Noch bis ins 20. Jh. war es üblich, den Wein lose, d.h. im Fass zu transportieren. Die Flaschenabfüllung erfolgte erst durch die Weinhändler in der Nähe der Verbraucher. Für den Transport der vollen Fässer vom Keller aufs Schiff, später auf die Bahn, waren die Schröter zuständig. Dieses Schröterrecht wurde von der Gemeinde verpachtet. Eine strenge Schröterordnung regulierte den Ablauf und die Schröter hatten damit das Transportmonopol. Um den Bedarf an Fässern zu decken, hatten wir in Briedel viele Küfer, zeitweilig sind uns bis zu zwölf gleichzeitig tätige Küfer überliefert. Die Gemeinde lieferte das benötigte Eichenholz aus ihren Wäldern und hatte damit stets hohe Einnahmen. Der Verkauf und die Preisverhandlungen beliefen sich immer auf das komplette Fuder einschließlich des Fasses. Aus alten Aufzeichnungen wissen wir, das in manchen Jahren der Kaufpreis eines neuen Fasses bis zur Hälfte des Gesamtpreises ausmachen konnte. Über den Inhalt eines Fuderfasses gab es seit alters her klare herrschaftliche Regelungen. Bei regionalen Unterschieden wurden die Fässer mit Sester, Ohm bis zum Fuder bezeichnet. Die Mengenangabe Liter ist relativ jung und erst 1935 erfolgte die endgültige deutschlandweite Festlegung des Fudermaßes auf 1.000 Liter. Am 8. Sept. 1528 genehmigte Erzbischof Richard von Greiffenklau, dass Briedel weiterhin das Fuder Wein mit einem Inhalt von 20 Bürden nutzen dürfe, wohingegen den Nachbargemeinden bereits seit dem 16. Nov. 1455 durch Kurfürst Jakob I. von Sierck die Größe von 21 Bürden vorgeschrieben war. Das bis dahin übliche „Ausmessen“ des genauen Inhaltes mittels einer Messlatte durch die Schröter genügte den modernen Anforderungen nicht mehr. Daher hatte die kurtrierische Regierung schon 1784 die „Wassereiche“ vorgeschrieben, aber infolge der politischen Umwälzungen wurden diese Bestimmungen nicht umgesetzt. Erst Mitte des 19. Jh. setzte sich die Eichung dann allgemein durch. Um die vielen neuen von den Briedeler Küfern hergestellten Fässer diesen Bestimmungen anpassen zu können, beantragte die Gemeinde Briedel am 15.1.1872 die Einrichtung einer eigenen Fasseichstelle. Die Genehmigung durch den Minister für Handel und Gewerbe, diese als Außenposten des Eichamtes Bad Kreuznach einzurichten, erfolgte bald darauf. Der Posten des Eichmeisters wurde öffentlich verpachtet und die handelnden Personen danach von der Eichbehörde auf eine gewissenhafte Ausführung ihrer Arbeit vereidigt. Zuverlässige Durchflussmesser gab es noch nicht. So waren in der Eichstelle mehrere geprüfte Wasserbehälter in verschiedenen Größen aufgestellt, mit deren Hilfe und einer Räderscala man die Fässer zuverlässig auf Ihren Inhalt prüfen konnte. Die Literzahl wurden dann auf dem Fassboden eingebrannt, dazu kam noch die Jahresangabe der Eichung und ein Siegel der Eichstelle. Die Briedeler Eichstelle hatte die Kennung „4 (DR) 19“. Mit der Zunahme der Erträge und der Ausweitung der Weinberge stieg der Bedarf an geeichten Fässern stetig an. 1927 erbaute die Gemeinde dann neben der Schule eine neues Gebäude und richtete die Fasseichstelle nach modernsten Gesichtspunkten neu ein. Ab den 1960ern bezogen die Weinkommissionäre den Wein mit geeichten Behältern auf den Transportfahrzeugen. Die Lagerfässer verblieben im Keller und der Bedarf an Eichungen reduzierte sich. 1970 wurde die Eichstelle geschlossen und das Gebäude 1972 im Zuge des Baues der Umgehungsstraße abgebrochen.
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