Patrozinium: Peter. Orden: Frauenstift (Frauenkloster). Geschichte (Gründung und Entwicklung bis um 1200): Wahrscheinlich im Jahre 978 gründeten der Adlige Megingoz und seine Ehefrau Gerbirga, Tochter des Pfalzgrafen Gottfried, auf anscheinend königlichem Fiskalbesitz in Vilich mit Zustimmung Kaiser Ottos II. ein Kloster und trugen es später König Otto III. auf. Dieser gewährte dem Kloster 987 nach dem Beispiel von Quedlinburg und Gandersheim ein Immunitätsprivileg mit dem Recht der freien Vogt- und Äbtissinnenwahl. Papst Gregor V. und König Heinrich II. bestätigten 996 und 1003 diesen Rechtsstand. Erste Äbtissin wurde Adelheid bzw. Azela, die Tochter des Gründerpaares, die im Kölner Stift St. Ursula mit der Regel des hl. Hieronymus aufgewachsen war und auch in Vilich die „Consuetudines“ der Kanonissen befolgte. Nach dem Tod ihrer Mutter jedoch (1003) wandte sie sich der Benediktregel zu, unterstützt von ihrer leiblichen Schwester Bertrada, die als Äbtissin des Kölner Benediktinerklosters St. Maria im Kapitol amtierte. Ihr folgte dort Adelheid auf Anordnung Heinrichs II. noch zu Leibzeiten des Erzbischofs Heribert († 1021), ohne das Amt in Vilich aufzugeben. Vorsteherin zweier Häuser zu sein, war damals nicht einmalig. König Konrad III. gewährte 1144 auf Bitten des Kölner Erzbischofs Arnold I. dem Kloster den königlichen Schutz und bestätigte der nach der Benediktregel gewählten Äbtissin Hizeka, Schwester des Erzbischofs, den reichen Besitz des Klosters. Die Bestätigung des Besitzes und der Benediktregel wiederholte Papst Coelestin III. 1195.
Um die Mitte des 12. Jahrhunderts war der Konvent im Begriff, von der Benediktregel Abstand zu nehmen. 1187 ist erstmals von „canonici in Vilika“ die Rede, die Verstiftung wurde aber erst 1488 päpstlich anerkannt. Die Nonnen müssen zu dieser Zeit die Lebensweise von Säkularkanonissen angenommen haben. Papst Innozenz III. und der Kölner Erzbischof Engelbert bemühten sich mit wenig Erfolg, den alten Zustand wieder herzustellen. Der Eingriff des Kardinallegaten Petrus von Santa Pudentiana erscheint 1216 wie ein resignierendes Eingeständnis: Er reduzierte wegen der beschränkten Pfründenzahl den Konvent auf 26 Kanonissen und vier Kanoniker. Ungeachtet des Privilegs der freien Vogtwahl blieb die Erbvogtei nahezu ohne Ausnahme in der Hand der Gründerfamilie. Die Kölner Erzbischöfe, die stets als zuständige Diözesanbischöfe in Erscheinung traten, hatten die weltliche Jurisdiktion über das Kloster bzw. Stift und seine Umgebung (die „Herrlichkeit“ Vilich) inne. Dennoch beharrten die Nonnen auf der freien Wahl der Äbtissin, indem sie, wie häufiger geschehen, an Rom appellierten, wenn der Erzbischof ihrer Meinung nach zu selbstherrlich eingriff (Engels 2006)
1804 aufgehoben (Bönnen / Hirschmann 2006).
Hinweis Das Objekt „Frauenstift St. Peter“ ist wertgebendes Merkmal des historischen Kulturlandschaftsbereichs Vilich (Kulturlandschaftsbereich Regionalplan Köln 443).
(LVR-Redaktion KuLaDig, 2011)
Internet www.bonn.de: Sehenswürdigkeiten Beuel (abgerufen 24.08.2021)
Literatur
Bönnen, Gerold; Hirschmann, Frank G. (2006)
Klöster und Stifte von um 1200 bis zur Reformation. (Geschichtlicher Atlas der Rheinlande, IX.3.) Bonn.
Engels, Odilo (2006)
Klöster und Stifte von der Merowingerzeit bis um 1200. (Geschichtlicher Atlas der Rheinlande, IX.2.) Bonn.
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