Blick über die Weinberge auf das Gut Sülz in Oberdollendorf. Ansichtskarte (1963).
Copyright-Hinweis:
Sammlung Kloehs
Fotograf/Urheber:
unbekannt
Medientyp:
Bild
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Blick über die Weinberge auf das Gut Sülz in Oberdollendorf. Ansichtskarte (1963).
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Die Ursprünge von Gut Sülz gehen auf einen Besitz des Aachener Marienstifts im Jahr 966 zurück. Im 13. Jahrhundert befand sich der Hof im Eigentum des Klosters Heisterbach und entwickelte sich zu einem bedeutenden Weingut. Das Gebäude wurde im Jahr 1656 errichtet. Unter der Wiese liegt noch ein großer mittelalterlicher Gewölbekeller.
1805 gehörten zum Gut 17 Morgen Weinberg. Im Zuge der Säkularisation wurde es ab 1823 zunächst erfolglos zum Kauf ausgeschrieben. Dokumentiert ist die weitere Geschichte erst ab 1834, als das Gut zusammen mit dem Petersberger Hof, einem Gut in Unkel und dem Auerhof in Plittersdorf an die Kölner Bankiersfamilie Mertens-Schaaffhausen gegangen war. Pächter blieb weiterhin Matthias Tendeler, der schon 1814 auf das Gut gekommen war. Nach dem Tod ihres Mannes Joseph Ludwig Mertens 1842 musste Sybille Mertens-Schaaffhausen aus finanziellen Gründen die „Sülze“ verkaufen. Laut Verkaufsanzeige umfasste der gesamte Besitz nun 200 Morgen. Nachdem der erste Verkaufstermin 1847 abgesagt worden war, kann erst ab Mai 1857 als neuer Eigentümer der Wein- und Fruchthändler David Cahn (1818-1891) nachgewiesen werden.
Nach dem Tod seiner Frau im Jahr 1888 wollte Cahn das Gut wieder verkaufen. Übergangsweise diente es als Pension, Kneipp-Anstalt und schließlich als Hotel, in dessen Park größere Veranstaltungen und Konzerte stattfanden. In Anzeigen wurde mit der Nähe zur Station der Heisterbacher Talbahn geworben. Kurzzeitig gehörte das Gut dann dem Steinbruchbesitzer Albert Meyers und ging schließlich von 1900 bis 1937 in den Besitz des Fabrikanten Albert Römer über, der in den 1910er Jahren den Weinberg komplett neu anlegte. Bis 1967 produzierte Karl Homfeldt Wein auf dem Hof, seitdem konzentriert man sich dort auf einen reinen Gastronomiebetrieb.
Landnutzungen des Gutes im frühen 19. Jahrhundert
Weingüter benötigten ein Vielfaches ihrer Weinbergsflächen an Wald. Der damals verbreitete Niederwald war Ressource für dringend benötigte Naturalien wie Brennholz, Einstreu für das Vieh und vor allem die wichtigen Weinbergspfähle (Rahmen). Wenn die gepachteten Flächen nicht ausreichten, dann musste sich der Pachtherr oder die Pachtherrin diese von anderen Gütern liefern lassen oder den Pächtern Geld für den (teuren) Einkauf auf dem freien Markt bereitstellen. Dies wurde nach Möglichkeit vermieden.
Ein Blick auf Gut Sülz verdeutlicht die Wirtschaftsweise im frühen 19. Jahrhundert. Laut Pachtvertrag von 1801 zwischen dem Kloster Heisterbach wurden der Pächterfamilie Johannes Heider und Agnes Neunkirchen 3½ Morgen Land zu den üblichen Bedingungen verpachtet. Die Weinberge waren laut Vertrag „gehörig zu düngen“. Pächter Heider musste demzufolge selbst Viehhaltung betrieben haben. Der Wein war an das Kelterhaus der Abtei zu liefern. Jede Pächterfamilie hatte zudem das Recht auf eine pachtfreie Grundversorgung mit Naturalien (die „Battung“). Dazu gehörte ein Morgen Ackerland, eine Wiese sowie 300 Weinbergspfähle (Rahmen). Da der Acker zu klein war, wurde etwas Korn, Stroh und weitere Rahmen vom ebenfalls zum Kloster gehörenden Gut Ettenhausen im Bergbereich geliefert. Zusätzliche 12 Karren Rahmen konnte der Sülzer Pächter in den gemeinschaftlich genutzten Rahmbüschen in Oberdollendorf hauen. Dort hatten alle Gemeindemitglieder Nutzungsrechte. Der klösterliche Wald glich das fehlende Wiesenland teilweise aus: Dort konnte sogenannte Streu - die Krautschicht des Waldes - als Einstreu und Futter für das Vieh gesammelt werden. Mit der Aufhebung des Klosters verbot die bergische bzw. französische Forstverwaltung 1804 die Streunutzung, was zu erbitterten Protesten der Winzerleute führte.
Die Verkaufsanzeige aus dem Jahr 1823 gibt für Gut Sülz 3 Morgen Weingarten, gut 1 Morgen Acker, einen großen Baumgarten mit 3 Morgen und über 22 Morgen Rahmbüsche an. Nach der Säkularisation waren auch die Büsche in Privatbesitz aufgeteilt worden. Anhand des Katasterbuches lässt sich nachweisen, dass zwischen 1823 und 1847 zusätzlich verschiedene größere Waldparzellen in der Nähe des Weilbergs aus Privatbesitz dazugekauft wurden. Offenbar erschien die Ergänzung des Waldbestandes sinnvoll.
Für die Zusammensetzung der Landnutzung wurde auf Daten des Gutes im Jahr 1847 zurückgegriffen: Bei einer Gesamtfläche von rund 200 Morgen entfielen nun 80% auf den Rahmbusch. Weingärten und Äcker waren mit jeweils gut 8% vertreten. Der große Baum- und Gemüsegarten umfasste 2,6% des Besitzes. Damit entspricht dieses große Gut im Nutzungsflächenverhältnis weiteren Weingütern der Region. Auffallend ist allerdings das völlige Fehlen von Wiesenland. Vermutlich wurden die Rahmbüsche überdurchschnittlich für die Viehversorgung beansprucht. Bemerkenswert ist darüber hinaus die Größe der Parzellen: Ein einziger Rahmbusch misst über 50 Morgen. Auch der zusammenhängende Weinberg mit 16 Morgen entspricht keineswegs der sonst im Siebengebirge winzigen Parzellenstruktur. Diese Besonderheiten lassen sich nur durch die Herkunft aus altem Klosterbesitz erklären, der über Jahrhunderte durch die gezielte Zusammenlegung von Flächen entstanden war.
Auswertung historischer Schriften, Auswertung historischer Karten, Auswertung historischer Fotos, Literaturauswertung, Vor Ort Dokumentation
Historischer Zeitraum
Beginn 1656
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