Reihenhauszeile des Typs II an der Dr.-Tusch-Straße in Frechen (2021)
Copyright-Hinweis:
Nicole Schmitz / Landschaftsverband Rheinland / CC BY 4.0
Fotograf/Urheber:
Nicole Schmitz
Medientyp:
Bild
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Reihenhauszeile des Typs II an der Dr.-Tusch-Straße in Frechen (2021).
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Die Reihenhausanlage in der Dr.-Tusch-Straße wurde im Zuge des kommunalen Wohnraumprogrammes zur Beseitigung der damaligen großen Wohnungsnot angelegt. Der städtebauliche Entwurf geht auf den Kölner Architekten Julius Gatzen zurück, der im Hochbauamt der Gemeinde Frechen beschäftigt war. Für die Planung der Siedlungen an Freiheitsring, Keimesstraße (Blumenstraße) und Dr.-Tusch-Straße (Klosterstraße) entwarf er drei Reihenhaustypen und zwei Laubenganghaustypen.
Schräg gegenüber des Laubenganghauses Typ 2 am Freiheitsring wurden 1930 auf der Ostseite der Dr.-Tusch-Straße zehn zweigeschossige Reihenhäuser des Typs 2 (wie Freiheitsring 58-78) aus Backstein mit Flachdach errichtet. Die Häuserreihe ist durch eine einheitlich gestaltete Vorgartenfläche (Rasen) von der Verkehrsfläche getrennt. Zu den loggiaartig zurückversetzten Eingangstüren führen dreistufige Freitreppen auf halbrundem Grundriss. Ebenfalls halbrund sind die Vordächer, welche von einer Stahlstütze getragen werden. Die Fenster des Erdgeschosses waren ursprünglich als Fensterband gestaltet (vgl. Foto aus Gatzen/Klein 1931). In dem vollständig unterkellerten Einfamilienhaustyp verteilen sich ca. 65 Quadratmeter Wohnfläche auf ein Wohnzimmer, eine Küche und ein Schlafzimmer im Erdgeschoss sowie zwei Schlafzimmer und ein Badezimmer im Obergeschoss (Buschmann et al. 2020, S. 494f). An die Häuser schließen sich die langschmalen Gartenparzellen von überwiegend ca. 60 Quadratmeter Fläche an. Mittlerweile ist die einst einheitlich gestaltete straßenseitige Fassaden durch die Aufbringung von anderen Materialien individualisiert worden. Ursache hierfür sind im Wesentlichen Kriegsschäden, die zunächst notdürftig ausgebessert worden waren. Nach der Privatisierung der Häuser in den 1960er Jahren wurden die Fassaden dann mangels Instandsetzungs- oder Gestaltungsauflagen mit anderen Klinkern versehen und zur Gewinnung von Stellfläche wurden die Fensterbänder des Erdgeschosses durch „normale“ Fenster ersetzt (Volkshochschule Frechen 1987, S. 149).
Hinweise Das Objekt „Wohnhauszeile Dr.-Tusch-Straße in Frechen“ ist Bestandteil eines Denkmalbereiches (LVR-Amt für Denkmalpflege Nr. 59312) und wertgebendes Merkmal des historischen Kulturlandschaftsbereiches Töpfereisiedlung Frechen (Kulturlandschaftsbereich Regionalplan Köln 474).
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