1911 beantragt, Bauherr Hugo Pelman, Rentier; Architekt W. Mass, Godesberg 1913 durch W. Mass Gartenhaus projektiert später Indische Botschaft, vermutlich Kanzlei
Wohnhaus; freistehender symmetrisch aufgebauter zweigeschossiger Putzbau mit leicht ausschwingendem Walmdach; repräsentative Straßenfassade, Putzquaderung im Erdgeschoss, in den Außenachsen flach polygonal vortretende Standerker über beide Geschosse, verbunden durch einen halboval geschwungenen Balkon im Obergeschoss mit Stabgitter, verziert durch wenige geometrische Formen; zwei Türen mit kleinteiliger Scheibengliederung der Oberlichter und Schlagläden führen auf den Balkon; mittiges Zwerchhaus mit einer Giebelfassade in Form eines griechischen Tempels mit Tympanon auf fünf die Fensterfelder trennenden Pilastern verleiht dem Baukörper einen herrschaftlichen Anspruch; heutiger Stuckschmuck im Giebeldreieck. Hochrechteckige Fensteröffnungen, einflügelig oder mittig zweiflügelig geteilt, durch Sprossen gegliederte Oberlichter; zum Teil durchgehende Gläser mit aufgesetzten Sprossen; in der rechten Giebelseite parallel zur Hauswand Treppenlauf über Podest und rundbogigen Windfang zum mittig zurückliegenden Eingang; Relief im Obergeschoss; rückwärtig wenig tiefer gelegener Garten vom Esszimmer durch die Diele über eine Treppe zu erreichen; Kellerräume ebenerdig zugänglich.
Weitgehend erhaltener Originalzustand mit gezielt gesetzten, die Architektur betonenden Detailformen wie Balkon und Fenstergitter, Giebelhaus, einschließlich Gartenummauerung.
Qualitätvolles Beispiel für den Villenbau der Zeit kurz vor dem Ersten Weltkrieg. Teil der Stadterweiterung im Süden von Bonn, Teil des Ensembles Rheinweg, Coburgerstraße, Eduard-Pflüger-Straße. Politikgeschichtliche Bedeutung durch die Nutzung durch den Staat Indien.
Baudenkmal Das Objekt „Villa, Willy-Brandt-Allee 18“ ist ein eingetragenes Baudenkmal (LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, Nr. 34475 / Denkmalliste der Stadt Bonn, laufende Nr. A 250).
(Angelika Schyma und Elke Janßen-Schnabel, LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, 2014)
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