Burgruine Odenbach am Glan

Weiherturm, Wasserschloss

Schlagwörter:
Fachsicht(en): Landeskunde, Denkmalpflege
Gemeinde(n): Odenbach
Kreis(e): Kusel
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Koordinate WGS84 49° 40′ 59,11″ N: 7° 39′ 1,01″ O 49,68309°N: 7,65028°O
Koordinate UTM 32.402.636,65 m: 5.504.270,17 m
Koordinate Gauss/Krüger 3.402.673,06 m: 5.506.032,61 m
  • Burgruine Odenbach - Weiherturm (2019)

    Burgruine Odenbach - Weiherturm (2019)

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  • Grundriss ehemalige Burg Odenbach (2007)

    Grundriss ehemalige Burg Odenbach (2007)

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    Burgruine Odenbach - Weiherturm (2019)

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Die frei zugängliche Ruine der Niederungsburg befindet sich im Süden der Gemeinde Odenbach, westlich der Hauptstraße.

Baubeschreibung
Geschichte

Baubeschreibung
Siegfried FEICK geht begründet davon aus, dass die etwa 100 Meter südlich des alten Dorfes und damit außerhalb der Stadtbefestigung gelegene Burganlage im Süden vom Odenbach und im Westen vom Glan begrenzt, auf der Nord- und Ostseite aber von einem künstlichen Wasserlauf, dem Weihergraben, umflossen wurde (Feick 1983). Gleichwohl sind über Größe und Gestalt der Gesamtanlage nur wenig konkrete Aussagen möglich. Lediglich die Existenz des vorgenannten Grabens ist gesichert, eine im Jahre 1415 ausdrücklich erwähnte, östlich vorgelagerte Vorburg ist zu erschließen. Angeblich führten Untersuchungen zu Beginn der 1980er Jahre zu der Erkenntnis, dass sich die Anlage des Weiherturms längs des Weiherpfades bis fast in unmittelbare Nähe der Hauptstraße erstreckt haben sollen. Entsprechend dem Verlauf der Gewässer und auf Grundlage des Katasterplanes ist eine polygonale Ringmauer, welche „die etwa 30 x 40 Meter große Kernburg“ (Stefan Ulrich) umgeben haben könnte, zu erschließen. Der Zugang ist entsprechend der topographischen Gegebenheiten im Osten zu vermuten.

Turm
Von der Tiefburg ist nur noch ein Turmrest erhalten. Der Standort dieses als „Weiherturm“ bezeichneten, wohl im späten zwölften oder frühen 13. Jahrhundert errichteten, noch vor dem Jahr 1629 neu gedeckten, quadratischen Bergfrieds befindet sich in der Mitte des eigentlichen Burgareals. Die erhaltenen Teile der Süd- und Westseite des Turmes weisen heute noch eine Höhe von ca. 15 Metern (zu Beginn des 20. Jahrhunderts fast 18 Meter) auf. Die Länge der Südmauer beträgt heute knapp 8 (ursprünglich wohl 10) Meter, die Westmauer 5,2 Meter (ursprünglich ebenfalls wohl 10 Meter). Die Mauerstärke verjüngt sich leicht, sie beträgt zwischen 2,6 (unten) und 2,4 Meter (oben). Scharten oder Fenster fehlen.
Der erhaltene Mauerverband ist von hoher Qualität. Das Quadermauerwerk – gelber Buntsandstein – weist durchlaufende Lagerfugen auf der Feldseite auf. Die Buckelquader sind mit sorgfältig gearbeiteten Randschlägen versehen, die Buckel dagegen eher grob gespitzt. Auffällig ist die Tatsache, dass im unteren Bereich die erhaltenen Außenseiten Glattquadern aufweisen. Im oberen Bereich – ab ca. fünf Meter – sind ausschließlich Buckelquader sichtbar. Dies ist ein deutlicher Hinweis auf (heute verschwundene) Anbauten. Deutlich sichtbare Abplatzungen und Verfärbungen der Quader auf der Westseite sind das Ergebnis eines Großbrandes, der die dortigen Anbauten vernichtete.
Aussagen über das schuttgefüllte, von Pflanzen überwucherte Turminnere sind nur schwer möglich. Ein Gewölbe, das das Erdgeschoss ursprünglich schloss, stürzte im Jahr 1850 ein. Alfred WENDEL und Siegfried FEICK gehen davon aus, dass der Turm (vier?) hölzerne Geschossdecken aufwies.
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Geschichte
Eberhardus de Ottenbach [=Odenbach), der um das Jahr 1190 genannt wird, dürfte sich ebenso nach der Burg am Glan genannt haben wie Drusing von Odenbach, der um das Jahr 1200 seine Lehen zu Meisenheim an Rheingraf Wolfram vom Stein verkaufte. Man kann davon ausgehen, dass um diese Zeit die Niederungsburg schon existierte. Auffällig ist jedoch, dass eine erbliche Linie von Burgmannen nicht nachweisbar ist. Möglich erscheint, dass der Bischof von Verdun als Lehnsherr gerade dies zu verhindern trachtete.

Der nächste sich nach Odenbach benennende Ritter ist Eberhard von Odinbach, der im Jahre 1293 seine Ehefrau Agnes von Lichtenstein mit seinen Veldenzer Lehen bewidmete. Wohl zur gleichen Zeit, spätestens zu Beginn des 14. Jahrhunderts, war die Anlage an der Mündung des Odenbachs in den Glan zur Ganerbenburg (mehrere Familien als Bewohner oder Eigentümer) geworden. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass im Jahr 1303 die sechs Gemeiner der Burg, unter ihnen die Brüder Werner, Eberhard und Bechtolf von Odenbach, ihre Anteile an der Burg Odenbach dem Grafen Georg I. von Veldenz übertrugen. Sie erlaubten dem Grafen, sich der Burg einschließlich ihres (ausdrücklich erwähnten) Turmes nach Bedarf zu bedienen. Georg I. wurde damit letztlich Lehensherr der Burg, gleichzeitig war damit die Lösung von dem bisherigen Lehensherren, dem Bischof von Verdun, vollzogen. Nur wenige Jahre später folgte die finanzielle Ablösung. In den Jahren 1315 und 1327 „ging die grundherrliche Verwaltung in den genannten Hofesbezirken vom Bischof auf den Grafen (von Veldenz) über, der bis dahin nur die Vogtei und höhere Gerichtsbarkeit ausgeübt hatte“ (Wilhelm Fabricius).

Bis zum Jahr 1441 sind Herren von Odenbach, im Regelfall zusammen mit anderen veldenzer Burggemeinern oder bei sonstigen Rechtsgeschäften urkundlich nachweisbar. Im Jahre 1306 waren die Ritter Eberhardus et Wernherus de Odenbach Mitsiegler eines Vertrages zwischen dem Ritter Dietrich genannt Randecker und Wilhelm von Rehborn. Sein Sohn Johann von Odenbach begegnet uns zwischen den Jahren 1333 und 1335. Er war im erstgenannten Jahr einer von 13 Gemeinern, der den Burgfrieden des „husus und der festin zu Odenbach daz da liget uf deme Glane bei Meisenheim“ schloss. Damals nicht im Burgfrieden erwähnt und somit auch keine Burggemeiner waren Johanns Bruder Wilhelm und Lyfryd, der Ehemann seiner Schwester Gertrud, die im Jahr 1335 bei einem Rechtsgeschäft auftreten.
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Nicht alle Angehörigen der Adelsfamilie „von Odenbach“ blieben dauerhaft der Burg verbunden. So hatte Wilhelm von Odenbach um das Jahr 1300 die Schwester des Johann von Lichtenstein geheiratet und nannte sich seit dem Jahr 1304 Wilhelm von Lichtenstein (Wilhelmus de Liethenstein). Aus dieser Ehe ging später ein Familienverband hervor, der sich von Odenbach, die man nennet von Kropsberg nannten.

Die Bedeutung, die die Grafen von Veldenz der Burg Odenbach im 14. Jahrhundert beimaßen, zeigt sich besonders in einem Vertrag über die Teilung der Reichspfandschaft Wolfstein. In dem vorgenannten Teilungsvertrag bot im Jahre 1337 Graf Georg von Veldenz dem Erzbischof eine der ihm lehnbaren Burgen zur Öffnung an, ausgenommen jedoch Burg Odimbach. Auch für die Anteilseigner war die Burg von großem Wert. Ähnlich dem Lehnsherren nutzten auch sie ihre Burganteile gerne als Sicherheit bei finanziellen Transaktionen. So verlangte und erhielt der Erzbischof von Trier, der Schulden des Johann von Oberstein übernommen hatte, im Gegenzug vom Schuldner die Öffnung seines Burganteils zugestanden. Auffällig ist, dass im Jahr 1377 bei der Erneuerung des oben erwähnten (älteren) Burgfriedens nicht nur allgemein die Anzahl der Gemeiner angestiegen war, sondern auch die der Niederadelsfamilie von Odenbach. Nun werden nicht weniger als 18 Gemeiner namentlich aufgeführt, dabei die Edelknechte Johann und Gerhard von Odenbach, ferner Lucard, die Witwe Herrn Lyfrids.

Einige der im 15. Jahrhundert ausgestellten Lehnsurkunden geben – allerdings eher karge – Hinweise zu Baulichkeiten im Burgareal und zum Umfeld der Burg. So empfing Gerhard von Odenbach, den man nennt von Kropsberg, gleich seinen Voreltern als Mannlehen von Graf Friedrich III. von Veldenz im Jahr 1404 u.a. einen Anteil an der Burg, eine Hofstatt bei dem Dorfgraben oberhalb der Burg und seinen Teil des Zehnten zu Odenbach. Im Jahr 1415 hatten die Veldenzer Siegfried vom Oberstein mit einem Anteil am Turm, Graben und Vorburg belehnt.

Wesentlich bedeutsamer als die zahlreichen weiteren Belehnungen bzw. Lehnsbestätigungen – so im Jahr 1419 Ritter Johann von Lewenstein der Alte oder im Jahr 1482 Friedrich Blick zu Lichtenberg – im Verlauf des 15. Jahrhundert war das Ableben des Grafen Friedrich III. von Veldenz im Jahre 1444. Damit kam es zu Wechsel im Amt des Lehnsherren: Dem letzten Veldenzer folgte Pfalzgraf und Herzog von Pfalz-Simmern-Zweibrücken Stephan.
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Niedergang der Burg
Im Gegensatz zum Bauernkrieg, der Burg Odenbach im Jahr 1525 offensichtlich nicht tangierte, wurde die Anlage während des 30jährigen Krieges in Mitleidenschaft gezogen. Im Zeitraum der Jahre 1620-1623 waren Burg und Ort Odenbach von spanischen Kavallerieeinheiten besetzt, die den nachfolgenden Franzosen die Burg mehr oder minder stark ruiniert überließen. Daran änderten auch zwischenzeitliche Renovierungen wenig. So ist in Zweibrücker Lehenakten des Jahres 1629 die Rede von dem „burgthurn, vor der pforten zwischen dem Glan und Adenbacher weg gelegen, den die gemeindt vor dießer zeit decken lassen undt in durchziegen zu ihrer notturftt gebraucht“. Offensichtlich suchte man damals den Bergfried weiterhin instandzuhalten und als Zufluchtsort zu nutzen.

Im Gegensatz zur Bevölkerung besaß die zumindest teilruinierte Anlage für die Herzöge von Zweibrücken keinerlei militärischen oder verwaltungstechnischen Nutzen mehr. Lediglich die Einkünfte und der Name der Anlage besaßen noch eine gewisse Bedeutung. Dementsprechend verfügte im Jahre 1676 Herzog Friedrich Ludwig von Zweibrücken-Landsberg, dass seine (nicht erbberechtigten) Kinder aus morganatischer Ehe „künfftig nach ihrem Beynahmen Fürstenwärther sich burgsaßen von Odenbach schreiben undt benahmbßen sollen“.

Wenige Jahre später kam es zum nun endgültigen Untergang. Nachdem im Jahre 1677 französische Besatzungstruppen größere Schäden am Turm verursacht hatten, nutzte man die Ruinen seit dem Jahre 1685 als Steinbruch. Die gewonnen Steine wurden abtransportiert und zum Bau der Meisenheimer Franziskanerkirche verwendet. Proteste der Herren von Räsfeld, denen Ende des 17. Jahrhunderts ein Schlossanteil als Lehen zustand, sind nicht überliefert.
Das von der französischen Verwaltung im Jahr 1798 eingezogene Burgareal mit dem Turm ersteigerte im Jahr 1803 die Gemeinde Odenbach und nützte es fortan als Gartenland. In den Jahren 1850/51 stürzte der Rest der ruinierten Gebäulichkeiten endgültig zusammen.

Burgfrieden
Einen Burgfrieden des husus und der festin zu Odenbach daz da liget uf deme Glane bei Meisenheim schlossen 13 Gemeiner am 8.3.1333, dieses Vertragswerk erneuerten 18 Gemeiner 1377 (Friedmann 2018, S. 281).

Kulturdenkmal
Im Nachrichtlichen Verzeichnis der Kulturdenkmäler im Kreis Kusel ist folgender Eintrag zu finden: „Burg Hauptstraße / Im Weiher, zwischen Hauptstraße, Odenbach und Glan, einschließlich der Wasserläufe (Denkmalzone): Talburg bei der Mündung des Odenbachs in den Glan, um 1200 angelegt, erhalten ein Stück des Bergfrieds, sog. Weiherturm“ (GDKE 2017, S. 23).
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(Jürgen Keddigkeit, Bezirksverband Pfalz, 2019)

Literatur

Fabricius, Wilhelm (1913)
Die Grafschaft Veldenz. In: Mitteilungen des historischen Vereins der Pfalz, Band 33, S. 1-91, o. O.
Feick, Siegfried (1983)
Der Weiherturm zu Odenbach am Glan. In: Westrich-Kalender 37, S. 113-117, o. O.
Friedmann, Andreas Urban / Stiftung zur Förderung der pfälzischen Geschichtsforschung (Hrsg.) (2018)
Pfälzische Burgfriedensurkunden. S. 488. Neustadt an der Weinstraße.
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (Hrsg.) (2022)
Nachrichtliches Verzeichnis der Kulturdenkmäler Kreis Kusel. Denkmalverzeichnis Kusel, 6. September 2022. S. 32. S. 23, Mainz. Online verfügbar: denkmalliste.gdke-rlp.de/Kusel, abgerufen am 15.06.2023
Häberle, Daniel (1908)
Die Turmruine in Odenbach, ein gefährdetes Baudenkmal. In: Pfälzische Heimatkunde 4, S. 127, o. O.
Keddigkeit, Jürgen; Burkhart, U.; Übel, Rolf (2007)
Pfälzisches Burgenlexikon. 4.1. S. 56-65, Kaiserslautern.
Pfälzische Kreisgesellschaft des bayerischen Architecten- und Ingenieur-Vereins (Hrsg.) (1893)
Die Baudenkmale in der Pfalz. Band 3. S. 44 f, Ludwigshafen am Rhein.
Schüler-Beigang, Christian (1999)
Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz. Kreis Kusel. (Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz. Band 16.) S. 193-199, Worms.
Wendel, Alfred (1981)
Ein Beitrag zur Geschichte der Burg Odenbach am Glan. In: westricher Heimatblätter. Heimatkundliche Mitteilungen aus dem Kreis Kusel, N.F. Jg. 12, S. 135-150, o. O.

Burgruine Odenbach am Glan

Schlagwörter
Straße / Hausnummer
Weiherstraße
Ort
67748 Odenbach
Gesetzlich geschütztes Kulturdenkmal
Geschütztes Kulturdenkmal gem. § 8 DSchG Rheinland-Pfalz
Fachsicht(en)
Landeskunde, Denkmalpflege
Erfassungsmaßstab
i.d.R. 1:5.000 (größer als 1:20.000)
Erfassungsmethode
Literaturauswertung
Historischer Zeitraum
Beginn 1200

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„Burgruine Odenbach am Glan”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-290319 (Abgerufen: 26. April 2024)
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