Auf den Karten der Topographischen Aufnahme der Rheinlande (1801 bis 1828) von Jean Joseph Tranchot und Karl von Müffling finden sich diese Steinbrüche auf Blatt 129 „Blankenheim“ verzeichnet. Auf der zwischen 1836 und 1850 erarbeiteten Preußischen Uraufnahme erscheinen sie auf Blatt Nr. 3209.
Da im Bereich des historischen Ortskerns von Blankenheim nur Kalkstein vorkommt, musste die besser als Baumaterial geeignete Grauwacke auf dem benachbarten Finkenberg abgebaut werden. Hier wurden über Jahrhunderte hinweg Steine und Platten aus Grauwacke gewonnen, die dann im historischen Ortskern von Blankenheim und auf der Burg Blankenheim Verwendung fanden. So dürften etwa die Bodenplatten der Katholischen Pfarrkirche Sankt Mariä Himmelfahrt sowie der Rokoko-Kapelle Hülchrath vom Finkenberg stammen.
Als Beleg hierfür lässt sich eine Pachturkunde der Jahre 1760 bis 1766 anführen. Darin wird dem Blankenheimer Bürger Johann Caspar Scherer, Steinhauermeister, seitens des Blankenheimer Pastors Zours ein Steinbruch, gelegen auf dem Finkenberg, auf sechs Jahre verpachtet. Zu den Bedingungen heißt es unter anderem:
- Von jeder Karre Steine und Platten, die er vom Steinbruch abfährt, solle Scherer dem jeweiligen Pastor acht Albus zahlen.
- Die abgelieferten Karren solle Scherer mit Tag und Datum „auff sein Gewissen als ein ehrliebender Mann“ aufschreiben
- Alle Viertel Jahre solle Scherer eine Liste der abgefahrenen Karren vorlegen und daraufhin die Zahlungen leisten.
(Markus M. Schmitz, Blankenheim (Ahr), 2024)