Burgruine Wildenstein am Donnersberg

Wildensteyn

Schlagwörter:
Fachsicht(en): Landeskunde, Architekturgeschichte
Gemeinde(n): Dannenfels
Kreis(e): Donnersbergkreis
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Koordinate WGS84 49° 36′ 50,08″ N: 7° 55′ 30,02″ O 49,61391°N: 7,925°O
Koordinate UTM 32.422.343,76 m: 5.496.259,87 m
Koordinate Gauss/Krüger 3.422.387,97 m: 5.498.019,20 m
  • Südwand der Burgruine Wildenstein (2009)

    Südwand der Burgruine Wildenstein (2009)

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    Matthias Dreyer
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  • Grundriss der Burgruine Wildenstein (1938)

    Grundriss der Burgruine Wildenstein (1938)

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  • Südwand der Burgruine Wildenstein von Westen (2009)

    Südwand der Burgruine Wildenstein von Westen (2009)

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    Matthias Dreyer
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  • Hinweisschild auf die Burgruine Wildenstein (2009)

    Hinweisschild auf die Burgruine Wildenstein (2009)

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    Matthias Dreyer
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  • Halsgraben und Schildmauerreste von Nordwest (2004)

    Halsgraben und Schildmauerreste von Nordwest (2004)

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    Jürgen Keddigkeit
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  • Luftbild der Burgruine Wildenstein und Umgebung (1996)

    Luftbild der Burgruine Wildenstein und Umgebung (1996)

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    Manfred Czerwinski
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Die Burgruine Wildenstein ist eine frei zugängliche Burg in Spornlage am Westende des Wildensteiner Tals auf der Südseite des Donnersbergs.

Baubeschreibung
Geschichte

Baubeschreibung
Am Westende des Wildensteinertals steht im Norden des Baches auf einem hohen, vorspringenden Felskompartiment in Spornlage die Burg (486 Meter Höhe über NN). An der westlichen Hauptangriffsseite trennt ein heute teilweise verschütteter, aus dem anstehenden Fels geschroteter, recht breiter Halsgraben die Burg vom westlich weiter ansteigenden Gelände. Das dahinterliegende trapezförmige Burgareal, eigentlich ein stufenförmig abfallender Felsrücken, schützte eine – unterbrochen durch einen zur Grabenseite steil abfallenden Fels – von Südwesten nach Nordosten verlaufende Schildmauer. Der mittig die Schildmauer trennende Felsrücken war Standort eines quadratischen Bergfrieds. Von dessen noch in den dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts teilweise sichtbaren Grundmauern auf der Südwestseite sind heute keinerlei Mauerreste mehr erhalten.

Das Ende des nördlichen Schildmauerabschnitts ist identisch mit seiner ehemaligen Nordecke, die hier in den nach Osten führenden Bering übergeht. Von ihm ist lediglich ein kleineres Mauerstück rudimentär nachweisbar. Die etliche Meter hoch erhaltene, ca. 110 Zentimeter starke Südmauer besteht ebenso wie ihr nördliches Pendent aus grob lagerhaften, wohl vor Ort gebrochenen Bruchsteinen, die im Kern mit Lehmmörtel verfestigt wurden. Das heutige Südende der Schildmauer stimmt mit der früheren Südwestecke überein. Darauf verweisen erhaltene Eckquadern im oberen Bereich des Bauwerks.

Der Zugang zur Burg befindet sich heute wie im Mittelalter unterhalb des Schildmauersüdendes. Über eine Brücke über den Graben - eine Aufhügelung ist wohl als Pfeilerrest zu deuten - erreichte man das wohl „in Art eines eingezogenen Kammertores“ (Stefan Ulrich) erbaute Zugangsbauwerk (mit Zugbrücke?). Der weitere, geradlinig nach Osten verlaufende Weg führt zur ursprünglichen Südostecke der Burg. Zahlreiche Fragmente von Backsteinen und Dachziegeln (Hohlziegel) sowie Trümmerschutt - auch gegenüberliegend im steilen Südabfall zum Wildensteiner Tal zu erkennen, verweisen auf ein Gebäude unbekannter Funktion.
Am Rande des nordöstlichen Bereichs, wahrscheinlich unweit der hier von West nach Ost verlaufenden Ringmauer, befindet sich ein ca. 1,7 x 1,7 Meter messender, heute noch ca. vier Meter tiefer - mit einem Eisengitter gesicherter - senkrechter Felsschacht, wohl eine ehemalige Zisterne.

Das Ostende der Burg dominiert ein längerer rechteckiger Schuttwall, wohl der Rest eines Wohnbaues. Er schließt im Norden an einen kleineren aus dem Fels gearbeiteten Raum an. Dieser etwa 5 x 2,5 Meter messende Bauteil war wohl die Nordostecke des Gebäudes.

Aus topographischen Gründen ist eine, bisher nicht nachgewiesene (kleine) Unterburg nur im nördlichen und nordöstlichen Taleinschnitt denkbar.
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Geschichte
12. und 13. Jahrhundert
Die Lage der abseits größerer Straßen auf der Südseite des Donnersbergs errichteten Burg Wildenstein dürfte mit der in diesem Gebiet betriebenen Eisengewinnung und -verarbeitung in Verbindung stehen. Im Gegensatz zu Pingenfeldern im Burgumfeld mangelt es jedoch in diesem Zusammenhang an belastbaren Schriftquellenbelegen.

Wesentlich früher als die Burganlage Wildenstein wird - möglicherweise ein Hinweis auf die Burgexistenz - zwischen 1186 und 1194 in Reichsitalien, in Aachen und vor allem auf dem Trifels Henricus de Wildenstein im Umfeld Heinrichs VI. genannt. Von Bedeutung sind dabei vor allem jene drei Urkunden, die im Mai 1194 Kaiser Heinrich VI. auf dem Trifels ausfertigen ließ. In den Dokumenten wird der vorgenannte Heinrich von Wildenstein als Urkundenzeuge aufgeführt. Es erscheint nicht unmöglich, dass er sich nach der Burg am Donnersberg benannte.

Gegen diese Annahme spricht jedoch, dass Wildenstein in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts zum Besitz der Reichsministerialen von Bolanden gehörte und ein Heinrich als Mitglied dieser Familie im 12. Jahrhundert unbekannt ist.
Gesichert ist, dass sich Burg Wildenstein am Donnersberg nach 1250 im Besitz der Reichsministerialen von Bolanden befand. Spätestens nach dem Tod Philipps (V.) von Bolanden im Jahre 1276 erbte dessen Tochter Lukardis, die mit Albrecht von Schenkenberg, Graf von Löwenstein († 1304), einem Sohn König Rudolfs von Habsburg, vermählt war, die Anlage. 1309 bestätigte König Heinrich VII. ein Tauschgeschäft, das Lukardis einige Jahre zuvor mit König Albrecht († 1. Mai 1308) abgeschlossen hatte. Der König erhielt damals im Tausch gegen die reichslehnbare Burg Gleichen (Baden-Württemberg) Burg Wildenstein mit nicht näher genanntem Zubehör.
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14. Jahrhundert
Nachdem Wildenstein in das Eigentum König Albrechts von Habsburg übergegangen war, wurde sie offensichtlich zur Reichsburg. Dementsprechend belehnte König Friedrich der Schöne im Jahre 1321 den Grafen Philipp von Sponheim-Dannenfels, einen Verwandten der Lukardis von Bolanden, mit Wildenstein samt allen Rechten und dem Zubehör. Bei der Lehnsvergabe wird - eigentlich außergewöhnlich - Wildenstein nicht als Burg, sondern als locum angesprochen. Die Autoren des Burgenlexikons (2007) halten es daher für möglich, dass „die Burg zu diesem Zeitpunkt zerstört oder aufgelassen“ war.

Im 14. Jahrhundert wird der Zugriff der Grafen von Leiningen auf Burg Wildenstein deutlich. Dies ergibt sich aus einem Burglehnsvertrag der 1337 geschlossen wurde. Damals empfing Ritter Siegfried von St. Alban auf Wildenstein ein Kästenburger Burglehen. Als ursprünglicher Lehnsherr wird der Speyerer Bischof Emich von Leiningen genannt. Dies wird - mit Vorbehalt - als Hinweis gewertet, dass zu einem unbekannten Zeitpunkt der vorgenannte Ritter Burg Wildenstein „als Afterlehen von St. Alban von den Grafen von Leiningen erhalten haben könnte“ (Burgenlexikon, 2007). Diese Überlegung findet ihre Entsprechung in einem 1345 geschlossenen leiningisch-hardenburgischen Erbvertrag. Demnach hatte zu einem nicht genannten Zeitpunkt Siegfried von Sankt Alban von Graf Jofried von Leiningen einen Anteil von Wildenstein als Lehen erhalten. Bemerkenswert ist, dass von nun am vom Reich als Oberlehnsherrn der Burg keine Rede mehr ist, im Gegenteil scheinen die Leininger die Burg eher als Eigengut angesehen zu haben.

Offensichtlich stieg nun die Zahl der Burganteilseigner an. Zu den Nachfahren des vorgenannten Siegfried von Sankt Alban, die sich wie er nach der Burg benannten, gesellte sich der mit den Herren von St. Alban verschwägerte Johann von Oberstein. Er ist erstmals 1338 als Anteilseigner des Wildenstein bezeugt. Damals gewährte er im Zusammenhang mit einer Schuldübernahme Erzbischof Balduin von Trier auf seinen Burgen, darunter Wildenstein auf Lebenszeit Enthalt. Der vorgenannte leiningische Erbvertrag von 1345 betraf auch den Wildenstein. Fritzmann, der Begründer der Linie Leiningen-Rixingen, erhielt damals die Burg und das Zubehör, nämlich Burgmannen, Gerichte, Dörfer (Börrstadt, Jakobsweiler und Steinbach), Land, Leute... .

Dass die Burg weiterhin im Lehnsbesitz der beiden Gemeiner Siegfried von Sankt Alban (-Wildenstein) und seinem Schwager Johann von Oberstein war, belegt ein 1350 vereinbarter Burgfrieden (eynen rechen bescheyd). Man kann dem Dokument indirekt entnehmen, dass Oberstein der Juniorpartner war, dem etwa ¼ der Burg und ihrer Zubehörden zustand.

Der Vertrag belegt unter anderem einen steinernen Neubau im Südosten der Anlage, die Johann besitzen solle. Erwähnt werden auch gemeinsam zu unterhaltende Bauten: Graben, Brücke, Ringmauer und Tor. Darüber hinaus wird ein vom Haupttor zur Poterne führender und in den Felsen gehauener Weg genannt, den Siegfried und dessen Erben zu überbauen erlaubt war. Dies galt auch für das Tor (gemeynen porten). Der Burgfrieden enthielt auch Bestimmungen zum Personal. Demnach hatte Siegfried drei, Johann dagegen nur zwei Knechte. Lediglich zu Kriegszeiten hatte der Letztgenannte ebenfalls drei Personen aufzubieten.

Wie im späten Mittelalter üblich nutzten die Burgbesitzer ihre Anteile für wirtschaftliche oder politisch-militärische Zwecke. So gewährte 1360 Siegfried von Wildenstein Pfalzgraf Ruprecht I. während dessen kriegerischen Auseinandersetzungen mit dem Erzbischof von Trier und den Städten am Niederrhein Enthalt in seinen Festen Wildenstein und Wartenberg und erhielt im Gegenzug vom Pfalzgrafen nicht weniger als 150 Gulden Florentiner Währung. Auch Andreas von Oberstein, dem 1364 der Burganteil von Wildenstein mit Zubehör bei einer Erbteilung zugesprochen worden war, nutzte diesen auf seine Art und Weise. Er verpfändete 1377 dem erwählten Erzbischof Adolf von Mainz seinen Wildensteiner Anteil. Eine ähnliche Finanztransaktion folgte im Jahre 1396. Damals versetzte der Obersteiner mit Erlaubnis Graf Emichs (VI.) von Leiningen-Hardenburg seinen Burganteil an Heinrich zur Huben. Gleichzeitig versprach Andreas von Oberstein die Wiedereinlösung des verpfändeten Teils binnen fünf Jahren.

Zur gleichen Zeit wurde der Niedergang der Herren von Wildenstein offensichtlich. Siegfried von Wildenstein war schon 1396 aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen große Teile seines Besitzes der Pfalzgrafschaft zu überlassen.
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15. Jahrhundert
Im Jahre 1402 verstarb Siegfried von Wildenstein ohne Erben, so dass sein leiningisches Lehen, letztlich sein Burganteil an Wildenstein, wieder an die Grafen von Leiningen zurückfiel (Heimfall). Dies machte eine Neuverteilung der Burganteile unumgänglich, so dass noch im selben Jahr Ritter Johann (d. A.) von Lewenstein sowie die Brüder Siegfried, Ritter und Andreas, Edelknecht, beide von Oberstein mit Graf Emich VI. von Leiningen-Hardenburg einen Vertrag über Burg Wildenstein samt Zubehör schlossen. Graf Emich von Leiningen-Hardenburg und seine Erben behielten sich ein Viertel der Anlage vor. Die drei vorgenannten Obersteiner und ihre Erben erhielten als leiningisches Lehen drei Viertel der Anlage samt Zubehör. Alle im Zusammenhang mit der Burg entstehenden Kosten wurden dementsprechend auf die Anteileigner verteilt.

Die Grafen bewohnten die Anlage keineswegs, sondern ließen ihren Anteil von Beamten verwalten. Genannt werden 1407 Kunz von Oberheimbach und 1423 Philipp Schaffrad von Eppelsheim als Amtleute. Letzterem entzog man 1444 wegen Verletzung seiner Lehnspflichten das Amt.

Da sich im Jahre 1414 die Zusammensetzung der Burggemeiner erneut verändert hatte, schlossen der Lehnsherr und die Anteilseigner einen ausführlich formulierten neuen Burgfrieden. Vertragspartner waren Graf Emich VI. von Leiningen, die Gebrüder Nikolaus und Siegfried, sowie Johann von Oberstein. Obwohl drei Parteien genannt wurden, verteilte man lediglich drei Viertel der Burg. Jede der genannten drei Parteien hielt einen Anteil von einem Viertel am Wildenstein. Möglich erscheint, dass der spätere Anteil der Herren von Lewenstein, damals unerwähnt geblieben ist. Nachgewiesen ist eine Belehnung der Herren von Lewenstein 1425. Mehrfach kam es zwischen 1428 bis 1589 zu Lehnswiederholungen für die Obersteiner. In dieser Zeit bestehen wohl auch familiäre Beziehungen zu dem Eigentümer (Viax von Oberstein) der Kredenburg in Alsterweiler (Dreyer, 2019).

Nach dem Ableben Emich VII. von Leiningen erhielt 1448 sein Sohn das leiningische Viertel von Wildenstein.
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16. Jahrhundert bis heute
Es mangelt an konkreten Hinweisen für eine Burgzerstörung im Bauernkrieg 1525. Wahrscheinlicher ist daher der - jedoch ebenfalls urkundlich nicht nachweisbar – Burguntergang im Dreißigjährigen Krieg 1618-48, denn in einer zeitnahen, 1657 verfassten Beschreibung der Herrschaft Kirchheim ist zu entnehmen, dass die Burg damals Ruine war. Weniger die Burgruine als vielmehr die damit verbundenen Rechte und Besitzungen waren in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts zwischen den Grafen von Nassau-Saarbrücken und den Grafen von Leiningen umstritten. Damit enden die Nachrichten zur Burg, die - wenn überhaupt - nur noch in topographischen Beschreibungen erwähnt wird.

1938 befand sich die Ruine im Besitz der Gemeinde Albisheim, heute ist sie, wie schon im 17. Jahrhundert, Teil der Gemarkung Dannenfels.
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Burgfrieden und Burgfriedensbereich
Es sind zwei Burgfrieden überliefert. Den ersten, den das Burgenlexikon (2007) als „Hausordnung“ bezeichnete, schlossen 1350 der Ritter Siegfried von Sankt Alban, sein Schwager, der Edelknecht Johann von (Ober-)Stein mit den Brüdern Siegfried und Siegfried Jacob von Schneeberg. Angesprochen werden die Bereiche Baurecht, Wache, Personalverteidigung, Veräußerung, Besitzaufteilung, allgemeine Ressourcen und Hundehaltung.

Der im Jahre 1414 zwischen den Gemeinern Graf Emich VI. von Leiningen-Hardenburg, den Brüdern Nikolaus (Clas) und Siegfried von Oberstein sowie Johann von Oberstein vereinbarte recht ausführliche Burgfrieden betraf die Personalverteidigung und den Geltungsbereich (Armbrustschussweite), Burgfriedensbruch, Besitznachfolge, Enthalt, Geschäftsführung mit Wahl eines Baumeisters, Zahlungsverzug und Kassenführung, Wache und Burgverlust. Die Hundehaltung blieb im Gegensatz zu 1350 unerwähnt.

Kulturdenkmal
Im Nachrichtlichen Verzeichnis der Kulturdenkmäler im Donnersbergkreis ist folgender Eintrag zu finden: „Burg Wildenstein über einem Felssporn mit Steilabhängen hoch über dem Wildensteiner Tal im Waldgebiet des Donnersbergmassivs (Denkmalzone): 1245 erwähnt, wohl vor 1648 zerstört; Halsgraben, Reste der Ringmauer, des Bergfrieds und des Palas (?)“ (GDKE 2018, S. 9).
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(Jürgen Keddigkeit, Bezirksverband Pfalz, 2019)

Internet
alsterweiler.matthiasdreyer.de: Kredenburg (abgerufen 01.03.2019)

Literatur

Blinzig, Gerd (1990)
In der Waldeinsamkeit des Donnersberges. Die Burgruine Wildenstein. In: Donnersberg-Jahrbuch 13, S. 244-246, o. O.
Conrad, Otto (1956)
Die Herren und Ritter von Oberstein. S. 18ff., o. O.
Engels, Renate (1981)
Besitzverhältnisse, Besiedlung und Nutzung im 17-19 Jahrhundert. In: Der Donnersberg. Ausgrabungen. Forschungen, Geschichte. Band 3, S. 6, 13 f, 19, 25 u. 27, Wiesbaden.
Gärtner, Peter (1854)
Geschichte der bayerisch-rheinpfälzischen Schlösser und dieselben ehemals besitzenden Geschlechter nebst den sich daran knüpfenden romantischen Sagen. Band 1. S. 359-362, Speyer.
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (Hrsg.) (2018)
Nachrichtliches Verzeichnis der Kulturdenkmäler, Donnersbergkreis. Denkmalverzeichnis Donnersbergkreis, 27. November 2018. S. 9, Mainz. Online verfügbar: denkmallisten.gdke-rlp.de/Donnersbergkreis, abgerufen am 29.01.2019
Keddigkeit, Jürgen; Burkhart, U.; Übel, Rolf (2007)
Pfälzisches Burgenlexikon. 4.1. S. 313-323, Kaiserslautern.
Krienke, Dieter (1998)
Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz. Band 15: Donnersbergkreis. S. 325 f, Worms.
Lehmann, Johann Georg (1861)
Urkundliche Geschichte der Burgen und Bergschlösser in den ehemaligen Gauen, Grafschaften und Herrschaften der bayerischen Pfalz. Ein Beitrag zur gründlichen Vaterlandskunde Kaiserslautern. Band 3. S. 151-161, o. O.
Wild, Klaus Eberhard (1954)
Zur Geschichte der Herrschaft Oberstein an der Nahe. (Mitteilungsblatt zur rheinhessischen Landeskunde.) S. 18-22. o. O.
(1938)
Die Kunstdenkmäler des Bezirksamtes Kirchheimbolanden. S. 325 f, München.

Burgruine Wildenstein am Donnersberg

Schlagwörter
Ort
67814 Dannenfels
Gesetzlich geschütztes Kulturdenkmal
Geschütztes Kulturdenkmal gem. § 8 DSchG Rheinland-Pfalz
Fachsicht(en)
Landeskunde, Architekturgeschichte
Erfassungsmaßstab
i.d.R. 1:5.000 (größer als 1:20.000)
Erfassungsmethode
Literaturauswertung, Auswertung historischer Fotos, Geländebegehung/-kartierung
Historischer Zeitraum
Beginn 1270

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„Burgruine Wildenstein am Donnersberg”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-290320 (Abgerufen: 18. April 2024)
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