schenkungen) an die Abtei Werden. Das Verzeichnis gehört zu den „Rheinischen Urbaren“.
„Tradidit Růdsten pro patre uxoris sue Reinhardo ad sanctum Ludgerum mansum unum in Slikon, cuius debitum est omni anno 3 s. et 9 d“
Die Notiz besagt, dass ein Mann namens Ruodsten dem Kloster Werden einen Mansus (eine Hufe oder 30 Morgen Land) in Schlickum übertragen hat (Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Bestand Abtei Werden). Das Traditionenverzeichnis ist nicht datiert. Prof. Dr. Rudolf Kötzschke, der die Rheinischen Urbare der Abtei Werden sorgfältig ausgewertet hat, weist das Verzeichnis dem „späteren 10. oder frühen 11. Jahrhundert“ zu. Heinrich Dittmaier nennt als Gründungsdatum für Schlickum das Jahr 1050 (ders. 1956). Die Gründung von Schlickum fällt damit in die Zeit des großen inneren Ausbaues des Bergischen Landes.

Die Deutung des Namens
Leitet man den Namen Schlickum vom mittelhochdeutschen slich ab, so bedeutet er: „leise schleichender Gang, Schleichweg“. Die große alte Straße, die strata coloniensis (die 1065 erstmals erwähnt wurde) läuft in einiger Entfernung an Schlickum vorbei. Es ist möglich, dass mit slicon der Weg bis zum Siedlungsplatz genannt wurde. Mir scheint diese Deutung plausibler, als diejenige bei Dittmaier, der den Namen Schlickum zum mittelniederdeutschen slîk = Schlick oder Schlamm stellt.

Die sozialen Verhältnisse zur Zeit der Ersterwähnung
Die wichtigste Wirtschaftsform des Mittelalters war die Grundherrschaft. In diesem Gefüge hatte der Grundherr die Herrschaft über den Grund und Boden und zusätzlich über die Menschen, die diesen Boden bearbeiteten. Die Menschen, also die hörigen Bauern, waren dem Grundherrn zu Abgaben und Dienstleistungen verpflichtet. In dieser, „Fronhofssystem“ genannten Wirtschaftsform, stand der Fronhof im Mittelpunkt. Zu ihm gehörte das Saalland (Herrenland), das von den hörigen Bauern und dem Hofgesinde bewirtschaftet wurde. Von diesem Salland erhielt der hörige Bauer vom Grundherrn Land zur eigenen Bewirtschaftung. in der Regel war das eine Hufe (ein Mansus).
Grundherr von Schlickum war die Abtei Werden. Im 11. Jahrhundert übergab sie mehrfach ihre Höfe an Ritter oder Bauern zur Nutzung und Verwaltung. Dafür mussten diese eine vereinbarte Lieferung erbringen.
In seinen ersten Jahrhunderten war der Hof Schlickum der Fronhof im Gebiet Erkrath. Die Höfe, die es zu Beginn der Besiedelung hier gab und die später gegründeten Höfe waren Schlickum zu Abgaben und Dienstleistungen verpflichtet.
Zum Fronhof Schlickum gehörten eine eigene Kirche, ein eigener Friedhof und ein eigenes Hofgericht.

Die Schlickumer Kapelle
Das erste Gebäude, das auf dem Hügel errichtet wurde, war wahrscheinlich ein Wehrturm zum Schutze des Hofes Schlickum. Es ist denkbar, dass die später hier gebaute Kapelle an diesen Turm angebaut wurde. Bisher galt als Zeitpunkt für ihre Errichtung das Jahr 1506. Im Jahre 1965 kam man zu einer anderen Erkenntnis. Als die alte Kapelle gründlich restauriert wurde, stellte der zu den Arbeiten hinzu gezogene Landeskonservator, Dr. Leo Schaefer, fest, dass der jetzige Bau über einem weit älteren Bauwerk angelegt worden war. Zum Beispiel konnte man, als der Putz abgeschlagen war, den früheren, niedrigeren Giebel der älteren Kirche erkennen (vgl. das Bild des Chors).
Dr. Schaefer konnte anhand vieler Einzelheiten beweisen, dass die erste Kapelle schon im 12. Jahrhundert gebaut worden war. Der Bericht des Landeskonservators ermöglicht eine zeichnerische Rekonstruktion der Kapelle (vgl. die Rekonstruktionszeichnung).
Dass sich gleich neben der Kapelle der Friedhof befand, beweisen die Gräber, die 1965 gefunden wurden.

Die abgabepflichtigen Höfe
Das erste, bisher aufgefundene Abgabenverzeichnis des Herrenhofes Schlickum stammt aus der Zeit um 1370 (ZBGV Bd. 4, 1867). Das Verzeichnis des in der Honschaft Millrath gelegenen Hofes Schlickum zählt 53 Höfe als abgabepflichtig auf. Sie gehörten zu Millrath und Hilden. Die Höfe auf heutigem Hochdahler Gebiet waren:
„bechusen, upp der huysstat, slychum, opp dem cleue, nüselens guyt, voess, broichusen, ym daill, teckhuysen, ym grunde, mylrode, dey wirdynne, valkenbergh, nesenkamp, in der molen gotschalck, der smyt, opp dem kenpe, op de suytberge wielbech, schroder, schuyrpot, op der santbeck, eickenberch, wilbech, op der eickhart, henkens guet.“
Alle Höfe hatten auf Martini (11. November) ihren Zins in Form einer Geldzahlung oder als Naturalien (z. B. Zehnthühner) zu leisten. Vermutlich wurde der fällige Zins an einem Hofgerichtstag eingezogen. Aufzeichnungen des Hofgerichtes aus der Zeit um 1370 sind nicht überliefert. Das Vorhandensein des Hofgerichtes Schlickum wurde erstmals im Jahre 1555 im Zuge der Erkundigung über die Gerichtsverfassung im Herzogtum Berg festgestellt: „das hofsgeding zu Schlickum gehort Joisten van Eller, hat ungefehrlich 16 kotten und hove.“ (ZBGV, Bd. 78).

Das bedeutet: Zum Herrenhof Schlickum gehörten im Jahre 1555 ungefähr 16 Höfe und Kotten. Besitzer und Gerichtsherr war Jost von Eller zu Laubach. (Die gegenüber 1370 geringere Anzahl Höfe könnte mit einer geänderten Zuständigkeit der Gerichte erklärt werden.)
Vom Jahre 1607 an wurde über die Versammlungen des Hofgerichts Buch geführt. Die wertvollen Hofgerichtsprotokolle werden im Landesarchiv, Hauptstaatsarchiv Düsseldorf im Bestand Werden aufbewahrt. Wie wir aus der „Präambel“ erfahren, sollen die Hofesleute „dem Hofs- und Lehenhern trew, holdt und gewertigs sein, sein bestes furdern, und arges kehren, zu gebührlichen zeiten ahn den hofsgedingen erscheinen, die Churmudt, wan deren einige verfallen thätigen, die handt empfangen, und sunsten alles und iedes, so auch in der zeit von rechtswegen zuthuen obliggen wördt, testiren wollet, alles getrewlich, und ohn gefehrde.“ (Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Bestand Abtei Werden, Akten IX b).

Die Hofesleute sollen dem Lehnsherrn bei Gott die Treue schwören. Sie sollen zum Gerichtstag (hofsgeding) erscheinen, die Sterbefallgebühr (churmudt) entrichten, eine eventuelle Weitergabe des Hofes anzeigen und alle Dienste, die ihnen abverlangt werden, zuverlässig verrichten. Bei Nichterfüllung wurden Strafen verhängt. Gerichtsherr war der Hof- oder Lehnsherr.
Bei der ersten Aufzeichnung werden 19 Hofesaufsitzer genannt, davon zehn in Hochdahl
(Clef, Kriekhaus, Kückelsberg, Bruchhausen, Eickert, Willbeck, Thekhaus, Klein-Thekhaus, Schlickshaus, Linden), drei im heutigen Unterfeldhaus, einer in Unterbach, ein Hof in der Honschaft Laubach und vier weitere.
Die wirklich spannenden Hofgerichtsprotokolle können hier leider nicht ausführlich dargestellt werden. Sie wurden bis zum Jahre 1753 geführt. Bis zu diesem Jahr war die Abtei Werden der Grundherr von Schlickum.

Die Hofherren von Schlickum
Für erste Zeit des Hofes Schlickum existieren nur spärliche Nachrichten. Im 11. Jahrhundert wird (wie anfangs erwähnt) ein Ruodsten genannt. Für das 12. Jahrhundert verzeichnet ein weiteres Traditionenverzeichnis einen Thidrad und einen Godefrid.
1381 zeichnet in einer Urkunde ein Hermann von Seeldunk als „Ritter Hermann von Slychem, Amtmann des Landes von Angermund“. Hermann von Seldunk und seine Ehefrau Mathilde von Rheinheim sind demnach 1381 die Besitzer von Schlickum (ZBGV 2, 1865).
1384 verkauft Wilhelm, Herzog von Berg, den Hof Schlickum an Reinhard Ulenbroich und seine Ehefrau Lysa von Seeldunk- Es verwundert, dass hier der Herzog von Berg als Verkäufer auftritt. Das hatte einen guten Grund. Schlickum hatte für eine kurze Zeit einem Rutger von Eller gehört. Der verpfändete den Hof, konnte ihn aber nicht wieder einlösen. Der Herzog verfügte nun, dass ihm der Hof entzogen werde. Der Herzog übergab Schlickum einem potenteren Käufer, dem Ritter Reinhard von Ulenbroich.
Reinhard vererbte Schlickum an seinen Sohn und dessen Ehefrau. Bis 1456 gehörte Schlickum Thomas von Ulenbroich und Mathilde von Bawyr zu Laubach. Die Nachfolge trat Gottfried von Ulenbroich an. Seine Schwester, Agnes von Ulenbroich, heiratete Johann von Eller zu Oefte. Ihre Söhne, Johann und Lutter, teilten im Jahre 1501 das Erbe. So kam Schlickum 1501 in den Besitz von Lutter von Eller zu Laubach und seiner Ehefrau Elisabeth von Klooster.
1506 stattete Lutter die Kapelle Schlickum mit einem Benefizium aus (Regest im Hildener Jahrbuch 1961). Sie gehörte zum Kirchspiel Erkrath und war der Muttergottes und dem heiligen Georg geweiht. In der Kapelle wurde zwei Mal wöchentlich eine Messe gelesen. Erstmals wird ein Besitzer von Schlickum als Kollator (der „Pfründeinhaber“ eines Altars) bezeichnet. Die Kapelle Schlickum und der Annen-Altar der Mettmanner Kirche St. Lambertus wurden 1526 durch ein Doppel-Benefizium verbunden.

1526, nach dem Tode seines Vaters, trat Jost von Eller zu Laubach, der Sohn von Lutter und seiner zweiten Frau, Elisabeth von Romberg, sein Erbe an. 1552 heiratete er Arnolda von Wachtendonck. Jost wurde 1568 bei Siegburg erschossen. Sein Sohn, Hermann von Eller zu Laubach, heiratete Margaretha von der Horst zu Hellenbroich, zeugte mit ihr ein Kind, wurde aber noch vor der Geburt dieses Kindes, 1589, schuldlos ermordet. Das Kind, Jost Hermann von Eller zu Laubach, wird im Jahre 1589 als Besitzer angegeben, doch konnte es erst im Jahre seiner Mündigkeit, 1614, den Besitz übernehmen. Jost heiratete Dorothea von Wulffen. Der gesamte Besitz (außer Schlickum, der Königshof in Mettmann, Obenteckhaus und Klein-Teckhaus in Millrath und weitere Höfe) war mittlerweile stark verschuldet. Schlickum wurde verpfändet, die Kapelle nicht mehr betreut.
Schlickum ging 1621 an Wolfgang Ernst von Eller zu Laubach, den Sohn von Jost, über. Aber Wolff Ernst war erst fünf Jahre alt, als sein Vater starb und musste durch Vormünder vertreten werden. Im Dreißigjährigen Krieg machte Wolff Ernst Karriere. Er kämpfte zuerst auf katholischer, kaiserlicher, später auf protestantischer, kurbrandenburgischer Seite. Wolff Ernst heiratete 1649 Juliane Charlotte von Kalkum. Wolff Ernst trieb seine Familie in den wirtschaftlichen Ruin (die Liste seiner Schuldverschreibungen würde hier den Rahmen der Beschreibung sprengen). Das zu Schlickum gehörige Eickartsland versetzte Wolff Eller 1625 für 300 Taler, Schlickum verkaufte 1648 er zusammen mit Teckhaus für 12 200 Reichstaler an Friedrich von Bawyr zu Casparsbroich und seine Ehefrau Clarelia von Seestedt. Wolff starb 1680 zu Pyrmont und hinterließ seiner Witwe und seinen fünf Kindern 50 000 Reichstaler Schulden (ZBGV 78, 1961). Die Familie von Bavier gehörte der reformierten Religion an. Die Kapelle Schlickum, die schon seit 1526 nicht mehr betreut wurde, verfiel.
Im Jahre 1671 wurde Adrian Wilhelm Freiherr von Virmont zu Neersen und seine Ehefrau Maria Freiin von der Horst zum Hauß und Hellenbroich Besitzer von Schlickum. Der bekannteste Herr von Schlickum ist Johann Hermann Franz Graf von Nesselrode und Landscron. Er übernahm Schlickum 1724 zusammen mit seiner Ehefrau Maria Ludovika Gräfin von Virmont, Hunscheid und Brück (Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Bestand Abtei Werden). Johann Hermann Franz ließ 1732 das Herrenhaus restaurieren. So bezeugt es die Inschrift über der Eingangstür, die heute noch erhalten ist:

ANNO•1732•D•20•SEPT•HAT•DIES•
HAUS•WIEDERAVE•GEBAVET•EHRO•
EXELENT•DER•HERR•GRAF•VON•
NEHSELRATH• GENERAL•
KRIEGSCOMMISSARIUS•VON•
IHRO•KAISERL•MAIESTÄT•


Auch die Kapelle wurde von Johann Hermann Franz wieder hergestellt. Das muss (nach der Jahreszahl im Türsturz) im Jahre 1735 gewesen sein. 1744 stiftete Johann Hermann Franz für sie ein Benefizium. Ein großer barocker Altar beherrscht den Innenraum. Das Altarbild zeigt die Himmelfahrt der Gottesmutter aus dem Kreis der Heiligen. Auf der rechten Bildseite kniet der heilige Antonius (jetzt der Schutzheilige der Kapelle) mit dem Jesuskind und auf der linken ein junger Mann in Ritterrüstung. Sein Gesicht ist sorgfältig ausgearbeitet. Wahrscheinlich sehen wir hier ein Portrait des Grafen von Nesselrode (vgl. den Ausschnitt des Altarbilds).

1749 oder 1752 übernahmen Johann Wilhelm Maximilian Graf von Nesselrode (der Sohn von Johann Hermann Franz) und seine Ehefrau Maria Theresa Agatha Dorothea Gräfin von Auersperg den Hof Schlickum.
Beim Hofgericht zeigten sich 1752 Auflösungserscheinungen. Die letzte Seite des Gerichtsbuches enthält 1753 die in feierlicher Form abgefasste Erklärung, nach der sich die Inhaber der Höfe Clef, Feldhof, Großbruchhaus, Schafsaue, zur Linden, Weinbeck und Krieckhaus von der Churmündiger lehnbarkeit loß und frey gemacht haben. Sie haben dem Hofherrn Kurmutsrecht und Lehnbarkeit mit bahr gezahltem geldt abgekauft. Das Hofgericht Schlickum bestand nicht mehr.

Der Hof Schlickum kam zum ersten Mal in bürgerlichen Besitz. Die Umstände des Besitzwechsels sind durchaus erwähnenswert.
Höfe wie Schlickum wurden fast immer von Halfen (Verwalter eines adeligen Gutes) bewirtschaftet. Diese Verwalter hatten eine hohe soziale Stellung. Viele Familien wurden reich. Zu einer solchen Halfenfamilie gehörte auch Maria Elisabeth Lingmann, geborene Scholtes. Ihr Mann, Johann Peter, hatte 1766 den Hof Schlickum als Halbmann gepachtet. Er starb 1774, 26-jährig und hinterließ fünf kleine Kinder. Zwei Jahre später, 1776, kaufte seine Witwe den Hof Schlickum. Maria Elisabeth muss eine mutige Frau gewesen sein.
Schlickum blieb bis 1891 im Besitz der Familie Lingmann und wurde dann an Nicola Müller und Gertrud Antonie Kemperdick verkauft. 1929 erwarb Adolf Baumann Schlickum. 1950 wurde Johannes Baumann der Besitzer. Der Hof wurde an Josef Löhers verpachtet und immer noch landwirtschaftlich genutzt.

Die große Veränderung für den Hof Schlickum wurde mit den Plänen des Nordrhein-Westfälischen Landtages, auf Hochdahler Boden eine neue Stadt zu gründen, eingeleitet. 1960 rief der Landtag die Entwicklungsgesellschaft Hochdahl ins Leben. Diese kaufte Grundstücke auf und verkaufte sie an Bauherren. Auch Johannes Baumann wurde aufgefordert, seinen Hof zu verkaufen. Der Pfarrer der katholischen Kirchengemeinde, Hans Meixner, legte Johannes Baumann nahe, die Kapelle, die seit 1909 von der Kirche St. Franziskus in Trills betreut worden war, der Pfarrgemeinde zu schenken. 1962 entschloss sich Johannes Baumann (für eine Gegenleistung von vier Stiftungsmessen) zu diesem Schritt. Die Kapelle Schlickum war damit gerettet und wurde 1965 gründlich renoviert. Den Hof Schlickum verkaufte J. Baumann für 4-5 Millionen an die Entwicklungsgesellschaft Hochdahl (EGH).
1977 wurde auf Schlickum eine mustergültige Wohnanlage gebaut. In der Kapelle wird in den Sommermonaten an jedem Mittwoch um 8 Uhr die heilige Messe gelesen.

(Hanna Eggerath, Bergischer Geschichtsverein Erkrath, veröffentlicht im Journal des Kreises Mettmann Nr. 22, 2002/03, aktualisiert im Dezember 2012 für KuLaDig)

Quellen
  • Bergischer Geschichtsverein (Hrsg.), Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins (ZBGV):
    - Band 2, Neustadt a. d. Aisch 1865, S. 273-288: Woldemar Harless, Burg Seeldunk. Beiträge zur Geschichte Elberfelds. Zur Geschichte der Elberfelder Schützengilde. Eine Elberfelder Anleihe im Jahre 1815
    - Band 4, Bonn 1867, S. 258-260: Abgabenverzeichnis des Herrenhofes Schlickum (Original ist im Zweiten Weltkrieg verloren gegangen, Abdruck in der ZBGV)
    - Band 78, 1961, S. 147ff.
  • Landesarchiv Nordrhein-Westfalen (ehemals Hauptstaatsarchiv Düsseldorf):
    - Bestand Werden RH 9 HS, fol 13R
    - Bestand Abtei Werden, Akten IX b, fol. 66V
    - Bestand Abtei Werden, Akten IX b, 13c, fol 184V.
  • Benefizium für die Kapelle Schlickum, 1506. Die Original-Urkunde (Nr. 47) ist im Krieg untergegangen. Das Regest (abgedruckt in: Hildener Jahrbuch, Band 8, hrsg. von Heinrich Strangmeier, Hilden 1961, S. 145) stützt sich auf die Eintragungen im Findbuch der Archivberatungsstelle Rheinland, Brauweiler.
  • Pfarrchronik St. Franziskus in Trills, Bericht von der Grabung bei der Kapelle Schlickum, 1963
  • Dr. Leo Schäfer, Landeskonservator, Bericht 1965 (archiviert im Rheinischen Amt für Denkmalpflege in Pulheim)

Internet
www.st-franziskus-hochdahl.de: Antonius-Kapelle (abgerufen 23.01.2013)
de.wikipedia.org: Erkrath-Hochdahl (abgerufen 23.01.2013)
www.rheinische-geschichte.lvr.de: Siegburger Reform (abgerufen 02.01.2017)

Literatur

Dittmaier, Heinrich (1956)
Siedlungsnamen und Siedlungsgeschichte des Bergischen Landes. In: Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins 74, S. 13, Neustadt a. d. Aisch.
Eggerath, Hanna (2005)
Schlickum, der erste Hof im heutigen Hochdahl. In: Erkrather Forschungen, eine Schriftenreihe des Erkrather Stadtarchivs, Heft 5, Erkrath.
Gerchow, Jan (1999)
Das Jahrtausend der Mönche, Kloster Welt Werden 799-1803 (eine Ausstellung des Ruhrlandmuseums Essen im Museumszentrum Essen und in der Schatzkammer der Propsteikirche Werden, 26. März bis 27. Juni 1999). S. 113-118, Köln.
Katholische Pfarrgemeinde Hochdahl (Hrsg.) (1972)
Hl. Geist, Hochdahl 72. S. 7-17, Hochdahl.
Kolk, Peter zum; Schulenberg, Peter / Kreis Mettmann (Hrsg.) (1992)
Der Motte Schlickum auf den Grund gegangen. In: Journal 12, 1992/93, S. 98-100. o. O.
Kötzschke, Rudolf (1906)
Die Urbare der Abtei Werden a.d. Ruhr, A: Die Urbare vom 9.-13. Jahrhundert. (Rheinische Urbare, Band 2, Teil 2.) Bonn.

Hof Schlickum und Schlickumer Kapelle

Schlagwörter
Straße / Hausnummer
Schlickumer Weg 14-46
Ort
Erkrath - Schlickum
Fachsicht(en)
Kulturlandschaftspflege, Landeskunde
Erfassungsmaßstab
i.d.R. 1:5.000 (größer als 1:20.000)
Erfassungsmethode
Auswertung historischer Schriften, Literaturauswertung, Archivauswertung, mündliche Hinweise Ortsansässiger, Ortskundiger
Historischer Zeitraum
Beginn 950 bis 1050

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„Hof Schlickum und Schlickumer Kapelle”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/O-59542-20130123-3 (Abgerufen: 5. Mai 2024)
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