Orden: Benediktinerinnenpriorat (Frauenkloster).
Geschichte (Gründung und Entwicklung bis um 1200):
1144 schlichtete der Kölner Erzbischof Arnold I. einen Streit zwischen der Kölner Benediktinerabtei St. Pantaleon und einem Kölner Bürger Hermann, weil dieser die von ihm erbaute Kirche wieder abreißen lassen wollte. Die Abtei behauptete, sie stehe auf ihrem Grund und sei infolgedessen ihre Eigenkirche, umso mehr, als der Kirchenpatron Mauritius ein Mitglied der Thebäischen Legion, möglicherweise vom Kloster St. Pantaleon übernommen worden war.
Jedenfalls wurden die Gebeine des Maurinus im Atrium der Kirche St. Pantaleon aufgefunden und vom Kölner Erzbischof Brun in der Benediktkapelle des dortigen Kreuzganges beigesetzt. Sollte es sich wegen der Namensähnlichkeit um eine Verwechslung gehandelt haben, dann wäre der Beweis für eine Abhängigkeit der Mauritiuskirche von der Abtei erbracht gewesen. Auf dieser Basis fällte Erzbischof Arnold seine Entscheidung: Die Kirche wurde dem Schutz des heiligen Mauritius unterstellt. Ihr angesiedelt wurden die Benediktinerinnen aus der Siegburger Propstei Nonnenwerth; sie erhielten im Westturm der Kirche mit seiner Michaelskapelle einen Gottesdienstraum, während die eigentliche Kirche dem Pfarrgottesdienst reserviert blieb.
Der Frauenkonvent war der Leitung des Abtes von St. Pantaleon unterstellt, weswegen die Vorsteherin des Konvents nur den Titel „magistra“ führen durfte. Der Kirche wurden Pfarrechte zugesprochen mit einem Weltpriester, den der Abt zu investieren habe. Den Gottesdienst für die Nonnen sollten zwei Mönche von St. Pantaleon versehen. Auch in wirtschaftlichen Angelegenheiten war der Konvent von der Abtei abhängig. (Engels 2006)
Gegründet 1144 (Benediktinerinnen), aufgehoben 1802 (Bönnen / Hirschmann 2006).
(LVR-Redaktion KuLaDig, 2011)