Elisabeth-Selbert-Platz in Bonn

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Fachsicht(en): Landeskunde
Gemeinde(n): Bonn
Kreis(e): Bonn
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Koordinate WGS84 50° 44′ 13,54″ N: 7° 05′ 46,23″ O 50,7371°N: 7,09617°O
Koordinate UTM 32.365.660,66 m: 5.622.317,91 m
Koordinate Gauss/Krüger 2.577.425,59 m: 5.622.973,16 m
  • Elisabeth-Selbert-Platz in Bonn (2026)

    Elisabeth-Selbert-Platz in Bonn (2026)

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  • Elisabeth Selbert bei der SPD-Frauenkonferenz, Wuppertal 1948

    Elisabeth Selbert bei der SPD-Frauenkonferenz, Wuppertal 1948

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  • Infostele zu Elisabeth Selbert am Elisabeth-Selbert-Platz in Bonn (2026).

    Infostele zu Elisabeth Selbert am Elisabeth-Selbert-Platz in Bonn (2026).

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  • Straßenschild am Elisabeth-Selbert-Platz in Bonn (2026)

    Straßenschild am Elisabeth-Selbert-Platz in Bonn (2026)

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    Elisabeth-Selbert-Platz in Bonn

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  • Elisabeth-Selbert-Platz in Bonn (2026)

    Elisabeth-Selbert-Platz in Bonn (2026)

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    Elisabeth-Selbert-Platz in Bonn

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Der Elisabeth-Selbert-Platz befindet sich vor dem Stadthaus der Bundesstadt Bonn und ist ein Teilbereich der Breite Straße. Elisabeth Selbert war Juristin, SPD-Abgeordnete und in den Jahren 1948 und 1949 Mitglied des deutschen Parlamentarischen Rats, der das Grundgesetz ausarbeitete. Als Mitverfasserin des Gesetzes ist ihr der Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ (Artikel 3, Absatz 2 ) zu verdanken. Der zu ihren Ehren benannte Platz im Zentrum Bonns ist einer von vier Frauenorten in Bonn, die im öffentlichen Raum das Wirken von Frauen sichtbar machen sollen.

Frühe Jahre und erste politische Aktivitäten
Elisabeth Selbert im Parlamentarischen Rat
Artikel 3 und seine Folgen
Selberts weiteres Leben und Würdigung

Frühe Jahre und erste politische Aktivitäten
Martha Elisabeth Selbert, geborene Rhode, wurde am 22.9.1896 in Kassel als zweite von vier Töchtern des Gefängnisaufsehers Georg Rhode und seiner Ehefrau Eva Maria Sauer geboren.
Sie besuchte bis 1913 die Schule. Obwohl sie eine gute Schülerin war, musste sie diese jedoch bereits nach der Mittleren Reife ohne Zeugnis - wie alle Mädchen zu dieser Zeit - verlassen. Eine weiterführende Schule konnte Selbert nicht besuchen, da die Ausbildung an einer höheren Mädchenschule eigenständig bezahlt werden musste, was sich ihre Familie nicht leisten konnte. Stattdessen besuchte Selbert für ein Jahr die Gewerbe- und Handelsschule des Frauenbildungsvereins in Kassel. Im Anschluss begann sie als Auslandskorrespondentin bei einer Import- und Exportfirma zu arbeiten. Zu Beginn des Ersten Weltkrieges verlor sie diese Arbeit allerdings und fand erst zwei Jahre später eine neue Anstellung als Postgehilfin im Telegrafendienst. Dort lernte sie auch Adam Selbert kennen, mit dem sie 1920 heiratete und zwei Söhne hatte.

Adam Selbert war SPD-Mitglied und führte Elisabeth an die Politik heran. 1918 - ein Jahr bevor Frauen das Wahlrecht erhielten - trat sie ebenfalls der SPD bei und begann sich für die Gleichberechtigung und politische Bildung von Frauen zu engagieren. So ermutigte sie ab 1919 Frauen unter anderem dazu, ihr neues passives und aktives Wahlrecht zu nutzen. Zudem kandidierte sie erfolgreich für einen Sitz im Gemeindeparlament von Niederzwehren für den Finanz- und Steuerausschuss.

Da Elisabeth Selbert in der Politik zunächst keine Fortschritte erzielen konnte, beschloss sie, in einem einjährigen Selbststudium ihr Abitur nachzuholen. Nachdem sie das erreicht hatte, begann sie 1926 als eine von fünf Frauen in Marburg und Göttingen ein Jurastudium. 1930 promovierte sie über „Ehezerrüttung als Scheidungsgrund“ und schloss 1934 das Studium mit dem zweiten Staatsexamen ab. Noch im selben Jahr erhielt sie die Zulassung als Anwältin, nur kurz bevor die Nationalsozialisten Frauen den Zugang zu diesem Berufsfeld verwehrten.
Elisabeth Selbert übernahm in Kassel eine Kanzlei zweier jüdischer Rechtsanwälte und bestritt fast alleine den Unterhalt der Familie, nachdem Adam Selbert kurz nach der nationalsozialistischen Machtübernahme in ein KZ inhaftiert worden war. Er entkam knapp der Hinrichtung und nach seiner Haft stand er unter der Aufsicht der Gestapo, musste seine Position als Kommunalbeamter aufgeben und fand keine Arbeit mehr.

Während der NS-Zeit kooperierte Elisabeth Selbert mit einem Kreis von Juristen, welcher die rechtlichen Spielräume ausschöpften, um Personen vor Verfolgung, Zwangsarbeit, verpflichtendem Dienst und der Einweisung in Konzentrationslager zu bewahren.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde Selbert als Strafverteidigerin zugelassen und arbeitete über ein Jahr in verschiedenen Militärgerichten. 1946 wurde sie in den Hessischen Landtag gewählt, dem sie bis zu ihrer Amtsniederlegung 1958 angehörte. Aufgrund ihrer Sach- und Englischkenntnisse wurde Selbert von der amerikanischen Militärregierung mit dem Wieder- bzw. Neuaufbau der Verwaltung und Justiz beauftragt.
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Elisabeth Selbert im Parlamentarischen Rat
Die SPD-Politikerin war 1948 und 1949 als Vertreterin Niedersachsens Mitglied im Parlamentarischen Rat, der das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ausarbeitete. Damit war sie eine von nur vier Frauen der insgesamt 65 abberufenen Abgeordneten. Daher wird Selbert auch als eine der „Mütter des Grundgesetzes“ bezeichnet.
In der verfassungsgebenden Versammlung setzte sich Elisabeth Selbert insbesondere mit Fragen der Rechtsprechung sowie der Gleichberechtigung von Frauen auseinander. Aufgrund ihrer beruflichen Erfahrung war ihr bewusst, dass Frauen im Privatrecht sowie im Ehe-, Familien- und Arbeitsrecht rechtlich deutlich schlechter gestellt waren als Männer. Der Gesetzgeber sollte durch einen entsprechenden Absatz im Grundgesetz gezwungen werden, die Frau dem Mann auf allen Rechtsgebieten gleichzustellen. Noch 1948 waren die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches von 1896 gesetzgebend, das eine klare patriarchale Rollenverteilung vorsah.

Innerhalb des Parlamentarischen Rates gab es jedoch erhebliche Vorbehalte gegenüber einer vollständigen rechtlichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Als Elisabeth Selbert den Formulierungsvorschlag einbrachte, dass Männer und Frauen gleichberechtigt seien, stieß sie daher auf starken Widerstand. Ihr Antrag wurde 1948 zweimal abgelehnt. Daraufhin sah sich Selbert gezwungen, außerparlamentarische Unterstützung zu mobilisieren. Binnen sechs Wochen reiste sie durch ganz Deutschland, wandte sich gezielt an die weibliche Bevölkerung und rief Frauen im ganzen Land dazu auf, gegen die bestehende Fassung des Gesetzes zu protestieren. Innerhalb kürzester Zeit trafen infolge dessen an entsprechenden Stellen stapelweise Protestschreiben ein.
Unter diesem starken öffentlichen Druck bekannte sich der Hauptausschuss am 18. Januar 1949 schließlich einstimmig zum Prinzip der uneingeschränkten Gleichberechtigung. Am 8. Mai 1949 verabschiedete der Parlamentarische Rat das Grundgesetz mit 53 zu 12 Stimmen, woraufhin es durch die Länderparlamente - mit Ausnahme Bayerns - ratifiziert wurde.

Mit der Ratifizierung waren Männer und Frauen nun offiziell vor dem Grundgesetz gleichgestellt. Allerdings mussten die bestehenden Gesetze noch an den neuen Gleichberechtigungsgrundsatz angepasst werden, weshalb eine Übergangsfrist bis 1953 beschlossen wurde. Das bedeutete wiederum, dass Männer und Frauen faktisch vor dem Gesetz noch nicht gleichgestellt waren und zunächst die Gesetze des Bürgerlichen Gesetzbuches trotz der Änderung des Grundgesetzes weiterhin in Kraft blieben.
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Artikel 3 und seine Folgen
Obwohl eine Anpassungsfrist bis 1953 gesetzt wurde, gab es erst 1954 einen Entwurf für ein Gleichberechtigungsgesetz, welches schließlich 1957 verabschiedet wurde. Die Jahre zuvor waren von heftigen Debatten geprägt, etwa ob und unter welchen Umständen Frauen ein Recht auf Erwerbstätigkeit hätten.
Aber auch das im Mai 1957 verabschiedete und 1958 in Kraft getretene „Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts“ bedeutete noch immer keine vollkommene Gleichstellung. In Erziehungsfragen behielt der Mann weiterhin das Vorrecht.
Ebenso durften Frauen nur arbeiten, solange dies nicht ihre „familiären Pflichten“ einschränkte. Erst 1977 wurde diese gesetzlich geregelte Aufgabenteilung in der Ehe abgeschafft. Weitere Rechtsänderungen in den folgenden Jahren betrafen die Rechte am Arbeitsplatz und den Mutterschutz. Allerdings wurde der Artikel 3 erst 1994 um einen weiteren Absatz ergänzt, der die tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen förderte und durchsetzte.
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Selberts weiteres Leben und Würdigung
Auch wenn die gesetzlichen Regelungen teilweise erst mehrere Jahrzehnte später umgesetzt wurden, bedeutete der durch Elisabeth Selbert erwirkte Zusatzabsatz von Artikel 3 weitreichende soziale und gesellschaftliche Änderungen. Für ihr Engagement erhielt Selbert 1956 das Große Bundesverdienstkreuz.
Anfang der 1950er-Jahre bemühte sich Elisabeth Selbert um einen Sitz im ersten deutschen Bundestag, scheiterte jedoch. Ebenso erfolglos blieben ihre Bemühungen um ein Richteramt am Bundesverfassungs- und am Bundessozialgericht. Schließlich legte Selbert 1958 mit 62 Jahren ihre politischen Ämter nieder und widmete sich vollständig ihrer Tätigkeit als Anwältin, die sie bis zu ihrem 85. Lebensjahr weiter ausübte. Schließlich starb sie am 9. Juni 1986 in ihrem Geburtsort Kassel.

Lange Zeit waren Elisabeth Selbert und ihr Verdienst für Frauenrechte in Vergessenheit geraten. Erst in den 1970er Jahren wurde sie von der Neuen Frauenbewegung „wiederentdeckt“. Seit 1983 wird von der Hessischen Landesregierung der Elisabeth-Selbert-Preis für journalistische Beiträge verliehen, die Lebensrealität von Frauen sichtbar machen und das Bewusstsein von Frauen für die Bedeutung ihrer gesellschaftlichen Gleichberechtigung stärken.

Als Würdigung ihrer Verdienste wurde ein Teilbereich der Breite Straße in der Bonner Nordstadt nach Elisabeth Selbert benannt. Der Platz ist direkt am Stadthaus gelegen - dem politischen Zentrum der Bundesstadt Bonn.

2024 wurde am Elisabeth-Selbert-Platz, im Rahmen des Projekts „Frauenorte NRW“, eine Gedenkstele für Dr. iur. Elisabet Selbert aufgestellt.

(Lea Recken, Digitales Kulturerbe LVR, 2026)

Internet
bonn.de: Elisabeth Selbert (Text Ulrike Klens, abgerufen 20.02.2026)
bundestag.de: „3. Mai 1957: Bundestag beschließt Gleichberechtigungsgesetz“ im Kalenderblatt des Deutschen Bundestages (abgerufen 20.02.2026)
fernuni-hagen.de: Schultz, Ulrike: Ein Quasi-Stürmlein und Waschkörbe voller Eingaben. Die Geschichte von Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz (Text Ulrike Schultz, PDF 142 KB, abgerufen 20.02.2026)
deutsche-biographie.de: Art. „Selbert, geborene Rhode, Martha Elisabeth“, in: Neue Deutsche Biographie 24 (2010, Text Heike Drummer/Juttta Zwilling, abgerufen 20.02.2026)
bpb.de: „Gleichberechtigung wird Gesetz“ (abgerufen 20.02.2026)
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Literatur

Röwekamp, Marion; u.a. (2024)
Juristinnen. Lexikon zu Leben und Werk. 2. Auflage. S. 559-561, Baden-Baden.

Elisabeth-Selbert-Platz in Bonn

Schlagwörter
Straße / Hausnummer
Elisabeth-Selbert-Platz
Ort
53111 Bonn - Nordstadt / Deutschland
Fachsicht(en)
Landeskunde
Erfassungsmaßstab
i.d.R. 1:5.000 (größer als 1:20.000)
Erfassungsmethode
Literaturauswertung
Historischer Zeitraum
Beginn 2022

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Lea Recken: „Elisabeth-Selbert-Platz in Bonn”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-356934 (Abgerufen: 6. März 2026)
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