Kurzbeschreibung des LVR-Amts für Denkmalpflege im Rheinland
1936 Bauantrag und Baugenehmigung, gleichzeitig und nach Entwurf desselben Architekten wie die Nachbarhäuser Nr. 18 und 20 Bauherr: Frau Geheimrat Lina von Franqué, Düsseldorf-Kaiserswerth, Schloss Kalkum Architekt: Wilhelm Denninger, Bonn
1956 Gartenhaus für Prof. Dr. G. Korkhaus, Direktor der Universitätszahnklinik Architekt: Woldemar von Holy
Nutzung: Wohnhaus, zeitweise Kanzlei der Botschaft des Fürstentums Monaco
Freistehendes Wohnhaus, rechter Teil einer Dreiergruppe, nahezu spiegelbildlich zu Haus Nr. 20, freistehender, traufständiger, zweigeschossiger, verputzter Baukörper mit Walmdach, schlichte Formensprache, klare Gliederung durch Verteilung der Öffnungen und durch horizontale linienhafte Vorsprünge; mittiger Eingang mit doppelflügeliger Tür von Natursteinverkleidung gerahmt; Vordachplatte über dem Eingang nach rechts als horizontal gliederndes Dach des Eckerkers fortgesetzt, Erker rechteckig flach vorspringend, dreiachsig; östlich des Eingangs gestalterisches Gegengewicht durch vier kleine vergitterte Fenster mit durchgehender Sohlbank; im Obergeschoss mittiges Fensterband aus sieben Öffnungselementen, durchgehende Sohlbank, mittige Halbrundgaube, insgesamt in sich ausgewogenes Fassadenbild. Wände aus Zementschwemmsteinen, Eisenbeton- bzw. Schwemmsteinrippendecke. Von einer geschnittenen Hecke eingefriedeter Vorgarten, rückwärtige Gartenanlage.
Der Baukörper ist weitgehend original erhalten. Im Zusammenhang mit der gesamten Straßenzeile ist das Objekt erhaltenswert aus ortsgeschichtlichen, als Teil der Stadterweiterung von Bonn/Bad Godesberg mit dem Anspruch des gehobenen Wohnens in ruhiger Lage inmitten großzügiger Grünflächen aus städtebaulichen Gründen. Der Straßenzug ist der städtebaulichen Qualität vergleichbar mit der früher angelegten Drachenfelsstraße und mit der Coburger Straße/Ernst Pflüger Straße. Aufgrund der Baukörpergestaltung ist das Objekt erhaltenswert aus architektonischen Gründen. Als Kanzlei der Botschaft des Fürstentums Monaco ist das Objekt erhaltenswert aus politikgeschichtlichen Gründen.
Zu dem Denkmal gehören der Vorgarten und der rückwärtige Garten.
(Angelika Schyma und Elke Janßen-Schnabel, LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, 2005)
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