Burgruine Erfenstein im Elmsteiner Tal

Schlagwörter:
Fachsicht(en): Landeskunde, Architekturgeschichte
Gemeinde(n): Esthal
Kreis(e): Bad Dürkheim
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Koordinate WGS84 49° 21′ 11,55″ N: 8° 00′ 49,22″ O 49,35321°N: 8,01367°O
Koordinate UTM 32.428.369,62 m: 5.467.189,42 m
Koordinate Gauss/Krüger 3.428.416,41 m: 5.468.937,25 m
  • Burgruine Erfenstein bei Esthal: Bergfried auf dem Aufsatzfelsen (2003).

    Burgruine Erfenstein bei Esthal: Bergfried auf dem Aufsatzfelsen (2003).

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  • Burgruine Erfenstein bei Esthal: Zugang zum Bergfried (2003).

    Burgruine Erfenstein bei Esthal: Zugang zum Bergfried (2003).

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  • Burgruine Erfenstein bei Esthal: Der Halsgraben bei Alt-Erfenstein (2003).

    Burgruine Erfenstein bei Esthal: Der Halsgraben bei Alt-Erfenstein (2003).

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  • Burgruine Erfenstein bei Esthal: Stumpf des Bergfrieds von Alt-Erfenstein (2003).

    Burgruine Erfenstein bei Esthal: Stumpf des Bergfrieds von Alt-Erfenstein (2003).

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  • Grundriss-Zeichung der Burgruinen Alt- und Neu-Erfenstein (2000).

    Grundriss-Zeichung der Burgruinen Alt- und Neu-Erfenstein (2000).

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  • Historische Zeichnung der Burgruinen Erfenstein (links) und Spangenberg (rechts) von 1858.

    Historische Zeichnung der Burgruinen Erfenstein (links) und Spangenberg (rechts) von 1858.

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Die beiden frei zugänglichen Burgen Erfenstein wurden nördlich des Speyerbaches auf dem östlichen Ausläufer des Wasserstein-Berges in 265 Meter Höhe und etwa 80 Meter über der Talsohle erbaut. Die untere Anlage wurde auf einem an drei Seiten steil abfallenden Sandsteinfelsen errichtet, die Ruine der oberen Burg befinden sich in der nächst höheren Ebene jenseits eines modernen Forstwegs.
Ausgangspunkt für eine Besichtigung auf markiertem (weiß/grün) Wanderweg ist der Parkplatz in Erfenstein.

Geschichte
Baubeschreibung

Geschichte
Burg und Herrschaft bis zum späten 17. Jahrhundert
Burg Erfenstein gehört zweifellos zu den ältesten Burganlagen im Raum des Pfälzerwaldes. Ein konkretes Erbauungsjahr ist gleichwohl unbekannt. Es muss aber, wie Ingo Toussaint annimmt, vor 1180 zu suchen sein. Noch vor 1193 verlieh der Staufer Konrad von Schwaben nach Ausweis des Bolander Lehnsbuchs den Erfenstein dem Reichsministerialen Werner II. von Bolanden, der die Burg wiederum an seine Vasallen, die Burgmannen Meinhard von Dürkheim, dessen Bruder Adelgar und Egeno übergab. Meinhard war damals die Obhut über den konkret erwähnten Burgturm übertragen worden. Mitte des 13. Jahrhunderts folgte als Alleinbesitzer der Ritter Hurno, sowie – wohl später – als Anteilseigner Heinrich, der Sohn des Wilderich.
Nur für die Zeit Werners II. ist die Oberlehensherrschaft der Staufer (des Reichs?) nachgewiesen. Anschließend gelangte die Burg in leiningische Hand. Als Erwerbszeitpunkt nimmt Ingo Toussaint die Zeit nach 1237 an, denn noch in dem im vorgenannten Jahr geschlossenen (berühmten) Teilungsvertrag der Grafen von Leiningen blieb der Erfenstein unerwähnt. Daraus folgert Toussaint, dass erst danach Nachfahren Werners II. von Bolanden die Burg Ende des 13. Jahrhunderts den Leiningern, „als Ersatz für ein weiterverlehntes Lehen auftrugen“, die Grafen auf diesem Umweg letztlich die Lehnshoheit erwarben. Seit dieser Zeit bewohnten, verwalteten und bewirtschafteten nun leiningische Ministerialen den Erfenstein und benannten sich nach der Burg.
Zu Beginn des 14. Jahrhunderts kam es zu (innerfamiliären) Änderungen in der Oberlehnsherrschaft, denn die Stiefbrüder Graf Friedrich V. und Graf Gottfried/Jofried von Leiningen vereinbarten bei einer erneuten Leininger Erbteilung um 1317/1318, dass Erfenstein an Jofried fallen solle. Die Burg verblieb beim Gründer der Leiningen-Hardenburger Linie bis 1345 und kam dann an Leiningen-Rixingen.
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Die Burg im Lehnsbesitz der Bock von Erfenstein
Letztere überließen den Erfenstein Rüdiger gen. Bock von Erfenstein. Dieser Sachverhalt erschließt sich aus der Tatsache, dass der Vorgenannte, der im Januar 1438 in den Dienst Erzbischofs Balduin von Trier und von König Karl getreten war, damals den beiden seine Burg Erfenstein öffnete. Er und seine Nachkommen bestimmten im 14. und 15. Jahrhundert maßgeblich die Geschicke der Burg.

Im Jahre 1380 bestätigte Emmerich Bock von Erfenstein für sich und seinen Verwandten und Burggemeiner Werner Bock, dass er den Erfenstein und seine Zubehörden von Johann von Leiningen-Rixingen als Lehen erhalten habe. Damals besaß Emmerich Bock für sich und seine lehnsfähigen Leibeserben allein den oberen Burgstaden, den man die „Alte Burg nannte“, und die zugehörige Hälfte des Dorfes und des Gerichts Esthal. 1388 stellte Konrad Bock von Erfenstein einen Lehnsrevers für dasselbe Lehen aus. Dieses Lehen, schon im 13. Jahrhundert von Bolanden rührend, macht einerseits die Bolander Herkunft dieser Familie deutlich und weist insbesondere aus, dass damals zwei Burgen, nämlich Alt- und (Neu-) Erfenstein, existierten.
Bemerkenswert ist dabei das gleichzeitige enge Verhältnis der Bock von Erfenstein zu den Grafen von Sponheim, die schon seit längerer Zeit territoriale Interessen im Elmsteiner Tal verfolgten. So erhielten 1380 Emmerich Bock und 1388 Konrad Bock von den Sponheimern als Mannlehen den Kirchensatz des Dorfes Dodenheim und einige arme Leute in Dirmstein. Letzterer erhielt darüber hinaus noch ein Burglehen. Das Einvernehmen mit Sponheim war jedoch nicht von langer Dauer. Dies zeigte sich spätestens 1390. Es hatte sich nicht nur die Zusammensetzung der Burggemeinschaft auf dem Erfenstein geändert - nun werden vier Burggemeiner genannt: Konrad und Werner Bock von Erfenstein, Hermann von Aldenkirchen und Henne Monsheimer von Isenburg – sondern auch die Beziehung zu Sponheim. Die Gemeiner mussten damals den Grafen Johann dem Älteren sowie Johann dem Jüngeren und dessen Sohn zusichern, aus ihrer Burg heraus den Sponheimern keinen Schaden zuzufügen, insbesondere keine neuen Gemeiner ohne sponheimische Erlaubnis in der Burg aufzunehmen. Diese Zusage kam offensichtlich unter Druck zustande, da die Sponheimer damals den oben erwähnten Gemeiner Konrad Bock von Erfenstein gefangen hielten.

Die gewachsene Zahl der Burggemeiner und die vergebenen Öffnungsrechte führten zunehmend zu Konflikten. So vertrieb 1407 Graf Hannemann von Zweibrücken-Bitsch den Anteilseigner Henne Monsheimer von Isenburg gewaltsam aus der Burg und ließ die Anlage besetzen. Obwohl der Zweibrücker umgehend den Erfenstein dem Hauptlehensträger Konrad Bock von Erfenstein wieder zurückgab, blieb die Besetzung nicht ohne Folgen: Konrad Bock musste auch Graf Hannemann das Öffnungsrecht und die Mitsprache bei der Aufnahme neuer Burggemeiner einräumen. Darüber hinaus nötigte man ihm das Versprechen ab, aus der Burg heraus Hannemann von Zweibrücken-Bitsch und seinen Nachkommen keinen Schaden zuzufügen.

Im Jahre 1415 gelang den Grafen von Sponheim nach Burg Breitenstein (1339) und noch vor Burg Elmstein (1418) auch der Zugriff auf den Erfenstein. Dieser war im vorgenannten Jahr als Mitgift in den Besitz des Grafen Johann von Sponheim gekommen, der Walburga von Leiningen-Rixingen geehelicht hatte. Der Graf belehnte folgerichtig den bisherigen Lehnsnehmer Siegfried Bock von Erfenstein wie schon zuvor dessen Vater Konrad 1432 mit beiden Burgen Erfenstein und dem gleichnamigen Dorf.

Die sponheimische Herrschaft blieb jedoch nur ein Zwischenspiel, denn bereits 1437 starb das Geschlecht der Sponheimer im Mannesstamm aus, und die Burg fiel an Leiningen-Rixingen zurück. Ein Jahr danach verkauften die Grafen von Leiningen-Rixingen den Erfenstein und die von Sponheim übernommene, ehemalige bolandische Lehensmannschaft an Leiningen-Hardenburg. Letztlich änderte sich für Siegfried Bock von Erfenstein und seine Nachkommen nichts. Statt Sponheim, bzw. Leiningen-Rixingen hatte man seit 1438 nun Leiningen-Hardenburger als Lehnsherrn zu akzeptieren. Dies war der letzte Wechsel der Oberlehnsherrschaft bis zur Franzosenzeit.
Ende des 15. Jahrhunderts war der Erfenstein in die Auseinandersetzungen zwischen Herzog Ludwig dem Schwarzen und Pfalzgraf Friedrich I. dem Siegreichen verwickelt. Während der so genannten Weißenburger Fehde zerstörte 1470 ein militärisches Aufgebot der Stadt Neustadt unter Führung des kurpfälzischen Amtmannes Ulrich Steinhauser die Burg. Mathias Kemmnat; der Propagandist des Pfalzgrafen berichtete denn auch euphorisch, Friedrich I. habe: Schlos Erffenstein gebocht, erobert, ausgebrant vnd zerstort.
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Wiederaufbau und neue Burggemeiner
Ob ein Wiederaufbau auf der beiden Burgteile auf Dauer unterblieb, wie allgemein in der älteren Literatur, insbesondere von Johann Georg Lehmann angenommen wurde, ist umstritten, bzw. betraf möglicherweise nur die obere „alte Burg“, die schon seit geraumer Zeit als burgstaden (wohl ehemalige Burgstelle) bezeichnet wurde.
Nach der Zerstörung durch kurpfälzische Soldaten folgten den Bock von Erfenstein schon 1482 die Herren von Neiperg, 1494 die Herren von Ingelheim und im 16. Jahrhundert Balthasar von Rosenberg sowie mit Burganteilen die Herren von Dienheim als leiningisch-hardenburgische Lehnsnehmer und es ist begründet anzunehmen, dass die Vorgenannten die (untere) Burg weiterhin als Zentrum der Herrschaftsverwaltung genutzt haben.
Die vorgenannten Dienheimer blieben der Burg nicht sehr lange verbunden, denn sie schieden bereits am 1. Februar 1575 als Anteilseigner aus. Damals verkauften Siegfried von Dienheim, der Sohn des verstorbenen Johann, und seine Ehefrau Regina (von Fleckenstein) dem Dompropst Wolfgang von Mainz und den Herren Dietrich, Damian und Friedrich Kämmerer von Worms gen. von Dalberg ihren Anteil am Dorf Esthal sowie der ausdrücklich genannten Burg Erfenstein für 300 Gulden. Siegfried von Dienheim bestätigte diesen Vorgang 1579.

Zehn Jahre danach kam es zu einer bedeutenden Lehnsvergabe: Graf Emich von Leiningen-Dagsburg übergab Damian Kämmerer von Worms gen. von Dalberg als Lehnsträger seines Bruders Johannes und der Söhne seines verstorbenen Bruders Friedrich, nämlich Wolf Friedrich und Balthasar, Burg und Dorf so, wie es vorher Balthasar von Rosenberg und davor Hans von Ingelheim besessen hatten. Die Dalberger, die nunmehr als Alleinbesitzer gelten, sollten von nun an die Geschicke der Burg und ihrer Zubehörden bis zum Ende des Alten Reiches bestimmen.
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Burg und Herrschaft vom späten 17. bis zum 19. Jahrhundert
1678 bekundete Graf Friedrich Emich von Leiningen-Dagsburg auch im Namen seiner ausdrücklich genannten Anverwandten, er habe dem Philipp Franz Eberhard Kämmerer von Worms gen. von Dalberg als Lehnsträger auch für Friedrich Dietrich, Johann Philipp Erkenbert und Friedrich Anton Kämmerer Burg Erfenstein und das Dorf Esthal zu einem Mannlehen verliehen.
Ob die Burg zu diesem Zeitpunkt, ob der Ereignisse im Dreißigjährigen Krieg, tatsächlich noch genutzt werden konnte, ist auszuschließen. Wahrscheinlich war es bereits in den vorgenannten militärischen Auseinandersetzungen zur endgültigen Burgzerstörung gekommen. Zwar werden weiterhin in Lehnsurkunden, so 1754 und 1792, (formelhaft) Burg und Burgstatt Erfenstein erwähnt, doch waren hier vor allem „Dorf und Gericht Esthal mit allem Zubehör“ gemeint.
Damit korrespondieren eine Dalberger Urkunde von 1742 und Johann Goswin Widders Aussage, dass 1786 sowohl die nahe gelegene Spangenburg und der Erfenstein „nur noch als Meyerhöfe“ - gemeint waren die beiden Gutshöfe im Tal - genutzt wurden.

Nach der Französischen Revolution ging die Burg in Staatsbesitz über. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, berichtet August Becker, sollen Zigeuner den damals noch weitgehend erhaltenen Bergfried durch Ausbrechen der unteren Steinreihen zugänglich gemacht und bewohnt haben. Vor 1892 kam es zu einer ersten Sicherungsmaßnahme: Die damaligen Besitzer der Ruine, die Familie Bürklin-Wolf aus Wachenheim, ließen einen viereckigen, ein mal ein Meter starken Pfeiler unter der Felsplattform als Stütze errichten. Weitere Sanierungen folgten in den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts.

Burgfrieden und Burgfriedensbereich
Burgfriedensverträge sind nicht überliefert. 1380 werden als Zubehörden der Burg das Dorf sowie das Gericht Esthal mit Wald, Wasser und Weiden genannt.

Standort der beiden Burgen Erfenstein ist ein Ostausläufer des Wassersteinberges. Alt- Erfenstein, die „Alte Burg“, ist die höher gelegene der beiden deutlich getrennten Anlagen. Die jüngere Burg, die man dementsprechend als Neu-Erfenstein bezeichnen könnte, wurde auf und um eine lang gestreckte, tiefer gelegene Felsbarre errichtet.
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Baubeschreibung
Alt-Erfenstein (Alte Burg)
Die zweigeteilte, fast dreieckige „Alte Burg“ schützte ein zwischen sieben und fast zehn Meter breiter, von Nord nach Süd verlaufender Halsgraben an der westlichen, höheren Hauptangriffsseite. Das Abstandshindernis ist übersäht mit den Resten buckelquadrigen Mauerwerks sowie sonstigem Schutt und weist daher nicht mehr seine ursprüngliche Tiefe auf.

Hinter dem in den Fels geschroteten Halsgraben erstreckt sich eine schmale, lang gezogene Felsbarre, die die Oberburg trug. Zur Vergrößerung des Baugrunds, letztlich zur Installierung einer Unterburg, verband man einen nördlich isoliert stehenden Felsklotz durch Mauern mit der vorerwähnten Felsbarre. Im Mauerverlauf (direkt am Zugangsweg) ist der Rest eines Türgewändes sichtbar.

Oberburg
Das sechseinhalb bis elf Meter breite und sieben bis zehn Meter hohe Felskompartiment, das die Oberburg trug, weist nur wenige Mauerreste auf. Eigentlich sind nur die unteren Steinlagen eines fast quadratischen mit Buckelquader verkleideten Bergfrieds (ca. 6,40 x 6,00 Meter) erhalten. Dem über Eck stehenden Turm vorgelagert sind die Reste einer in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Mauer, wahrscheinlich die Reste einer Schildmauer. Ein weiterer nur wenige Meter langer, niedriger Mauerzug im Osten der Felsplattform ist wohl einem ehemaligen Wohnbau zuzurechnen, Weitere, deutbare Siedlungsspuren fehlen, bzw. wurden durch die Anlage einer Forststraße am Fuß des Felskompartiments in den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts irreparabel gestört. Ausgrabungen im Bereich der „Alten Burg“ fanden bisher nicht statt.

Ehemalige Bebauung zwischen den beiden Burgteilen
Der oben erwähnte Forstweg umgreift dem Bergverlauf folgend die obere Burgstelle. Problematisch ist dabei die Tatsache, dass die nach Osten, in Richtung Halsgraben des unteren Burgteils zeigende Kurve der Forststraße mit schwerem Gerät breit ausgeschoben wurde, so dass eine Deutung des umherliegenden Versturzmaterials in Form von grob behauenen Quadern praktisch unmöglich ist.
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Neu-Erfenstein (Untere Burg)
Alt-Erfenstein und die untere neuere Burg trennt ein zehn Meter breiter Halsgraben, der sich in der Flanke des Nordhanges fortsetzt. Durch Baumbewuchs, Schutt und die Anlage von Wanderwegen ergaben sich im oberen und mittleren Grabenbereich erhebliche Niveauveränderungen, die eine Deutung erschweren.
Neu-Erfenstein liegt auf einem äußerst schmalen, zungenförmigen Sandsteinfelsen, der talseitig auf drei Seiten fast senkrecht abfällt. Die Breite beträgt bergseitig fast zwanzig, talseitig dagegen nur etwas über sechs Meter. Im Felsen sind Balkenlöcher und -auflager sichtbar; jedoch sind großflächige Bauten eher unwahrscheinlich. Die vorhandenen Mauern sind, bis auf eine Ausnahme, alle neueren Datums. Erhalten ist lediglich ein etwa fünf Meter langer Rest des ursprünglichen Berings. Er befindet sich unterhalb der auf den Fels führenden Betontreppe.
Der Oberburgfels besitzt einen Aufsatzfelsen mit ovalem Grundriss von 21 Metern Länge und einer größten Breite von mehr als achteinhalb Metern, seine Höhe beträgt fast acht Meter. Auf dem höheren Westteil erhebt sich ein rechteckiger Bergfried von 5,50 mal 4,80 Metern Grundfläche, der heute noch eine Höhe von zehn Metern aufweist. Sein Zinnenkranz, eine Zutat des 19. Jahrhunderts, ist nicht mit der ursprünglichen Turmhöhe identisch. Der Bau, dessen Mauerstärke 1,60 Meter beträgt, ist mit Buckelquadern verkleidet. Der hochgelegene Turmeingang befindet sich auf der Nordostseite. Von der noch im 19. Jahrhundert zumindest teilweise erhaltenen Schildmauer nördlich und südlich des Turms ist nur noch wenig Mauerwerk vorhanden.
Neben dem Bergfried sind bauliche Reste, insbesondere aufgehendes Mauerwerk, kaum mehr sichtbar. Vor dem Bergfried befindet sich an der Nordseite eine aus dem Felsen geschrotete, rechteckige Ausarbeitung, wohl der Rest einer kleinen Zisterne. Darüber hinaus sind einige in den Fels gehauene Treppenstufen zu erkennen.

Nördliche Unterburg
Die Nordseite von Neu- Erfenstein weist ein tiefer gelegenes Plateau von dreieckiger Form auf, das der Unterburg als Baugrund diente. Diesen Burgteil schützte im Westen der bereits erwähnte Halsgraben. Von einer Ringmauer, die dieses Areal umgab, sind lediglich an der Nordecke karge Grundmauerreste aufzufinden. Dort ist darüber hinaus am Nordende des Halsgrabens an seinen beiden Seiten Mauerwerk auf einer Länge von fast sieben Metern sichtbar, das vermutlich als Auflager einer (Zug)Brücke diente. Dafür sprechen beiderseits eingeebnete Flächen.

Südseite
Auf der gegenüber liegenden Südseite sind unterhalb des Oberburgfelsens ebenfalls Kunstbauten, meist Terrassenanlagen, vorhanden. Man gelangt zu ihnen durch Abstieg aus dem südlichen Teil des Halsgrabens. Eine Deutung dieser schmalen, übereinander liegenden Ebenen wird durch den dichten Wald erschwert. Die eng begrenzten Flächen schließen Baulichkeiten jedoch weitgehend aus, so dass sie wohl als Gartenanlagen dienten.
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(Jürgen Keddigkeit, Bezirksverband Pfalz, 2018)

Literatur

Frey, Johann Michael (1836)
Versuch einer geographisch-historisch-statistischen Beschreibung des königlich bayerischen Rheinkreises. Teil 2. S. 544-546, Speyer.
Gärtner, Peter (1855)
Geschichte der bayerisch-rheinpfälzischen Schlösser und der dieselben ehemals besitzenden Geschlechter nebst den sich daran knüpfenden romantischen Sagen. Band 2. S. 159-165, Speyer.
Keddigkeit, Jürgen; Burkhart, Ulrich; Übel, Rolf (Hrsg.) Institut für Pfälzische Geschichte und Volkskunde (Hrsg.) (2007)
Pfälzisches Burgenlexikon. Band 1. (Beiträge zur pfälzischen Geschichte 12,4,2.) S. 507-519, Kaiserslautern.
Lehmann, Johann Georg (1861)
Urkundliche Geschichte der Burgen und Bergschlösser in den ehemaligen Gauen, Grafschaften und Herrschaften der bayerischen Pfalz. Ein Beitrag zur gründlichen Vaterlandskunde Kaiserslautern. Band 3. S. 354-359, o. O.
Pfälzische Kreisgesellschaft des bayerischen Architecten- und Ingenieur-Vereins (Hrsg.) (1889)
Die Baudenkmale in der Pfalz. Band 2. S. 63-67, Ludwigshafen am Rhein.
Thon, Alexander (Hrsg.) (2005)
Wie Schwalbennester an den Felsen geklebt. Burgen in der Nordpfalz. S. 44-47, Regensburg.
Widder, Johann G. (1786)
Versuch einer vollständigen Geographisch-Historischen Beschreibung der Kurfürstlichen Pfalz am Rheine.. Teile 2. S. 262, Frankfurt am Main/Leipzig.
(1926)
Die Kunstdenkmäler von Stadt und Bezirksamt Neustadt a.H.. Die Kunstdenkmäler von Bayern, Regierungsbezirk Pfalz. Band 1. S. 146-150, München.

Burgruine Erfenstein im Elmsteiner Tal

Schlagwörter
Ort
67472 Esthal - Erfenstein
Gesetzlich geschütztes Kulturdenkmal
Geschütztes Kulturdenkmal gem. § 8 DSchG Rheinland-Pfalz
Fachsicht(en)
Landeskunde, Architekturgeschichte
Erfassungsmaßstab
i.d.R. 1:5.000 (größer als 1:20.000)
Erfassungsmethode
Literaturauswertung
Historischer Zeitraum
Beginn 1100 bis 1180

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Jürgen Keddigkeit: „Burgruine Erfenstein im Elmsteiner Tal”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-290018 (Abgerufen: 24. April 2024)
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